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Standpunkt 466, 15.6.2018

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

Standpunkt 466,

SCHWEIZERISCHE 15. Juni 2018 Die Zeitung für KMU | Regionalbund | Standpunkt-Ausgabe Nr. 466 – 21. Jahrgang AZA 4410 Liestal DIE MEINUNG Gut gerüstet für die Umwälzungen DATENSCHUTZ – Die neuen Vorschriften der EU und die auch vom Schweizer Bundesrat vorgesehenen neuen Richtlinien zum Datenschutz führen für die Unternehmen zu einem erheblichen Mehraufwand. Schwerer Brocken für KMU Von Christoph Buser, Landrat, Direktor Wirtschaftskammer Baselland. Die Schweizer KMU erwarten massive Veränderungen. Die Rede ist von disruptiven Umwälzungen. Der letzte Woche veröffentlichte KMU-Spiegel, der mit Unterstützung der BDO AG von der Fachhochschule St. Gallen erstellt wurde, ist deutlich: «72 Prozent der Schweizer KMU erwarten in den nächsten zehn Jahren sehr starke Veränderungen in ihrer Branche.» 56 Prozent der befragten Unternehmen nehmen laut BDO den technologischen Wandel als «einen der wichtigsten Treiber für Veränderungen in ihrem Unternehmen wahr». Und mehr als die Hälfte der KMU sehen sich mit veränderten Kundenbedürfnissen konfrontiert. Digitalisierung und Kundenbedürfnisse, die sich entsprechend ändern, sind nur zwei Aspekte der massiven Veränderungen in den kommenden Monaten und Jahren. Ein ebenso wichtiges Merkmal des laufenden Umwälzungsprozesses sind neue Regeln, welche die KMU einhalten müssen. Ein Beispiel ist die ab 1. Juli 2018 geltende Stellenmeldepflicht für Jobs in Branchen mit einer Arbeitslosenquote von mehr als 8 Prozent (Seite 8). Beinahe täglich kontaktieren Wirtschaftskammer-Mitglieder unsere Spezialisten im Haus der Wirtschaft, um entsprechende Informationen zu erhalten. Ein anderes Beispiel ist die neue Datenschutzverordnung der EU, über die man in letzter Zeit viel lesen konnte, und die in zwei Jahren von der Schweiz mehr oder weniger analog übernommen wird (Seite 3). Auch dazu haben viele unserer Mitglieder zahlreiche Fragen – und dies berechtigterweise. Wann immer die Wirtschaftskammer feststellt, dass zu bestimmten Themen besonders grosse Informationsbedürfnisse bestehen, laden wir Fachleute ein, die aus erster Hand informieren. Am Montag wurden im Haus der Wirtschaft alle offenen Fragen zur Stellenmeldepflicht beantwortet. Am 30. August wird ein Spezialist der BDO AG erläutern, was KMU in puncto Datenschutz beachten müssen. Profitieren Sie von diesem wertvollen Netzwerk der Wirtschaftskammer. Besuchen Sie die angebotenen Veranstaltungen. Nutzen Sie den Wissensvorsprung. So sind Sie gerüstet für die bevorstehenden Umwälzungen. HEUTE IM STANDPUNKT 3 | RAUMPLANUNGSGESETZ Wirtschaftskammer übt scharfe Kritik. 5 | ENERGIEPAKET Das Förderprogramm ist neu auf Facebook. 9 | AGIR18 Reinach eröffnet die Gewerbeausstellungssaison. Sie ist 261 Seiten dick, umfasst beinahe 53 000 Wörter und mehr als 400 000 Zeichen: Die neue Datenschutzverordnung (DSGVO) der Europäischen Union (EU) ist ein schwerer Brocken – auch für die KMU in der Schweiz. Denn wer Geschäfte in der EU betreibt oder auch nur schon als Schweizer KMU hierzulande mit Daten von Kunden aus der EU arbeitet, hat sich an die neuen Richtlinien zu halten. Dieses sind seit dem 25. Mai durchsetzbar. Die mit der DSGVO einhergehenden Veränderungen beim Datenschutz bedeuten auch für Schweizer Unternehmen einen erheblichen Mehraufwand: Neue Melde- und zusätzliche Dokumentationspflichten sind einzu halten, die internen Prozesse müssen angepasst werden, Massnahmen zur raschen Löschung von persönlichen Daten sind umzusetzen. Zudem müssen KMU die ordnungsgemässe Bearbeitung von Personendaten belegen können. Und sollte es zu einer Datenschutzverletzung kommen, ist dies zwingend innert 72 Stunden den entsprechenden Behörden zu melden. Es drohen drakonische Strafen Im Umgang mit persönlichen Daten sind neue Melde- und Dokumentationspflichten einzuhalten. Für die KMU bedeuten die neuen Richtlinien für den Datenschutz einen erheblichen Mehraufwand. Bild: key Wie ernst es Brüssel mit der Durchsetzung des Datenschutzes ist, zeigt sich an den drakonischen Strafen, die bei Zuwiderhandlung drohen: Im Extremfall betragen die Bussgelder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder mindestens 20 Millionen Euro. Die massiven Bussandrohungen sollen dem Datenschutz mehr Nachdruck verleihen, denn laut EU ist es unumgänglich, personenbezogene Daten besser zu schützen als heute: «Rasche technologische Entwicklungen und die Globalisierung haben den Datenschutz vor neue Herausforderungen gestellt», wie es in der DSGVO heisst. Das Ausmass der Erhebung und des Austauschs von personenbezogenen Daten habe «eindrucksvoll zugenommen». Die Schweiz zieht nach Auch der Schweizer Bundesrat hat neue Richtlinien für den Datenschutz vorgeschlagen. Diese lehnen sich stark an die DSGVO der EU an und sollen in zwei Jahren in Kraft treten. Was heute also lediglich für Unternehmen gilt, die mit personenbezogenen Daten aus der EU zu tun haben, gilt dann für sämtliche Schweizer Firmen. Zwar sollen die Strafen nicht ganz so hoch wie in der EU sein. Der Gesetzesentwurf sieht Bussen von bis zu 250 000 Franken vor. Allerdings sollen in der Schweiz – anders als in der EU – nicht die Unter nehmen zur Verantwortung gezogen werden, son- GATEWAY BASEL NORD – Gegen das umstrittene Hafenprojekt melden sich mehr und mehr kritische Stimmen zu Wort – jetzt wehren sich auch die Anwohner. Der Widerstand gegen GBN wächst «Es ist genug! Wir reichen Klage ein.» Unter diesem Titel schaltete sich der Dorfverein Pro Kleinhüningen am 6. Juni mit einer Medienmitteilung in die Diskussion um das umstrittene Terminal-Grossprojekt Gateway Basel Nord (GBN) ein. Das «gigantische Projekt» bringe «nur noch mehr negative Auswirkungen für die Bevölkerung im Dorf», heisst es in der Mitteilung. Der Dorfverein Pro Kleinhüningen kritisiert, dass der GBN der lokalen Bevölkerung «ausser Problemen nichts bringt». Zudem wollen Präsident Georges Böhler und der Baubeauftragte Louis Conzett wissen, welche Gefahren mit dem GBN verbunden sind. In ihrer Medienmitteilung verweisen sie auf einen entsprechenden Gefahrgut- Bericht der Kantone Basel land und Basel-Stadt. Risikobericht unter Verschluss Der Bericht «Risikoermittlung Rhein 2.0» wird mit Hinweis auf provisorische Kriterien des Bundesamts für Umwelt (BAFU) unter Verschluss gehalten. Laut der im Kanton Baselland zuständigen Bau- und Umweltschutzdirektorin Sabine Pegoraro werden die Umweltrisiken gemäss den provisorischen Kriterien des BAFU als «untragbar» beurteilt. Dies sagte die Regierungsrätin im Rahmen einer Antwort auf eine Frage von Landrat und Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser in der Landratssitzung vom 31. Mai. Dorfverein klagt gegen Behörden Der Dorfverein verlangt nun laut Mitteilung die Herausgabe des geheimgehaltenen Berichts. Gefordert sind die Kantone Basel-Stadt und Baselland sowie der Bund. Zudem wollen die Kleinhüninger wegen eines Verstosses gegen das Subventionsrecht klagen.Daniel Schindler Seite 3 dern die obersten Leitungsorgane, also die Ver waltungsräte. Infoveranstaltung im August «Nehmen Sie den Datenschutz ernst», rät Klaus Krohmann. Der bei der BDO AG arbeitende Rechtsanwalt wird am 30. August im Haus der Wirtschaft aufzeigen, welche Massnahmen KMU aufgrund der neuen Datenschutzrichtlinien ergreifen sollten. Daniel Schindler Seite 3 ANZEIGE

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