Aufrufe
vor 5 Jahren

Standpunkt 479, 08.03.2019

Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

10 |

10 | Standpunkt der Wirtschaft PUBLIREPORTAGE 8. März 2019 Für jeden Job das passende Fahrzeug Das Ford Transit Center der Emil Frey AG, Autocenter Münchenstein hat für jeden Transport die richtige Lösung. Ob kurz oder lang, mit Normaldach oder Hochdach, für Personen oder Waren, mit Front-, Hinterrad- oder Allradantrieb – es gibt garantiert einen Ford aus der Transit-Reihe, der auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Gerne beraten Sie Ihre Ansprechpartner in unserem Ford Transit Center, Ronny Kern und Enrico Schwidder, auch, wenn Sie eine Speziallösung benötigen: vom Drei-Seiten-Kipper über das Service- Fahrzeug mit integriertem Regalsystem bis zum Kühlvan. 1965 lief der Ur-Transit vom Band, und seither wurden weltweit über sieben Millionen Exemplare des Kleintransporters abgesetzt, die in den vielfältigsten Gestalten und Einsatzgebieten ihren Dienst versahen und versehen. Heute stehen die Namen «Transit» und «Tourneo» für ein komplettes Nutzfahrzeugprogramm mit unzähligen Varianten für den Güter- und Personentransport. Innovationen sorgen dafür, dass die Alleskönner in der Erfolgsspur bleiben. Ronny Kern, mit welchen neuen Nutzfahrzeugmodellen kann Ford dieses Jahr aufwarten? Ronny Kern: Vom Ford Transit Van über den Ford Ranger und den ultimativen Performance-Pickup Ford Ranger Raptor bis zum Wohnmobil Ford Transit Nugget überrascht Ford mit einem bunten Strauss an Neuheiten. Wird der beliebte 14-Plätzer wieder lieferbar sein? Kern: Ja, noch dieses Jahr will Ford die Produktion des Transits als 14-Plätzer wieder aufnehmen. Was sind für Sie die wichtigsten Argumente, die für ein Ford Nutzfahrzeug sprechen? Kern: 1. Ford entwickelt seine Transporter selbst (keine Co-Produktion). 2. Die umfassende 5 Jahre Ford Protect Garantie. 3. Schon ab Werk decken die Nutzfahrzeuge einen breiten Anwendungsbereich ab. 4. Jedes Modell gibt es auch als PW-Variante «Tourneo». Was bietet Ford im Bereich alternative Antriebe? Kern: Noch 2019 soll der Ford Transit Custom mit Hybrid-Antrieb auf den Markt kommen. Enrico Schwidder, Sie sind seit Anfang März im Autocenter Münchenstein für die Flottenkunden zuständig. Wie setzt sich Ihre Kundschaft zusammen? Enricco Schwidder: Als Flottenkunden bezeichnen wir alle Gewerbetreibenden, denen wir mit unseren Marken eine Mobilitätslösung bieten dürfen. Den grössten Anteil bilden KMU-Betriebe, die 3 bis 20 Fahrzeuge im Einsatz haben. Hat auch ein Land Rover in einer Business-Flotte Platz? Schwidder: Selbstverständlich, ein Fahrzeug des britischen Premiumherstellers kann die attraktive Palette von Ford optimal ergänzen. KONTAKT Emil Frey AG, Autocenter Münchenstein Grabenackerstrasse 10 4142 Münchenstein Telefon: 061 416 45 45 ronny.kern@emilfrey.ch enrico.schwidder@emilfrey.ch Website: www.fordstorebasel.ch Unsere Ansprechpartner für Sie in unserem Ford Transit Center der Emil Frey AG, Autocenter Münchenstein beraten Sie gerne auch bezüglich Speziallösungen, welche individuell auf Ihre Kundenbedürfnisse zugeschnitten sind. Enricco Schwidder (oben auf dem Firmengelände) und Ronny Kern (links).

8. März 2019 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE Wann lernt die EU dieses Volk der Hirten verstehen? «Lern dieses Volk der Hirten kennen, Knabe!» So weist der Freiherr von Attinghausen in Friedrich Schillers «Wilhelm Tell» den zur Unterwerfung unter das Habsburger Joch neigenden Neffen Ulrich von Rudenz zurecht, der ängstlich sagte: «Was können wir, ein Volk der Hirten, gegen Albrechts Heere!» 1962 machte der Wiener Theaterkritiker und Schriftsteller Hans Weigel Attinghausens Satz zum Titel eines Werkes, mit dem er den Österreichern die Schweizer Mentalität näher bringen wollte. Weigel schreibt: «Grundlegend ist das Verhältnis der Schweizer zu ihrer Obrigkeit (...). Behörden und staatliche Organe (...) sind für sie nur ein notwendiges Übel, nicht ein Moloch, der sie beherrscht, sondern ihr Untertan.» Demokratie bestehe nach Schweizer Auffassung im fairen Austragen von Konflikten, fasste Gerhard Hain, Managing Partner der Unternehmensberatung ti communication Dr. Fischhof GmbH in Wien, Weigels Einsichten in einer Rezension zusammen. Zur Neigung der Schweiz, stets wie ein Musterschüler handeln zu müssen, liest man: «In der Schweiz gelten Regeln und Verordnungen als sinnvolle, von einer demokratischen Verwaltung erlassene Massnahmen. Für die Tendenz, Regeln zu umgehen, fehlt in der Schweiz jegliches Verständnis.» Dahinter stehe die Tradition der Durchsetzung von Bürgermeinungen in der direkten Demokratie. Solche Feinheiten des schweizerischen politischen Systems sind dem österreichischen EU-Kommissar für Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, Johannes Hahn, leider entgangen. Dass der Bundesrat am 7. Dezember 2018 den inhaltlich nur teilweise unterstützten Entwurf des Rahmenabkommens zwischen Bern und Brüssel in ein Konsultationsverfahren schickte, um dessen politische Tragfähigkeit zu testen, dafür fehlt Hahn jedes Verständnis. Hahn jammerte: «Unsere Erwartung war, dass der Bundesrat sich hinter den Entwurf stellt und diesen zur Annahme empfiehlt.» Für Kommissar Hahn geht es «FÜR DEN BUNDESRAT IST DER BILATERALE WEG DAS EUROPAPOLITISCHE INSTRUMENT, DAS ES DER SCHWEIZ AM BESTEN ERMÖGLICHT, IHRE INTERESSEN GEGENÜBER DER EU WAHRZUNEHMEN.» Peter Amstutz* um einen «endgültigen» Text. Die Verhandlungen seien zu Ende, die Türe zu, wenn auch nicht abgeschlossen. Zur Erinnerung: Der Bundesrat hatte am 18. Dezember 2013 sein Mandat (Auftrag) für Verhandlungen mit der EU im institutionellen Bereich verabschiedet, um den bilateralen Weg zu erneuern und zu stärken und den Wohlstand und die Unabhängigkeit der Schweiz weiterhin zu garantieren. Für den Bundesrat ist der bilaterale Weg das europapolitische Instrument, das es der Schweiz am besten ermöglicht, ihre Interessen gegenüber der EU wahrzunehmen. Der Bundesrat hat wiederholt bestätigt, dass er an diesem Weg festhalten will. Nach Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen (APK) der Bundesversammlung und der Kantone zum Verhandlungsmandat wurde festgehalten: «Die vom Bundesrat gewählte Lösung verzichtet auf die Schaffung neuer supranationaler Institutionen und gewährleistet sowohl eine einheitliche Anwendung des geltenden Rechts als auch die Unabhängigkeit der Schweiz als Nicht-EU-Mitglied. Die gewählte Lösung beinhaltet keine automatische Übernahme von EU-Recht. Die Schweiz muss die Möglichkeit haben, unter Einhaltung sämtlicher nationaler Verfahren (Referendum) darüber zu entscheiden, ob sie neues EU-Recht in ein bilaterales Abkommen übernehmen will oder nicht. Ein institutionelles Abkommen darf weder Ziel noch Zweck noch den Anwendungsbereich der Abkommen zwischen der Schweiz und der EU verändern.» Am 7. Dezember 2018 hat der Bundesrat «das derzeitige Verhandlungsergebnis zum institutionellen Abkommen» mit der Erklärung zur Kenntnis genommen, dass die EU die Verhandlungen für abgeschlossen betrachte. Aber nach den nun laufenden Konsultationen zum Abkommensentwurf will der Bundesrat «eine konsolidierte Haltung erreichen, um allenfalls mit der EU erneut das Gespräch zu suchen». Um das Schweizer «Volk der Hirten» besser zu ver stehen, müsste Kommissar Hahn endlich auch auf das Echo aus Bern hören, wie es zum Beispiel die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) formulierte: «Brüssel will aus der Schweiz einen EU-Satellitenstaat machen und nimmt die Zerstörung der direkten Demokratie eines souveränen Landes in Kauf. Das vorliegende Abkommen führt zum faktischen EU-Beitritt ohne Stimmrecht und ist die schlechteste Option für die Schweiz.» *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. ANZEIGE RATGEBER – In gewissen Fällen kann der Mieter den Anfangsmietzins anfechten, obwohl er bereits seine Unterschrift unter den Mietvertrag gesetzt hat. Eine wichtige Rolle spielen dabei die gesetzlichen Fristen. Anfangsmietzins anfechten trotz Vertragsabschluss? Im Schweizerischen Vertragsrecht gilt der eigentlich selbstverständliche Grundsatz, dass Verträge so zu halten sind, wie sie abgeschlossen worden sind. Im mieterfreundlichen Mietrecht gilt dieser Grundsatz jedoch nicht ausnahmslos. Diese für viele Vermieter überraschende Rechtslage kommt allerdings nur sehr selten zum Tragen. «MASSGEBEND IST NÄMLICH DER ZEITPUNKT, AN DEM DER MIETER DEN SCHLÜSSEL VOM VERMIETER ERHALTEN HAT.» Wann also darf der Mieter den Anfangsmietzins anfechten, obwohl er ja eigentlich, wie es üblicherweise der Fall ist, in einem schriftlichen Mietvertrag seine Unterschrift zu einem ausgehandelten Mietzins abgegeben hat? l Der Mieter muss sich wegen einer persönlichen oder familiären Notlage oder wegen der Verhältnisse auf dem örtlichen Markt für Wohn- und Geschäftsräume zum Vertragsabschluss gezwungen sehen, oder l der Vermieter hat den Anfangsmietzins gegenüber dem früheren Mietzins für dieselbe Sache erheblich erhöht. Erheblich heisst, dass der neue Mietzins inklusive Nebenkosten mindestens 10 Prozent höher ist als der alte Mietzins inklusive Nebenkosten. Damit der Mieter Kenntnis vom früheren Mietvertrag erhält, sehen einige Kantone eine Formularpflicht vor. Das heisst, der Vermieter muss den Mietzins des alten Mietverhältnisses offenlegen. Diese Verpflichtung besteht im Kanton Basel-Landschaft bis heute nicht. Will der Mieter den Anfangsmietzins anfechten, muss er dies innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme des Mietobjektes bei der kantonalen Schlichtungsbehörde verlangen. Wichtig ist, dass diese Frist von 30 Tagen nicht unbedingt identisch ist mit dem Datum des Mietantritts. Massgebend ist nämlich der Zeitpunkt, an dem der Mieter den Schlüssel vom Vermieter erhalten hat. In vielen Fällen erfolgt die Schlüsselübergabe erfahrungsgemäss vor dem Datum des Mietantritts. Hält der Mieter diese Frist von 30 Tagen nicht ein, hat er kein Recht mehr, den Anfangsmietzins anzufechten. Es lohnt sich deshalb für den Vermieter, die Einhaltung dieser Frist genau zu prüfen. «HÄLT DER MIETER DIESE FRIST VON 30 TAGEN NICHT EIN, HAT ER KEIN RECHT MEHR, DEN ANFANGSMIETZINS ANZUFECHTEN.» Hat der Mieter sich rechtzeitig an die Mietschlichtungsstelle gewendet, kann der Vermieter gegen die Forderung nach Herabsetzung des Mietzinses einwenden, dass sein Nettoertrag aus dem Mietobjekt ungenügend ist. Bei Mietobjekten, welche mehr als 30 Jahre alt sind, kann sich der Vermieter zudem auch auf die Orts- und Quartierüblichkeit des vereinbarten Mietzinses berufen. Der Nachweis der Orts- und Quartierüblichkeit ist in der Praxis allerdings sehr schwer zu erbringen, weil bei den Vergleichsobjekten verschiedene Kriterien geprüft werden. THEMA Rechtsanwalt Alexander Heinzelmann ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Verfügung. Es ist erreichbar unter der Telefonnummer 061 927 66 70 oder via E-Mail an dessen Leiterin, Fürsprecherin Barbara Gfeller: b.gfeller@kmu.org. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

Standpunkt der Wirtschaft