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Standpunkt 472, 19.10.2018

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

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10 | Standpunkt der Wirtschaft PUBLIREPORTAGE 19. Oktober 2018 TRIKOLON – die sichere Pensionskasse Stehen Ihnen für Fragen rund um die berufliche Vorsorge mit grosser Freude zur Seite (v.l.n.r.): Janick Tschopp, Annjka Kamber, Daniel Gut (Geschäftsführer) und Chantal Grun. Bild: zVg Seit mehr als 25 Jahren versichert die in Aesch ansässige TRIKOLON Sammelstiftung für berufliche Vorsorge kleine und mittlere Unternehmen – mit Erfolg. «TRIKOLON investiert seit Langem schwergewichtig in aus gesuchte und selbstgehaltene Liegenschaften in der Region. Neben dem Werterhalt stellt dies regelmässig fliessende und kalkulierbare Erträge sicher.» Dank sicherheitsorientierter Anlagestrategie ist sie eine prüfenswerte Alternative zum Vollversicherungsmodell. Pensionskassengelder sind Ersparnisse für das Alter. Sie sollen nicht aus kurzsichtigen Launen heraus zur Spekulation missbraucht werden, sondern müssen sicher und wertbeständig angelegt sein. «TRIKOLON verzichtet seit jeher auf Anlagen in Hedgefonds.» Aus diesem Grund investiert TRIKOLON seit Langem schwergewichtig in ausgesuchte und selbst gehaltene Liegenschaften in der Region. Neben dem Werterhalt stellt dies regelmässig fliessende und kalkulierbare Erträge sicher. TRIKOLON verzichtet zudem seit jeher auf Anlagen in Hedgefonds. Diese sicherheitsorientierte Anlagepolitik hat sich bewährt. Die TRIKOLON Sammelstiftung ist deshalb ein idealer Ersatz für das zu­ nehmend aus dem Angebot fallende Vollversicherungsmodell der Versicherungsgesellschaften. Anpassungsfähig TRIKOLON ist innovativ. Seit diesem Jahr bietet die Stiftung die Wahl zwischen zwei Rentenumwandlungssatzund Verzinsungsmodellen an. Damit kommt sie den Bedürfnissen sowohl von jüngeren als auch von älteren Versicherten entgegen und vermeidet weit gehend die unerwünschten Quersubventionierungen. Wertschwankungsreserven und freie Mittel werden auf Stufe Anschluss, d. h. pro Firma, geführt. Verwässerungseffekte und Geldflüsse zwischen den einzelnen Anschlüssen sind dadurch ausgeschlossen: Jeder Anschluss stellt eine in sich geschlossene Einheit dar und ist sozusagen eine eigene kleine Pensions- kasse. Freie Wahl des Versicherungsplans, Optimierung für Kaderlösungen und günstige Risikoprämien sind bei TRIKOLON selbstverständlich. Auch Kleinanschlüsse sind willkommen. Kundenorientiert Betreut und verwaltet wird die TRIKOLON Sammelstiftung durch die DR. MARTIN WECHSLER AG in Aesch. Alle mit der Verwaltung betrauten Personen identifizieren sich stark mit der beruflichen Vorsorge und arbeiten den angeschlossenen Firmen engagiert in die Hand. Die hohe Kundentreue zeigt, dass dies von den angeschlossenen Firmen sehr geschätzt wird. TRIKOLON hat stets ein offenes Ohr für Anliegen bestehender Kunden als auch aller Interessenten. Die Kontaktaufnahme erfolgt einfach und formlos per Telefon, E-Mail oder traditionell auf dem Postweg. TRIKOLON Sammelstiftung für berufliche Vorsorge Hauptstrasse 105 4147 Aesch Telefon: 061 756 60 50 E-Mail: info@trikolon.ch Website: www.trikolon.ch

19. Oktober 2018 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 KMU-NACHRICHTEN WMC IT Solutions: Bereit für die nächste Generation Guido Markowitsch, Gründer und langjähriger CEO der WMC IT Solutions AG in Reinach, «macht Platz für die nächste Generation», wie es in einer Medienmitteilung von WMC heisst. Ab November 2018 werde Cornelia Wey die Geschäftsleitung übernehmen. Die künftige CEO hatte bei WMC den Schulungsbereich neu aufgebaut und kehrt nun nach einem Engagement in der Cornelia Wey wird CEO bei WMC. Unternehmens beratung zu WMC zurück. Cornelia Wey verfügt über eine Qualifikation im Bildungswesen, langjährige Führungserfahrung und ausserdem über ein abgeschlossenes Studium in Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen. Als aktiver Präsident des Verwaltungsrats wird Guido Markowitsch die WMC IT Solutions AG weiterhin begleiten und vor allem im Consulting unterstützen. WMC feiert im kommenden Januar das 38-jährige Bestehen und bezeichnet sich selbst als «ein Urgestein der IT Branche». ra KMU-EXPORTPERSPEKTIVEN – Das derzeitig rekordhohe Wachstum sei wohl nur schwierig zu halten. Trotzdem blieben die Exportaussichten für die Schweizer KMU sehr positiv, sagen S-GE und Credit Suisse. KMU weiter in bester Exportlaune Die Exportstimmung bei Schweizer KMU bleibt gut. Gemäss der aktuellen Umfrage der Exportförderorganisation Switzerland Global Enter prise (S-GE) zur Exportstimmung erwarten mehr als 60 Prozent aller KMU im 4. Quartal 2018 steigende Exporte. Ein positives Bild zeigt auch das Credit-Suisse-Exportbarometer. Zwar seien im Vergleich zum Vorquartal die Werte erneut gefallen, mit 1,4 Punkten verblieben sie aber weiterhin deutlich über der Wachstumsschwelle, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung von S-GE und Credit Suisse. ANZEIGEN Für 2019 rechnet die Credit Suisse mit einer Normalisierung im positiven Sinne. Das laufende Jahr verzeichnet durchwegs rekordhohes Wachstum im Export. Diese Werte werden gemäss Umfrage von Switzerland Global Enter prise und Export barometer nur schwierig zu halten sein. Gleichwohl bleiben die Exportaussichten für die Schweizer KMU sehr positiv. Der mit Abstand wichtigste Exportmarkt ist und bleibt in jeder Hinsicht Deutschland. Eine untergeordnete Rolle spielt beim Export für die vielfach hochspezialisierten Schweizer KMU zurzeit der Onlinehandel. Industrieproduktion wächst weiter Sascha Jucker, Ökonom bei der Credit Suisse, sagt dazu: «Zwar hat sich im Vergleich zu den vergangenen Monaten die konjunkturelle Ausgangslage für Schweizer Exporteure leicht eingetrübt, doch wir rechnen auch in der nahen Zukunft mit einer wachsenden Nachfrage nach Schweizer Exportgütern.» Gemessen an den wichtigsten Einkaufsmanager-Indizes dürfte die Industrieproduktion in Europa nämlich weiter wachsen, was sich positiv auf die Nachfrage nach Schweizer Exportgütern auswirke, sagt Jucker. Onlinehandel wird bedeutender Alberto Silini, Leiter Beratung bei S-GE, stellt fest: «Ein grosser Teil der Schweizer KMU ist oft in beratungsintensiven Marktnischen aktiv und der Onlinehandel spielt für sie noch keine entscheidende Rolle.» Für die Dienstleistungsunternehmen sowie die ICT- und Food- Branche sehe das anders aus, und die Unternehmen seien bestens auf die digitalen Kanäle eingestellt. «Wir stellen jedoch fest, dass in den Exportmärkten der Onlinehandel über alle Sektoren an Bedeutung gewinnt», sagt Silini. Reto Anklin Die KMU-Exportperspektiven für das 1. Quartal 2019 werden am 24. Januar 2019 publiziert. RATGEBER RECHT – Mieter können vorzeitig aus dem Mietvertrag aussteigen, wenn sie einen zahlungsfähigen Nachmieter präsentieren. Sie haben damit ihre Pflicht getan – auch wenn der Nachmieter dem Vermieter nicht passt. Der Nachmieter – oder die Anleitung zum Vertragsbruch Grundsätzlich sind Verträge und damit auch Kündigungsfristen einzuhalten. Beim Mietrecht ist auch dies – wie so vieles – etwas anders. Will der Mieter vorzeitig ausziehen, so muss er bloss einen zumutbaren Ersatzmieter bringen, der zahlungsfähig und bereit ist, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen (Art. 264 Abs. 1 OR). Diese Schutzvorschrift für den Mieter ist zwingendes Recht und darf durch den Mietvertrag auch nicht aufgehoben oder eingeschränkt werden. So darf etwa nicht vereinbart werden, dass der Mieter drei Ersatzmieter bringen muss. Bemerkenswert ist dabei, dass in der heutigen Praxis ein sehr grosser Teil der Mietverhältnisse ausserterminlich und somit ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet wird. Der Vermieter ist zwar nicht gezwungen, den Ersatzmieter anzunehmen. Wäre der Ersatzmieter aber zumutbar, dann verlöre der Vermieter im Falle der Ablehnung seine vertraglichen Rechte gegenüber dem Mieter, insbesondere sein Recht auf den Mietzins. Mit anderen Worten, der Mieter wird auf jenen Zeitpunkt aus der Haftung entlassen, auf welchen der Ersatzmieter das Mietobjekt übernommen hätte. Zumutbarkeit des Nachmieters Die Diskussionen konzentrieren sich somit häufig auf die Frage der Zumutbarkeit des Nachmieters. Der Streit beginnt dabei meist schon bei der Frage, wie lange dem Vermieter zur Prüfung des Nachmieters Zeit einzuräumen ist. Realistischerweise muss man hier von 30 Tagen ausgehen. Bei Auslandsabwesenheiten kann auch diese Frist schon knapp werden. Eine gesetzliche Regelung fehlt genauso wie eine höchstrichterliche Rechtsprechung. Die Ansicht der Mieterverbände, dass bereits 10 bis 20 Tage genügen sollen, ist bestenfalls bei professionellen Verwaltungen denkbar, ansonsten jedoch schlicht lebensfremd. Klar ist aber, dass der Vermieter seinen ablehnenden Entscheid dem Mieter unverzüglich mitteilen muss, sonst läuft er Gefahr, den Mieter in falscher Sicherheit gewiegt zu haben. Und das hätte wieder die Haftungsbefreiung für den Mieter zur Folge. Hauptkriterium der Zumutbarkeit ist meist die Zahlungsfähigkeit des Nachmieters. Klar ist hier, dass an den Nachmieter kein höherer Massstab als an den Mieter angelegt werden darf. In der Praxis werden aber auch schon deutlich tiefere Anforderungen akzeptiert. Dies gilt insbesondere, wenn der Mietzins von der Sozialhilfe bezahlt wird. Klarerweise keine Ablehnungsgründe sind Herkunft, Religion oder andere Familienverhältnisse (z.B. Kinder). Fazit: In der Praxis kann sich der Mieter heute relativ einfach seiner vertraglichen Pflicht entziehen. Dem Vermieter bleibt meist nur das Nachsehen. LEGAL-TEAM Landrat Andreas Dürr ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Battegay Dürr AG und Mitglied des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Ver fügung. Es ist erreichbar unter der Telefonnummer 061 927 66 70 oder via E-Mail an dessen Leiterin, Fürsprecherin Barbara Gfeller: b.gfeller@kmu. ANZEIGEN

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