4 | Standpunkt der Wirtschaft WAHLEN 25. Oktober 2019 SOCIAL-MEDIA-KAMPAGNE – Das Wahlkampf-Team von National ratskandidat Christoph Buser, Direktor der Wirtschafts kammer Baselland, hat in seiner Kampagne voll auf Social Media gesetzt. Auf soziale Medien gesetzt GENDERTAG – ZUKUNFTSTAG Laufbahn- und Geschlechterfragen Der Gendertag bietet Jugendlichen Einblick in die verschiedensten Berufe. Bild: Schobinger, © Kanton BL Das Social-Media-Team der Wirtschaftskammer interviewt seinen Direktor Christoph Buser: Dominique Heller, Kommunikationsbeauftragter, Kevin Wandji, Emmanuel Wandji und Nina Gyhr. Bild: Gugliotta In der Schweiz nutzen 4,4 Millionen Personen soziale Netzwerke. Facebook, Instagram und Co. sind mittler weile für einen modernen, interaktiven und kreativen Wahlkampf von signifikanter Bedeutung. Das Wahlkampf-Team von National ratskandidat Christoph Buser, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, versuchte gleich zu Beginn des Wahlkampfes, die Vorteile und die Reichweite, welche eine durchdachte Kampagne in den sozialen Medien bringt, voll auszuschöpfen. Wettbewerbe, Aktionen, Videos Dies geschah mittels kreativer Wettbewerbe, interaktiver Aktionen und diverser Videos mit den zentralen Botschaften und Anliegen von Christoph Buser. Dabei stand konsequent bei jedem Content der Wahlclaim «Mache, was wichtig isch» im Fokus. Strategische Vorteile Die strategischen Vorteile einer durchdachten Social-Media-Wahlkampagne liegen auf der Hand: – Die audiovisuellen Möglichkeiten des Netzes erlauben eine besonders wirkungsvolle Aufbereitung der zentralen Botschaft des Kandidaten. – Der Austausch ist nicht einseitig, jederzeit ist eine Interaktion mit den Wählerinnen und Wähler möglich. – Mit einem Facebook- oder Instagram-Account hat heute potenziell jeder ein Mikrofon zur Hand. Die Abhängigkeit von Journalistinnen und Journalisten sinkt massiv. – Via Social Media kann sehr schnell auf «Fake News» reagiert werden. Krisenkommunikative Inhalte können vorbereitet und bei Bedarf sofort ins Netz gespiesen werden. – WhatsApp bietet sich zudem als Kanal, um die aktiven Unterstützer mit partizipativen Angeboten zu versorgen. Reichweite vervielfacht Die Reichweite und Anzahl Interaktionen, die mit der Kampagne erzielt wurden, übertrafen die Erwartungen vom Wahlkampf-Team um ein weites und wurde von diversen Medien auch anerkennend als Wahlkampf 2.0 vermerkt. Auch wenn Christoph Buser den Einzug in den Nationalrat verpasst hat, darf es sich um eine Vervielfachung seines Bekanntheitsgrades und seiner Reichweite auf den sozialen Netzwerken erfreuen.Dominique Heller IN JEDEM HAUSHALT Laut Facebook sind aktuell rund 3,61 Millionen Personen aus der Schweiz auf Facebook aktiv. 2,5 Millionen User sind auf Instagram angemeldet und 920 000 Schweizer haben einen Twitter-Account. Facebook, Twitter, YouTube, Instagram und Co. sind also so gut wie in jedem Haushalt aktiv und werden für die Unterhaltung, den Austausch aber auch für die Informationsbeschaffung genutzt. (dh) Der «Gendertag – Zukunftstag für Mädchen und Jungs» vom kommenden 14. November ermöglicht die stufengerechte Auseinandersetzung mit Laufbahn- und Geschlechterfragen, die Reflexion von Geschlechterbildern und Zukunftsvorstellungen. Ziel ist eine offene Berufswahl. Er wird jährlich von der 5. Primar- bis zur 3. Sekundarschulklasse organisiert. Der «Gendertag – Zukunftstag» hat die gleichen Ziele wie der «Nationale Zukunftstag – Seitenwechsel für Mädchen und Jungs», der gleichentags schweizweit stattfindet. In der 5. Primarklasse lernen die Jugendlichen Berufe kennen und setzen sich mit Geschlechterrollen auseinander. Es werden Berufspersonen eingeladen, die von ihrer Arbeit erzählen. In der 6. Klasse verbringen die Jugendlichen einen Arbeitstag mit einer Bezugsperson in deren Betrieb. Mit einem Seitenwechsel in Berufe, die traditionellerweise dem anderen Geschlecht zugeordnet werden, machen die Jugendlichen aus der 1. Sekundarklasse ihre Erfahrungen. Die Schülerinnen und Schüler der 2. Sekundarklassen erleben durch einen Einsatz, dass bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Familien-, Hausund Freiwilligenarbeit gleichwertig und unverzichtbar für das Funktionieren und Wohlergehen unserer Gesellschaft sind. In der 3. Sekundarklasse setzen sie sich mit verschiedenen Formen von Familie und Zusammenleben auseinander. Auch KMU profitieren Damit alle Jugendlichen einen Schnuppertag in der Wirtschaft absolvieren können, braucht es die Unterstützung der Unternehmen. Auch die Betriebe selbst profitieren. Ein Schnuppertag kann bislang unentdecktes Potenzial zutage bringen. Interessierte Unternehmen können sich auf den Websites des Baselbieter Amts für Volksschulen (AVS) und jener des Nationalen Zukunftstags informieren. Corinne Champion www.avs.bl.ch www.nationalerzukunftstag.ch KGIV – An der Sitzung der Konferenz der Gewerbe- und Industrievereine (KGIV) informierte Remo Keller, stellvertretender Leiter der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft, über die Steuervorlage 17. KMU stehen hinter der Steuervorlage 17 SOCIAL-MEDIA-POST DER WOCHE Remo Keller, stellvertretender Leiter der Steuerverwaltung Kanton Basel- Landschaft, informierte am 22. Oktober 2019 im Rahmen der Sitzung der Konferenz der Gewerbe- und Industrievereine (KGIV) aus erster Hand, welche Auswirkungen die Steuervorlage 17 (SV17) insbesondere für KMU mit sich bringt. Die anwesenden Vertreter der lokalen Gewerbe- und Industrievereine zeigten sich zufrieden mit den Erklärungen von Remo Keller. Fairere Steuern Das die Steuervorlage 17 für KMU fairere Steuern und Planungssicherheit bringen soll, lobten viele der Anwesenden. Man erhofft sich bei einer Annahme der Vorlage mehr Gerechtigkeit gegenüber internationalen Konzernen und Statusgesellschaften. Diese sollen künftig der ordentlichen und nicht mehr einer reduzierten kantonalen Gewinnsteuerbelastung unterliegen. Zudem wurde von den KMU-Vertretern der ausgewogene, finanzierbarer Kompromiss mit Augenmass Remo Keller, Stv. Leiter Steuerverwaltung Kanton Basel-Landschaft, der Vorlage gelobt. Das auch Familien und Einkommensschwache von der Vorlage profitieren sollen, gefiel dem Publikum. Nur bei der Harmonisierung der Gewinnsteuersätze sind die Unternehmerinnen und Unternehmer skeptisch. Aufgrund der Vielfalt der kantonalen Lösungen werde diese nicht eintreffen, bemerkten einige Vertreter aus dem Bild: Gyhr Gewerbe und der Industrie. Beim anschliessenden ungezwungenen Austausch waren sich viele einig: «Ja zur Steuervorlage 17» am 24. November 2019. Dominique Heller Video aus der Serie: «Politiker interviewt Politiker» Der Post hat 683 Personen erreicht und 114 Interaktionen ausgelöst. Bild: zVg Mehr spannenden und innovativen Social- Media-Content finden sie auf den verschiedenen Kanälen der Wirtschaftskammer Baselland: Facebook:wirtschaftskammer.bl YouTube: Wirtschaftskammer Baselland Instagram:wirtschaftskammer.bl LinkedIn: Wirtschaftskammer Baselland
25. Oktober 2019 ABSTIMMUNG Standpunkt der Wirtschaft | 5 STEUERVORLAGE 17 – Der Baselbieter Regierungsrat Anton Lauber erklärt im Interview die wichtigsten Punkte der für den Kanton Basel-Landschaft bedeutenden Vorlage. Der Wirtschaftsrat hat für die Abstimmung vom kommenden 24. November die Ja-Parole gefasst. «Eine Investition in die Attraktivität» Standpunkt: Herr Regierungsrat Lauber, Sie informieren die Bürgerinnen und Bürger des Baselbiets bei Anlässen selbst über die SV17. Wieso ist das so wichtig? Anton Lauber: Ich möchte, dass die Bürgerinnen und Bürger exakte und verständliche Informationen bekommen und Fragen stellen können. Kritiker argumentieren, dass die SV17 nicht solide finanziert und zu wenig sozial sei – diese falschen Darstellungen möchte ich persönlich widerlegen. Mit Vertretern aus Unternehmen und Politik zeige ich, wie wichtig die SV17 für die künftige Standortattraktivität unseres Kantons ist. Ich freue mich auf den Austausch mit den Baselbieterinnen und Baselbietern. «VOM NEUEN, TIEFEREN GEWINNSTEUERSATZ VON 13,45 PROZENT PROFITIEREN VOR ALLEM DIE KMU. SIE HATTEN BISHER MEHR BEZAHLT.» Was haben Sie den Leuten gesagt? Ich habe ihnen erklärt, dass die Schweiz und die Kantone auf internationalen Druck das Unternehmenssteuerrecht an die internationalen Entwicklungen anpassen mussten. Ende November geht es um die Umsetzung der Reform im Kanton Basel-Landschaft. Die SV17 sorgt für wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen und für ein international konformes Steuersystem. Auf Kantonsebene war uns noch wichtig, zwei soziale Massnahmen einzubauen. Worum geht es denn bei der Steuervorlage 17 genau? Ausgangspunkt bildet die Abschaffung der kantonalen Steuerprivilegien für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften. Diese werden ab dem Jahr 2020 aufgehoben. Neu wird es für alle Unternehmen im Basel biet einen einheitlichen Gewinnsteuersatz von 13,45 Prozent geben. Gleichzeitig soll die Forschung und Innovation im Kanton Basel-Landschaft steuerlich gefördert werden. Mit der Einführung der Patentbox werden Erträge aus Patenten entlastet. Für Kosten aus Forschung und Entwicklung ist ein zusätzlicher Abzug von 20 Prozent vorgesehen. Damit wird ein positiver Anreiz für die Innovation gesetzt. Zudem – und das ist ein wichtiger Punkt – ist ein sozialer Ausgleich vorgesehen, von welchem die Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Basel-Landschaft direkt profitieren. Erstens heben wir den Steuerabzug für Kinderdrittbetreuungskosten deutlich an. Zweitens werden wir die individuellen Prämienverbilligungen, kurz IPV, substanziell erhöhen. Was ändert sich mit der SV17 für die Unternehmen? Regierungsrat Anton Lauber im Interview. Wie gesagt: Neu wird es für alle Unternehmen einen einheitlichen Gewinnsteuersatz von 13,45 Prozent geben. Von diesem neuen Gewinnsteuersatz profitieren in erster Linie die KMU, denn sie werden zum Teil deutlich weniger Steuern zahlen. Für internationale Unternehmen, welche keine Forschung und Entwicklung betreiben, steigt dagegen der Gewinnsteuersatz von heute 10 bis 11 Prozent auf 13,45 Prozent. Sie zahlen somit mehr Steuern als sie dies heute tun. Wir stehen in regelmässigem Kontakt mit diesen Gesellschaften. Nebst der Steuerbelastung sind weitere Faktoren wie die Verfügbarkeit von qualifizierten Fachkräften, der Zugang zu den Behörden oder die Verkehrslage wichtig. Daher bleibt der Kanton Basel- Landschaft auch mit höheren Steuern für sie attraktiv. Werden die kleinen, mittleren und die forschenden Unternehmen im Kanton künftig bessergestellt? Ja. Vom neuen, tieferen Gewinnsteuersatz von 13,45 Prozent profitieren vor allem die KMU. Sie hatten bisher mehr bezahlt. Internationale Konzerne werden höher besteuert als bis anhin. Mit der Einführung der Patentbox und dem zusätzlichen Abzug für Forschung und Entwicklung wird ein zusätzlicher Anreiz für forschende Firmen geschaffen. Neben den Unternehmen sollen auch tiefe Einkommen und Familien entlastet werden – wie denn genau? Die SV17 wird nicht nur die Baselbieter Wirtschaft entlasten. Auch die Einwohnerinnen und Einwohner in unserem Kanton werden von sozialpolitischen Ausgleichsmassnahmen profitieren. Der steuerliche Abzug für Kosten der Kinderdrittbetreuung wird pro Kind um 4500 Franken auf 10 000 Franken erhöht. Die individuellen Prämienverbilligungen werden in zwei Schritten für Kinder um 20, für Erwachsene um 25 Franken pro Monat erhöht. Dies kommt vor allem Familien mit Kindern zugute. «MIT RÜCKSICHT AUF DEN FINANZ- HAUSHALT UND DIE AUSWIRKUNGEN AUF DIE GEMEINDEN UND DIE LANDESKIRCHEN SENKEN WIR DEN GEWINNSTEUER- SATZ NICHT IN EINEM SCHRITT, SONDERN GESTAFFELT ÜBER FÜNF JAHRE.» Sind diese sozialen Ausgleichsmassnahmen nicht nur Kosmetik? Der Kanton Basel-Landschaft gibt den Haushalten mit geringem Einkommen jährlich 19 Millionen Franken zusätzlich – das ist sicherlich keine Kosmetik. Alleinstehende erhalten mindestens 10 Prozent mehr an Prämienverbilligungen, Familien mit zwei Kindern mindestens 12 Prozent und Alleinerziehende mit zwei Kindern mindestens 14 Prozent mehr. Es ist also ein substantieller Betrag, den der Kanton zugunsten der Familien aufwendet. Dazu kommt, dass wir die Prämienverbilligungen erst kürzlich zugunsten der Versicherten deutlich erhöht haben. Letztlich müssen der Kanton Basel-Landschaft, aber auch die Gemeinden und die Landeskirche auf Steuern verzichten. Ja, die SV17 wird zu Mindererträgen bei den Steuern führen. Aber: Die finanziellen Auswirkungen sind im Aufgaben- und Finanzplan 2020–2023 des Kantons eingestellt. Die Jahresrechnungen des Kantons weisen trotzdem weiterhin einen soliden Ertragsüberschuss aus. Der Kanton Basel-Landschaft setzt die SV17 mit Augenmass um. Mit Rücksicht auf den Finanzhaushalt und die Auswirkungen für die Gemeinden und die Landeskirchen senken wir den Gewinnsteuersatz nicht in einem Schritt, sondern gestaffelt über fünf Jahre. Erst ab 2025 gilt der neue Gewinnsteuersatz von 13,45 Prozent. Dieser präsentiert sich auch im interkantonalen Vergleich als moderat und finanzpolitisch vertretbar. Und vergessen wir nicht: Um den Kantonen finanziellen Spielraum zu verschaffen, erhöht der Bund den Kantonsanteil an der direkten Bundes steuer. Der Kanton Basel-Landschaft erhält deshalb ab dem Jahr 2020 jährlich rund 28 Millionen Franken an zusätzlichen Mitteln. Davon bekommen die Gemeinden rund 10 Millionen Franken und die Landeskirchen rund 1 Million Franken. Bild: Gyhr Sie bezeichnen die SV17 als «Investition in die Zukunft». Ist das realistisch? Ich bin überzeugt, dass die SV17 uns einen Attraktivitätsschub für die Zukunft geben wird. Mit der Umsetzung der Steuerreform macht der Kanton Basel-Landschaft bei der Standortattraktivität für Unternehmen einen markanten Sprung nach vorne. Gemäss einer Studie der Credit Suisse verbessert er sich ab 2025 um sechs Ränge vom elften auf den fünften Platz. Das Baselbiet steigt also in die Top 5 der Schweiz auf. Interview: Bernhard Scharvogel INFORMATIONSANLÄSSE Das Überparteiliche Komitee «Ja zur Steuervorlage 17» organisiert Informationsanlässe, an denen Regierungsrat Anton Lauber die Steuervorlage 17 erläutert und auf Fragen der Bürgerinnen und Bürger eingeht. Vertreter aus lokaler Politik und Wirtschaft werden an den Veranstaltungen ebenfalls ihre Meinung äussern. Die nächsten Termine: Dienstag, 29.10.2019, 19 Uhr, in Liestal im Hotel «Engel»; Dienstag, 5.11.2019, 19 Uhr, in Münchenstein im Kuspo Bruckfeld. Anmeldungen bitte per E-Mail an info@steuervorlage17-bl.ch oder über die Website des Überparteilichen Komitees. (bs) www.steuervorlage17-bl.ch
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