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Standpunkt 481, 05.04.2019

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

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4 | Standpunkt der Wirtschaft HAUS DER WIRTSCHAFT 5. April 2019 KMU BUSINESS-TREFF – Prof. Dr. Heinz Müller vom eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), informierte im Haus der Wirtschaft über den Schutz geistigen Eigentums. Galileo Galilei als Vorreiter 1594 stellte Galileo Galilei bei der Stadt Venedig den Antrag, eine seiner Erfindungen patentieren zu lassen. Es ist einer der ältesten überlieferten Anträge auf Patentschutz und zeigt, wie alt der Gedanke des Schutzes geistigen Eigentums ist. Was damals ein Novum war, müsste heute ins Pflichtenheft eines jeden Unternehmens gehören. «Unternehmen sollten sich früh zeitig entscheiden, ob und wie sie ihre Innovationen und Kreationen – Erfindungen, Logos oder Produkte- und Verpackungsdesigns – schützen wollen», sagte Prof. Dr. Heinz Müller, Patentexperte vom eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), am KMU Business- Treff vom vergangenen 26. März im Haus der Wirtschaft. Unternehmen investieren viel Anstrengung, Zeit und Geld in technische Innovationen. Durch den Schutz seiner Rechte kann sich ein Unternehmen im Fall des Missbrauchs wehren. Ist ein Schutz notwendig? Viele Unternehmer sind unsicher, ob ein Schutz geistigen Eigentums überhaupt notwendig ist. Der finanzielle Aufwand schreckt viele vor der Registrierung der Marke oder des Patents ab. Dabei ist dieser Betrag gemessen am potenziellen Schaden geradezu verschwindend klein. Oft wiegen sich Unternehmen auch in Sicherheit, da ihre Recherche ergeben hat, dass ihre Idee noch kein anderer hatte und daher auch nicht geschützt werden müsse, da die Marke oder das Patent noch zu REKRUTIERUNG – Die Mitarbeitenden der KMU Lehrbetriebsverbund AG (LBV) haben derzeit Hochbetrieb. Sie rekrutieren die Lernenden für das nächste Lehrjahr. Erste Stufe des Prozesses sind die Bewerbermeetings. LBV bearbeitet mehr als 1000 Bewerbungen pro Jahr Die KMU Lehrbetriebsverbund AG (LBV) ist auf Dienstleistungen für KMU im Berufsbildungsbereich spezialisiert. Eine davon ist die Rekrutierung von Lernenden für die Partnerbetriebe. Derzeit werden jede Woche Dutzende von Bewerbungen gesichtet und interessante Bewerbende zu Bewerbermeetings eingeladen. «Wir bearbeiten jedes Jahr mehr als 1000 Bewerbungen», sagt Anja Grönvold, Leiterin der Geschäfts stelle der KMU Lehrbetriebsverbund AG. Aktuell seien sie besonders zahlreich, denn der Abschluss der Sekundarschule, respektive der Anfang des Lehrjahres 2019/2020 rücke näher. «Aus diesem Grund veranstalten wir Bewerbermeetings, mindestens eines pro Monat. Wir laden jeweils bis zu 30 Lernende ein», sagt Grönvold. Mehrere Lernende aufs Mal An den Meetings könne man mehrere Lernende aufs Mal in Augenschein nehmen und ihnen das Besondere an einer Lehre im Lehrbetriebsverbund zeigen, sagt Grönvold. «Das beinhaltet nebst der professionellen Betreuung verschiedene Aktivitäten, wie zum Beispiel Seminare, die Prüfungsvorbereitungswoche oder den Stützkurs.» Die Bewerbermeetings seien ein wichtiges Element bei der Rekrutierung. «Gerade in dieser Zeit im Jahr bewerben sich sehr viele junge Leute, die auch wirklich eine Ausbildung anfangen wollen», sagt Grönvold. «Wir hätten sogar noch Bewerbende für weitere interessierte Lehrbetriebe», sagt sie. Gemäss Corinne Champion, Leiterin Backoffice des LBV, hat Prof. Dr. Heinz Müller vom eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) referiert vor den Teilnehmenden des KMU Business-Treffs im Haus der Wirtschaft. haben seien. «Das kann zu einer fatalen und teuren Fehleinschätzung werden. Denn nur weil kein marktfähiges Produkt existiert, heisst das noch lange nicht, dass es kein entsprechendes Patent oder eine eingetragene Marke gibt», so Müller. Ob ein Schutz notwendig ist, was genau zu schützen ist und wie, muss jedes Unternehmen individuell beurteilen und entscheiden, und zwar möglichst vor Bekanntwerden der eigenen Ideen. Es empfiehlt sich, eine Schutzrechtsstrategie auszuarbeiten und bei Bedarf einen Patentanwalt oder einen Markenberater beizuziehen. Es ist gemäss Professor Müller mindestens ebenso sich der Ablauf der Bewerbermeetings über die Jahre weiterentwickelt. Sie ist seit sieben Jahren beim LBV und hat viele Entwicklungen des Bewerbungsprozess miterlebt und geprägt. «Der Prozess wird regelmässig auf Optimierungspotenzial geprüft», sagt sie. Aktuell beinhalte er nebst den Informationen über den LBV, die von Mitarbeitende präsentiert werden, auch ein Spiel und Gruppenarbeiten. «Es ist uns wichtig, dass wir die Bewerbenden in unterschiedlichen Situationen erleben. Sie sollen sich beweisen und ihren Willen zeigen», sagt Champion. Nach einem Meeting wird ausgewertet. Die Mitarbeitenden des LBV beurteilen jeden der Teilnehmenden. Wer einen positiven Eindruck hinterlassen, aktiv mitgemacht und sein Interesse bekundet hat, wird zu einem Vorstellungs gespräch eingeladen. «Im persönlichen Vorstellungsgespräch werden die Bewerbenden noch genauer geprüft, bevor wir sie unseren Partnerbetrieben vorstellen», sagt Champion. Yanis Di Vincenzo, Lernender im 1. Lehrjahr als Kaufmann im Büro des LBV war ebenfalls bereits mehrmals an den Bewerbermeetings dabei. «Es ist spannend, den gleichaltrigen oder zum Teil sogar älteren Bewerbenden Aufgaben zu erklären», sagt er. «Die Zusammenstellung ist jedes Mal anders. Interessenten für eine kaufmännische Lehre gibt es am meisten. Aber auch Interessierte als Informatiker, Zeichner, Konstrukteure oder für handwerkliche Berufe wie Schreiner oder Gipser melden sich regelmässig.» Pawell Straub wichtig, bei der Entwicklung von Produkten darauf zu achten, geistiges Eigentum anderer nicht zu verletzen. Ansonsten läuft man Gefahr, abgemahnt oder verklagt zu werden. Mittels Recherchen gilt es herauszufinden, was von Dritten geschützt worden ist. Es ist möglich, diese anspruchsvolle Recherche selber durchzuführen. An sich ist es aber sinnvoll, die Recherchen in die Hände von Profis zu legen und sich auf das Kerngeschäft zu fokussieren. Zentrale Anlaufstelle Ein Kandidat stellt sich am Bewerbermeeting im Haus der Wirtschaft vor. HILFE BEI REKRUTIERUNG Die nächsten Bewerbermeetings stehen im April und Mai 2019 an. Bewerbende gibt es zahlreiche. Interes sierte Lehrbetriebe können sich bei der KMU Lehrbetriebsverbund AG melden. Sei es für die Rekrutierung oder eine andere Dienstleistung aus dem Rundumservice des LBV. Kontakt: Anja Grönvold Leiterin Geschäftsstelle KMU Lehrbetriebsverbund AG E-Mail: info@kmu-lehrbetriebsverbund.ch Telefon: 061 927 65 39 Bild: Schrago Das IGE ist die zentrale Anlaufstelle des Bundes für alle Fragen zu Patenten, Marken, Designschutz und urheberrechtlichen Fragen. Hier können die genannten immateriellen Güter für die Schweiz angemeldet und geschützt werden. «Das IGE bietet auch eine spezielle begleitete Recherche für KMU an, welche nur eine Gebühr von 300 Franken kostet», so Müller. Dies ist möglich, weil das IGE nicht gewinnorientiert arbeiten darf und einen Teil des Überschusses so gleich wieder an die Wirtschaft zurückgibt. In der abschliessenden Fragerunde sowie auch beim Apéro riche hatten die Gäste des KMU Business- Treffs Gelegenheit, sich mit den Referenten auszutauschen und Kontakte zu knüpfen. André Schrago Bild: Straub OFFENE LEHRSTELLEN Das aktuelle Lehrstellen-Angebot des Lehrbetriebsverbundes gibt es auf: www.kmu-lehrbetriebsverbund.ch/ offene-lehrstellen.html. Noch gibt es offene Lehrstellen als Konstrukteur/in, Gipser/in-Trockenbauer/in, Logistiker/in, Schreiner/ in, Kauffrau/Kaufmann oder Informatiker/in. Kontakt: Corinne Champion Leiterin Backoffice KMU Lehrbetriebsverbund AG E-Mail: info@kmu-lehrbetriebsverbund.ch Telefon: 061 927 65 34 SWISS INNOVATION CHALLENGE Über 100 Projekte im Innovationswettbewerb Auch in ihrer fünften Austragung erfreut sich die Swiss Innovation Challenge ungebrochener Beliebtheit. Bis zum Anmeldeschluss am 31. März 2019 haben sich erneut über 100 Teilnehmende aus den unterschiedlichsten Branchen für die Austragung 2019 angemeldet. Diese beginnt am Kick-Off-Event vom 29. April 2019. Erneut geht es für die Teilnehmenden darum, sich während des sieben Monate dauernden Innovationswettbewerbs mit integriertem Förderprogramm im Rahmen von drei Vorstellungsrunden (Pitches) gegen die Mitbewerber durchzusetzen. Das Gewinnerprojekt erhält einen Pokal und 20 000 Franken. Das zweit-, respektive drittplatzierte Projekt erhält je 5000 Franken. Zudem winken Sonderpreise in den Bereichen Internationalisierung, Life Sciences und Bau. Die Siegerehrung findet am 21. November am Tag der Wirtschaft der Wirtschaftskammer Baselland in der St. Jakobshalle in Münchenstein vor mehr als 3000 Gästen und im Beisein von Bundesrat Guy Parmelin statt. Selektion in drei Pitches Wie bereits in den Vorjahren gliedert sich die Swiss Innovation Challenge in drei Hauptphasen. In der ersten geht es darum, die Geschäftsidee zu schärfen und eine Kurzpräsentation zu erstellen. Voraussetzung zur Zulassung für die erste Selektions-Präsentation ist die Formulierung der eigenen Innovationsidee auf zwei A4- Seiten. Der erste Pitch dauert drei Minuten. In der zweiten Phase werden die Geschäftsidee konkretisiert, ein Businessplan erstellt und die Präsentation erweitert. Voraussetzung zur Zulassung ist die Formulierung eines professionellen Businessplans auf Basis des Innovationskonzepts. Dieser Businessplan sollte 15-30 Seiten umfassen. Der zweite Pitch dauert fünf Minuten. In der dritten Phase schliesslich werden der Businessplan verfeinert und die Präsentationen finalisiert. Voraussetzung zur Zulassung ist ein Umsetzungskonzept. Der dritte Pitch dauert sieben Minuten. «state-of-the-art» Businessplan Nach jeweils drei Monaten in der Phase I und II stellen sich die Teilnehmenden einer Jury und präsentieren die Ergebnisse der Weiterentwicklung des Businessplans. Dabei werden jeweils 50 Prozent der Teilnehmenden in die nächste Phase befördert. In der dritten Phase, die zwei Monate dauert, sind die Innovationsideen soweit ausgereift bzw. mit einem «stateof-the-art» Businessplan unterlegt, dass das Erstellen einer erstklassigen Verkaufsdokumentation in den Vordergrund rückt. Die Swiss Innovation Challenge wurde 2014 von der Wirtschaftskammer Baselland, der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) ins Leben gerufen. Daniel Schindler ABSTIMMUNGEN VOM 19. MAI 2019 Wirtschaftsrat hat Parolen gefasst Der Wirtschaftsrat, das Parlament der Wirtschaftskammer Baselland, hat am vergangenen 21. März die Parolen für die Abstimmungen vom 19. Mai 2019 gefasst. Bei den eidgenössischen Vorlagen hat er die JA-Parole zum Bundesgesetz vom 28. September 2018 über die Steuerreform und die AHV- Finanzierung (STAF) gefasst. KEINE Parole fassten die Wirtschaftsrätinnen und -räte zum Bundesbeschluss vom 28. September 2018 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands). KEINE Parole zu kantonalen Vorlagen Ebenfalls KEINE Parole fasste der Wirtschaftsrat zu den kantonalen Vorlagen. Abgestimmt wird am 19. Mai über die formulierte Gesetzesinitiative «Bildungsressourcen gerecht verteilen und für das Wesentliche einsetzen!» vom 22. Juni 2017 sowie über die formulierte Gesetzesinitiative «Stopp dem Abbau an öffentlichen Schulen!» vom 22. Juni 2017. ra

5. April 2019 WIRTSCHAFTSPOLITIK Standpunkt der Wirtschaft | 5 ERFOLG – Das Parlament hat einen Auftrag von Nationalrätin Sandra Sollberger an den Bundesrat überwiesen, der schweizweit den Abbau administrativer Belastungen und eine Reduktion der Regelungsdichte fordert. Als Vorbild dient die Baselbieter Gesetzgebung. Kanton Basel-Landschaft macht es vor Die administrativen Aufgaben, welche KMU behördlich verordnet erfüllen müssen, sind umfangreich. Je nach Branche sind die Unternehmen dadurch jährlich bis gegen 270 Stunden für ihre eigenen Aufgaben blockiert. Das soll sich nun ändern. Der Bundesrat wird beauftragt, ein Gesetz über die Reduktion der Regelungsdichte und den Abbau der administrativen Belastung für Unternehmen, insbesondere der KMU, auszuarbeiten und dem Parlament einen Entwurf vorzulegen. Diesen Auftrag erteilte nach dem Nationalrat am vergangenen 28. Februar auch der Ständerat am darauffolgenden 20. März der Landesregierung. Das Parlament überwies eine entsprechende Motion der Baselbieter Nationalrätin Sandra Sollberger. Ziel ist es, verbindliche Vorgaben zu schaffen, welche systematisch die Regulierungsflut, die Bürokratie und die administrativen Belastungen eindämmen. Initiative der Wirtschaftskammer Entsprechende Vorgaben existieren bereits in einigen Kantonen, allen voran im Kanton Basel-Landschaft. Das Baselbiet kannte nämlich nach entsprechendem Engagement der Wirtschaftskammer landesweit als erster Kanton die verfassungsmässige Verankerung einer effektiven KMU- Entlastung (siehe Chronologie). Die auf Kantonsebene im November 2003 unter der Leitung der Wirtschaftskammer lancierten Zwillings-Initiativen «KMU-Förderinitiative» und «KMU-Entlastungsinitiative», welche mit knapp 12 000 Unterschriften eingereicht wurden, wurden 2005 mit jeweils mehr als 86 Prozent Ja-Stimmen vom Souverän angenommen. Als erste Massnahme wurde die «Regulierungsfolgeabschätzung» gesetzlich eingeführt. Diese verpflichtete die Behörden, jeden bestehenden und jeden neuen Erlass, von welchem Firmen betroffen sind, auf ihre KMU-Verträglichkeit hin zu überprüfen. Wenn zum Beispiel die Aufwendungen, welche durch eine Vorlage verursacht werden, im Verhältnis zum effektiven Nutzen zu Die Baselbieter Nationalrätin Sandra Sollberger. Bild: zVg hoch sind, müssen entsprechende Korrekturen angebracht werden. KMU-Forum Baselland Als zweite Massnahme wurde das KMU-Forum eingeführt. Eine der Kernaufgaben dieses Gremiums ist es, administrative Belastungen und Einschränkungen unternehmerischer Freiheiten von KMU zu überprüfen, die sich aufgrund neuer und bestehender Regelungen ergeben. Zuhanden der Regierung und der Verwaltung gibt das KMU-Forum Empfehlungen zur Vereinfachung des unternehmerischen Alltags und alternativer Regulierungen ab. Dabei gilt, dass sämtliche Erlasse, welche KMU betreffen, automatisch dem KMU-Forum unterbreitet werden. Die Wirtschaftskammer Baselland ist konstant im KMU-Forum vertreten, aktuell mit Landrat und Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser. Schliesslich wurde in der Baselbieter Verwaltung eine Anlaufstelle für Unternehmen geschaffen, die sogenannte «KMUinfo Baselland». Dort können sämtliche Informationen zur korrekten Erfüllung amtlicher Vorschriften eingeholt werden. In Bezug auf die gesetzliche Verankerung einer tatsächlichen Entlastung der KMU stellt das Baselbiet so einen Pionierkanton mit Vorbildcharakter für entsprechende Massnahmen auf Bundesebene dar. Daniel Schindler Hier entschied das eidgenössische Parlament, dem Vorbild Baselland zu folgen: Bundeshaus in Bern. Bild: Archiv «REGULIERUNGSFOLGE ABSCHÄTZUNG», «KMU-FORUM» UND «KMUINFO BASEL LAND». Der vom Nationalrat und vom Ständerat angenommene Vorstoss der Baselbieter Nationalrätin Sandra Sollberger hat seine Ursprünge im Kanton Basel-Landschaft. Die verfassungsmässige Verankerung einer effektiven KMU-Entlastung, wie sie die Baselbieter «KMU- Förderinitiative» aus dem Jahr 2003 verlangt, war damals eine landesweite Premiere. Mit der Annahme der «KMU-Entlastungsinitiative» wurden der Regierung des Kantons Basel-Landschaft klare Ziele vorgegeben und wichtige neue Instrumente, mittels welchen die KMU entlastet und der überbordende Regulierungsdrang gestoppt werden sollen, eingeführt: Es sind dies die «Regulierungsfolgeabschätzung», das «KMU-Forum» und die zentrale Anlaufstelle «KMUinfo Basel land». CHRONOLOGIE: September 2003: Lancierung der kantonalen formulierten Gesetzesinitiative «KMU-Entlastungsgesetz» und der kantonalen Verfassungsinitiative «KMU-Förderinitiative». 4. November 2003: Einreichung der beiden Initiativen mit über 11 425 Unterschriften. 24. August 2004: Baselbieter Regierung heisst die beiden eingereichten Initiativen gut und empfiehlt diese dem Landrat zur Annahme. Ebenso anerkennt die Regierung ausdrücklich die Berechtigung des Anliegens auf nachhaltige Entlastung der Baselbieter KMU von behördlich verordneter Administration. 13. Januar 2005: Der formulierten Verfassungsinitiative («KMU-Förderinitiative») wird im Landrat (Vorlage 2004/178) mit 66:15 Stimmen zugestimmt. 13. Januar 2005: Der «KMU-Entlastungsinitiative» wird im Landrat (Vorlage 2004/179) mit 61:17 Stimmen zugestimmt. 5. Juni 2005: Die «KMU-Förderinitiative» wird vom Baselbieter Stimmvolk mit 86,99 Prozent Ja-Stimmen und das «KMU-Entlastungsgesetz» mit 86,57 Prozent Ja-Stimmen angenommen. 5. Juni 2005: Inkrafttreten des KMU-Entlastungsgesetzes. 5. April 2006: Erste Sitzung des KMU-Forums unter dem Präsidium des damaligen Wirtschaftskammerdirektors Hans-Rudolf Gysin. 26. Juni 2006: In Kraft treten der Verordnung des KMU-Entlastungsgesetzes. 1. Februar 2007: Eröffnung des «One-Stop-Shops» als KMU-Anlaufstelle unter dem Namen «KMUinfo Baselland». dan ABBAU VON REGULIERUNGSKOSTEN – Hans-Ulrich Bigler hat die Motion Sollberger und die vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv lancierte Regulierungskostenbremse mitüberwiesen. Der Auftrag ist deutlich, sagt der sgv-Direktor: «Die Verwaltung muss handeln.» «Die Mitglieder sind froh, dass etwas geschieht» Standpunkt: Herr Bigler, Sie haben die Motion von Nationalrätin Sandra Sollberger mitunterzeichnet – weshalb? Hans-Ulrich Bigler: Der Schweizerische Gewerbekongress fasste im Jahr 2010 eine Resolution zur Senkung der unnötigen Regulierungskosten. Nach wissenschaftlichen Studien machen Regulierungskosten etwa 10 Prozent des Bruttoinlandprodukts der Schweiz aus. Das sind über 60 Milliarden Franken pro Jahr. Definitiv zu viel. Seitdem hat der sgv eine Serie von Vorstössen lanciert, welche bestehende unnötige Regulierungskosten senken und neue unnötige Regulierungskosten bremsen. Zusammen mit der Motion Sollberger ist die vom sgv lancierte Regulierungskostenbremse überwiesen worden. Das sind zwei sehr wichtige Schritte für den Abbau von regulatorischer Belastung. Welcher Stellenwert kommt der Baselbieter Gesetzgebung zu? Nationalrat Hans-Ulrich Bigler, Direktor des sgv. Bild: zVg Der Bundesrat braucht nun Ideen, wie die Anliegen der Motion umzusetzen sind. Die Gesetzgebung im Kanton Basel-Landschaft kann hier als «best practice» dienen. Zusätzlich muss sich das Parlament eine griffige Bremse geben. Zum Beispiel: Jedes neue Gesetz, das über 10 000 Unternehmen betrifft, muss in den Gesamtabstimmungen einem qualitativen Mehr genügen. Das hat das Parlament zusammen mit der Motion Sollberger überwiesen. Waren Sie von der Überweisung der Motion überrascht? Der Bundesrat will keine Regulierungskosten abbauen. Das hat er in einer Medienmitteilung im Dezember offen zugegeben. Die oberste Exekutive will einen Auftrag des Parlaments zur Messung und Prüfung der Regulierungskosten schlicht nicht umsetzen. Daher war es sehr gut, dass die eidgenössischen Räte die Motionen Sollberger und die Regulierungskostenbremse überwiesen. Die Vertretung des Volks und der Kantone sagen damit klar: Die Verwaltung muss handeln. Welches sind die hauptsächlichen Stolpersteine für KMU? Regulierungskosten sind fixe Kosten, die nichts zur Wertschöpfung beitragen. Meist sind es einzeln gesehen zwar kleine Kostenblöcke, aber in der Summe belasten sie. Ein Beispiel ist das Lebensmittelrecht für die Gastronomie. Hier entstehen im Bereich Hygiene administrative Kosten bei Kontrollen durch die Behörden, bei der Dokumentation der getroffenen Massnahmen, allfälligen staatlichen Bewilligungen sowie der Informationsbeschaffung zur Regulierung. Dazu entstehen Kosten bei der Einhaltung der Regulierung, welche bei den konkreten Massnahmen anfallen. Ein weiteres Beispiel sind die Regelungen im Arbeitsgesetz bezüglich Dokumentationspflicht und Arbeitszeiterfassung, welche zu administrativen Kosten führen. Und noch ein Beispiel: Bei der Revision des Aktiengesetzes 2014 wurden etwa 30 000 Inhaberaktienunternehmen gezwungen, Register zu schaffen. Die Umstellung kostete im Durchschnitt 2000 Franken pro Unternehmen, wobei viele sogar über 10 000 Franken Kosten tragen mussten, einige gar deutlich mehr. In jedem Fall waren KMU betroffen. Welche Erwartungen haben Sie nun an die Landesregierung? Der sgv erwartet vom Bundesrat, dass er die Aufgabe zügig an die Hand nimmt. Welche Unterstützung geben Sie? Der sgv steht im Kontakt mit der Bundesverwaltung und hat dem Vorsteher des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Bundesrat Guy Parmelin, bereits angeboten, an der Umsetzung der Motion Sollberger und der Regulierungskostenbremse mitzuwirken. Haben Sie Rückmeldungen von Ihren Mitgliedern erhalten? Die Mitglieder sind froh, dass etwas geschieht. Ihnen geht es aber zu langsam voran. Uns auch! Interview: Daniel Schindler

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