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Standpunkt 484, 07.06.2019

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

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10 | Standpunkt der Wirtschaft KMU-ORGANISATIONEN 7. Juni 2019 AM SUISSE NORDWEST – Die Mitglieder wurden an der Generalversammlung in Ramlinsburg über den aktuellen Stand der GAV-Verhandlungen, das neue Berufsbildungszentrum in Aarberg und den neuen Basiskurs für Metall-Konstrukteure informiert. GAV-Verhandlungen und Berufsbildung Der Vorstandstisch (von links nach rechts) mit Hans Schneiter, Präsident Peter Meier, Vizepräsident Michael Gerber, Remo Roditscheff und ÜK-Präsident Jakob Gutknecht. Bild: mwb Präsident Peter Meier, der seit November 2018 auch den schweizerischen Dachverband führt, blickte an der Generalversammlung des Branchenverbands «AM Suisse Nordwest» vom vergangenen 23. Mai auf dem Hof Langacker in Ramlinsburg auf ein sehr intensives Verbandsjahr zurück. Auf nationaler Ebene galt es, eine schwierige Phase zu überwinden und den AM Suisse wieder in geordnete Bahnen zu lenken, was laut Meier inzwischen sehr gut gelungen sei. Sowohl auf regionaler als auch auf schweizerischer Ebene fanden intensive Verhandlungen mit den Sozialpartnern über die künftigen Gesamtarbeitsverträge statt. Vizepräsident Michael Gerber informierte seine Berufskollegen über den aktuellen Stand. Schliesslich konnte AM Suisse Mitte des letzten Jahres ein neues Berufsbildungszentrum in Aarberg in Betrieb nehmen. Des Weiteren fand auch in den Fachbereichen ein reger Austausch. Daniel Abt orientierte über die aktuelle Entwicklung im Metallbau, Andreas Völlmin und Rolf Kettl über jene in der Landtechnik. Teilnahme an der Berufsschau Auch im letzten Jahr nahm die Nachwuchsförderung und Grundbildung einen breiten Raum in der Verbandsarbeit ein. Luc Musy, Prüfungsobmann Metallbau, berichtete über das Projekt «Waldfäger», das im letzten Jahr zum vierten Mal durchgeführt wurde, und über die inzwischen sehr erfolgreich angelaufene nationale Kampagne «Metall&Du». Der Regionalverband wird sich auch an der Baselbieter Berufsschau im Oktober in Pratteln präsentieren. Im Herbst 2018 fanden mit der Gewerblich-industriellen Berufsschule Muttenz intensive Gespräche statt. Ab Sommer 2019 soll dort der erste Basiskurs für Metall-Konstrukteure stattfinden. Jakob Gutknecht informierte als ÜK-Präsident über den positiven Verlauf der überbetrieblichen Kurse und dankte den Lehrfirmen für deren Unterstützung und Begleitung. Auf die enorme Bedeutung der Berufsbildung wies schliesslich auch Landrat Christoph Buser, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, in der Grussbotschaft des kantonalen Dachverbands hin. Er dankte «AM Suisse Nordwest» und den Ausbildungs-Verantwortlichen für deren grosses Engagement und informierte über die Lancierung einer kantonalen Berufsbildungs-Initiative. Marcel W. Buess MALER- UND GIPSERUNTERNEHMER-VERBAND BASELLAND – In der Grenzregion Basel seien Lohndumping und Schwarzarbeit «eine alltägliche Realität», hiess es an der Generalversammlung, an der über die Tätigkeit der AMKB berichtet wurde. Arbeitsmarktkontrollen sind unverzichtbar Cosima Thurneysen orientierte an der Generalversammlung des Maler- und Gipserunternehmer-Verbands Baselland vom vergangenen 16. Mai über die Tätigkeit der Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB). Die AMKB wurde vor zwei Jahren von den Sozialpartnern als unabhängiger Kontrollverein gegründet, sagte deren Geschäftsführerin. Vereinsmitglieder sind die Unia, der Gewerkschaftsbund Baselland, die Baumeister der Region Basel und die Wirtschaftskammer Baselland. Gestützt auf eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Basel-Landschaft führt die AMKB Arbeitsmarktkontrollen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe durch. Dabei geht es im Besonderen um die Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge und Schwarzarbeitskontrollen. 1114 Kontrollen durchgeführt Landrat Christoph Buser, überbringt als Direktor die Grüsse der Wirtschaftskammer Baselland. Im Hintergrund der Vorstand mit (von links): Vizepräsident Markus Spänhauer, Präsident Lucian Hell, Kassier Michel Mauron und ÜK-Obmann Daniel Buholzer. Bild: mwb Laut Thurneysen fanden im letzten Jahr insgesamt 1114 Kontrollen statt. In 184 Fällen wurden Verstösse festgestellt und die entsprechenden Verfahren eingeleitet. In der Grenz region Basel seien Lohndumping und Schwarzarbeit leider «eine alltägliche Realität». Deshalb sei diese Kontrolltätigkeit unverzichtbar, sagte Thurneysen. Diese Feststellung bekäftigte auch Landrat Christoph Buser, Direktor Wirtschaftskammer Baselland, in seiner Grussbotschaft. Die Arbeitsmarktkontrolle habe in den vergangenen zwei Jahren erfolgreich und nachhaltig gearbeitet. Buser dankte den Baselbieter Maler- und Gipsermeistern, dass sie die Tätigkeit der AMKB ebenfalls aktiv mittragen. Verbandspräsident Lucian Hell konnte an der Generalversammlung auch auf eine Präsidialzeit von zehn Jahren zurückblicken. Es sei eine spannende und äusserst lehrreiche Zeit gewesen, bilanzierte Hell. Er sei noch nicht amtsmüde. Im Gegenteil, die Aufgabe mache ihm immer noch Spass. Auch ÜK-Obmann Daniel Buholzer und Chefexperte Tobias Teuber zogen in ihren Jahresberichten durchwegs positive Bilanzen über das vergangene Verbandsjahr. Motivierte Lernende Buholzer freute sich über gute und sehr motivierte Lernende. Die überbetrieblichen Kurse hätten im vergangenen Jahr einen erfreulichen Verlauf genommen. Tobias Teuber konnte seinerseits über ein gutes Jahr in der Malerfachschule berichten. Im Bereich Weiterbildung wird die Durchführung von speziellen Deko-Kursen für gestandene Malermeister geplant. Marcel W. Buess

7. Juni 2019 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE Was ist das Problem der KESB? – Es ist die KESB ... Mit dem am 1. Januar 2013 in Kraft gesetzten Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im Zivilgesetzbuch (ZGB) wurde das alte Vormundschaftsrecht von 1907 abgelöst. Seither wird die Praxis der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) heftig kritisiert. Das Parlament hat vom Bundesrat bereits verlangt, den Dingen auf den Grund zu gehen. Seit dem 29. März 2017 liegt dazu ein bundesrätlicher Bericht vor. Die Vorarbeiten der Bundesverwaltung und des Parlaments zur Entlassung der Gemeinden aus der Verantwortung für das Vormundschaftswesen dauerten ziemlich genau zwei Jahrzehnte. Warum dauerte das so lange? Das erklärte Walter Noser im «Beobachter» vom 29. Juli 2015 so: «Nicht etwa, weil es so kompliziert wäre, ein neues Gesetz zu schreiben, sondern weil sich ausser Berufsverbänden niemand dafür interessierte. Als es dann fertig war, wurde es von Nationalund Ständerat mehr oder weniger einfach durchgewinkt.» Das Thema beschäftigte in der Tat fast nur Hinterbänkler und Reservespieler der Bundespolitik, aber nicht die Platzhirsche. Rückblickend muss man – auch gestützt auf die bundesrätlichen Mängelrügen – die KESB-Gesetzgebung als Pfusch qualifizieren. Als die regionalen KESB-Behörden auf dieser lausigen Rechtsgrundlage ihren Auftrag oft nach Gutdünken umzusetzen begannen, kippte die öffentliche Stimmung und Wahrnehmung. Das Unbehagen ist mittlerweile dermassen gross, dass es den KESB-Kritikern nicht schwerfallen dürfte, genügend Unterschriften für die angekündigte Volksinitiative «Eigenständiges Handeln in Familien und Unternehmen» (Kindes- und Erwachsenenschutz- Initiative) zusammenzutragen. Der ehemalige St. Galler Kantonsrichter und Vormundschaftspräsident Dr. Walter Hauser aus Weesen sieht es so: «Die KESB bringt eine neue Dimension von Machtmissbrauch und Behördenwillkür in unser Land. Sie setzt sich über die Gebote der Rechtsstaatlichkeit ungehindert hinweg. Sie ist vor allem für Alleinerziehende und für ältere Menschen zur Gefahr geworden.» Die SVP-Nationalrätin Barbara Keller-Inhelder aus Rapperswil-Jona präsidiert den privaten Verein KESB- «DAS UNBEHAGEN IST MITTLERWEILE DERMASSEN GROSS, DASS ES DEN KESB- KRITIKERN NICHT SCHWERFALLEN DÜRFTE, GENÜGEND UNTERSCHRIFTEN FÜR DIE ANGEKÜNDIGTE VOLKSINITIATIVE ZUSAMMENZUTRAGEN.» Peter Amstutz* Schutz mit dessen Auftrag, die Tätigkeiten der KESB zu beobachten, KESB-Betroffene zu beraten und ihnen rechtliche sowie psychosoziale Unterstützung zu vermitteln. Sie beschreibt das Problem so: «Geeignete KESB-Mitarbeitende leisten gute Arbeit. Aber das neue Recht lässt es zu, dass ungeeignete Mitarbeitende das Leben von Betroffenen mit uneingeschränkter Macht zur Hölle machen. Das muss korrigiert werden.» Die Psychotherapeutin Julia Onken sagt: «Die KESB verfügt über eine beinahe unbegrenzte Machtbefugnis, die keiner Kontrolle unterworfen ist. Sie greift in das Leben von Kindern, Alleinerziehenden, Geschiedenen, Behinderten und Senioren ein, sie trifft Entscheidungen meist gegen den Willen der Betroffenen und oft mit tragischem Ausgang. Die KESB ist eine Fehlkonstruktion.» Wer sich die Mühe macht, die Ratsprotokolle der seinerzeitigen Debatten im Bundesparlament nachzulesen, kann solche Kritik sehr wohl teilen. Der schlechte Ruf der KESB zeitigt Wirkung. «Mehr Vorsorgeaufträge aus Angst vor der KESB», überschrieb die NZZ (2.3.2019) einen Artikel zur Tatsache, dass immer mehr Personen schriftliche Vorsorgeaufträge erstellen lassen, «um sich beim Verlust der Urteilsfähigkeit vor dem Staat zu schützen». Statt des Staates sollen sich Vertrauenspersonen um rechtliche und geschäftliche Angelegenheiten kümmern. Dazu die NZZ: «Viele Leute wollen um jeden Preis verhindern, dass die KESB eingreift. In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Vorsorgeaufträgen geradezu explodiert.» Doch auch diese Lösung ist kein Allheilmittel gegen unerwünschte KESB-Aktivitäten. Damit ein Vorsorgeauftrag gilt, muss die KESB dessen Gültig keit feststellen. Dabei prüft sie von Gesetzes wegen, ob die beauftragte Person für ihre Aufgaben geeignet ist und ob weitere Massnahmen des Erwachsenenschutzes erforderlich sind. Auf die einzig richtige Massnahme des Bundes warten heutige und künftige Betroffene leider umsonst: Auf eine rasche Gesetzesrevision. Denn der Bundesrat sieht dafür «keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf». Man liest staunend seine Begründung: «Die Anwendung des neuen Rechts entspricht weitgehend den Erwartungen des Bundes rates. Es braucht erfahrungsgemäss mehrere Jahre, bis eine derart umfassende Revision eingeführt ist, und es darf nicht erwartet werden, dass die Einführung ohne jede Schwierigkeit durchgeführt werden kann. Die Anlaufschwierigkeiten waren bedingt durch das neue Recht und die neuen Aufgaben, verbunden mit Situationen, die sowohl menschlich als auch fachlich sehr herausfordernd waren. Dass unter diesen Voraussetzungen am Anfang nicht alles optimal verlaufen ist, erstaunt deshalb nicht.» Nach dem Pfusch nun auch noch Behördenschlendrian? Es wird Zeit, den Druck auf Bern zu verstärken. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. NEWS AUS DEM LANDRAT An der Sitzung vom 16. Mai 2019 hat der Baselbieter Landrat drei KMU-relevante Geschäfte bearbeitet: 1. Vorlage: Lausen, Itingen, Kreisel Ramlinsburger-/Industriestrasse, Verlegung und Erneuerung Alte Landstrasse Ausgabenbewilligung für die Realisierung [Traktandum Nr. 14] Der Landrat hat der Vorlage mit 72:1 Stimmen bei 8 Enthaltungen zugestimmt. Die Wirtschaftskammer begrüsst den Landratsentscheid. 2. Vorlage: Eigentümerstrategie Flughafen Basel-Mulhouse (EuroAirport) [Nr. 16] Der Landrat hat die Eigentümerstrategie Flughafen Basel-Mulhouse zur Kenntnis genommen. Zuvor hat sich der Landrat mit 38 zu 41 Stimmen bei einer Enthaltung gegen Rückweisung der Eigentümerstrategie ausgesprochen. Das für eine Rückweisung nötige Zweidrittelmehr wurde somit deutlich verfehlt. Die Wirtschaftskammer unterstützt die Eigentümerstrategie. 3. Parlamentarische Initiative: Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Flugverkehrs [Nr. 31] Die Parlamentarische Initiative wurde mit 46 zu 26 Stimmen klar abgelehnt: Die Wirtschaftskammer begrüsst den Entscheid des Landrats ausdrücklich. Die Landratssitzung vom 6. Juni 2019 fand nach Redaktionsschluss statt. Der Landrat tagt wieder am kommenden 13. Juni. ra/sd RATGEBER RECHT – Um zu vermeiden, dass ein Grundstück in falsche Hände gerät, gibt es mehrere Optionen. So bindet man Grundstücke richtig an In der Praxis stellt sich oft die Frage nach der Sicherung eines Grundstücks. Firmen oder Private vermeiden so, dass ein Nachbargrundstück in falsche Hände gerät. An einer Grundstücks anbindung haben auch professionelle Projektentwickler Interesse, investieren sie doch in der Regel erhebliche Prüfungs- und Planungskosten, bevor sich ein Grundstück als entwicklungsfähig erweist und bebaut werden kann. Reservations- oder Vorvertrag Für die Grundstücksanbindung stehen verschiedene Vertragsarten zur Verfügung: Beliebt, vor allem bei Maklern, und zur kurzfristigen Absicherung weit verbreitet, ist der Reservationsvertrag. Dieser wird meist schriftlich abgeschlossen und mit einer Anzahlung bekräftigt. Der Nachteil dieser schnellen Lösung liegt darin, dass das Gesetz für Verträge über Grundstücke die öffentliche Urkunde vorschreibt. Ein Reservationsvertrag in blosser Schriftform ist somit nichtig und kann im Streitfall nicht durchgesetzt werden. In einem öffentlich beurkundeten Vorvertrag verpflichten sich die Parteien zum Abschluss eines späteren Hauptvertrags. Dieses Instrument eignet sich in der Regel nur, wenn das Vertragsobjekt noch nicht klar definiert ist, beispielsweise das Grundstück noch nicht parzelliert ist. Der Nachteil des Vorvertrags liegt zum einen bei den Kosten, da beim späteren Hauptvertrag nochmals Gebühren anfallen, und zum andern in der fehlenden Sicherungswirkung, da der Vorvertrag nicht im Grundbuch eingetragen oder vorgemerkt wird. Der Verkäufer könnte so – notabene vertragswidrig – das Grundstück einem Dritten verkaufen, und der geprellte Vertragspartner müsste sich mit Schadenersatzansprüchen begnügen. Um nur einen Vertrag (mit einmaligen Gebühren) abschliessen zu müssen, wird häufig auf den Kaufvertrag mit Bedingungen ausgewichen. Hier können die Vertragsbestimmungen vollständig ausgehandelt werden, einzig der Vollzug wird an bestimmte Bedingungen (z.B. Erhalt der Baubewilligung) geknüpft. Der Mangel der fehlenden grundbuchlichen Sicherung bleibt auch hier bestehen, da auch der bedingte Kaufvertrag nicht im Grundbuch eingetragen werden kann. Vorkaufsrecht Will man eine grundbuchliche Sicherung, kann ein Vorkaufsrecht vereinbart werden. Der einfachste Fall ist die Vereinbarung eines sogenannten «unlimitierten» Vorkaufsrechts. Dieses kann auf 25 Jahre in einfacher Schriftlichkeit abgeschlossen und im Grundbuch vorgemerkt werden. Die Ausübung kann nur – aber immerhin – zum Preis und zu den Bedingungen des mit einem Dritten geschlossenen Vertrags erfolgen. Einigt man sich schon beim Abschluss des Vorkaufsrechts auf den Preis, so liegt ein «limitiertes» Vorkaufsrecht vor. Es muss öffentlich beurkundet werden und kann auf zehn Jahre vorgemerkt werden. In beiden Fällen braucht es den auslösenden Vorkaufsfall, den Vertrag mit einem Dritten. Kaufsrecht Vorkaufsrechte eigenen sich perfekt für langfristige Absicherungen gegen falsche Hände, nicht aber zur Absicherung von Vorinvestitionen. Hier bietet sich das Kaufsrecht an. Darin verpflichtet sich der Eigentümer, dem Berechtigten das Grundstück zu den im Voraus vereinbarten Bestimmungen zu verkaufen. Der Berechtigte kann durch seine blosse Ausübungserklärung die Handänderung veranlassen und erhält so maximale Flexibilität. Für den Eigentümer wird das Grundstück allerdings für die Dauer des Kaufrechts unverkäuflich, weshalb er für die Wartezeit und Unsicherheit eine Entschädigung verlangt. Kaufrechte bedürfen der öffentlichen Beurkundung und können für maximal zehn Jahre im Grundbuch vorgemerkt werden. Fazit: Je nach Absicht und Interessenlage – käuferwie auch verkäuferseits – muss in jedem Fall sorgfältig geprüft werden, LEGAL-TEAM Landrat Andreas Dürr ist Rechtsanwalt und Notar in der Kanzlei Battegay Dürr AG und Mitglied des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Ver fügung. Es ist erreichbar unter der Telefonnummer 061 927 66 70 oder via E-Mail an dessen Leiterin, Fürsprecherin Barbara Gfeller: b.gfeller@kmu.org welches vertragliche Instrument zur Anbindung eines Grundstücks gewählt wird. Gegebenenfalls muss auch mit Kombinationen gearbeitet werden. Während für den Privaten häufig ein Vorkaufsrecht genügt, dürfte für den professionellen Projektentwickler meist das Kaufsrecht die interessanteste Option darstellen. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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