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Standpunkt 491, 25.10.2019

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25. Oktober 2019 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE Aussenpolitik für Anfänger: Nichts Neues in Bern «Die Schweiz in der Welt 2028.» Dies ist der Titel einer «Aussenpolitischen Vision», welche eine neunköpfige Arbeitsgruppe des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Auftrag ihres Chefs, Bundesrat Ignazio Cassis, anfangs Juli 2019 auf der Website des Aussenministeriums (www.eda.admin.ch/avis28) veröffentlichte. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe hat Bundesrat Cassis selber ernannt. Vier und deren Sekretär stehen auf der Lohnliste des EDA. Die Arbeitsgruppe setzte sich aus hohen Funktionsträgern seines Departements, dem Präsidenten der Konferenz der Kantonsregierungen sowie Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Deren Auftrag: «Die Experten wurden ernannt, um die interne Sicht des EDA auf die Aussenpolitik durch ihre externe Perspektive auf die Welt und die Schweizer Aussenpolitik zu ergänzen.» «DAS IST, MIT VERLAUB, FÜR DEN CHEF DES EDA EIN BESCHEIDENER ANSATZ.» Peter Amstutz* Weil Voraussagen ein schwieriges Unterfangen sind, besonders wenn sie die Zukunft betreffen, wie der Volksmund sagt, machen die «Experten» und Cassis selber viele Vorbehalte zum Ergebnis und zum Leistungsanspruch: «Die Arbeitsgruppe stellte Überlegungen dazu an, über welche Fähigkeiten und Kompetenzen das EDA künftig verfügen muss. Der Bericht legt einen anzustrebenden Endzustand der Aussenpolitik 2028 dar und zeigt Wege auf, wie die Vision realisiert werden kann. Der Bericht gibt die Meinung der Arbeitsgruppe wieder – es handelt sich nicht um einen Bericht des EDA oder des Bundes rates.» Aussenminister Cassis selber markiert Distanz: «Der Bericht bietet eine gute Grundlage für eine konstruktive Diskussion über die künftige Position der Schweiz in der Welt.» Spätestens hier ist Einspruch und Widerstand fällig. Denn Bundesrat Cassis erhielt von seinen hochgelobten «Experten» nur einen wortreichen Mix zu längst bekannten Themen und aktualisierten Stichworten. Auf 13 von 46 Seiten wird beispielsweise die Frage breitgewalzt: «Die Welt bis 2028 - worauf müssen wir uns einstellen?» Abonnenten der «NZZ», um nur diese zu nennen, wären wohl nicht weniger gut informiert, um die künftigen Herausforderungen zu beschreiben. Aussenminister Cassis las das Gesamtwerk als «Auslegeordnung unserer Interessen», die zeige, «dass auch eine stärker auf den Wandel orientierte Aussenpolitik die bewährten Schweizer Werte nicht in Frage stellt.» Cassis versteht die langatmigen Darlegungen samt Pendenzenliste des Bundesrats, der Bundesversammlung und der aussenpolitischen Kommissionen als fundierte Überlegungen und Vorschläge, «die mir als Grundlage für die weiteren Arbeiten im EDA sehr dienlich sind». Er habe bei der Departementsübernahme Ende 2017 eine übergeordnete aussenpolitische Gesamtsicht vermisst und sich gefragt: «Was wollen wir eigentlich in der Aussenpolitik?» Das ist, mit Verlaub, für den Chef des EDA ein bescheidener Ansatz. Den Weg der Schweiz in die Zukunft beschreibt Artikel 54 der Bundesverfassung viel präziser als der mit Kann-Formulierungen, Konjunktivaussagen, Relativierungen und Distanzierungen in alle Himmelsrichtungen garnierte «Expertenbericht». In der Bundesverfassung steht: «Der Bund setzt sich ein für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und für ihre Wohlfahrt; er trägt namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Er nimmt Rücksicht auf die Zuständigkeiten der Kantone und wahrt ihre Interessen.» Zu fast allen absehbaren Zukunftsfragen weist die Bundesverfassung so bereits knapp und klar den soliden schweizerischen Weg. Bundesrat Cassis ist nicht der erste Aussenminister, der versucht, mit eigenem Kompass seine EDA- Amtszeit aufzupolieren. Schon der verstorbene Neuenburger SP- Bundes rat Pierre Aubert (Amtszeit: 1977–1987) verkündete die «Öffnung der Schweiz und die Abkehr von der traditionellen Neutralität». Auberts Nachfolger, der SP- Neuenburger René Felber (1988–1993), vertiefte sich in Integrationspapiere bis zum EWR-Nein des Souveräns 1992. Von 1994 bis 1999 propagierte der Tessiner CVP- Aussenminister Flavio Cotti (1986–1999) den zügigen EU- Beitritt. Cottis Nachfolger im EDA, der Freiburger CVP-Mann Joseph Deiss (1999–2006), feierte den überfälligen UNO- Beitritt der Schweiz 2002 als seinen aussenpolitischen Erfolg. Nach Deiss entdeckte die Genfer SP-Aussenministerin Micheline Calmy-Rey (2003–2011) die «aktive Neutralität» als Medienspielwiese. Nach ihr jettete der Neuenburger FDP-Bundesrat Didier Burkhalter (2009– 2017) für das Aussenministerium (ab 2012) durch die Welt, um grenzenlose Internationalität zu markieren. Und nun also Ignazio Cassis. Wenn er sich in die Bundesverfassung vertiefte statt in Vorgängerdossiers und schwärmerischen Strategieskizzen «neue» Ideen zur Zukunft zu suchen, könnte er dem Land besser dienen. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung». Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. ANZEIGE RATGEBER RECHT – Wer sich gegen Wildparkierer auf seinem eigenen Grundstück wehren will, sollte ein richterliches Parkverbot beantragen. Auch das Betreten oder das Fussballspielen kann verboten werden. Mit richterlichem Parkverbot privaten Boden schützen Oft kommt es vor, dass Unberechtigte ihre Fahrzeuge auf privatem Boden abstellen. Wie kann der Grund- oder Hauseigentümer vorgehen, um sich vor solchen wild parkierenden Automobilisten zu schützen? «IM KANTON BASEL- LANDSCHAFT MUSS DER GRUNDEIGENTÜMER BEIM ZUSTÄNDIGEN ZIVILKREISGERICHT EIN SOGENANNTES VERBOTS- GESUCH EINREICHEN.» Die Lösung ist das richterliche Parkverbot. Aber wie muss vorgegangen werden, damit ein solches erlassen wird? Zuerst ans Zivilkreisgericht Im Kanton Basel-Landschaft muss der Grundeigentümer beim zuständigen Zivilkreisgericht Ost oder West, je nach Ort der gelegenen Sache, ein sogenanntes Verbotsgesuch einreichen. In diesem Gesuch ist mit entsprechenden Unterlagen kurz darzulegen, weshalb ein Verbot verlangt wird und welcher Text auf der Parkverbotstafel stehen soll. Polizei nimmt einen Augenschein Das Gesuch wird dann an die Verkehrspolizei des Kantons Basel- Landschaft weitergeleitet. Dort wird es in Absprache mit der Grundeigentümerschaft geprüft. Es wird auch gemeinsam ein Augenschein vor Ort vorgenommen, um den Standort der Parkverbotstafel oder auch mehrerer Tafeln und den geeigneten Verbotstext zu definieren. Nach dieser Bereinigung wird dem Gericht entsprechend Bericht erstattet, worauf das Gericht in der Folge das Verbot bewilligt. Das Verbot wird alsdann im kantonalen Amtsblatt publiziert. Wer das Verbot nicht anerkennen will, muss innert 30 Tagen seit der Publikation und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache erheben. Eine solche Einsprache benötigt keine Begründung und bewirkt, dass das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam ist. Zur Durchsetzung des Verbots hat der Grundeigentümer darauf beim Gericht Klage gegen den Einsprecher einzureichen. In der Praxis werden jedoch kaum Einsprachen erhoben. «SOBALD DAS VERBOT RECHTSKRÄFTIG IST, KANN DER GRUND- EIGENTÜMER WILD- PARKIERER BEI DER POLIZEI VERZEIGEN.» Sobald das Verbot rechtskräftig ist, kann der Grundeigentümer Wildparkierer bei der Polizei verzeigen, welche dann die Busse verhängt. Verbot für jede denkbare Störung Ein solches Verbot kann für jede denkbare konkrete Störung erlassen werden, z.B. «Betreten verboten», «Parkverbot», «Fussballspielen verboten» etc.. Der Höchstbetrag der Busse ist allerdings gesetzlich auf 2 000 Franken beschränkt. Der Polizei resp. der Strafbehörde steht innerhalb dieses Bussenrahmens ein erhebliches Ermessen zu. Ein Parkverbot oder auch ein anderes Verbot LEGAL-TEAM Rechtsanwalt Alexander Heinzelmann ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Verfügung. Es ist erreichbar unter der Telefonnummer 061 927 66 70 oder via E-Mail an dessen Leiterin, Fürsprecherin Barbara Gfeller: b.gfeller@kmu.org. ist ein wirksames Instrument, mögliche Besitzesstörungen auf dem eigenen Grundstück unter Bussenandrohung zu verhindern. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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