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Standpunkt 477, 08.02.2019

Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

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8. Februar 2019 HAUS DER WIRTSCHAFT Standpunkt der Wirtschaft | 7 NEWS AUS DEM LANDRAT An der Sitzung vom vergangenen 31. Januar hat der Baselbieter Landrat die folgenden KMU-relevanten Geschäfte behandelt: *1. Vorlage: Überführung der BerufsWegBereitung (BWB) bzw. des Case Management Berufsbildung (CMBB) in den Regelbetrieb (2. Lesung) [Traktandum Nr. 7] Der Landrat hat sich mit 80:0 Stimmen für die Überführung der BWB in den Regelbetrieb ausgesprochen. Die Wirtschaftskammer begrüsst den Landratsbeschluss. 2. Vorlage: Neupositionierung der Brückenangebote beider Basel: Aufbau eines Zentrums für Brückenangebote Basel-Landschaft (2. Lesung) [Nr. 8] Der Landrat hat das Geschäft mit 48:33 Stimmen bei 3 Enthaltungen an die Kommission zurückgewiesen. Dies mit der Begründung, dass nach wie vor Unklarheiten betreffend Übertritt von den Brückenangeboten in Fachmittelschule (FMS) und Wirtschaftsmittelschule (WMS) bestünden und es diesbezüglich verbindliche Richtlinien brauche. Die Wirtschaftskammer unterstützt die vom Kanton angeregte Neupositionierung der Brückenangebote. 3. Vorlage: Neubau Ausbildungszentrum Gärtner meister beider Basel, Kantonsbeitrag; Ausgabenbewilligung [Nr. 10] Der Landrat hat den Kantonsbeitrag an ein eigenes Ausbildungszentrum für den Regionalverband der Gärtnermeister mit 76:0 Stimmen bewilligt. Die Wirtschaftskammer sprach sich ebenfalls für den Beitrag aus. 4. Vorlage: Oberwil, Ausbau Langmattstrasse, Abschnitt Therwilerstrasse – Mühlemattstrasse: Genehmigung Generelles Projekt [Nr. 11] Der Landrat hat dem Ausbau der Langmattstrasse mit 49:35 Stimmen zugestimmt. Die Wirtschaftskammer begrüsst den Landratsbeschluss. Der Baselbieter Landrat tagt wieder am kommenden 14. Februar. dan/sd KMU NACHRICHTEN Schweizerzug AG mit noch mehr Zügen Nach der erfolgreichen Serviceerweiterung im Verkehr mit Antwerpen (der Standpunkt berichtete) hat die Schweizerzug AG die Verbindungsfrequenz nach Belgien erneut erhöht. Das Unternehmen will damit der wachsenden Nachfrage nach Kapazität entsprechen, wie es in einem Mediencommuniqué mitteilt. Das Frenkendörfer Bahnfrachtunternehmen hat auf den 2. Februar 2019 einen weiteren Rundlauf zwischen Frenkendorf und dem Hafen Antwerpen eingeführt und somit das Angebot von drei auf vier Verbindungen pro Woche erhöht. «Der neue vierte Rundlauf zwischen Frenkendorf und Antwerpen basiert auf einer starken Nachfrage des Marktes nach Transportkapazität zwischen der Schweiz und einem der wichtigsten Containerhäfen in Europa», lässt sich Roman Mayer, CEO der Schweizerzug AG, in der Mitteilung zitieren. «Unser Ziel für 2019 ist es, die kontinuierliche Optimierung unserer Dienstleistungen weiterzuführen, um die Erwartungen unserer Kunden und des Marktes nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen», so Mayer. Fokus auf Umweltfreundlichkeit Beim Gütertransport in Europa liege der Fokus klar auf der Umweltfreundlichkeit und der Einhaltung von immer strikteren Auflagen zur Vermeidung schädlicher Emissionen, heisst es in der Mitteilung. In diesem Zusammenhang werde der Schienengüterverkehr eine immer wichtigere Rolle spielen. Die Belgien-Verbindung läuft laut Communiqué das Terminal Antwerp Gateway 1700 an, das von DP World betrieben wird. Von dort werden sämtliche Terminals im Hafen Antwerpen bedient. Neben den Direktverbindungen nach Antwerpen bietet Schweizerzug wöchentlich drei Verbindungen über den Hub Neuss in Deutschland zum Hafen Rotterdam und nach Antwerpen an. Ab Neuss werden beide Häfen per Binnenschiff und per Bahn erreicht. Daniel Schindler www.schweizerzug.com STANDORTFÖRDERUNGSGESETZ – Nach längerem politischem Gezerre konnte das Baselbieter «Gesetz zur Förderung der Wirtschaft» unter Dach und Fach gebracht werden – im Sinne der Wirtschaftskammer. «Praxisnahe Wirtschaftsförderung» Seit das erste Baselbieter Wirtschaftsförderungsgesetz 1980 in Kraft trat, aber auch seit der Totalrevision 2007, haben sich die Rahmenbedingungen im Baselbiet markant geändert. Darum war es aus Sicht der Wirtschaftskammer dringend notwendig, ein zeitgemässes Wirtschaftsförderungsgesetz zu verabschieden, welches erlaubt, dass auf sich ergebende Opportunitäten rasch und flexibel reagiert werden kann. Dies ist dem Landrat mit der Verabschiedung des Standortförderungsgesetzes, welches das bisherige Wirtschaftsförderungsgesetz ablöst, gelungen, sagt Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser. Die Gesetzesänderung wurde im Dezember 2018 mit 70 Stimmen bei sieben Enthaltungen verabschiedet. Damit wurde das Vierfünftelmehr erreicht, sodass eine Volksabstimmung nicht nötig ist. Standpunkt: Herr Buser, Sie haben im Landrat dem neuen Standortförderungsgesetz zugestimmt – sind Sie mit der Vorlage zufrieden? Christoph Buser: Ja, ich bin sehr zufrieden. Der Landrat hat – nach einigem Hin und Her zuvor in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, vor allem aber auch in der ersten Lesung im Rat –, in der zweiten Lesung eine zeitgemässe Vorlage verabschiedet. Das Gesetz schafft die Voraussetzungen dafür, dass in der Wirtschaftsförderung endlich etwas geschehen kann. «DAS NEUE STANDORT- FÖRDERUNGSGESETZ ERLAUBT ES, RASCH AUF OPPORTUNITÄTEN ZU REAGIEREN, DIE SICH ERGEBEN.» Wo liegen die Stärken des neuen Gesetzes? Das neue Standortförderungsgesetz erlaubt es in erster Linie der Regierung, rasch auf Opportunitäten – also sich ergebende Möglichkeiten – zu reagieren. Diese Möglichkeit, unkompliziert und flexibel zu handeln, ist entscheidend. Die entsprechende Flexibilität braucht es insbesondere auch in Bezug auf die finanziellen Rahmenbedingungen. Nun hat die Baselbieter Wirtschafts- oder eben Standortförderung diese Flexibilität erhalten, und die Regierung erhält den nötigen Handlungsspielraum, wenn sie sich diesen denn nimmt. Wie erhält die Regierung den Handlungsspielraum, den Sie als Landrat auch in der Parlamentsdebatte gefordert hatten? Das neue Standortförderungsgesetz sieht die Verpflichtung zur Schaffung einer Rahmenausgabenbewilligung durch den Landrat vor. Sie ersetzt den Wirtschaftsförderungsfonds im alten Gesetz. Dies war dem revidierten Finanzhaushaltsgesetz geschuldet. Aber mit den jeweils auf vier Jahre befristeten Rahmenausgabenbewilligungen, welche die Regierung beim Landrat beantragen muss, wird den Anforderungen des Finanzhaushaltsgesetzes entsprochen. Das ist sicher eine zielführende Lösung. Hätte man nicht auch mit Spezialfinanzierungen arbeiten können? Doch, selbstverständlich wäre dies eine mögliche Variante gewesen. Dieses Instrument wurde in der ersten Lesung im Landrat auch diskutiert, insbesondere von der Ratslinken aber stark kritisiert. In der Folge hat das Parlament das Geschäft zur Überarbeitung an die Volkswirtschafts- Landrat Christoph Buser, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, setzte sich in der Kommission und im Baselbieter Parlament energisch für das neue Standortförderungsgesetz ein – mit Erfolg. Bild: Archiv und Gesundheitskommission, VGK, zurückgeschickt, wo wir uns dann nochmals intensiv mit dem Standortförderungsgesetz befassten und einen neuen Vorschlag ausarbeiteten. Wie haben Sie als Mitglied der VGK in der Kommission argumentiert? Ohne an dieser Stelle das Kommissionsgeheimnis zu verletzen, darf ich sicher sagen, dass ich so argumentiert habe, wie danach in der zweiten Lesung. Um heute eine flexible und rasch agierende Wirtschaftsförderung zu ermöglichen, ist es wichtig, dass die Regierung nicht für jeden kleinsten Ausgabenposten das Budget beim Landrat abholen muss. Darum braucht es irgendeine Form eines Globalbudgets. Denn in der Wirtschaftsförderung muss es meistens schnell gehen. Wer sich zu viel Zeit lässt, bspw. aufgrund zeitraubender Prozesse, der hat schon verloren. Früher gab es den Wirtschaftsförderungsfonds, der aber durch eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Sozialpartner sowie des Kantons, besetzt war und über die Mittelverwendung entschied. Das war schwerfällig. Mir schien auch, dieses Gremium hat sich oft selber blockiert. Grosse Würfe sind mir in der jüngeren Vergangenheit ehrlich gesagt keine bekannt. Die Einführung einer Rahmenausgabenbewilligung ist deswegen eine ausgezeichnete Alternative. Inwiefern verbessert sich die Wirtschaftsförderung? Insofern als die Direktionen beziehungsweise die Dienststelle nicht mehr wie bisher für jedes einzelne Projekt eine spezielle «Bewilligung» einholen müssen. Dies hat auch die VGK als Vorteil erkannt und an den Landrat den entsprechenden Antrag gestellt. «LAST BUT NOT LEAST WIRD DER BEREICH AREALENTWICKLUNG ALS AUFGABEN BEREICH DER STANDORT- FÖRDERUNG DEFINIERT.» Der dann in zweiter Lesung im Parlament auch angenommen wurde. Ja. Und die Zustimmung erfolgte erst noch überdeutlich mit 70 Stimmen bei sieben Enthaltungen. Das zeigt, dass es der Kommission zusammen mit der Regierung gelungen ist, zwischen der ersten und der zweiten Lesung im Landrat doch einen sehr tragfähigen Kompromiss auszuarbeiten, mit dem auch die Ratslinke leben kann. Bedeutet dieser Kompromiss, dass die Regierung jetzt für die Wirtschafts- bzw. Standortförderung Geld à gogo ausgeben kann? Nein, im Gegenteil: Die Regierung bewilligt einmalige Ausgaben bis zu einer Million Franken. Bei jährlich wiederkehrenden Kosten beträgt die Obergrenze 200 000 Franken. Was darüber hinausgeht, muss auch künftig dem Landrat vorgelegt werden. Die parlamentarische Kontrolle ist damit gegeben. Aber eben: Unter dem Strich wird die Standortförderung insgesamt flexibler, weil es möglich ist, pauschale Ausgaben für spezielle Förderungsmassnahmen zu tätigen. Wo sehen Sie noch weitere Vorteile des neuen Standortförderungsgesetzes? Die Vereinfachung in Bezug auf die Finanzierung ist nur ein Aspekt. Einen weiteren, nicht zu unterschätzenden Punkt sehe ich in der neuen Zusammensetzung der Standortförderungskommission, welche die bisherige Wirtschaftsförderungskommission ersetzt. Das Gesetz schreibt die Zusammensetzung des Gremiums vor und legt dabei den Schwerpunkt auf «erfahrenen Führungs- und Fachpersonen der Wirtschaft mit regionaler Verankerung». Ich bin mir sicher, diese Unternehmerinnen und Unternehmer werden die richtigen Impulse setzen und dafür sorgen, dass im Baselbiet künftig eine praxisnahe Wirtschaftsförderung betrieben wird. Und last but not least wird der Bereich Arealentwicklung als Aufgabenbereich der Standortförderung definiert. Was erwarten Sie nun von der Baselbieter Standortförderung? Ich hoffe, die Standortförderung gelangt mit einem mutigen Vorschlag an die Regierung, den diese mittels Vorlage an den Landrat überweist. Darin muss eine substantielle Rahmenausgabenbewilligung enthalten sein, die den nötigen Handlungsspielraum schafft.Interview: Daniel Schindler

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