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Standpunkt 490, 04.10.2019

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2 | Standpunkt der Wirtschaft HAUS DER WIRTSCHAFT 4. Oktober 2019 LANGMATTSTRASSE – Am kommenden 24. November kommt die Anpassung des kantonalen Richtplans betreffend den Ausbau der Langmattstrasse in Oberwil vors Volk. Diese Querverbindung wäre für die Region eine grosse Entlastung. Der Ausbau ist dringend notwendig Mit dem Ausbau der Langmattstrasse soll eine neue Talquerung entstehen, welche die Mühlemattstrasse mit der Therwilerstrasse verbindet. Es handelt sich dabei um eine rund 260 Meter lange Neubaustrecke. Von dieser neuen Querverbindung wird eine Entlastung des Strassenverkehrs in Therwil und Oberwil erwartet, denn sie ermöglicht eine Talquerung ohne Bahnübergang. Der Baselbieter Landrat hat sich Anfang 2019 grundsätzlich für den Eintrag der verlängerten Langmattstrasse als zukünftige Kantonsstrasse im kantonalen Richtplan ausgesprochen. Die damals veranschlagten Kosten von 13 Millionen Franken stiessen jedoch auf heftige Kritik. Deutliche Kostenreduktion Der Landrat entschied deshalb, dass die Baselbieter Regierung nochmals über die Bücher gehen und ein günstigeres Projekt vorschlagen muss. Dies ist bereits geschehen: In einer überarbeiteten Variante wurden sämtliche Sonderwünsche, wie eine Velounterführung, ein Kreisel und die Verbreiterung des bestehenden Strassenteils, gestrichen. Dies führt zu einer deutlichen Kostenreduktion. Die Kosten des neuen Strassenprojekts belaufen sich nun mit rund 4,7 Millionen Franken auf weniger als die Hälfte des ursprünglichen Betrags. Das Projekt erfüllt sämtliche Lärmschutzvorschriften und berücksichtigt die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmenden, also des motorisierten Individualverkehrs MIV sowie des Velo- und Fussverkehrs. Abstimmung über den Richtplan An diesem Abstimmungssonntag stimmt das Baselbieter Volk darüber ab, ob die verlängerte Langmattstrasse im kantonalen Richtplan aufgenommen wird. Erst danach wird an einem konkreten Projekt zum Ausbau dieser Talquerung weitergearbeitet. Nötig wird diese Abstimmung, weil das Komitee «Langmattstrasse – Nein» am 4. April 2019 über 3000 Unterschriften gegen die Anpassung des Richtplans eingereicht hat. Entlastung der Ortszentren Für das lokale Gewerbe ist dieser Ausbau der Langmattstrasse von höchster Bedeutung. Das Gewerbegebiet Mühlematt würde mit der Therwilerstrasse verknüpft und hätte einen besseren Anschluss Richtung A18 und Birstal. Heute bewirken die Bahnübergänge lange Staus und Wartezeiten, welche den Verkehrsfluss bis in die Ortszentren von Therwil und Oberwil blockieren. Mit der neuen Talquerung würde deshalb eine Entlastung dieses Verkehrs-Hotspots erreicht, was auch der Bevölkerung zugutekommt. Generell wäre die verlängerte Langmattstrasse ein wichtiges Element für ein gut funktionierendes Kantonsstrassennetz, welches wirklich auch als Netz fungieren kann DIE PAROLEN DES WIRTSCHAFTSRATS FÜR DEN 24. NOVEMBER Bereits am vergangenen 27. Juni hatte der Wirtschaftsrat – das Parlament der Wirtschaftskammer Baselland – die Ja-Parole zur Steuer vorlage 17 (SV17) gefasst. Über diese stimmt die Baselbieter Stimmbevölkerung am kommenden 24. November ab. Vergangene Woche nun hat der Wirtschaftsrat im Haus der Wirtschaft in Liestal auch die Ja-Parole zum Ausbau der Langmattstrasse sowie die Nein-Parole zum Staatsbeitragsgesetz gefasst. Auch diese beiden Vorlagen kommen am 24. November 2019 vors Volk. Mit dem Staatsbeitragsgesetz beantragt der Regierungsrat, dass die Rechte und Pflichten der Empfängerinnen und Empfänger von Staatsbeiträgen einheitlich auf Gesetzesstufe zu regeln sind. Ausserdem soll die Steuerung durch den Kanton mittels einer intensivierten, systematischen Bewirtschaftung von Staatsbeiträgen gestärkt werden. Es ist unbestritten, dass eine gewisse Kontrolle stattfinden muss. In den Augen des Wirtschaftsrats bringt das Gesetz aber einen unabsehbaren Aufwand mit sich. Es wird ein Drohfinger ausgefahren und Gewinnmöglichkeiten verteufelt. Unter anderem sind Strafandrohungen, Grenzwerte und Einsichtsrecht für den Kanton in die privaten Organisationen enthalten. Hauptkritikpunkt der FDP-Fraktion im Landrat: Die betroffenen Organisationen würden durch dieses Gesetz die Lust an der Zusammenarbeit mit dem Kanton verlieren. und im Bedarfsfall Ausweichmöglichkeiten und Umfahrungen ermöglicht. Ein Ausbau der Langmattstrasse in Oberwil wäre mit positiven Folgen für den öffentlichen Verkehr, das Gewerbe und die Bevölkerung verknüpft. Sandra Schürmann Der 24. November 2019 ist mit insgesamt sechs Abstimmungsvorlagen ein reich befrachteter Abstimmungssonntag. Der Wirtschaftsrat der Wirtschaftskammer Baselland verzichtet darauf, zu jeder Vorlage eine Parole zu fassen. Keine Parole fasst er zur nichtformulierten Volksinitiative «Ergänzungsleistungen für Familien mit geringen Einkommen» und deren Gegenvorschlag sowie zu den beiden Bildungsvorlagen, Gegenvorschlag zur (zurückgezogenen) nichtformulierten Volksinitiative «Niveaugetrennter Unterricht in Promotionsfächern» sowie zur Umsetzung der nichtformulierten Volksinitiative «Stopp dem Verheizen von Schüler/-innen: Ausstieg aus dem gescheiterten Passepartout-Fremdsprachenprojekt». ss POLIT-KOLUMNE Depot zahlen, damit die Justiz überhaupt arbeitet? Unter den Pendenzen, welche die frühere Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Bundesrätin Simonetta Sommaruga, ihrer Nachfolgerin, Bundesrätin Karin Keller-Suter, überliess, befand sich auch das Dossier «Gesamtrevision der Strafprozessordnung (StPO)». Am 1. Dezember 2017 hat das Bundesamt für Justiz verkündet: «Der Bundesrat will durch punktuelle Änderungen die Praxistauglichkeit der Strafprozessordnung verbessern.» Diese Absichtserklärung darf als «leicht geschönt» bezeichnet werden. Denn der Auftrag (Motion) an den Bundes rat, der dritten Gewalt (Justiz) Leitplanken zu setzen, stammt von der Rechtskommission (RK) des Ständerats und lautet so: «Der Bundesrat wird beauftragt, nach einer Prüfung der Praxistauglichkeit der Strafprozessordnung die erforderlichen Gesetzesanpassungen bis Ende 2018 dem Parlament zu beantragen.» Auf dem Prüfstand steht also ein Gesetz, das erst seit dem 1. Januar 2011 rechtskräftig ist und damals sämtliche kantonalen Strafprozessordnungen durch Bundesrecht ersetzte. Wurde bei der parlamentarischen Erarbeitung des juristischen Gesamtkunstwerks mit über 450 Artikeln gepfuscht? Dazu meinte der Bündner CVP-Ständerat und Rechtsanwalt Stefan Engler im Plenum selbstkritisch: «Die stetige Beschleunigung der Gesetzgebung, bei der eine Gesetzesrevision die andere jagt und die Halbwertszeit der Gesetze abnimmt, kann kaum zu besserer Qualität, zu mehr Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit beitragen.» Entsprechend hoch waren darum die Erwartungen, als der Bundesrat seine Revisionsvorschläge ins Vernehmlassungsverfahren schickte. «FRÜHER KANNTE MAN ALS KOSTENGÜNSTIGEN FILTER ZUM AUSSORTIEREN FRAGWÜRDIGER ANZEIGEN DIE INSTITUTION DER FRIEDENSRICHTER. » Peter Amstutz* Bei näherem Zusehen findet man jedoch auch Details, die bald wieder zu neuen Interessenkollisionen führen könnten. Zum Beispiel den vorgeschlagenen neuen Artikel 303a über «Sicherheitsleistung bei Ehrverletzungsdelikten». Dessen Text: «Bei Ehrverletzungsdelikten kann die Staatsanwaltschaft die strafantragstellende Person auffordern, innert einer Frist für allfällige Kosten und Entschädigungen Sicherheit zu leisten.» Dieser Text dient nicht den Interessen und berechtigten Erwartungen rechtsuchender Bürgerinnen und Bürger, sondern nur dem Ballastabwurf des Justizapparats. Was steht auf dem Spiel? Genau 12 407 Ehrverletzungsdelikte (üble Nachrede, Verleumdung, Beschimpfung usw.) wurden 2017 gesamtschweizerisch angezeigt. Das sind – inklusive Sonn- und Feiertage – 34 Anzeigen pro Tag. Dass sich darunter auch Anliegen von Querulanten und «Dauerkunden» der Justiz befinden dürften, welche die Rechtspflege mit Bagatellen strapazieren, vermutet auch der Bundes rat: «Bei solchen Delikten liegt der Antrieb für eine Anzeige oftmals eher im Wunsch nach persönlicher Vergeltung als in der Tatsache einer Rechtsverletzung. Stehen solche Motive im Vordergrund, so rechtfertigt es sich, von der antragstellenden Person einen Vorschuss zu verlangen, bevor der Strafverfolgungsapparat in Gang gesetzt wird.» Mit dieser Motivforschung am Schreibtisch wird die Rechtspflege leider auch überfordert. Früher kannte man als kostengünstigen Filter zum Aussortieren fragwürdiger Anzeigen die Institution der Friedensrichter. Auch wenn die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) es verlockend fände, künftig per Kautionsverfügung unerwünschte Anzeigen abwimmeln zu können, ohne sie bearbeiten zu müssen, ist vor diesem Schritt zu warnen. Im Vernehmlassungsverfahren kamen dazu widersprüchliche Erwartungen und Befürchtungen zum Ausdruck. Der Kanton Baselland zum Beispiel meldete nach Bern: «Es ist zu prüfen, ob die Pflicht zur Sicherheitsleistung (Kaution) nicht auf weitere Antragsdelikte auszudehnen ist.» Aus Basel-Stadt kam die Kunde: «Dieser Vorschlag ist zu begrüssen, zumal er (...) zum zeitnahen sowie effizienten Abschluss von Delikten der teilweise niedrig angesiedelten Kriminalität beitragen kann.» Graubünden möchte noch höhere Zutrittsschranken: «Die Erhebung eines Kostenvorschusses sollte nicht als Kann-Bestimmung ausgestaltet werden. Vielmehr ist ein Mindestvorschuss für obligatorisch zu erklären.» Neue Barrieren für Rechtsuchende seien «in Zeiten zunehmender Hasskriminalität» der falsche Weg, fand umgekehrt die SP . Und die Grünliberalen befürchten, dass selbst Personen des Mittelstands mit Kautionen zum buchhalterischen Abwägen zwischen Kosten und Nutzen der Rechtssuche veranlasst werden dürften. Damit sende der Bundesrat ein völlig falsches Signal aus. Die Appenzell- Ausserrhoder Regierung gab Bern deutsch und deutlich zu verstehen: «Nicht nur rechtsstaatlich einwandfreie, sondern auch praktisch umsetzbare Lösungen sind vorzuschlagen.» Die einfachste Lösung wäre für diesen Fall: Artikel 303a ersatzlos aus dem Revisionsentwurf streichen. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung». Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

4. Oktober 2019 VERKEHRSPOLITIK Standpunkt der Wirtschaft | 3 MOBILITÄTSKAMPAGNE Filme kommen gut an beim Publikum BÜRGERFORUM – Das «Bürgerforum gegen den Verkehrskollaps» diskutiert in Birsfelden, Laufen und Allschwil über die regionalen Verkehrsprobleme und wie diese gelöst werden könnten. Stau, Stau und nochmals Stau Die Folge 1 «Weniger Stau – bessere Verkehrspolitik» hat fast 30000 Personen erreicht. Bilder: zVg Die für die Mobilitätskampagne gedrehten und im Standpunkt 488 vorgestellten Kurzfilme kommen beim Publikum gut an. Die Videoclips zeigen, mit welchen Problemen KMU auf Baselbieter Strassen zu kämpfen haben. Die Folge 1 «Weniger Stau – bessere Verkehrspolitik» mit Alain Tüscher von der ATS Sicherheitstechnik AG, Präsident Gewerbe- und Industrieverein Bubendorf und Umgebung, in der Hauptrolle hat auf Facebook bis Ende September 27 440 Personen erreicht. Weitere 1133 Personen haben sich den Film auf You- Tube angeschaut. An zweiter Stelle steht Folge 3 «Weniger Baustellen – bessere Verkehrspolitik» mit Michael Briggen von der Ulrich Briggen Gartenservice AG, Präsident KMU Reigoldswil. Den Film mit den während des Transports gewachsenen Pflanzen haben sich 16 265 Facebook-User angeschaut, weitere 852 taten dies auf YouTube. Auf den Rängen 3 und 4 folgen Parkplatzsprayer Christian Gebhardt von der Schreinerei Gebhardt GmbH, KMU Laufental (11 515 Facebook/965 YouTube), und Waschmaschinentechniker Patrick Schmidlin von der Robert Schmidlin AG (7231 Facebook/848 YouTube). (ra) Die vielen Staus im Baselbiet kosten nicht nur Nerven, sondern auch Zeit und Geld. Bild: Archiv Die Filme sind weiterhin zu sehen auf Facebook, YouTube und unter www.kgiv.ch. DIE 5 FORDERUNGEN 1. Die Baustelleninformationen sind rechtzeitig zu kommunizieren. 2. Der Verkehrsfluss ist zu wahren. 3. Echtzeit-Verkehrsinformationen sind auszubauen. 4. Parkplätze sind sicherzustellen. 5. Verkehrs-Neubauprojekte sind zügig voranzutreiben. Mit drei Veranstaltungen an vom Verkehr besonders betroffenen Orten – in Birsfelden, Laufen und Allschwil – macht das «Bürgerforum gegen den Verkehrskollaps» auf die prekäre Verkehrssituation im ganzen Baselbiet aufmerksam. Die Besucherinnen und Besucher haben an den Anlässen unter dem Titel «Stau, Stau, nochmals Stau» die Gelegenheit, mit Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser, Co-Präsident des Bürgerforums und Vorstandsmitglied des TCS beider Basel, Lösungen für die Verkehrsprobleme in der jeweiligen Region zu diskutieren. Den Anfang macht am 7. Oktober Birsfelden, wo die Veranstaltung am Sitz der «G&H Insekten Schutzgitter» an der Rheinfelderstrasse abgehalten wird. Stau auf der A2 Birsfelden und weitere Gemeinden wie Muttenz, Münchenstein, Pratteln und Augst sind ganz besonders staugeplagt. Sobald es auf der Autobahn A2 klemmt - was praktisch täglich der Fall ist – staut es in den Ortszentren. Stau im Angenstein Am nächsten Tag folgt ein Anlass in Laufen. Im Mittelpunkt der Diskus- sionen im Kulturzentrum «Alts Schlachthuus» werden das Engnis Angenstein und der Eggfluetunnel stehen. Die beiden Verkehrsknotenpunkte haben mittlerweile – wegen der täglichen Verkehrsmeldungen im Radio – landesweite Berühmtheit erlangt. Stau in Allschwil Den letzten Halt macht die Veranstaltungsreihe am Mittwoch, 9. Oktober, im Hotel Restaurant «Rössli» in Allschwil. Allschwil sowie die gesamte Region sind ganz besonders staugeplagt. Mit dem Zubringer Allschwil soll ein erster Schritt zur Entlastung der Region getan werden. «Weitere Schritte werden folgen müssen», schreibt das Bürgerforum in der Einladung. Auf das Impulsreferat von Christoph Buser folgt an allen drei Orten eine Frage- und Diskussionsrunde sowie ein Apéro Riche. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. Reto Anklin Weitere Informationen zu den Veranstaltungen des «Bürgerforums gegen den Verkehrskollaps» finden sich im untenstehenden Inserat oder auf der Website des Bürgerforums. www.verkehrskollaps.ch ANZEIGE

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