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Standpunkt 465, 1.6.2018

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

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2 | Standpunkt der Wirtschaft HAUS DER WIRTSCHAFT 1. Juni 2018 PRAKTIKANT – Jeffrey Benz absolviert im Haus der Wirtschaft ein Praktikum. Die Wirtschaftskammer bietet so dem Schüler der Heilpädagogischen Schule in Liestal einen ersten Einblick in die Berufswelt. «Die Arbeit gefällt mir» Seit den Sommerferien im vergangenen Jahr kommt Jeffrey Benz jeden Donnerstagnachmittag ins Haus der Wirtschaft. Der Schüler der Heilpädagogischen Schule absolviert hier bei der Wirtschaftskammer Baselland ein einjähriges Praktikum. Zusammen mit Haustechniker Roland Stohler erledigt Jeffrey Benz die verschiedensten Hauswartarbeiten. Er bereitet die Sitzungszimmer für Meetings vor, sorgt rund um das Haus der Wirtschaft für Sauberkeit, nimmt Lieferungen entgegen, geht mit zum Einkaufen nach Sissach oder frankiert die am Abend abgehende Post. «Die Arbeit gefällt mir», sagt Jeffrey Benz. Besonders gerne bedient er die Frankiermaschine und verstaut die auf Paletten angelieferten Waren im Lager. Jeffrey Benz und Roland Stohler bringen ein Palett mit angelieferten Drucksachen ins Lager. Einsätze im Schulheft notiert Die Arbeitseinsätze notiert Jeffrey Benz fein säuberlich in einem blauen Schulheft. Der Lehrer in der Berufswahlklasse der Heilpädagogischen Schule will schliesslich wissen, was sein Schüler an den Donnerstagnachmittagen jeweils macht. Der Praktikumseinsatz dauert bis zu den Sommerferien. An der Heilpädagogischen Schule bleibt Jeffrey Benz noch ein weiteres Jahr. Bis dahin sollte klar sein, was er nach seiner Schulzeit machen wird. Derzeit hat Jeffrey Benz noch kein konkretes Berufsziel. «Es sollte auf jeden Fall etwas Handwerkliches sein», sagt er. Jeffrey Benz ist nicht der einzige Schüler der Heilpädagogischen Schule, der ein Praktikum absol­ viert. Er erzählt von einem Mitschüler, der sein Praktikum in der Abwasserreinigungsanlage in Füllinsdorf leistet. Für die Heilpädagogische Schule sind die Praktika wichtig. Die Lehrer sind froh, dass es Betriebe wie die Wirtschaftskammer Baselland gibt, Bild: Reto Anklin die den Schülerinnen und Schülern einen ersten Einblick in die Berufswelt ermöglichen. Firmen, die ebenfalls solche Praktika anbieten möchten, können sich bei der Heilpädagogischen Schule melden (Adresse der Website siehe unten). Reto Anklin www.hps-bl.ch KMU ARENA PRATTELN «Wo bleiben die Manieren?» In der Alten Dorfturnhalle in Pratteln diskutieren am kommenden 7. Juni um 19 Uhr Vertreterinnen und Vertreter von Kanton, Sekundarschule, Eltern und einem Lehrbetrieb über den Spagat zwischen der Schule und den KMU-Betrieben. In der von Urs Berger, Stv. Direktor der Wirtschaftskammer Baselland und Leiter Berufsbildung, geleiteten KMU Arena wird über den schulischen Rucksack der Lernenden sowie deren Manieren gesprochen. In der Arena stehen Thomas Ziegler, Amt für Berufsbildung; Thomas von Felten, Schulleitung Sekundarschule Pratteln; Géraldine Schneider, Sekundarlehrerin und Fachperson Berufswegbereitung der Sekundarschule Pratteln; Dominique Häring, Elternvertretung; Jan Schneider, KMU Lehrbetrieb. Sie diskutieren folgende Fragen: «Ist der schulische Rucksack der angehenden Lernenden entsprechend den Anforderungen der Berufslehre gefüllt?» und «wie sieht es mit der Eigenverantwortung, den Umgangsformen und der Rechte und Pflichten der Jugendlichen in der Arbeitswelt aus?» Die Gesprächsrunde sucht auch nach Lösungen, um den Spagat zu verkleinern. Der Anlass endet mit einem Apéro. Reto Anklin KMU Arena 2018, Donnerstag, 7. Juni 2018, 19 Uhr (Türöffnung 18.30 Uhr), Alte Dorfturnhalle Pratteln. POLIT-KOLUMNE Wo kein Geld ist, wird kein Richter tätig Ende September 2017 formulierte der Baselbieter SP- Stände rat und während 35 Jahren praktizierende Jurist Claude Janiak einen ebenso kurzen wie treffsicheren Vorstoss (Motion) an den Bundesrat: «Die Zivilprozess ordnung (ZPO; Prozesskostenrecht inklusive unentgelt licher Prozessführung) sei dahingehend abzuändern, dass Kostenvorschüsse reduziert werden und der Zugang zu den Gerichten nicht mehr Begüterten vorbehalten bleibt.» Zu den seit 2011 am meisten gehörten Beanstandungen über das Prozesskostenrecht gehören tatsächlich exorbitante Kostenvorschüsse, die mittlerweile den Mittelstand und die KMU-Wirtschaft faktisch vom Rechtsweg aussperren. «Die Prozesskosten haben ein Ausmass erreicht, dass nur noch vermögende Personen prozessieren können», stellte auch Rechtsanwalt Isaak Meier, emeritierter Professor für Zivilprozessrecht an der Universität Zürich, in der NZZ vom 20. Juni 2017 fest. Die Erfahrung zeige, dass (...) Personen von Klagen absehen müssten, die den Kostenvorschuss nicht oder nur unter grossen Entbehrungen aufbringen könnten. Das Instrument der unentgeltlichen Prozessführung stehe nur Personen zur Verfügung, die unter oder am Rande des Existenzminimums stünden. Selbst bei unentgeltlicher Prozessführung droht laut Meier der Ruin, da die minderbemittelte Partei zwar nicht die Gerichtskosten und ihren Anwalt, jedoch die Parteientschädigung an die Gegenpartei zahlen muss. «DASS SICH UNTER SOLCHEN VORGABEN ... DIE ZAHL DER KLAGEN VOR ZIVILGERICHTEN PRAKTISCH HALBIERTE, IST NICHT ERSTAUNLICH.» Peter Amstutz* Der frühere Schaffhauser Oberrichter und Titularprofessor Arnold Marti fasst das Problem mit drei Worten zusammen: «Die Schlitzohren profitieren.» Vermögende können sich den Gang vor ein Zivilgericht leisten, während sich der Mittelstand und vor allem KMU-Betriebe genau überlegen müssen, dieses Wagnis einzugehen. Das Problem besteht laut Ständerat Janiak vor allem dort, wo Gerichtskosten nach Streitwert bemessen und vorgeschossen werden müssen. Viele seiner Klienten hätten darauf verzichtet, das Zivilgericht anzurufen. Dies sei problematisch, denn die Bundesverfassung garantiere jedermann den Zugang zu den Gerichten mit der «Rechtsweggarantie». Wer am Existenzminimum lebt, hat zwar Anrecht auf unentgeltliche Rechtspflege. Den Kostenvorschuss, die Gerichtskosten und die Ausgaben für den Anwalt übernimmt die öffentliche Hand. «Insofern sind die Mittellosen gegenüber dem Mittelstand bessergestellt», beanstandet Janiak. Unterliegen sie jedoch im Prozess, droht der Ruin, weil sie dann die Kosten der Gegenpartei tragen müssen. Bei einem Streitwert von beispielsweise 1,5 Millionen Franken kann der Gerichtskostenvorschuss – je nach Kanton – 35 000 bis 60 000 Franken betragen. Dazu kommt das Honorar für den Anwalt. Professor Meier rechnet vor: «Insgesamt kostet ein Verfahren durch sämtliche kantonalen Instanzen bei einem Streitwert in dieser Höhe samt Anwaltskosten rund 300 000 Franken.» Prozessieren wird so zum Vorrecht von Vermögenden. Dass sich unter solchen Vorgaben seit der letzten ZPO- Revision die Zahl der Klagen vor Zivilgerichten praktisch halbierte, ist nicht erstaunlich: Wo kein Geld ist, wird auch kein Richter tätig ... Die Vorschusstarife könnten von den Kantonen zwar nach Gutdünken gesenkt werden. Doch dafür rührt niemand einen Finger. Darum packte nun der Bundesrat das Dossier an: Er schlägt (Vernehmlassung) vor, die Kosten vorschüsse landesweit auf höchstens die Hälfte der voraussichtlichen Gerichtskosten zu begrenzen, damit die faktische Zutrittsschranke erheblich tiefer liege. Der Bundesrat hofft: «Damit sollen künftig auch Personen ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen können, die nicht in den Genuss der unentgeltlichen Rechtspflege kommen.» Rechtsprofessor Marti weist noch auf ein anderes Vorschussproblem hin, das der Lösung harrt: «Auf Druck der Kantone erhält der Prozessgewinner den Vorschuss nicht mehr vom Staat zurück – er muss ihn bei der unterlegenen Gegenseite einholen, was häufig nicht einfach ist, vor allem, wenn der Schuldner nicht zahlungsfähig ist oder im Ausland lebt. Der Staat hat sein Inkasso-Risiko im Zivilprozess einfach auf die Parteien überwälzt. Das ist ungerecht und eines modernen Rechtsstaats unwürdig.» *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

1. Juni 2018 ABSTIMMUNG Standpunkt der Wirtschaft | 3 KMU BUSINESS-TREFF Wirtschaftskammer, Grass & Partner und CHRYSALIS Services laden ein. Digitalisieren auf eine menschliche Art URNENGANG VOM 10. JUNI – «Nur ein klares NEIN zur Aufhebung der Gebührenobergrenze für Baubewilligungen setzt der Regierung einen Riegel für weitere Erhöhungen», sagt Christoph Buser. «Wehret den Anfängen» Grass & Partner AG und CHRYSALIS Services AG wissen, wie Mitarbeitende optimal in die digitale Arbeitswelt geführt werden. Bild: zVg Wenn es ums Thema Digitalisierung geht, dann denken die allermeisten Unternehmen an die Optimierung von Prozessen, Produkten, Werkzeugen, Robotik und an künstliche Intelligenz im Allgemeinen. Diese Sichtweise lässt das wichtigste Gut eines jeden Unternehmens – nämlich die Mitarbeitenden – völlig aussen vor. Doch was bedeuten die bereits laufende digitale Transformation und die damit einher gehenden rasanten Veränderungen für die Menschen – Unternehmer, Führungskräfte, Mitarbeitende – in Bezug auf Arbeitsweisen, die Art der Führung, den Umgang mit Unsicherheiten? Proaktivität macht sich bezahlt Wie können wir die Veränderungen meistern und sogar positiv nutzen? Welche Kompetenzen braucht es, um sich erfolgreich in der Arbeitswelt der digitalen Zukunft zu positionieren und neue Märkte zu erobern? Die Experten von Grass & Partner AG und CHRYSALIS Services AG zeigen Ansätze und Vorgehensweisen für ein proaktives Angehen des Themas und lassen die Teilnehmenden des KMU Business-Treffs anhand eines Beispiels aus der Praxis erleben, wie ein komplettes Veränderungsprojekt unter Einbezug aller beteiligten Mitarbeitenden erfolgreich gestaltet wurde. Gelegenheit zum Networking Nach dem offiziellen Teil sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wie immer zu einem Apéro riche eingeladen. Dort bietet sich auch Gelegenheit zum Gedankenaustausch mit den Referenten und den anderen Gästen. Die Einladungen wurden per Post an die Einzelmitglieder und an die Mitglieder mit dem Upgrade Networking der Wirtschaftskammer Baselland verschickt. Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung gebeten. André Schrago KMU Business-Treff für die Einzelmitglieder und die Mitglieder mit dem Upgrade Networking der Wirtschaftskammer Baselland: «Digitale Transformation im geschäftlichen Alltag», Dienstag, 19. Juni 2018, 18 Uhr, Haus der Wirtschaft. GRASS & PARTNER AG BASEL Grass & Partner AG bietet Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, des Human Ressource Managements, insbesondere Bestplacement und Outplacement an. Zu den Kernkompetenzen zählen zudem individuelle Standortbestimmungen und Coaching, Karriereplanung, berufliche und persönliche Eignungsabklärungen, Schulungen, Change Management sowie Beratung. as www.grassgroup.ch CHRYSALIS SERVICES AG CHRYSALIS Services AG erbringt primär Dienstleistungen im Bereich der Beratung und des Coachings. Der Fokus liegt auf der Begleitung von Führungskräften und Teams durch komplexe Veränderungsprozesse. Des Weiteren werden Trainings und Kurse in den Bereichen Change Management, Führungsentwicklung und Selbstführung angeboten. as www.chrysalis-services.ch Das Komitee «NEIN zu Gebühren ohne Grenzen» kämpft unter anderem mit Plakaten gegen die Abstimmungsvorlage vom kommenden 10. Juni. Wenn die Baselbieter Stimmbevölkerung am kommenden 10. Juni an der Urne dem Landrat folgt und der Aufhebung der Gebührenobergrenze für Baubewilligungen zustimmt, würde dies dem Kanton massiv schaden. Dies sagt Landrat Christoph Buser. Der Wirtschaftskammerdirektor ist wie auch Wirtschaftskammerpräsident Andreas Schneider und der Stv. Wirtschaftskammerdirektor, Landrat Markus Meier, Mitglied des Co-Präsidiums des überparteilichen Komitees «NEIN zu Gebühren ohne Grenzen». Dieses setzt sich vehement gegen den Landratsentscheid vom November 2017 ein. Verschärfter Landratsbeschluss Zur Abstimmung kommt es, nachdem das Parlament beschlossen hatte, die Vorlage der Regierung zu verschärfen. Letztere hatte vorgesehen, die Baubewilligungsgebühren von heute 100 000 Franken auf 150 000 Franken anzuheben. Der Landrat hingegen will vollständig auf die Deckelung verzichten. Freipass für die Regierung Fällt die Obergrenze für die Baubewilligungsgebühren, ist dies laut Christoph Buser nur der Anfang: «Damit erhält die Regierung einen Freipass, sodass die Baubewilligungsgebühren über kurz oder lang nicht nur für die grossen Projekte steigen werden.» Vielmehr sei zu befürchten, dass die Gebühren Schritt für Schritt auch für kleinere Baubewilligungen angehoben werden. Hinzu kommt, dass noch nicht einmal klar ist, wie stark die Gebühren steigen. Dies liege im Ermessen des Regierungsrats, welcher die Gebührenverordnung erlasse, sagt Christoph Buser. Darum gelte in dieser Frage die Devise: «Wehret den Anfängen.» Gegen die Vorlage sprechen sich zahlreiche Baselbieter Unternehmerinnen und Unternehmer aus. Sie fürchten um die Standortattraktivität des Kantons Baselland, denn wenn die Baubewilligungsgebühren steigen, erhöhen sich damit die Baukosten und in der Konsequenz die Wohnkosten. Rahmenbedingungen gefährdet So warnt auch Rolf Graf, der Präsident der Bauunternehmer Region Basel (BRB), klar vor einer Annahme der Vorlage (vgl. Standpunkt vom 18. Mai 2018): «Der Bau von Gewerbe liegenschaften, aber auch GATEWAY BASEL NORD – Beim umstrittenen Hafenprojekt GBN sind sicherheitstechnische Fragen bisher weitgehend ausgeklammert worden – jetzt verlangen Verkehrsexperten und die Politik nach Antworten. Das Hafenprojekt löst Sicherheitsbedenken aus Wo heute die Lastwagen vorübergehend abgestellt werden können, damit auf der Autobahn A2 kilometerlange Staus verhindert werden, soll das Projekt Gateway Basel Nord (GBN) gebaut werden. Der Warteraum gehört SBB Cargo, der Treiberin hinter dem umstrittenen GBN. Wie Medien in der vergangenen Woche berichtet haben, steht nach dem Wegfall dieses Warteraums keine geeignete Lösung zur Verfügung, um die Lastwagen im Fall einer Überlastung auf der A2 in einem Warteraum abzustellen. Laut den Berichten ist angedacht, vor dem Zollübergang Weil am Rhein eine Standspur als Abstellplatz für Lastwagen zu reservieren. Der Bund will also die Lastwagen direkt auf der Autobahn parkieren lassen, wie dies etwa auch in Deutschland der Fall ist, wenn es auf der A5 in Richtung Basel zu einer Verkehrsüberlastung kommt. ACS und TCS sind skeptisch Eher skeptisch beurteilen die beiden grossen Verkehrsverbände eine solche Lösung. So erklärt Christian Greif, Geschäftsführer des Automobil Clubs der Schweiz (ACS) Sektion beider Basel: «Als Mitglied der Task- Force Anti-Stau und als Interessenvertreter der motorisierten Mobilität lehnt der ACS beider Basel jegliche Projekte ab, die zu mehr – und nicht wie es notwendig wäre – zu weniger Stau führen.» Infrastruktur auf- statt abbauen Angesichts der wachsenden Mobilität sei es unabdingbar, zusätzliche Verkehrsflächen zu bauen und nicht die bestehende Infrastruktur noch mehr zu belasten. Die Mittel dafür seien vorhanden, sagt Christian Greif: «Über die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe fliessen jährlich fast 1,7 Milliarden Franken vom Nutzverkehr in die Staatskasse.» Bereits 2003, als der Bundesrat das generelle Projekt für die Lastwagenwartezone genehmigt habe, sei klar gewesen, dass es sich um ein Provisorium handeln würde. «Jetzt nach 15 Jahren einen Lösungsansatz ohne zusätzliche Infrastrukturen zu bringen, ist nicht akzeptabel», sagt Christian Greif. Auch Lukas Ott, Geschäftsführer des Touring Clubs Schweiz (TCS) Sektion beider Basel, hält fest, dass es aufgrund der bereits heute schon in der Region Basel bestehenden Stausituation problematisch sei, weitere Stausituationen zu schaffen. Verkehrssicherheit gefährdet Sollten die Medienberichte zutreffen, wonach künftig der Lastwagenverkehr direkt auf der Autobahn gestaut werden soll, «dann haben wir ein grosses Problem mit der Verkehrssicherheit», gibt Lukas Ott zu bedenken. Er verweist auf Deutschland: «Das kennen wir leider von der anderen Seite der Grenze auf der A5 bei Weil am Rhein Richtung Basel. Dort hatten wir in den vergangen Jahren immer wieder tödliche Unfälle, weil ein PW in die stehende Lastwagenkolonne gefahren ist.» Umweltrisiken «untragbar» Offene Fragen haben sich neu auch aus einem weiteren sicherheitstechnischen Aspekt ergeben. So erläutert das Baselbieter Sicherheitsinspektorat im Jahresbericht 2017, dass im Auftrag der Tiefbauämter BL und BS eine neue Version des Berichts «Risikoermittlung Rhein Version 2.0» vorliege – wobei der Bericht auch den GBN berücksichtige. Demnach werden die Umweltrisiken auch «nach Umsetzung zusätzlicher Sicherheitsmassnahmen […] als untragbar» beurteilt. Auf eine zeitnahe Verfügung weiterer Massnahmen werde aber verzichtet, heisst es. Bericht unter Verschluss Bild: zVg von Wohnhäusern wird teurer.» Zudem würde eine Zustimmung die Rahmenbedingungen für die Baubranche und die Bauherrschaft «akut gefährden». Sparen statt Gebühren erhöhen Dem Komitee «NEIN zu Gebühren ohne Grenzen» stösst ein weiterer Punkt sauer auf: Die aus den Baubewilligungsgebühren resultierenden Mehreinnahmen gehen zu zwei Dritteln an den Kanton und zu einem Drittel an die Gemeinden. «Damit würde mit der Gesetzesanpassung einmal mehr das Kantonsdefizit auf der Einnahmen- und nicht auf der Ausgabenseite korrigiert», argumentiert das Komitee. «Statt die Gebühren zu erhöhen, wäre es zielführender, mehr zu sparen», sagt Christoph Buser. Daniel Schindler Der Bericht ist gemäss Auskunft vom kantonalen Sicherheitsinspektorat nicht öffentlich. Deswegen hat Landrat Christoph Buser in der Landratssitzung vom Donnerstag, 31. Mai, vom Baselbieter Regierungsrat gefordert, den Bericht vorzulegen. Im Rahmen der Fragestunde wollte er wissen, weshalb der Bevölkerung der eindeutige Missstand und die Risiken vorenthalten werden und welche konkreten Gefahren im Zusammenhang mit dem Hafenprojekt drohen. Der Standpunkt wird auf die Antwort der Regierung zurückkommen. Daniel Schindler

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