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Standpunkt 466, 15.6.2018

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

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2 | Standpunkt der Wirtschaft HAUS DER WIRTSCHAFT 15. Juni 2018 TELEFONAUFTRAGSDIENST – In der bevorstehenden Ferienzeit sind die Dienste des Telefonauftragsdienstes im Haus der Wirtschaft besonders gefragt. Dank Andrea Sunseri und ihrem Team verpassen KMU – auch ausserhalb der Ferien – keinen Anruf mehr. «Die Kundschaft schätzt unsere Arbeit» Mit dem Telefonauftragsdienst aus dem Haus der Wirtschaft sichern sich Unternehmen einen persönlichen und professionellen Kontakt am Telefon. Verpasste Anrufe gehören damit der Vergangenheit an. Mitglieder der Wirtschaftskammer profitieren von einem Rabatt (siehe Preisliste unten rechts). Im Interview spricht Andrea Sunseri, Leiterin des Telefonauftragsdienstes, über die bevostehende Ferienzeit. Da haben es sie und ihre Kolleginnen besonders streng. Standpunkt: Frau Sunseri, bald beginnt die Ferienzeit, macht sich das auch beim Telefonauftragsdienst im Haus der Wirtschaft bemerkbar? Andrea Sunseri: Ja, wir haben während dieser Zeit deutlich mehr Kundschaft. Es gibt einige Betriebe, die unseren Dienst explizit nur während der Ferienzeit nutzen. Deren Kundinnen und Kunden sollen nicht merken, dass niemand dort ist. Und so nehmen wir im Namen der Unternehmen das Telefon ab. Aus welchen anderen Gründen nutzen Unternehmen den Telefonauftragsdienst – auch ausserhalb der Ferienzeit? Es gibt solche, die alleine arbeiten oder kein Sekretariat haben. Aber auch bei Krankheitsfällen springen wir ein. Unsere Kundschaft bleibt so immer auf dem Laufenden, auch wenn gerade niemand das Telefon abnehmen kann. Erhalten Sie Rückmeldungen von den Kundinnen und Kunden? Ja, die Kundinnen und Kunden schätzen unsere zuverlässige und korrekte Arbeit sehr. Dank uns können sie ihre Termine ungestört wahrnehmen. Was schätzen die Kundinnen und Kunden besonders? Dass wir sie jeweils schnellstmöglich über einen eingegangenen Anruf informieren. Wir senden den Kundinnen und Kunden dazu jeweils eine Nachricht per E-Mail. Merken die Anrufenden, dass sie nicht direkt mit der Firma verbunden sind, die sie eigentlich anrufen wollten? Nein. Wir gehen auf die individuellen Wünsche der Auftraggeberinnen und Auftraggeber ein und passen die Begrüssung am Telefon entsprechend an. Interview: Reto Anklin Andrea Sunseri nimmt im Haus der Wirtschaft einen Telefonanruf entgegen. Bild: Archiv PREISLISTE TELEFONSERVICE Dienstleistung Nichtmitglieder Mitglieder Wirtschaftskammer 20 Anrufe pro Monat Fr. 145.00 Fr. 130.00 40 Anrufe pro Monat Fr. 210.00 Fr. 180.00 60 Anrufe pro Monat Fr. 275.00 Fr. 230.00 80 Anrufe pro Monat Fr. 340.00 Fr. 280.00 1 Woche Ferienvertretung (max. 20 Anrufe) Fr. 135.00 Fr. 125.00 2 Wochen Ferienvertretung (max. 40 Anrufe) Fr. 190.00 Fr. 170.00 Alle Preise verstehen sich exkl. Aufschaltgebühr und MwSt. POLIT-KOLUMNE Lärm ist lästig, mehr Ruhe wird teuer Gemäss Bundesamt für Umwelt (BAFU) fühlen sich derzeit rund 1,6 Millionen Personen in der Schweiz von Verkehrslärm (Bahn und Strasse) gestört. Das entspricht rund einem Fünftel der Bevölkerung. Etwa 85 Prozent der Lärmklagen stammen aus Städten und Agglomerationen. Mit dem revidierten Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen vom März 2014 erliess die Bundesversammlung den landesweit zu erfüllenden Auftrag, die Bevölkerung sei besser vor Eisenbahnlärm zu schützen. Wichtigste Massnahme ist die Einführung eines verbindlichen Emissionsgrenzwerts für Bahngüterwagen. Um auf die Bahnunternehmen Druck zu machen, damit bis 2020 alle Fahrzeuge mit Grauguss-Bremssohlen von den Schienen weg kommen, droht Bern mit Bussen von bis zu 20 000 Franken. Doch keine Angst: «Aus wichtigen Gründen» kann der Bundesrat diesen Zugriff nochmals um höchstens zwei Jahre verschieben. Zur Erfassung und Kontrolle des Eisenbahnlärms führt das Bundesamt für Verkehr (BAV) bislang bloss einen dauernd aktualisierten Emissionskataster. Mit einer Verordnung wurden 2016 zudem die wichtigsten Kriterien zur Gewährung von Finanzhilfen für den Erwerb und den Betrieb von besonders leisen Güter wagen sowie für die Forschung im Bereich Eisenbahnlärm und Massnahmen an der Fahrbahn geregelt. Mit diesem Geld sollen emissionsbegrenzende Technologien für Fahrzeuge und Infrastruktur entwickelt werden. Die bisherige Chronologie liess den Waadt länder SVP-Nationalrat und Landwirt Jean-Pierre Grin im Sommer 2014 befürchten, da könnte «gut Ding» noch sehr lange Weile und vor allem unabsehbare Kostenfolgen haben: «Ab 2015 müssten Bund, Kantone, Gemeinden und Eisenbahngesellschaften Entschädigungen an Besitzerinnen und Besitzer von Liegenschaften leisten, die durch übermässigen Lärm von Strassen und Bahnen gestört werden. Die Kosten dafür könnten sich auf über 19 Milliarden Franken belaufen. Nach einem internen Dokument des BAFU dürfte der überwiegende Teil der Entschädigungen von 14,5 Milliarden Franken für zu laute Strassen anfallen. Diese Kosten tragen «‹GUT DING› AM GRÜNEN RATSTISCH ZU BE- SCHLIESSEN, IST EBEN DAS EINE – DEN SPÄTER DAFÜR FÄLLIGEN PREIS BEZAHLEN ZU MÜSSEN, DAS IST DIE KEHRSEITE DER MEDAILLE.» Peter Amstutz* insbesondere Kantone und Gemeinden, da sie die meisten Strassenachsen besitzen.» Nationalrat Grin wollte per Interpellation alles erfahren über Entschädigungskriterien und Fristen. Die Antwort des Bundesrats vom 20. August 2014 stellte klar, dass der Entschädigungsanspruch für Lärmgeplagte schon gemäss Nachbarrecht und Enteignungsrecht bestehe: «Danach haben von übermässigem Lärm Betroffene die Möglichkeit, im Einzelfall eine einmalige Entschädigung für den lärmbedingten Wertverlust ihrer Liegenschaften geltend zu machen.» Gemäss Bundesgericht muss eine Lärm belastung über dem Immissionsgrenzwert liegen, der Schaden muss eine gewisse Schwere aufweisen und die Lärmbelastung darf nicht vorhersehbar gewesen sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so hat der Grundstückseigentümer Anspruch auf eine einmalige Kapitalleistung. Das Bundesgericht hat weiter festgehalten, dass bei öffentlichen Anlagen vor Ablauf der gesetzlichen Sanierungsfristen grundsätzlich kein Entschädigungsanspruch entstehe. Die Sanierungsfristen reichten gemäss Lärmschutzverordnung beispielsweise bei den Nationalstrassen bis zum 31. März 2015, und bei den Haupt- und übrigen Strassen liefen sie am 31.März 2018 ab. Wörtlich wies der Bundesrat mit folgendem Satz auf den Preis dieser Lärmbekämpfung hin: «Es könnten erhebliche Kosten für Entschädigungen auf die Anlageninhaber zukommen.» Seit 1956 (!) bekämpft der Verein Lärm liga Schweiz auf rechtlicher und politischer Ebene störenden Verkehrslärm aller Art. «Leider frisst der stetig wachsende Verkehr die Lärmbekämpfungs-Fortschritte stets wieder auf», so lautet die Erfolgsbilanz des Vereinspräsidenten und Zürcher Rechtsanwalts Peter Ettler. Zur aktuellen Situation sagt er: «Kantone, Bund und Gemeinden haben ihre Hausaufgaben überhaupt nicht gemacht, obwohl die Sanierungsfrist vor 16 Jahren bereits einmal verlängert wurde. Die Lärmschutzsanierungen werden seit 30 Jahren auf die lange Bank geschoben. Heute wissen wir, dass jedes Jahr 500 Menschen an Herzinfarkten sterben, die durch Lärm verursacht werden. Es wurde viel gemacht, um die Verkehrssicherheit der Strasse zu erhöhen, Das muss nun endlich auch beim Lärmschutz passieren.» Diese Lärmlage führte zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen, mit denen eine Verbesserung des Entschädigungssystems verlangt wurde. «Verbesserung» heisst in diesem Fall «Verbilligung» der gigantischen Kostenfolgen. «Gut Ding» am grünen Ratstisch zu beschliessen, ist eben das eine – den später dafür fälligen Preis bezahlen zu müssen, das ist die Kehrseite der Medaille, wie die Geschichte des Lärmschutzes in der Schweiz zeigt. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

15. Juni 2018 HAUS DER WIRTSCHAFT Standpunkt der Wirtschaft | 3 VERNEHMLASSUNG Wirtschaftskammer übt scharfe Kritik am Raumplanungsgesetz NEUE DATENSCHUTZVERORDNUNG – Seit dem 25. Mai ist die sogenannte DSGVO der EU durchsetzbar – mit weitreichenden Folgen auch für Schweizer Unternehmen, sagt Klaus Krohmann von der BDO. «KMU haben mehr Aufwand» Wer baureifes Land nicht rechtzeitig überbaut, soll mit mehr Steuern bestraft oder gar zum Verkauf gezwungen werden. Und wer dabei nicht willig ist, soll vom Staat enteignet werden. So sieht es die Vorlage an den Landrat über die Anpassungen des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) in Paragraf 52 vor. Mit der Vorlage soll das 2013 von der Stimmbevölkerung angenommene eidgenössische Raumplanungsgesetz im Kanton umgesetzt werden. Nach Ansicht der Wirtschaftskammer schiesst der Kanton Baselland mit den vorgesehenen Bestimmungen deutlich übers Ziel hinaus. Die Massnahmen bedeuten einen «massiven, unverantwortbaren Eingriff in die verfassungsmässig garantierte Eigentumsgewährleistung», schreibt die Wirtschaftskammer in ihrer Stellungnahme* zu der Vernehmlassung, die am 9. Juni abgelaufen ist. Derartige Regelungen würden vom Bund nicht gefordert. Auch herrsche im Kanton Baselland kein Notstand, welcher solch dramatische staatliche Eingriffe rechtfertigen würde. «Solches Gebaren kannte man bis anhin zwar von autoritären Staaten, keinesfalls aber vom Rechtsstaat Schweiz», kommentiert Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser. Gegen staatliche Planwirtschaft Die Wirtschaftskammer habe «absolut kein Verständnis dafür, dass der Staat gegenüber Grundeigentümern betreffend Zwangsverkauf von unbebautem Bauland für den Wohnungsbau ein auf zehn Jahre ausgelegtes, mehrstufig aufgebautes Repressionsverfahren mit detaillierten Pönalisierungsstufen statuiert, gipfelnd in der Enteignung», heisst es in der Vernehmlassungsantwort. «Solche Eingriffe sind unnötig, der Markt spielt», so Buser. Mit dem vorgeschlagenen RBG drohe eine staatliche Planwirtschaft im Boden- und Wohnungsmarkt und ein in allen Belangen schädliches Überangebot. Landreserven für KMU strategisch wichtig «Gerade auch für Unternehmen ist die rechtzeitige Sicherung von Landreserven für ihr Wachstum und spätere Betriebserweiterungen ein wesentlicher Grund, weshalb sie Grundstücke nicht überbauen», schreibt die Wirtschaftskammer. Es erscheine deshalb «nicht nur als salopp, sondern vielmehr geradezu als unverantwortlich, das Halten von Landreserven durch Private generell unter dem Begriff Baulandhortung zu subsummieren». Solche Reserven können durchaus gerechtfertigt und auch im öffentlichen Interesse liegen. Die Wirtschaftskammer weist darauf hin, dass das Bundesrecht lediglich vorsehe, im kantonalen Recht eine Fristsetzung für die Überbauung eines Grundstücks und – bei deren Verstreichen – die Anordnung von Massnahmen zuzulassen. Dies ganz klar unter Rechtfertigung eines öffentlichen Interesses. «Gerade der zuletzt genannte Punkt wird im kantonalen Gesetzesvorschlag regelrecht unterschlagen», kritisiert die Wirtschaftskammer. Dass diese Massnahmen einen standardisierten Enteignungsmechanismus beinhalten sollen, sehe das Gesetz explizit nicht vor. Standpunkt: Herr Krohmann, worum geht es bei der neuen EU-Datenschutzverordnung, DSGVO? Es geht darum, dass die personenbezogenen Daten besser geschützt werden. Als Individuum kann man zum Beispiel Auskunft darüber verlangen, welche Daten vom Unternehmen verarbeitet werden. Die Verordnung ist in der EU seit dem 25. Mai anwendbar. Die Schweiz wird in zwei Jahren mit einem analogen Gesetz nachziehen. Der Bundesrat hat 2017 einen entsprechenden Entwurf für ein vollständig revidiertes Datenschutzgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Was bedeutet die DSGVO für unsere KMU? Die DSGVO ist für alle EU/EWR- Staaten verbindlich. Die Unternehmungen müssen mehr Dokumentations-, Auskunfts- und Meldepflichten erfüllen. Das gilt insbesondere für jene Schweizer KMU, die im EU-Raum aktiv sind und dort mit personenbezogenen Daten zu tun haben. Wer sich nicht daran hält, dem drohen unter Umständen harte Sanktionen. Mit welchen Sanktionen ist zu rechnen? In der EU drohen Höchststrafen von 20 Millionen Euro beziehungsweise bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des ganzen Konzerns. Der Schweizer Gesetzesentwurf sieht Bussen von bis zu 250 000 Franken vor. Aber statt wie in der EU die Unternehmungen, sollen in der Schweiz die obersten Leitungsorgane persönlich zur Rechenschaft gezogen werden können. Was raten Sie den Schweizer Unternehmen? Zunächst einmal: Nehmen Sie den Datenschutz ernst. KMU haben mehr Aufwand. Dann: Bereiten Sie sich gut vor. Firmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden müssen ein sogenanntes Verfahrensregister erstellen. Das bedeutet, dass festgehalten wird, wo das Unternehmen mit relevanten Personendaten arbeitet und welche Risiken bestehen – und natürlich sind nach dieser Analyse die entsprechenden Massnahmen zu treffen. Das empfehle ich ohnehin allen Unternehmen, auch den KMU. Denn, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, müssen die internen Abläufe so oder so auf die neue Gesetzgebung abgestimmt Klaus Krohmann, Rechtsanwalt BDO AG. werden. Zudem sollten die technischen und organisatorischen Massnahmen der IT dokumentiert sowie die Prioritäten festgelegt werden. Welche weiteren Sofortmassnahmen sollten KMU in Erwägung ziehen? Es ist gefährlich, wenn sich die Verantwortlichen in den kleinen und mittelgrossen Unternehmen nicht bewusst sind, dass sie sich des Themas Datenschutz dringend annehmen müssen. Nichts tun ist in dieser Frage keine Option. Es gilt darum, einen Projektverantwortlichen zu bestimmen, Ressourcen freizustellen, die interne und externe Unterstützung sicherzustellen und auch ein Reporting festzulegen. Wo sind die heikelsten Punkte? Ein heikler Punkt ist das Vorgehen, wenn es zu einem Zwischenfall im Zusammenhang mit dem Datenschutz kommen sollte – etwa einem Datenverlust. Es besteht eine Meldepflicht an die zuständigen Stellen. In der EU hat man dafür 72 Stunden Zeit. In der Schweiz soll die Meldung möglichst rasch erfolgen. Zudem wird das Auskunftsrecht verschärft. Als Individuum kann man nicht nur Auskunft darüber verlangen, welche Daten verarbeitet werden, man kann auch die Löschung fordern. Unternehmen müssen den Begehren innert Monatsfrist nachkommen. Bei grösseren Unternehmen kann dies sehr anspruchsvoll sein. Interview: Daniel Schindler Bild: zVg VERANSTALTUNGSHINWEIS KMU Business-Treff: «Neue Anforderungen im Datenschutz»; 30. August 2018 Die Anforderungen bezüglich Datenschutz werden deutlich verschärft. Einerseits ist seit 25. Mai die DSGVO der EU durchsetzbar, andererseits zieht die Schweiz mit einem eigenen Datenschutzgesetz nach. Was bedeutet dies für unsere KMU? Welche Massnahmen sind zu treffen? Wie vermeidet man juristische Fallen? Informationen bietet der KMU Business-Treff mit Klaus Krohmann (BDO AG) am 30. August 2018 im Haus der Wirtschaft. Die Einladungen werden postalisch verschickt. Verträge statt staatlicher Zwang Die Wirtschaftskammer lehnt die vorgeschlagenen Bestimmungen ab. Sie schlägt vor, dass die Frist zur Überbauung nur eingeführt werden kann, «wenn ein überwiegendes Interesse es rechtfertigt und andere Massnahmen nicht ausreichen». Gemeinden sollen kein automatisches Recht auf Enteignungen erhalten. Stattdessen sollen die Gemeinden vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern treffen – wobei diese vor Ablauf der Frist darauf hingewiesen bzw. gemahnt werden sollen. Bei Nichteinhaltung der Frist respektive Fristablauf soll jährlich eine wiederkehrende Lenkungsabgabe von 2 Prozent des steuerrechtlich massgebenden Grundstückwerts erhoben werden können. Daniel Schindler *Vollständige Stellungnahme auf www.kmu.org. GATEWAY BASEL NORD – In Kleinhüningen regt sich Widerstand gegen das umstrittene Hafenprojekt GBN – der Dorfverein fordert die Herausgabe eines bisher unter Verschluss gehaltenen Sicherheitsberichts. GBN: Betroffene nehmen Behörden in die Pflicht Der Dorfverein Pro Kleinhüningen verlangt die Herausgabe des geheim gehaltenen Gefahrgut berichts «Risiko ermittlung Rhein 2.0» rund um das Grossprojekt Gateway Basel- Nord (GBN). Der Dorfverein habe entschieden, «die Kantone Basel- Stadt und Baselland sowie den Bund einzuklagen», heisst es in einer Medien mitteilung vom Mittwoch, 6. Juni. Der Dorfverein will zudem wegen eines Verstosses gegen das Subventionsrecht klagen. An einer Informationsveranstaltung vor Ort sprachen sich die Anwohner klar gegen das Projekt aus. Anstelle der heutigen dezentralen Infrastruktur für den Güterverkehr, die bestens funktioniere, wollten SBB Cargo und der Bund im Quartier «ein riesiges zentrales Terminal hinklotzen», hiess es. Die Rede war von «falschen Zahlen und leeren Versprechungen». Havarieexperte warnt: Pulverfass Auch René Leuenberger vom Verein für die Weiterführung der Rheinschifffahrt hält GBN für einen «technischen Unsinn». Es handle sich um ein Bahnterminal, das den Güterverkehr zentralisieren soll. Laut Thomas Schweizer, Schifffahrt- und Havarieexperte bei der ASN International GmbH, werden sicherheitstechnische Bedenken völlig übergangen: «Die Bevölkerung will nicht auf einem Pulverfass sitzen, wenn künftig alle Gefahrgüter zentral in Kleinhüningen gelagert und umgeladen werden.» Politik ist alarmiert Die Sicherheitsbedenken alarmieren die Politik. In Bundesbern hat Sandra Sollberger Auskunft vom Bundesrat verlangt. Konkret wollte die Nationalrätin wissen, ob der Bund Kenntnis vom unter Verschluss gehaltenen Bericht hat, weshalb dieser nicht veröffentlicht wird, welche Kriterien des Bundesamts für Umwelt (BAFU) ausstehend sind und wann diese vorliegen. Vor allem wollte sie wissen, wann die Bevölkerung erfährt, welche Risiken mit GBN verbunden sind. Der Bundesrat spielte in seiner Antwort den Ball zurück an die Kantone. Eine entsprechende Frage von Landrat Christoph Buser an die Baselbieter Regierung beantwortete zuvor Bau- und Umweltschutz direktorin Sabine Pegoraro. Ihre Aussagen machen hellhörig: «Gemäss den provisorischen Kriterien des BAFU werden die Umweltrisiken als untragbar beurteilt.» Daniel Schindler

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