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Standpunkt 489, 20.09.2019

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

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10 | Standpunkt der Wirtschaft HAUS DER WIRTSCHAFT 20. September 2019 ARBEITGEBER-ZMORGE – Am Anlass von Arbeitgeber Baselland und der Bürgschaftsgenossenschaft Mitte stellten Dieter und Urs Baumann eine Möglichkeit vor, wie KMU günstig und einfach an verbürgte Kredite bis zu einer Million Franken kommen. Finanzierungen bis zu einer Million absichern Während im Kanton Jura und der übrigen Romandie viele KMU einen Kredit durch eine Bürgschaftsgenossenschaft absichern, ist diese Möglichkeit in anderen Kantonen weniger bekannt. Dabei hilft eine Bürgschaft gerade Firmen im Auf- und Umbau, bei Investitionen, bei der Beschaffung von Betriebsmitteln oder bei einer Nachfolgeregelung dabei, die nötige Finanzierung zu erhalten. Dieter und Urs Baumann, Vertreter der Bürgschaftsgenossenschaft Mitte für die Nordwestschweiz, stellten in ihrem Vortrag vom vergangenen 10. September wesentliche Merkmale von Bürgschaften vor. Kreditrahmen verdoppelt Dieter Baumann referiert am Arbeitgeber-Zmorge im Bad Bubendorf Hotel über Bürgschaften. Christoph Buser, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, begrüsste die rund 70 Anwesenden im Bad Buben dorf Hotel. Er unterstrich die Wichtigkeit günstiger Finanzierungsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen und beurteilte deshalb die kürzlich beschlossene Verdoppelung des möglichen verbürgbaren Kreditrahmens auf eine Million Franken als positiv. Dieter Baumann sagte in seinem Vortrag, dass die BG Mitte den KMU helfe, «den notwendigen Kredit von ihrer Bank zu erhalten, und meist sogar zu günstigeren Konditionen». Als eine der vier offiziellen Bürgschaftsorganisationen der Schweiz ist die BG Mitte unter anderem für die KMU im Baselbiet Ansprechpartner. Nach Prüfung eines Unternehmens bezüglich finanzieller Gesundheit, Businessplan, der geplanten Entwicklung und der Geschäftsleitung kann die BG Mitte der Bank eine Bürgschaft abgeben. Da die Bank auf dem verbürgten Teil des Kredits ihr Risiko auslagert, kann sie dem KMU tiefere Zinsen anbieten als auf ungedeckten Krediten ohne Bürgschaft. Für das KMU ist das unter dem Strich eine attraktive Finanzierung. Der verbürgte Kredit hat eine Laufzeit von zwei bis maximal zehn Jahren, bei moderaten Risikoprämien von 1,25 Prozent pro Jahr. Der Antrag für die Gewährung einer Bürgschaft kann mit überschaubarem administrativem Aufwand gestellt werden. Praxisnahe Berechnungen In der Folge präsentierte Urs Baumann einige Beispiele für Situationen, in welchen Unternehmen dank Bürgschaften leichter den Kredit zum Aufbau eines Geschäfts, für neue Investitionen oder für die Nachfolgeregelung erlangen konnten. Die praxisnahen Berechnungen kamen bei den Gästen gut an und waren für einige Zuhörer eine Neuigkeit. Der volkswirtschaftliche Nutzen der Bürgschaften ist erwiesen: Sie sichern und schaffen Arbeitsplätze in der Schweiz und sorgen für höhere Einnahmen bei den Unternehmenssteuern. Aus diesem Grund hat Bild: Scharvogel der Bund via Gesetzesänderung die Limite für Bürgschaften zum 1. Juli 2019 auf eine Million Franken pro Unternehmen verdoppelt. In der anschliessenden Diskussion sowie in bilateralen Gesprächen profitierten die Gäste von Dieter und Urs Baumanns Erfahrungen und Ratschlägen. Schliesslich genossen die Teilnehmenden das ausgiebige Frühstück und den Austausch mit anderen Gästen. Bernhard Scharvogel ANZEIGE

20. September 2019 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE Neue Kräfte für ein altes, erfolgreiches Land Jedes Jahr fragt die britische Grossbank HSBC (Hongkong & Shanghai Banking Corporation Holdings PLC) weltweit nach dem Befinden des ausserhalb von Grossbritannien tätigen Kaderpersonals. Das jüngste Zeugnis, das die internationalen Fachkräfte (Expats) verschiedenster Branchen der Schweiz ausstellten, lässt sich sehen: Die Schweiz steht vor Singapur und Kanada auf dem Sieger platz. Warum? Die Schweiz biete mehr Lebensqualität, fanden 82 Prozent der Befragten. In der Schweiz verdiene man besser, nämlich durchschnittlich 111 587 US-Dollar pro Jahr gegenüber dem globalen Durchschnitt von 75 996 Dollar. Das Gleichgewicht zwischen Arbeit und Privatleben (Work- Life-Balance) ist in der Schweiz für fast zwei Drittel der auf Zeit Ausgewanderten besser als in ihren Herkunftsländern. Die Expats fühlen sich hierzulande sicherer und gesünder. Ausländische Zuzüger mit Kindern stellen fest, dass der Nachwuchs in der Schweiz an Selbstvertrauen und Kompetenz gewonnen habe: Ein hervorragendes Land sei das, um Kinder aufwachsen zu lassen, weil sie unkomplizierteren Zugang zu höherer Bildung hätten. «ENTSCHEIDEND BLEIBT AUCH IN DER NÄCHSTEN 51. LEGISLATUR LETZTLICH DAS DEMOKRATISCHE ZUSAMMENSPIEL ALLER LEISTUNGSWILLIGEN KRÄFTE IM GESAMTINTERESSE DES LANDES. DAS IST DAS ERFOLGSGEHEIMNIS DER SCHWEIZ.» Peter Amstutz* Das Geheimnis der schweizerischen Lebensqualität liegt laut den befragten Expats, die grösstenteils schon mindestens fünf Jahre hier leben und arbeiten, in der politischen (86 Prozent) und wirtschaftlichen Stabilität (80 Prozent) des Landes. Dass fast die Hälfte dieser Schweiz-Kenner beabsichtigt, noch mindestens 20 Jahre hier zu bleiben, rundet diesen Leistungsausweis glaubwürdig ab. Dass die Schweiz auch von Ausländern, die nicht hier leben oder lebten, sehr viel positiver wahrgenommen wird als von manchen überkritischen Landsleuten, das zeigt eine repräsentative Umfrage von Präsenz Schweiz in 19 Ländern. Laut Imagemonitor 2018 von Präsenz Schweiz werden neben Natur und Landschaft im Ausland vor allem der starke Wirtschafts-, Forschungs- und Bildungsstandort sowie das reibungslos funktionierende politische System positiv wahrgenommen. Auch der Finanzplatz Schweiz geniesst einen sehr guten Ruf und belegt – im Vergleich mit den Banken und Finanzinstituten Deutschlands, Grossbritanniens und der Vereinigten Staaten von Amerika – klar den ersten Rang. «Die Schweiz hinterlässt bei der breiten Bevölkerung im Ausland einen sehr positiven Gesamt eindruck», lautet das Fazit von Präsenz Schweiz. Auch im Vergleich mit Deutschland, Dänemark, Schweden und Grossbritannien schneidet die Schweiz am besten ab. Zur Schweiz fallen Ausländern häufig der Wohlstand, die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die Lebensqualität, die Neutralität sowie die Sauberkeit ein. Positive Wahrnehmungen lösen im Ausland auch das politische System und die gute Regierungsführung aus. Der Nutzen der Neutralität wird nach wie vor anerkannt. Diese «Rückmeldungen» beruhen auf einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung bei insgesamt 12 767 Personen in 19 Ländern: Argentinien, Brasilien, China, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Indien, Italien, Japan, Kasachstan, Marokko, Mexiko, Polen, Russland, Südafrika, Südkorea, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate, USA. Auch nach Schwächen der Schweiz oder Verbesserungsansätzen wurde geforscht: Knapp der Hälfte der Befragten fiel dazu nichts ein, und in jeder zehnten Antwort kamen die bekannten Stichworte «hohe Preise und Lebenshaltungskosten» vor. Überhaupt nichts Negatives? Doch: Das Engagement der Schweiz für Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung wird zwar anerkannt, aber der Beitrag zur internationalen Solidarität (Sicherung des Friedens und der Menschenrechte) oder zur Lösung von Weltproblemen scheint nur von geringer Sichtbarkeit zu sein. Alles in allem ist die Schweiz also ein Land, in dem es sich leben lässt. Das nicht zu übersehen, sind insbesondere die vielen selbstkritischen Einheimischen aufgerufen, wenn sie am 20. Oktober 2019 per Wahlzettel die Qualität der nächsten Bundesversammlung (Nationalund Ständerat) bestimmen. Als Überlegungshilfe mag der Gedanke dienen, dass erfahrungsgemäss weder die zum Kräftemessen angetretenen Parteien und Kandidaten so gut sind, wie sie sich selber präsentieren, noch so schlecht, wie sie von ihren Konkurrenten gemacht werden. Und entscheidend bleibt auch in der nächsten 51. Legislatur letztlich das demokratische Zusammenspiel aller leistungswilligen Kräfte im Gesamtinteresse des Landes. Das ist das Erfolgsgeheimnis der Schweiz. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung». Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. ANZEIGE RATGEBER RECHT – Das Urheberrecht gilt auch bei Gebäuden. Das Recht des Architekten auf Werksintegrität kann mit dem Recht des Hauseigentümers kollidieren, wenn dieser das Gebäude umbauen möchte. Wenn sich Architekten gegen einen Umbau wehren Das Urheberrecht schützt die Schöpfer von Werken der Kunst und Literatur mit individuellem Charakter. Dazu zählen auch Werke der Baukunst. So hat der Urheber, in der Regel der Architekt, grundsätzlich das ausschliessliche Recht, zu bestimmen, ob, wann und wie das von ihm geschaffene Werk verändert werden darf. «AUCH OHNE AUSDRÜCKLICHE VERTRAGLICHE REGELUNG HAT DER EIGENTÜMER EINES URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN BAUWERKS GRUNDSÄTZLICH EIN ÄNDERUNGSRECHT.» Das Recht auf Werksintegrität kann allerdings mit dem Recht des Hauseigentümers kollidieren, wenn dieser das Gebäude umbauen möchte. Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung hat der Eigentümer eines urheberrechtlich geschützten Bauwerks grundsätzlich ein Änderungsrecht. Dieses hat aber seine Grenze dort, wo der Architekt in seiner Persönlichkeit verletzt würde. Nur, wo befindet sich diese Grenze? Das Urheberrecht entsteht immer beim Schöpfer selbst, kann aber mittels Vertrag auf andere Personen, etwa die Bauherrschaft, übertragen werden. Bei öffentlichen Ausschreibungen schliesst der Zuschlagsempfänger nach der Submission einen privatrechtlichen Vertrag mit der Behörde ab. Auf Bundesebene besagt Art. 54 der Verordnung über öffentliche Beschaffungen, dass das Urheberrecht bei Wettbewerben beim Teilnehmer verbleibt. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht jüngst entschieden, dass die Behörde im Vertrag mit dem Zuschlagsempfänger trotzdem vereinbaren kann, dass das Urheberrecht vom Architekten auf die Auftraggeberin übergeht. Unabhängig von der vertraglichen Regelung kann sich der Architekt gegen einen Umbau wehren, wenn damit sein Persönlichkeitsrecht verletzt würde. Dies ist der Fall, wenn die Beziehung zwischen dem Schöpfer und dem Werk besonders eng ist und eine Änderung am Bau dem Ruf des Architekten schaden könnte. Als Faustregel gilt: rein funktionale Änderungen sind zulässig, rein ästhetisch motivierte Änderungen normaler weise nicht. Die Abgrenzung ist aber nicht immer klar: So hatte das Bundesgericht etwa die Klage eines Architekten einer in der Fachpresse mehrfach gelobten Villa zu beurteilen, der sich gegen die Überdeckung der ursprünglich offenen Terrasse gewehrt hatte. «DAS URHEBERRECHT ENTSTEHT IMMER BEIM SCHÖPFER SELBST, KANN ABER MITTELS VERTRAG AUF ANDERE PERSONEN, ETWA DIE BAUHERRSCHAFT, ÜBERTRAGEN WERDEN.» Währenddem das Kantonsgericht Waadt die Klage noch guthiess, wies das Bundesgericht dieselbe im anschliessenden Verfahren ab und führte unter anderem aus, dass der ursprüngliche Zustand der Villa bereits in der Fachpresse dokumentiert worden und dem fachkundigen Publikum bekannt sei. Das Interesse des Architekten am Beibehalt der ursprünglichen Struktur der Villa wurde deshalb nicht mehr so schwer gewichtet. Wie das Beispiel zeigt, ist oft umstritten und unklar, wie weit LEGAL-TEAM Rechtsanwalt Philipp Rupp ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Verfügung. Es ist erreichbar unter der Telefonnummer 061 927 66 70 oder via E-Mail an dessen Leiterin, Fürsprecherin Barbara Gfeller: b.gfeller@kmu.org. das Mitspracherecht des Architekten geht. Deshalb empfiehlt es sich, die Frage der Berechtigung an Urheberrechten von Anfang an klar vertraglich zu regeln. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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