Aufrufe
vor 4 Jahren

Standpunkt 487, 09.08.2019

  • Text
  • Wirtschaftskammer
  • Wirtschaft
  • Baselland
  • Liestal
  • Unternehmen
  • Schweiz
  • Basel
  • Schweizer
  • August
  • Ausschreibungen
Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

6 |

6 | Standpunkt der Wirtschaft BESCHAFFUNGSGESETZ 9. August 2019 STIMMEN BESCHAFFUNGSWESEN – Das neue Bundesgesetz gibt unter anderem Qualität und Nachhaltigkeit mehr Gewicht – Schweizer Unternehmer sind so gegenüber ausländischen Mitbietern besser gewappnet. Bessere Bedingungen «DER IWF WEB SOLUTIONS MIT 100 PROZENT SWISS-MADE- SOFTWARE KOMMT ES STARK ENTGEGEN, DASS QUALITÄT, NACHHALTIGKEIT UND INNOVATION NEU HÖHER GEWICHTET WERDEN ALS DER REINE PREIS.» Patrick Gross, Geschäftsführer IWF Web Solutions, Liestal «DIE ZUSÄTZLICHEN KRITERIEN SIND, VOR ALLEM AUS JURISTISCHER SICHT, SCHWAMMIG UND BEDÜRFEN DER INTERPRETATION. ICH BEFÜRCHTE, DASS AUSSCHREIBENDE DESHALB IHRE ANWENDUNG SCHEUEN UND AUCH KMU , S DAMIT SCHWIERIGKEITEN HABEN.» Sandra Sollberger, Nationalrätin, Geschäftsführerin Sollberger Maler AG in Bubendorf Dass der Preis allein nicht mehr das entscheidende Argument ist, war die Topmeldung zum neuen Beschaffungsgesetz: Kommentatoren sprechen von einer «Sensation» für die Schweizer Wirtschaft. Wegen der hohen Preise und Löhne sowie dem starken Franken werden Schweizer Unternehmen bei öffentlichen Submissionen nicht immer berücksichtigt – zahlreiche Aufträge von Bund, Kantonen und Gemeinden gehen an günstigere ausländische Anbieter. Billigstes Angebot erhält Zuschlag Dass bei Vergaben bisher oftmals einfach das billigste Angebot den Zuschlag bekommt, schmerzt die heimische Wirtschaft. Dass die billigsten Anbieter nach dem Zuschlag häufig weitere Forderungen stellen, belastet die öffentlichen Kassen. Bund, Kantone und Gemeinden vergeben jährlich Aufträge für rund 41 Milliarden Franken. Abhilfe soll das neue «Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen» (BöB) schaffen. Dieses hält nun fest, dass «neben dem Preis und der Qualität einer Leistung, insbesondere Kriterien wie Zweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit» und weitere Aspekte berücksichtigt werden können. Auch unterschiedliche Preisniveaus der Länder können – im Rahmen der internationalen Regeln – Einfluss haben. Jedoch muss die ausschreibende Stelle von Beginn an ihre Zuschlagskriterien und ihr Bewertungsschema kommunizieren. In der Praxis gewährt das neue Gesetz den Schweizer Unternehmen, die qualitativ hochwertige, innovative Leistungen anbieten, sowie zuverlässig und nachhaltig wirtschaften, also bessere Chancen. Doch auch bei Ausschreibungen für Standardleistungen sollen «hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeit in sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht» erfüllt werden. Wenn keine internationale Ausschreibung nötig ist, können auch soziale Kriterien in die Bewertung einfliessen, wie zum Beispiel, ob das Unternehmen Lernende, ältere Mitarbeitende oder Langzeitarbeitslose beschäftigt. Dies sorgt für Chancen gleichheit einheimischer wie ausländischer Anbieter. Die Baubranche und das Baunebengewerbe freut auch das «Leistungsort-Prinzip». Gemäss diesem Wer zu den Bestbietern gehört, soll sich nicht mehr alleine über den Preis entscheiden. müssen die kantonalen, regionalen oder nationalen Anforderungen am Leistungsort, also zum Beispiel auf einer Baustelle, eingehalten werden – dies gilt für Arbeitsschutz und -bedingungen, Melde- und Bewilligungspflichten sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann. Im Kanton Baselland haben bisher schon besondere Bedingungen für das Bauhaupt- und Baunebengewerbe gegolten, dies war bisher nicht in allen Kantonen der Fall. An WTO-Bestimmungen angepasst Durch ihr Gesetz passt sich die Schweiz den aktualisierten Bedingungen der «World Trade Organisation» (WTO) an und eröffnet ihren Unternehmen Zugang zu zusätzlichen Ausschreibungen im Wert von bis zu 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr. Jedoch finden die Regelungen des BöB nur in der Schweiz Anwendung, im Ausland gelten die jeweiligen nationalen Regelungen innerhalb des WTO-Rahmens. Da parallel zum Bundesgesetz auch die «Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen» (IVöB) erarbeitet wurde, kommt es auch innerschweizerisch zu einer Harmonisierung. Auch dieses Gesetz ist ein Kompromiss. Die Forderungen nach einem «Heimatschutz»-Artikel, der einheimische Firmen bevorzugt, konnten aufgrund des Diskriminierungsverbots nicht durchdringen. Und KMU-Vertreter forderten, dass generell keine Gebühren für Ausschreibungsunterlagen erhoben werden dürfen: Manche Gebühren waren früher so hoch, dass sie kleinere Unternehmen abschreckten. Letztlich bleiben kostendeckende Gebühren erlaubt. HARMONISIERUNG DES BESCHAFFUNGSWESENS 1996: Die Schweiz tritt dem General Procurement Agreement bei, in dem Mitgliedsländer der «World Trade Organisation» (WTO) einen Rahmen für Beschaffungen vereinbaren. 2012: Aktualisierung der WTO- Regelungen, beispielsweise bezüglich elektronischer Auktionen. 2015: Vernehmlassung der Vorlage des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB). Bild: stockpicks Dennoch sind die Wirtschaftsvertreter zufrieden: Das neue BöB berücksichtigt die Interessen der Unternehmen und der Arbeitnehmenden der Schweiz. Kriterien wie Qualität und Nachhaltigkeit ermöglichen es öffentlichen Stellen, Aufträge anders auszuschreiben und zu vergeben als nur über das Argument des billigsten Preises. Jetzt muss das Gesetz in kantonales Recht umgesetzt werden – und voraussichtlich ab 2021 sollen es die ausschreibenden Stellen anwenden. Bernhard Scharvogel 21. Juni 2019: Abschluss Totalrevision des BöB. Die Schweiz übernimmt Rahmenbedingungen der WTO und regelt darunterliegende Prinzipien für die Auftragsvergabe in der Schweiz. Bis ca. 2021: Anpassung der eidgenössischen Verordnung (VöB) und der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB), zuletzt In-Kraft-Setzen durch ein Ausführungsgesetz in jedem der 26 Kantone. AUSSCHREIBER – Als Leiter der Zentralen Beschaffungsstelle (ZBS) in der Bau- und Umweltschutzdirektion führt Beat Tschudin zahlreiche Ausschreibungen durch – und berät auch Gemeinden und kantonale Stellen. «Ein Meilenstein für die Harmonisierung» «ALS TIEFBAU-SPEZIALIST HOFFE ICH, DASS KREATIVE VORSCHLÄGE ZUR AUSFÜHRUNG EINES AUFTRAGS STÄRKER GEWICHTET WERDEN ALS BIS ANHIN. ES BRAUCHT AUCH DEN WILLEN, NEUE ANSÄTZE ZU PROBIEREN.» Mirko Tozzo, CEO und Mitinhaber Tozzo Gruppe, Bubendorf Beat Tschudin, Leiter Zentrale Beschaffungsstelle Baselland. Bild: zVg Standpunkt: Herr Tschudin, was bedeutet das neue Gesetz für die Zentrale Beschaffungsstelle Baselland? Beat Tschudin: Die Verabschiedung des neuen Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, kurz BöB, ist ein Meilenstein, auf den wir relativ lange warten mussten: Die Botschaft des Bundesrats datiert vom 15. Februar 2017, die Schlussabstimmung in den eidgenössischen Räten fand mehr als zwei Jahre später statt. Mit der Verabschiedung kann nun die Finalisierung der Revisionsvorlage der «Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen» – IVöB – in der zuständigen Fachkonferenz der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz weitergeführt werden. Wie sich das revidierte BöB in der Praxis auswirkt, wird sich erst mit der Zeit zeigen. Welche Vorteile bringt das neue BöB? Die verabschiedete harmonisierte Beschaffungsgesetzgebung ist gut auf die Anforderungen und Bedürfnisse der ausschreibenden Stellen auf Stufe Bund und Kantone abgestimmt. Was bereitet Kopfschmerzen? Aktuell nichts. Ich hoffe aber, dass die IVöB-Revisionsvorlage zügig verabschiedet wird. Sonst könnte sich die Einführung eines Teils der harmonisierten Beschaffungsgesetzgebung verzögern. Dies hätte für Unternehmen den Nachteil, dass sie sich weiter mit unterschiedlichen Beschaffungsgesetzen in den Kantonen auseinandersetzen müssten. Das gilt es zu vermeiden. Sie beraten den Kanton Baselland sowie Gemeinden bei Ausschreibungen. Welche Erfahrungen machen Sie dabei? Oft sind es vor allem die formalen Anforderungen und Vorgaben in den Vergabeverfahren, die herausfordern. Daher nehmen ausschreibende Stellen, die weniger Erfahrung haben, gerne unsere Beratung in Anspruch. Interview: Bernhard Scharvogel

9. August 2019 BESCHAFFUNGSGESETZ Standpunkt der Wirtschaft | 7 MEINUNG – Das totalrevidierte Bundesgesetz für die öffentliche Beschaffung hilft Schweizer Unternehmen. Damit auch KMU profitieren, dürfen Ausschreibungen nicht zu kompliziert werden. «Chance für Schweizer Unternehmen» «Wer zahlt, bestimmt», heisst es häufig, wenn mehrere Personen gemeinsam etwas kaufen wollen: Derjenige, der am meisten Geld gibt, entscheidet auch, wofür. Will er ein günstiges, vielleicht weniger haltbares Produkt oder das teurere mit speziellen Eigenschaften? Bund, Kantone und Gemeinden haben neu mehr Wahlmöglichkeiten bei Anschaffungen – und sollten sie klug nutzen. Denn bei öffentlichen Beschaffungen galt lange Zeit vor allem die Prämisse des niedrigsten Preises: Unternehmen unterboten sich, um an Aufträge zu kommen. Wenn ausländische Firmen auf der Hochpreisinsel Schweiz mitmischten, hatten die einheimischen KMU oft das Nachsehen. Oder sie mussten auf Marge verzichten, um ihre Mitarbeitenden und Maschinen auszulasten. In der Praxis war das ein deutlicher Nachteil für unsere KMU. «DIE AUSSCHREIBENDE STELLE MUSS DIE NEUEN FREIHEITEN AUSSCHÖPFEN.» Doch auch die ausschreibende Stelle war häufig unzufrieden: Selbst wenn der billigste Anbieter nur geringfügig günstiger war als der Zweitplatzierte, musste er berücksichtigt werden – Qualität, Zuverlässigkeit, Fristentreue und andere Kriterien wurden für die Bewertungen der Angebote kaum berücksichtigt. Das Niveau der Leistungen entsprach nicht immer den Erwartungen, die erhofften Einsparungen auch nicht. Für die 41 Milliarden Franken, die die öffentliche Hand in der Schweiz jährlich ausschreibt, gewährt das neue Gesetz nun viele weitere Kriterien. Bei Qualität, Zweckmässigkeit, Terminen, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit, aber auch bei Ästhetik, Innovation und beim Kundendienst sind Schweizer Unternehmen traditionell stark. Für die Baubranche ist das Leistungsortsprinzip wichtig: Wer in der Schweiz etwas baut, muss konform gehen mit den Schweizer Löhnen, Sicherheits-, Umweltschutz- und weiteren Anforderungen. Und zur Förderung der dualen Berufsbildung war uns wichtig, dass bei nationalen Ausschreibungen auch berücksichtigt werden kann, ob Lernende beschäftigt werden. Das Gesetz vermeidet Lohndumping, schützt die Umwelt und unseren Wohlstand. Wir sehen jedoch eine Gefahr: Die ausschreibende Stelle muss die neuen Freiheiten ausschöpfen. Sie muss ihren Spielraum genau kennen und nutzen. Wenn Zuständige in Gemeinden oder Kantonen wenig Erfahrung mit Ausschreibungen haben, tendieren sie vielleicht dazu, bei «einfachen» Kriterien zu bleiben. Sie wollen keine Angriffsfläche bieten und fallen unter Umständen auf den Preis zurück – ein nur scheinbar «objektives» Kriterium, das die Schweizer Wirtschaft benachteiligt. Die Wirtschaftskammer ermutigt die Ausschreibenden zu Courage: Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten, um das ANBIETER – Der Verband der Bauunternehmer Region Basel nimmt das neue Bundesgesetz positiv auf. Der Präsident erhofft sich weniger Preisdruck und mehr Qualitätsbewusstsein bei den Beschaffungsstellen. «Weg vom ruinösen Preiskampf» Rolf Graf, Präsident Bauunternehmer Region Basel (BRB). Bild: zVg Michael Köhn, Stellvertretender Direktor der Wirtschaftskammer Baselland. Standpunkt: Herr Graf, was bedeutet für Sie das neue BöB? Rolf Graf: Das Bauhauptgewerbe deckt rund die Hälfte der öffentlichen Beschaffungen ab. Die BöB- Revision wird auf jeden Fall spürbare Auswirkungen auf unser Gewerbe haben, zumal sich die Neuerungen auch bei den Kantonen, Gemeinden und Unternehmen der öffentlichen Hand auswirken. Welche Vorteile bietet das BöB? Die Parlamentarier haben erkannt, dass bei öffentlichen Beschaffungen das billigste nicht zwingend das beste Angebot darstellt, sondern auch Qualität und Nachhaltigkeit wichtig sind. Die BöB-Revision «DIE WIRTSCHAFTS- KAMMER ERMUTIGT DIE AUSSCHREIBENDEN ZU COURAGE.» kommt einem Paradigmenwechsel gleich, weg vom ruinösen Preiskampf hin zu einem leistungsorientierten Beschaffungswettbewerb, bei dem Qualitätsaspekte eines Angebots in den Vordergrund rücken. Bild: dan beste Angebot zu finden – und zwar bei freihändigen Vergaben, beim Einladungsverfahren und bei Ausschreibungen. Und bitte: Übertreiben Sie die Reglementierung Ihrerseits nicht! KMU wollen arbeiten, nicht stundenlang Anwälte bezahlen, bloss um Ausschreibungstexte im Detail zu analysieren. Wir werden weiter verfolgen, wie das BöB nun auf nationaler und kantonaler Ebene umgesetzt und mit Leben gefüllt wird. Wenn alle an einem Strang ziehen, wird daraus eine grosse Chance für die Schweizer Unternehmen. Michael Köhn Was bereitet Kopfschmerzen? Die Baumeister erwarten, dass sich alle öffentlichen Beschaffungsstellen nach der neuen Vergabepraxis ausrichten. Die Kantone sind jetzt gefordert, die Bundesgesetzgebung unverzüglich in ihre kantonalen Bestimmungen zu übernehmen. Damit nicht genug. Auch von den Gemeinden verlangen wir, dass sie die neuen Vorgaben ernsthaft umsetzen und sich definitiv vom Gedanken verabschieden, Aufträge nur an den billigsten Anbieter zu vergeben. Bis es soweit ist, ist es aber noch ein weiter Weg. Nehmen viele Schweizer Bauunternehmen an Ausschreibungen im Ausland teil? Als Inhaber eines KMU war das für mich bisher kein Thema. Grosse Schweizer Bauunternehmen beteiligen sich hingegen regelmässig an ausländischen Ausschreibungen. Sie punkten mit Know-how, Verlässlichkeit und Qualität. Auf dieser Ebene ist das billigste Angebot längst nicht mehr alleiniges Zuschlagskriterium. Mit der BöB-Revision ist die Schweiz auf bestem Weg, diesem Beispiel zu folgen.Interview: Bernhard Scharvogel BLT BASELLAND TRANSPORT AG «Neues BöB fördert den qualifizierten Wettbewerb» Alfred Schoedler, Stv. Direktor, Leiter Betrieb & Technik, BLT Baselland Transport AG, Oberwil. «Als Unternehmen des öffentlichen Verkehrs schreibt die BLT einerseits Leistungen gemäss Beschaffungsgesetz aus und nimmt anderseits an Ausschreibungen, zum Beispiel von neuen Buslinien, teil. Die Ausschreibungen von beispielsweise Fahrzeugen – Trams und Bussen – oder Bauleistungen, erfolgen nach dem kantonalen ‹Gesetz über öffentliche Beschaffungen›. Das kantonale Gesetz hat uns bisher schon erlaubt, bei der Vergabe nicht nur den Preis, sondern auch qualitative Aspekte berücksichtigen zu können. Damit können wir spezielle Anforderungen festlegen und passende Lösungen evaluieren. Angleichung erleichtert Beschaffungsprozess Die BLT begrüsst es, dass durch das Bundesgesetz nun schweizweit neben dem Preis auch die Qualität, die Nachhaltigkeit und besondere Serviceleistungen berücksichtigt werden können. Die Angleichung der bundesrechtlichen und kantonalen Gesetzgebungen erleichtert die Beschaffungsprozesse. Wir erwarten, dass mit dem neuen Gesetz passgenauere und qualitativ hochstehendere Angebote abgegeben werden. Auf diese Art und Weise fördert das neue BöB den qualifizierten Wettbewerb, das Preis-/Leistungs-Verhältnis kann besser berücksichtigt werden.» SCHNEIDER HOLDING AG «Gleich lange Spiesse sind für uns wichtig» Roman Schneider, Geschäftsleiter, Schneider Holding AG, Pratteln. «Zu unserer Familien-Holding gehören unter anderem die Schreinerei Schneider (Fenster, Innenausbau, Brandschutz) und die Systemtech Schneider, welche Komponenten für Schienenfahrzeuge herstellt. Mit beiden Firmen nehmen wir an öffentlichen Ausschreibungen in der ganzen Schweiz mit Erfolg teil. Wir stellen immer wieder fest, dass ausländische Mitbewerber mit günstigeren Angeboten häufig nicht die gleichen Leistungen bezüglich Qualitätsanforderungen, Nachhaltigkeit oder Service erbringen. Bei Systemtech Schneider ist es wichtig, dass wir den Bahnunternehmen einen schnellen Service und eine kurzfristige Lieferbereitschaft für die Ersatzteile anbieten können. Muss in einem Bahnwagen zum Beispiel ein Elektro- oder Sanitärmodul ausgetauscht werden, können wir sofort reagieren und haben kurze Anfahrtswege. Umweltschutz und Nachhaltigkeit Allgemein legen wir grossen Wert auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit. Wir engagieren uns für die Eingliederung von verunfallten, kranken und arbeitslosen Menschen und bieten ihnen nach Möglichkeit eine geeignete Arbeitsstelle an. Für den Berufsnachwuchs bilden wir immer acht bis zehn Lehrlinge aus. Dass diese Kriterien nun vermehrt gewichtet werden können, spricht für das neue Beschaffungsgesetz. Damit erhalten wir gleich lange Spiesse mit den anderen Anbietern – das ist für uns in Zukunft sehr wichtig.»

Standpunkt der Wirtschaft