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Standpunkt 472, 19.10.2018

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

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2 | Standpunkt der Wirtschaft BERUFSBILDUNG 19. Oktober 2018 «GENDERTAG – ZUKUNFTSTAG FÜR MÄDCHEN UND JUNGS» – Am kommenden 8. November erhalten die Schülerinnen und Schüler im Baselbiet einen Einblick in die Arbeitswelt. Es geht um Berufswahl, Lebensplanung und geschlechtsuntypische Berufe. Jugendliche schauen in die Arbeitswelt Ingenieurin oder Firmenchefin? Fachmann Betreuung oder Primarlehrer? Sind Männerberufe auch Frauenberufe und umgekehrt? Kinder oder Karriere oder beides? Vollzeit oder Teilzeit? Wer macht den Haushalt, wer betreut die Kinder? Wer arbeitet was unbezahlt? Mit diesen Themen beschäftigen sich die Baselbieter Schülerinnen und Schüler am «Gendertag – Zukunfts tag für Mädchen und Jungs», welchen die Schulen jährlich durchführen, und der dieses Jahr am 8. November stattfindet. Zum Gendertag gehören auch Seitenwechsel in Berufe, die traditionellerweise dem anderen Geschlecht zugeordnet werden. Bild: Sonja Schobinger, © Kanton Basel-Landschaft Zyklus über fünf Jahre Die Schulen planen den «Gendertag – Zukunftstag» als Zyklus über fünf Jahre von der 5. Klasse der Primarschule bis zur 3. Klasse der Sekundar schule mit stufengerechten Schwerpunkten. Die Programme werden schulintern ausgearbeitet und variieren. Der «Gendertag – Zukunfts tag» hat die gleichen Zielsetzungen wie der «Nationale Zukunfts tag – Seitenwechsel für Mädchen und Jungs», der am gleichen Tag schweizweit stattfindet. In der 5. Primarklasse lernen die Jugendlichen Berufe einzelner Frauen und Männer kennen und setzen sich mit Geschlechterrollen auseinander. Dadurch werden sie an eine offene, geschlechterkompetente Betrachtungsweise von Arbeitsund Lebenswelten herangeführt. In der 6. Klasse verbringen sie dann einen Arbeitstag mit einer nahen Bezugsperson in einem Betrieb. Sie erhalten damit einen Einblick in deren konkrete Berufstätigkeit. Mit einem Seitenwechsel in Berufe, die traditionellerweise dem anderen Geschlecht zugeordnet werden, machen die Jugendlichen aus der 1. Sekundarklasse eigene Erfahrungen in der Praxis. Die Schülerinnen und Schüler der 2. Sekundarklassen erleben durch einen direkten Einsatz, dass bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Familien-, Hausund Freiwilligenarbeit gleichwertig und unverzichtbar für das Funktionieren und Wohlergehen unserer Gesellschaft sind. In der 3. Sekundarklasse setzen sie sich aufgrund ihrer Erfahrungen zum «Gendertag – Zukunftstag» mit verschiedenen Formen von Familie und Zusammenleben auseinander. KMU profitieren von Seitenwechsel Damit alle Jugendlichen einen Schnuppertag in der Wirtschaft absolvieren können, ist die Unterstützung seitens der Schulen, der Eltern und nicht zuletzt der Unternehmen nötig. Auch die Betriebe selbst profitieren von dieser Nachwuchsförderung. Ein Schnuppertag kann bislang unentdecktes Potenzial zutage bringen. Interessierte Unternehmen können sich auf den Webseiten des Basel bieter Amts für Volksschulen (AVS) und jener des nationalen Zukunftstags informieren (Adressen siehe unten). Corinne Champion www.avs.bl.ch www.nationalerzukunftstag.ch POLIT-KOLUMNE Humanität oder Naivität, das ist die Frage ... Vor Jahresfrist deponierte der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz in Bern eine Parlamentarische Initiative, die mittlerweile die Zustimmung der Staatspolitischen Kommissionen (SPK) beider Kammern gefunden hat und ausserparlamentarisch schon heftig bekämpft wird. Rutz schlug Alarm, weil 2016 rund 20 000 Asylbewerbende ohne Papiere in die Schweiz einreisten und ihre Identität nicht belegen konnten: «Insgesamt kamen acht von zehn Asylbewerbern so in die Schweiz.» 2015 gelang der Grenzübertritt ohne Dokumente mehr als 75 Prozent der illegal Eingewanderten. Dies führte nicht nur zu Sicher heitsproblemen, sondern auch zu enormen Belastungen des Zivilstandswesens. Nationalrat Rutz sieht aber Möglichkeiten, dieser illegalen Einwanderung papierloser Asylsuchender entgegenzutreten: «Viele dieser (schriftenlosen) Asylsuchenden führen ein Mobiltelefon, ein Tablet oder einen Laptop mit sich. Mobiltelefone gehen, im Unterschied zu Ausweispapieren, erstaunlicherweise seltener verloren.» Der Zürcher Parlamentarier findet es widersinnig, dass die schweizerischen Behörden bei angeblichem Verlust von Pässen und Identitätsdokumenten im Dunkeln herumtappen, weil sie gemäss geltendem Asylgesetz die Daten auf elektronischen Geräten nicht auswerten dürfen. Das wird nämlich in der Bundesrepublik Deutschland oder in Norwegen längst routinemässig gemacht. Deshalb regte Nationalrat Rutz an: Die Behörden sollten gemäss gesetzlicher Mitwirkungspflicht der Asylsuchenden bei der Identitätsabklärung Mobiltelefone und Computer überprüfen und Geräte beschlagnahmen dürfen. Urs Betschart als Vizepräsident der Vereinigung kantonaler Migrationsbehörden und Chef der Zürcher Amtsstelle hat keine Zweifel an der systematischen Irreführung der schweizerischen Behörden durch papierlose Asylsuchende: «Die Herkunftsstaaten stimmen der Rückübernahme nur zu, wenn die Identität und die Nationalität belegt sind. Dass ohne Papiere eine Rückführung sehr «MIT DEM STEMPEL ‹STAAT UNBEKANNT› SIND DIE PROBLEME DER GASTGEBENDEN BEHÖRDE ÜBRIGENS LÄNGST NICHT ERLEDIGT.» Peter Amstutz* schwierig ist, das wissen auch die Asylsuchenden. Bei manchen besteht die Vermutung, dass sie absichtlich ohne Papiere in die Schweiz gelangen, um die Rückführung zu verhindern oder den Aufenthalt in der Schweiz zu verlängern.» Ausserdem sei davon auszugehen, dass die Schlepper den Migranten die Reisedokumente abnähmen. Auch bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) läuten alle Alarmglocken, aber aus ganz andern Gründen. Statt sich Sorgen zu machen über die Schwierigkeiten des Staatssekretariats für Migration (SEM) im täglichen Umgang mit papierlosen Personen, die Humanität und Solidarität mit Tricks zu erzwingen versuchen, verbreitet die SFH auf Vorrat fadenscheinige Vorwürfe. Die Schweiz dürfe schriftenlos Eingewanderten nicht pauschal unterstellen, diese wollten Herkunft, Personalien und Identitätsangaben verschweigen und verschleiern. Das Misstrauen der SFH richtet sich nicht gegen Asylbetrüger, sondern zum Voraus schon direkt gegen die einheimischen Behörden: «Völlig unklar ist, ob die Behörden die systematisch ausgelesenen Daten nicht auch für andere Zwecke als die Identitätsabklärung nutzen.» Die Kehrseite dieser Medaille zeigt ein anderes Bild: Persönliche Daten, die alle Schweizerinnen und Schweizer bei legalem Wohnsitzwechsel der Einwohnerkontrolle unaufgefordert zu liefern haben, sollten Asylsuchende folgenlos anonymisieren dürfen? Für Nationalrat Rutz’ Beurteilung der Problemlage hat die SFH gar nichts übrig. Er sagt nämlich: «Diejenigen, die im Herkunftsland keine Papiere bekommen haben oder denen sie von Schleppern abgenommen wurden, wären froh, wenn die schweizerischen Behörden ihre Identität abklären würden. Für die andern braucht es Bestimmungen im Asylgesetz.» Mit dem Stempel «Staat unbekannt» sind die Probleme der gastgebenden Behörde übrigens längst nicht erledigt. Sie dauern fort bis zum Tag der Einbürgerung. Das sind unter Umständen bis zwölf Jahre. Von der Schweiz wird selbstverständlich erwartet, dass sie wildfremden Personen ohne nachgewiesene Identität das lebenslängliche Recht zum Verbleib im Lande samt vielfältigen Leistungsansprüchen inklusive Sozialhilfe nach hiesigem Standard gewährt, ungeklärte Staatsangehörigkeit hin oder her. Exakt 175 «Personen mit unbekannter Nationalität» wurden laut dem Zentralen Migrationsinformationssystem (Zemis) des SEM allein in den letzten fünf Jahren auf diesem Weg eingebürgert. Humanität oder Naivität? – das ist hier die Frage. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

19. Oktober 2018 VERKEHRSPOLITIK Standpunkt der Wirtschaft | 3 VERKEHRSKOLLAPS – Die Task Force Anti-Stau (TFAS) präsentiert neue Wege zur Staubekämpfung. Diese sind aber nur ein kleiner Beitrag, sagt TFAS-Präsident Christoph Buser – und verweist auf den seit Jahren hängigen «5-Punkte-Plan gegen den Verkehrskollaps». «‹Park and Ride› reicht sicher nicht aus» Anlässlich ihrer Sitzung vom vergangenen 24. September hat die Task Force Anti-Stau (TFAS) die Prüfung von konkreten, relativ kurzfristig realisierbaren Massnahmen zur Reduktion der Staustunden im Basel biet beschlossen. Ziel ist es laut TFAS, die beiden Modelle «Park and Ride» sowie «Park and Pool» mittels einer repräsentativen Umfrage auf ihre Akzeptanz in der Bevölkerung zu prüfen. Wirtschaftskammerdirektor und TFAS- Präsident Christoph Buser zu den Hintergründen. Standpunkt: Herr Buser, wie sollen die Modelle «Park and Ride» sowie «Park and Pool» die Strassen entlasten? Christoph Buser: Die Staustunden im Baselbiet haben von 2016 bis 2017 um 6 Prozent zugenommen. Der Verkehr während der Stosszeiten findet immer häufiger auf dem bereits überlasteten Kantonsstrassennetz statt. Christoph Buser, Präsident Task Force Anti-Stau (TFAS), Landrat, Direktor Wirtschaftskammer Baselland. In der Region kommt es immer häufiger zu Staus, mehr und mehr auch zu Randzeiten wie hier nach einem Unfall auf der A22. Bild: Archiv Mit «Park and Ride» könnte es gelingen, die Autos mit mehr Leuten zu besetzen. Dasselbe gilt für «Park and Pool». Dadurch könnte die Zahl der Fahrzeuge zu den Spitzenzeiten sinken. Dies wäre dann ein Beitrag zur Entlastung der notorisch überlasteten Strassen, vor allem auf den Hauptverkehrsachsen. Wo liegt der Unterschied zwischen den beiden Modellen «Park and Ride» und «Park and Pool»? Bei beiden Modellen handelt es sich um die Förderung von Fahrgemeinschaften. «Park and Ride» stellt Parkplatzmöglichkeiten für Pendler zur Verfügung, die in Richtung Stadt fahren und dann auf den ÖV umsteigen. «Park and Pool» soll die Automobilistinnen und Automobilisten dazu bringen, gemeinsam in nur einem statt in zwei oder drei Autos ans Ziel zu gelangen. «Park and Ride» kennen wir seit einigen Jahren in Oberwil, doch der Erfolg ist eher mässig. Das stimmt. Entscheidend ist der Standort. Die Einrichtungen sollen dort zu stehen kommen, wo das Stauaufkommen am akutesten ist. Das ist in erster Linie entlang jenen Verkehrsachsen, die zum Nadelöhr Hagnau/ Schänzli führen, nicht unbedingt bei der Tramhaltestelle «Hüsli matt» in Oberwil. Haben Sie konkrete Standorte im Sinn? Konkrete Standorte sind nicht im Gespräch. Offensichtlich ist aber: Die «Park and Ride»-Anlagen müssen vor den grossen Staus liegen. Auf der A2 ist das zwischen Augst und Pratteln. Auf der A18 zwischen Aesch und Reinach. Wie gross schätzen Sie die Akzeptanz von «Park and Ride» und «Park and Pool» bei den Verkehrsteilnehmenden ein? Die Akzeptanz hängt ganz wesentlich von der «Convenience» ab. Es kann nicht sein, dass man beispielsweise vom Auto auf den ÖV noch 250 Meter Fussweg vor sich hat. Da dürften nur wenige umsteigen. Vielmehr müsste es möglich sein, direkt von den Anlagen auf den ÖV umzusteigen. Wie «Park and Ride»- und «Park and Pool»-Angebote konkret ausgestaltet sein müssen, damit sie auch in Anspruch genommen werden, soll nun eruiert werden. Zu diesem Zweck wird die TFAS bei der Fachhochschule Nordwestschweiz eine Umfrage in Auftrag geben, um eine externe und repräsentative Erhebung zu gewährleisten. Ist dies ausreichend, um dem Stauproblem Herr zu werden? Nein. «Park and Ride» reicht sicher nicht aus. Die Wirtschaftskammer hat schon vor Jahren mit dem «5-Punkte-Plan gegen den Verkehrskollaps» aufgezeigt, in welche Richtung es gehen muss. Das Programm setzt auf den Infrastrukturausbau auf allen Ebenen – Strasse und Schiene. Seither wurde vor allem der ÖV gefördert, während man sich bei der Strasseninfrastruktur auf den Unterhalt und die notwendigsten Sanierungen beschränkt. Interview: Daniel Schindler TASK FORCE ANTISTAU – EXPERTENWISSEN GEGEN DEN STAU Die von Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser präsidierte sogenannte Task-Force Anti-Stau (TFAS) wurde 2004 durch den Baselbieter Regierungsrat eingesetzt. Die parteipolitisch breit abgestützte Kommission hat den Auftrag, die Behörden bei der Umsetzung ihres Auftrags zur Stauverhinderung und zur Staubekämpfung zu beraten. Die TFAS trifft sich drei- bis viermal pro Jahr und hat konsultativen Charakter ohne Entscheidungsbefugnisse. Empfehlungen an die Regierung erfolgen mit einfachem Mehr. In die TFAS haben Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Bereichen, Organisationen und Verbänden Einsitz. Neben der Wirtschaftskammer Baselland sind dies die Verkehrsverbände ACS und TCS, der VCS, die Handelskammer beider Basel, der Nutzfahrzeugverband ASTAG, das Bundesamt für Strassen ASTRA, die Baselbieter Polizei, die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion sowie weitere Expertinnen und Experten in Verkehrsfragen. dan DER 5-PUNKTE-PLAN A98 als Umfahrung Osttangente Hagnau, BL-Spur «Park and Ride» Herzstück Die A98 in Deutschland soll als echte Umfahrung Basels und Entwicklungschance für Südbaden freigegeben werden. Ein landrätlicher Vorstoss hat die Baselbieter Regierung 2014 beauftragt, mit dem Bundes amt für Strassen (ASTRA) und Deutschland zu verhandeln. Auf die Ergebnisse wartet man nach wie vor. Beim Engpass A2-Osttangente muss eine rasche Lösung her. Idealer weise ist der Gundelitunnel zu bauen. Diese Forderung geht an Basel-Stadt. Die Basel bieter Regierung wurde im Rahmen eines Vorstosses beauftragt, Druck für eine rasche Lösungsfindung (in Basel) zu machen. Die A2 erhält im Bereich Hagnau- Augst einen zusätzlichen, lastrichtungsbezogenen Fahrstreifen beim Tunnel Schweizerhalle für den Verkehr aus dem Baselbiet. Eine eigentliche BL-Spur soll den Basel bieter Verkehr an der Stadt vorbei führen. Die Freigabe des Pannenstreifens (Pannenstreifen- Umnutzung, PUN) ist rasch voranzutreiben. Schon 2013 wurde ein «Park and Ride»- Angebot in Pratteln angeregt. Nun will die Task Force Anti-Stau mit einer Studie abklären, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die Verkehrsteilnehmenden «Park and Ride»- oder «Park and Pool»- Angebote vor den notorischen Staupunkten nutzen (bspw. zwischen Aesch und Reinach oder zwischen Augst und Pratteln). Das Herzstück Regio-S-Bahn als Ypsilon-Variante wird priorisiert. Dies verbunden mit einem Ausbau der östlichen Zulaufstrecke zum Bahnhof Basel SBB. Durch ersteres werden die Boom-Regionen wie St. Johann und Allschwil besser erreichbar. Dies liegt auch im Interesse der Baselbieter KMU-Wirtschaft.

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