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Standpunkt 493, 22.11.2019

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10 | Standpunkt der Wirtschaft KMU-ORGANISATIONEN 22. November 2019 AM SUISSE – An der Herbstversammlung im Grand Casino Basel zogen die Mitglieder von AM Suisse Nordwest eine positive Bilanz zur Berufsschau 2019, die im vergangenen Oktober in Pratteln stattgefunden hatte. Auch die Landtechniker waren zufrieden. Erfolgreicher Auftritt an der Berufsschau Die Herbstversammlungen der Baselbieter Berufsverbände dienen vor allem einem Ziel: Die Mitglieder möglichst umfassend über laufende Geschäfte und Projekte zu informieren. So auch am 14. November im Grand Casino Basel, als sich eine stattliche Schar von Metallbauern und Landtechnikern zur diesjährigen Herbstversammlung des Verbands AM Suisse Nordwest einfand. Peter Meier, der sowohl den nationalen Dach- als auch den Regionalverband präsidiert, informierte über die kürzliche Verbandsratssitzung von AM Suisse. Dabei seien Arbeitsprogramm und Budget 2020 verabschiedet worden. Im kommenden Jahr solle vor allem eine Bildungsstrategie 2030 erarbeitet werden, sagte Meier. Digitalisierung vorantreiben Für AM Suisse stellt die Weiterentwicklung der Berufsbildung eine zentrale Aufgabe dar. In diesem Sinne will man im verbandseigenen Bildungszentrum Aarberg auch die Digitalisierung vorantreiben. Zudem sollen Abschlüsse mit höherer Berufs bildung gefördert werden. Luc Musy, Prüfungsobmann im Metallbau, wies auf das Projekt «Metall+ Du» hin und forderte die Mitglieder auf, vom zur Verfügung stehenden Werbematerial rege Gebrauch zu machen. Mit einem attraktiven Auftritt an der diesjährigen Berufsschau habe der Verband sehr gut auf die Branche und ihre Berufsbilder aufmerksam machen können. Insgesamt konnten 200 Adressen von interessierten Jugend lichen gesammelt werden. Luc Musy dankte jenen Lehrmeistern, die Lernende für den Standdienst zur Verfügung gestellt und sich selber auch vor Ort in Pratteln Peter Meier, Präsident von AM Suisse Nordwest, berichtet über die Verbandsratssitzung des nationalen Dachverbands AM Suisse, den er ebenfalls präsidiert. Am Vorstandstisch sitzen Vizepräsident Michael Gerber; Rolf Kettl, Chefexperte Agrotec; und Jakob Gutknecht, Leiter überbetriebliche Kurse (von links nach rechts). Bild: mwb engagiert hatten. Rolf Kettl, Chefexperte im Bereich Landtechnik (Agrotec), schloss sich dem Dank seines Vorstandskollegen an. Mit den ausgestellten Landtechnik-Geräten (Traktor, Hochdruckreiniger, usw.) sei man auf eine gute Resonanz gestossen. Am speziellen Agrotec-Wettbewerb hatten laut Kettl mehr als 60 Schülerinnen und Schüler teilgenommen. Im allgemeinen Informationsteil orientierte Martin Dettwiler von der Treuhandfirma Tretor über die Bedeutung der Steuervorlage 17 für die Baselbieter KMU-Betriebe. Die Abstimmung erfolgt am kommenden Sonntag, 24. November. Vor Abschluss der diesjährigen Herbstversammlung wurden noch das Präventionsprogramm der Suva und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Arbeitssicherheit thematisiert. Marcel W. Buess VBLEI – An der Herbstversammlung hat der Verband Basellandschaftlicher Elektro-Installationsfirmen seinen Namen geändert. Er heisst neu EIT.baselland. Die Baselbieter folgen damit dem Beispiel des nationalen Dachverbands, der neu EIT.swiss heisst. Die Baselbieter Elektriker haben dem Namenswechsel zugestimmt Seit Jahrzehnten firmierte die Baselbieter Elektrobranche unter dem Namen «Verband Basellandschaftlicher Elektro-Installationsfirmen» und dem markanten Kürzel VBLEI. An der Herbstversammlung vom vergangenen 11. November im Haus der Wirtschaft in Liestal gab sich der Verband mit «EIT.baselland» einen neuen Namen. Damit schlossen sich die Baselbieter als erster Regionalverband dem auf nationaler Ebene stattgefundenen Strukturwandel an, wie Präsident Tobias Schäfer sagte. Für neue Berufsgruppen öffnen Am Vorstandstisch referiert Chefexperte Alexander Beck. Lukas Bürgin, Daniel Frey, und Präsident Tobias Schäfer (von links nach rechts) hören ihm zu.Bild: mwb Der schweizerische Dachverband VSEI änderte an seiner Jahresversammlung vom vergangenen 22. Juni seinen Namen in EIT.swiss. Mit der neuen Verbandsbezeichnung will man sich neu positionieren und vor allem auch für Berufsgruppen öffnen, denen der Zugang zum Verband bislang verwehrt war. Die Bezeichnung EIT nimmt Bezug auf die Elektrobranche, behinhaltet aber auch die Begriffe «Installation» und «Technik». Die schweizerische Elektrobranche will sich künftig als führende Vertreterin der Gebäudetechnik positionieren. Insofern will sich der Verband auch für alle Unternehmen öffnen, die zwar bereits in der Vergangenheit Berufsleute beschäftigten, welche durch VSEI-Firmen ausgebildet wurden, aber aufgrund des Verbands-Selbstverständnisses und der Statuten keine Mitglieder werden konnten. Trotzdem soll es auch künftig nicht möglich sein, dass völlig branchenfremde Betriebe beitreten können. Ziel dieses Erneuerungsprozesses ist es, die Elektrobranche insgesamt zu stärken. Insofern wollen EIT.swiss und EIT.baselland künftig auch Elektroplanern, Elektrokontrolleuren und Gebäudeautomatikern eine Verbandsheimat bieten. Der nunmehrige EIT.baselland ist übrigens der erste Regionalverband, welcher den neuen Namen adaptiert und die Statuten im Sinne der nationalen Strategie angepasst hat. Die für diese wegweisenden Änderungen nötigen Beschlüsse wurden alle einstimmig und diskussionslos gefasst. Im umfassenden Informationsteil der diesjährigen Herbstversammlung berichteten Beat Adler und Kurt Lanz Aktuelles aus dem Ausbildungszentrum und der Gewerblich-industriellen Berufsfachschule. Hannes Jaisli, Co-Präsident AMKB, stellte die Tätigkeit der von den Sozialpartnern paritätisch getragenen Arbeitsmarktkontrollen vor. Schliesslich fand noch eine Orientierung über das Suva-Präventionsprogramm statt. Marcel W. Buess

22. November 2019 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE Sind Politikerworte bloss Geschwätz von gestern? Schlagfertig parierte Konrad Adenauer (1876–1967), von 1949 bis 1963 erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Hinweise auf widersprüchliche politische Aussagen jeweils so: «Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern? Nichts kann mich daran hindern, von Tag zu Tag gescheiter zu werden.» Auch die Wählerschaft der neuen Bundesversammlung, deren 246 Mitglieder am kommenden 2. Dezember zu Vereidigung oder Gelöbnis unter der Bundeskuppel antreten, wird sich hoffentlich während der nächsten vier Jahre an die Versprechen «ihrer» Kandidaten erinnern, Parteifarbe hin oder her. «Es gilt das gesprochene, nicht das gebrochene Wort», pflegte ein erfahrener Bundespolitiker in Bern seine Kritiker auf Widersprüche zwischen Wahlversprechen und politischem Alltag hinzuweisen. So sei denn der Versuch gewagt, den Scheinwerfer nach dem «grünen Wahlsieg» zuerst auf die bürgerliche Ecke zu richten und die mutmassliche Marschrichtung von FDP und SVP zu ergründen. Am Tag des Wahldebakels vom 20. Oktober 2019 verbreiteten die mit 1,2 Prozent Wählerverlust geschwächten Freisinnigen die Parole: «Engagement für freisinnige Umweltpolitik geht weiter.» Dies ganz im Sinne des misslungenen präsidialen Versuchs, mit grün dekoriertem Schaufenster neue Kunden anzulocken. Auch wenn das Resultat enttäuschend sei, habe die FDP schlimmeren Schaden abwenden können, tröstete man sich. Das Wahlergebnis zeige klar, dass die Bevölkerung Lösungen in der Umwelt- und Klimapolitik erwarte. Und wie setzt man das nun politisch um? Dazu nochmals FDP-Originalton: «Die FDP wird sich engagiert für freisinnige Lösungen einsetzen. Sie müssen wirkungsvoll sein, gleichzeitig aber auch die wirtschaftliche Entwicklung und den Wohlstand fördern. Sie müssen gesellschaftsverträglich sein, auf Innovation und Fortschritt setzen sowie mehr Kostenwahrheit schaffen. (...) Sozialistische Rezepte mit Verboten und neuen Steuern lehnen wir ab.» So will die geschrumpfte FDP-Fraktion ihr eigenes Grün aus dem Wahlkampf für die explosionsartig erstarkten «DIES GANZ IM SINNE DES MISSLUNGENEN PRÄSIDIALEN VERSUCHS, MIT GRÜN DEKORIERTEM SCHAUFENSTER NEUE KUNDEN ANZULOCKEN.» Peter Amstutz* grünen Gegenspieler im Parlament und die geschrumpfte bürgerliche Nachbarschaft gleichermassen auffrischen. Aus der bundespolitischen Pendenzenliste werden dafür folgende Stichworte herausgepflückt: «Die Schweiz will eine Stabilisierung der Beziehungen zur EU, eine Vorwärtsstrategie in der Wirtschaftspolitik, eine generationengerechte Altersvorsorge, ein nachhaltig finanziertes Gesundheitswesen und eine digitale Zukunft voller Chancen.» Da der FDP mittelfristig noch der Verlust eines Bundesrats droht, werden ohne Schützenhilfe von «linksgrün» und «rechts-bürgerlich» kaum grosse Taten folgen können. Da hat es mit 25,6 Prozent Wähleranteil die um 3,6 Prozent noch viel stärker geschwächte SVP leichter. Deren Fraktionspräsident und Zuger Nationalrat Thomas Aeschi muss bloss den vor den Wahlen eingeschlagenen Kurs halten und keine Verrenkungen nach «links» und «rechts» zulassen. In diese Richtung wird es wohl gehen, wenn man die Verlautbarung («Klarer Auftrag der SVP») ernst nimmt. Man sei zum sechsten Mal die mit Abstand stärkste Partei der Schweiz geworden, und man trage darum ab sofort wie folgt Verantwortung für das Landeswohl: «Entschieden wird sich die SVP gegen die bevorstehenden Anfeindungen der Schweiz wehren und sich für die Unabhängigkeit, Freiheit und Sicherheit des Landes einsetzen. Sie kämpft gegen die Abzockerei der Bürger durch Benzin- und Heizölpreiserhöhungen, für die Begrenzung der Zuwanderung und für die Bekämpfung des Asyl- und Sozialhilfemissbrauchs.» Dass die SVP-Versprechen ohne Referendumsnotbremse wenig wert sind, ist absehbar. Der folgende Satz könnte in einem SVP-Papier stehen: «Falsch wäre es, den Ausgang der Wahlen als Freipass für eine sozialistische Politik der Bevormundung und der Verbote zu missverstehen – die hohen Verluste der SP zeigen dies deutlich.» Der Satz steht aber im FDP-Wahl kommentar, verbunden mit der Hoffnung der Freisinnigen, «dass die Gewinner der Wahlen eine mehrheitsfähige Politik anstreben». Die FDP wird sich in Geiselhaft der Grünen und Roten um manierliches Mitmachen bemühen – dies möglichst ohne weiteren Flurschaden in den Reihen der enttäuschten eigenen Gefolgschaft. Und die SVP kann kämpferisch wie eh und je verkünden, dass bei ihr zwischen der Zeit vor dem Wahltag und nach der Vereidigung der Gewählten keine widersprüchlichen Absichtserklärungen und Taten auszumachen seien. Bevor im tagespolitischen Kräftemessen die Konsenssuche mit gegenseitiger Schuldzuweisung beginnt, kann es darum nicht schaden, an ein Wort des früheren US-Senators Edward Kennedy (1932–2009) zu erinnern: «In der Politik ist es wie in der Mathematik: Alles, was nicht ganz richtig ist, ist falsch.» * Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung». Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. ANZEIGE RATGEBER RECHT – Ein Unfall mit einem Geschäftsfahrzeug ist schnell passiert. Doch wer haftet für den daraus entstandenen Schaden? Es kommt ganz drauf an, wie hoch der Grad des Verschuldens ist. Wer haftet bei einem Unfall mit einem Geschäftswagen? Damit ein Arbeitnehmender für einen von ihm verursachten Schaden am Firmenfahrzeug haftet, müssen die vier allgemeinen Voraussetzungen der Haftung, eine Vertragsverletzung, ein Verschulden, ein Schaden und ein Kausalzusammenhang zwischen dem Verhalten und dem entstandenen Schaden, vorliegen. «FÜR DEN MITARBEITENDEN BESTEHT BEI LEICHTEM VERSCHULDEN KEINE HAFTUNG. BEI MITTLEREM VERSCHULDEN MUSS ER SICH AM SCHADEN BETEILIGEN, BEI GROBEM VERSCHULDEN MUSS ER DIESEN MEHRHEITLICH ODER GANZ ÜBERNEHMEN.» Bei einem Unfall besteht die Vertragsverletzung darin, dass der Mitarbeitende entgegen seiner Pflicht seine Arbeit nicht sorgfältig ausgeführt und das Fahrzeug nicht fachgerecht bedient hat (Art. 321a OR). Das Vorliegen eines Schadens und des Kausalzusammenhangs sind bei einem Unfall zweifelsohne gegeben. Der Schaden beinhaltet dabei einen allfälligen Selbstbehalt, den Schaden am eigenen Fahrzeug sowie den möglichen Bonusverlust bei der Motor haftpflichtversicherung. Im Detail zu prüfen ist jedoch immer das Verschulden des Arbeitnehmenden, da nicht jedes Verschulden eine Haftung auslöst. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Mitarbeitende lediglich für den Schaden, den er dem Arbeitgeber absichtlich oder fahrlässig zugefügt hat (Art. 321e OR). Das Mass der Sorgfalt bestimmt sich dabei nach den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmenden (Berufs risiko, Bildungsgrad, Fachkenntnisse usw.). Gemäss Rechtsprechung besteht für den Mitarbeitenden bei leichtem Verschulden keine Haftung. Bei mittlerem Verschulden muss er sich am Schaden beteiligen, bei grobem Verschulden muss er diesen mehrheitlich oder ganz übernehmen. Touchiert ein Angestellter beispielsweise beim Parkieren das Fahrzeug neben ihm, stellt das ein leichtes Verschulden dar. Er muss sich in diesem Fall nicht am Schaden beteiligen. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Mitarbeitender wegen überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursacht. «TOUCHIERT EIN ANGESTELLTER BEISPIELSWEISE BEIM PARKIEREN DAS FAHRZEUG NEBEN IHM, STELLT DAS EIN LEICHTES VERSCHULDEN DAR. ER MUSS SICH IN DIESEM FALL NICHT AM SCHADEN BETEILIGEN.» Je nach Konstellation (Strassenverhältnisse, Höhe der Geschwindigkeit usw.) dürfte hier mindestens ein mittleres oder gar ein grobes Verschulden vorliegen. Dementsprechend hat er zumindest einen Teil der Kosten oder gar den vollen Betrag zu übernehmen. Da die gesetzlichen Vorgaben betreffend Haftung nicht einfach so abgeändert werden dürfen, sind vertragliche Regelung wie eine generel­ LEGAL-TEAM Fürsprecherin Barbara Gfeller ist Leiterin des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer Baselland für Auskünfte zur Ver fügung. Barbara Gfeller ist erreichbar unter der Telefonnummer 061 927 66 70 oder via E-Mail: b.gfeller@kmu.org. le Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmenden im Umfang des Selbstbehalts nichtig. Es muss stets im Einzelfall geprüft werden, ob das Verschulden eine Schadenshaftung auslöst oder nicht. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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