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Standpunkt 463, 4.5.2018

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

BL 2 DENKMALSCHUTZ 4.

BL 2 DENKMALSCHUTZ 4. Mai 2018 – Schweizerische Gewerbezeitung Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie FORDERUNGEN ERFÜLLT – Dass der Denkmal- und Heimatschutz im Kanton Baselland modernisiert wird, freut Beat Huesler, Präsident der Konferenz der Gewerbe- und Industrievereine. «Erfolg für die Gewerbevereine» Die Konferenz der Gewerbe- und Industrievereine (KGIV) hat sich seit zwei Jahren für eine Modernisierung des Denkmal- und Heimatschutzes im Baselbiet eingesetzt. Entsprechend zufrieden ist KGIV-Präsident und Architekt Beat Huesler mit der Gesetzesrevision, die der Landrat verabschiedet hat. Standpunkt: Beat Huesler, 2016 hat sich die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Gewerbe- und Industrievereine, KGIV, entschlossen, das Thema Denkmalschutz prioritär zu behandeln. Was waren die Gründe? • Beat Huesler: Damals bestand bei verschiedenen KMU ein gewisses Unbehagen in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz. Das Frustpotenzial war hoch. Verschiedene Gewerbe- und Industrievereine wurden von Mitgliedern auf die Problematik angesprochen. Deswegen haben sich die KGIV und die Wirtschaftskammer dem Thema intensiv gewidmet. «FÜR UNS WAR NACH DEN RÜCKMELDUNGEN OFFENSICHTLICH, DASS HANDLUNGSBEDARF BESTAND.» Wie gingen Sie vor? • Zunächst einmal galt es für uns herauszufinden, wo der Schuh konkret drückt. Um dies zu eruieren, lancierte die KGIV eine Mitgliederumfrage unter dem Titel «Herausforderung Denkmalschutz – Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege». Welche Erkenntnisse haben Sie aus der Umfrage gewonnen? • Die Umfrage hatte gezeigt, dass aus Gewerbe sicht tatsächlich Verbesserungsbedarf besteht. So äusserten die Umfrageteilnehmer zum Beispiel, dass sie eine gewisse Willkür bei Entscheidungen der Denkmalpflege wahrnehmen. Es wurde auf fehlende Erreichbarkeit der Mitarbeiter, schlechte Planbarkeit und Rechts unsicherheit hingewiesen. So wurde etwa moniert, dass Entscheidungen mehr auf den Kompetenzen der bearbeitenden Verwaltungsangestellten basieren und weniger auf rechtlichen Grundlagen. Und schliesslich wurde kritisiert, dass die Situation das Bauen massgeblich verteuert. Was für Schlüsse zog die KGIV? • Für uns war nach den Rückmeldungen offensichtlich, dass Handlungsbedarf bestand, und dass der Austausch mit dem Kanton und der Denkmalpflege dringlich ist. In der Folge wurden zwei Austauschsitzungen mit der Bau- und Umweltschutzdirektion und verschiedene sogenannte «runde Tische» durchgeführt. Auf dieser Basis erarbeitete der Regierungsrat die Revision des Denkmal- und Heimatschutzgesetzes, das der Landrat mit grossem Mehr überwiesen hat. Welches ist aus Ihrer Sicht der wichtigste Punkt im neuen Denkmal- und Heimatschutzgesetz? • Neu sollen mehr praktisch tätige Berufsleute Einsitz in den Kommissionen nehmen können. Dies ist eine wesentliche Verbesserung, weil es den Horizont erweitert und dazu führen kann, dass in Zukunft vermehrt auch pragmatische Lösungen gefunden und miteinander erarbeitet werden können. Dies ist meines Erachtens ein wesentlicher Punkt. Sind Sie nun mit dem neuen Denkmal- und Heimatschutzgesetz zufrieden? • Ja. Der Einsatz der KGIV und der Wirtschaftskammer Baselland hat sich gelohnt. Man muss nun natürlich sehen, wie das Gesetz dann auch umgesetzt wird. Aber ich stelle fest, dass die Verbesserungen doch sehr wesentlich sind. Dies ist ein Erfolg für die Gewerbevereine. Interview: Daniel Schindler GELUNGENER UMBAU IN MUTTENZ – Kann in einer Kernzone so saniert werden, dass sowohl das Ortsbild geschützt als auch das Gewerbe gefördert wird? Ein Beispiel für ein klug umgesetztes Projekt. Schön für das Ortsbild – gut für das Gewerbe DAS WIRD MIT DEM NEUEN GESETZ BESSER: 1. – Nutzung gemäss heutigem Leben und Wohnen Bisher verunmöglichten die restriktiven gesetzlichen Bestimmungen viele Massnahmen. Neu können Kulturdenkmäler nach den Bedürfnissen des heutigen Lebens und Wohnens für bisherige oder neue Zwecke genutzt und unter Berücksichtigung ihres Werts verändert werden. Dies entspricht einer Forderung der Wirtschaftskammer in den Sitzungen mit dem Kanton. 2. – Fachinventare werden veröffentlicht Sowohl die Fachinventare als auch Resultate aus der wissenschaftlichen Erforschung von Kulturdenkmälern sind neu zu veröffentlichen. Dadurch wird auch das Bauinventar öffentlich gemacht – ein Verzeichnis mit Objekten bis Jahrgang 1970, welche gemäss kantonaler Denkmalpflege schützenswert sind. Diese Forderung hatte die Wirtschaftskammer schon vor Langem gestellt. 3. – Mehr Fachleute aus der Praxis in den Gremien Berücksichtigt werden in den Kommissionen neu vorab verwaltungsunabhängige Vertreter aus den entsprechenden Fachbereichen. Dabei müssen jeweils mindestens drei praktisch tätige Berufsleute aus der Baubranche sein. Damit steigt das fachliche Know-how erheblich. Dies ist eine wesentliche Forderung aus den Reihen der Gewerbe- und Industrievereine. Vorher: Die in der Scheune des ehemaligen Bauernhauses untergebrachte Werkstatt der Jakob Gutknecht AG an der Burggasse in Muttenz. Nachher: Aus der Schlosserei wurde ein Mehrgenerationenhaus u.a. mit einer Podologiepraxis und einem Coiffeursalon. Der Charakter des Gebäudes blieb erhalten. FOTOS ZVG 4. – Recht auf Mitsprache für die Betroffenen Wenn ein kantonales Kulturdenkmal von der Baselbieter Regierung in das kantonale Inventar aufgenommen werden soll, dann haben die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer neu ein Mitspracherecht. Das neue DHG legt fest, dass solche Aufnahmen ins Inventar nur mit deren Einverständnis erfolgen können. Dies sollte eigentlich schon lange eine Selbstverständlichkeit sein. Was bis in die Achtzigerjahre noch gang und gäbe war, ist heute beinahe undenkbar: ein Schlossereibetrieb, der sich mitten in der Kernzone befindet. Stephan Gutknecht von der Jakob Gutknecht AG in Muttenz erinnert sich: «Handwerksbetriebe mitten im Dorf, die auch hie und da etwas Lärm verursachten, waren damals etwas völlig Normales, doch mit der Zeit brauchte unser Betrieb mehr und mehr Platz.» An einen Ausbau mitten in Muttenz sei nicht zu denken gewesen, «sodass wir ab 2007 einen neuen Standort etwas ausserhalb in der Industriezone bezogen haben». An der bisherigen Adresse des Unternehmens an der Burggasse sollte etwas Neues entstehen, das aber auf dem traditionell Bestehenden aufbaute und dem Ortsbild- und Heimatschutz Rechnung trug. Wohnen und Arbeiten im Dorf Architekt Beat Huesler konzipierte für die Familie Gutknecht ein Mehrgenerationenhaus, in welchem heute die ganze Familie wohnt. Doch nicht nur Wohnen ist in dem Gebäude an der Muttenzer Burggasse möglich. Auch Gewerbebetriebe finden in Form einer Podologiepraxis (Medi- Podo), einer Kosmetikfirma (YS Cosmetics), einer Firma für Fussreflexzonenmassagen (K. Grossenbacher) und eines Coiffeursalons ihren Platz im Muttenzer Dorfkern. Beim Umbau wurde darauf geachtet, das Ortsbild optimal zu erhalten. Klug umgesetzt wurde beispiels weise die Bestimmung, wonach die ursprüngliche Scheune als Holzkonstrukt erhalten bleiben musste. Charakter bleibt erhalten «Beat Huesler hat es verstanden, mit zahlreichen geschickten Anordnungen die uns wichtigen Dinge umzusetzen. So ist bei der Scheune die grossflächige Glasfassade nach aussen nicht sichtbar», so Gutknecht. Stattdessen habe man im Praxisteil ein intelligentes Konzept angewendet, das auf Boxen basiere. «Auch im Wohnhaus gibt es grossflächige Fenster, aber mit den Holzlamellen bleibt der ursprüngliche Charakter erhalten.» Und mit einem gelungenen Farbkonzept habe man eine fürs Ortsbild verträgliche Lösung gefunden. «Der traditionelle Charakter des Gebäudes konnte wunderbar erhalten bleiben», so Gutknecht. Dass der Familie mit dem Mehrgenerationenhaus inklusive Gewerbemöglichkeit ein tolles Projekt gelungen ist, steht für Stephan Gutknecht ausser Frage. Er ermutigt Investitionswillige, es ihm gleichzutun: «Mit dem neuen Denkmal- und Heimatschutzgesetz dürften die Abläufe unkomplizierter werden, denn in den entsprechenden Gremien werden mehr Berufsleute aus der Praxis vertreten sein.» Daniel Schindler 5. – Recht auf Mitsprache für die Gemeinden Auch für die Einwohner gemeinden gibt es neu mehr Mitsprache rechte. Die Gemeinden haben neu das Recht auf An hörung zu einzelnen Traktanden, welche ihre Gemeinde betreffen. Dies war bisher nicht der Fall. Die Forderung wurde in den Austauschsitzungen mit dem Kanton explizit so gestellt. Die Wirtschaftskammer hat auch dieses Anliegen massgeblich unterstützt.

DENKMALSCHUTZ Haus der Wirtschaft -– Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie 4. Mai 2018 – Schweizerische Gewerbezeitung BL 3 REVISION DENKMAL- UND HEIMATSCHUTZGESETZ – Seit Jahren sorgt der Denkmal- und Heimatschutz im Baselbiet für rote Köpfe – nun hat der Landrat eine Gesetzesrevision verabschiedet, welche wichtige Forderungen der Wirtschaftskammer Baselland umsetzt. Denkmalschutzgesetz unter Dach und Fach Thema prioritär zu behandeln. Die Ergebnisse einer Mitgliederumfrage zeigten: Das Missbehagen ist offenkundig gross, und es handelt sich nicht nur um Einzelfälle. Deswegen fanden schon bald mit Unterstützung und Vermittlung der Wirtschaftskammer als Dachverband der Baselbieter Gewerbevereine verschiedene sogenannte «runde Tische» mit Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und dem betroffenen Gewerbe statt. Mit am Tisch sassen neben Vertretern der Regierung, der Baselbieter Denkmalpflege sowie der Raumplanung auch Exponentinnen und Exponenten des Baselbieter Gewerbes, darunter die Architekten Lisa Bieri (Gelterkinden), und Werner Schweizer (Reigoldswil), aber auch Fensterbauspezialist Stephan Häfelfinger (Sissach), Architekt und KGIV-Präsident Beat Huesler sowie die Landratsmitglieder Susanne Strub und Hansruedi Wirz, Vizepräsident der Wirtschaftskammer Baselland. Im konstruktiven Dialog wurden Lösungen gesucht – und gefunden. So wurde schon bald die Erreichbarkeit der zuständigen Behörden verbessert. Aufgrund der Anforderungen der Denkmalpflege waren viele Sanierungen im Baselbiet bisher zu aufwendig. Im Bild: ein Blick über die Dächerlandschaft der Gemeinde Wenslingen. Zerfallende Ortskerne, leblose Dörfer, unansehnliche Fassaden: In manchen Baselbieter Gemeinden besteht sichtlicher Sanierungsbedarf an den Gebäuden. Bisher wurden entsprechende Investitionen aber vielfach aufgrund des restriktiven Denkmal- und Heimatschutzes (DHG) massiv erschwert. Dieser Missstand wird verschwinden. Der Baselbieter Landrat hat eine entsprechende Revision des DHG verabschiedet. Das neue Gesetz bringt Vereinfachungen bei der Bewilligung und mehr Rechte für sanierungswillige Investorinnen und Investoren – insbesondere bezüglich Mitsprache. Das neue Gesetz gibt aber auch betroffenen Gemeinden mehr Mitspracherechte. Leute aus der Praxis Vor allem werden unter dem neuen DHG in der zuständigen Kommission künftig Praktikerinnen und Praktiker aus der Baubranche vertreten sein. Dies können Energiefachleute sein, aber auch Bauleute aus den Gewerbebetrieben. «Damit wird eine entscheidende Forderung des Gewerbes erfüllt», sagt Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser, Geschäftsführer der Konferenz der Ge werbeund Industrievereine (KGIV). Diese hatte sich in den vergangenen zwei Jahren aktiv für die Gesetzesrevision eingesetzt. Planbarkeit fehlte Auslöser für die Erarbeitung der Gesetzesrevision waren Klagen von sanierungswilligen Bauherren und FOTO ARCHIV Unternehmen bei der Wirtschaftskammer Baselland. Schon vor Jahren beschwerten sich die Betroffenen über fehlende Planbarkeit und mangelnde Rechtssicherheit. Zudem wurde bei den Entscheidungen der Behörde «eine gewisse Willkür wahrgenommen», wie es hiess (vgl. Interview mit Beat Huesler Seite 2). «Hohes Frustpotenzial» Von einem «hohen Frustpotenzial» war 2016 die Rede. Konsequenterweise beschloss die KGIV damals, das Landrat stimmte deutlich zu In der Folge dieser Austauschmeetings und «runden Tische» präsentierte die Baselbieter Regierung am 22. August 2017 überdies eine Gesetzesvorlage, die am 8. Februar 2018 vom Landrat mit 67 gegen 16 Stimmen gutgeheissen wurde. Das für die Gesetzesänderung ohne obligatorischen Urnengang notwendige Vierfünftel-Mehr wurde damit exakt erreicht. Gegen die Modernisierung des DHG stimmten lediglich einzelne Landrätinnen und Landräte aus den Parteien SP, Grüne/EVP, Grünliberale und Grüne Unabhängige. Nach Ablauf der Referendumsfrist ist der Weg nun frei für eine bessere Umnutzung von Kulturdenkmälern. Die Hoffnung ist gross, dass zerfallende Ortskerne, leblose Dörfer und unansehnliche Fassaden in den Gemeinden schon bald der Vergangenheit angehören. Daniel Schindler STIMMEN ZUM NEUEN DENKMAL- UND HEIMATSCHUTZGESETZ «Ein Ruck für die Gemeinden» «Der Prozess verlief überaus konstruktiv» «Scheunen mit Licht und Leben füllen» «Die Sichtweise der Praktiker fliesst ein» «Das Farbkonzept ist sehr wichtig» Piero Grumelli, Gemeindepräsident Oberdorf: «Dass die Gemeinden neu das Recht auf Anhörung zu einzelnen Traktanden haben, welche sie betreffen, ist ausserordentlich positiv. Oberdorf wird 2019 die Gemeindereglemente entsprechend anpassen. Ich hoffe, dass sich auch im Zug der Bauarbeiten zur Aufwertung der Waldenburgerbahn der eine oder andere entschliesst, bei sich selbst zu investieren – jetzt, wo das Gesetz solche Vorhaben vereinfacht. Das könnte für die Gemeinden einen Ruck geben.» Werner Schweizer, Architekt, Reigoldswil: «Als ehemaliger Gemeindepräsident habe ich schon an diversen Gesetzgebungsprozessen mitgewirkt. Ich stelle fest: Die Art, wie das neue DHG im gemein samen Dialog erarbeitet wurde, war vorbildlich. Der Prozess verlief überaus konstruktiv – und dies trotz einer doch recht komplexen Materie mit zahlreichen unterschied lichen Akteuren. Man spürte, dass jeder und jede Einzelne vernünftige Lösungen anstrebte. Mein Kompliment geht an alle Beteiligten.» Susanne Strub, Landrätin, Häfelfingen: «Mein Anliegen war von Anfang an, dass in den Dörfern im Oberbaselbiet die alte Bausubstanz – wie zum Beispiel Scheunen – mit Licht und Leben gefüllt werden. Dafür braucht es Planungssicherheit, ansonsten werden Investitionen verhindert. Leider hat es die Denkmalpflege bisher vielfach erschwert, dass Fenster eingebaut werden. Das dürfte sich –, so hoffe ich –, verbessern. Insgesamt soll verdichtetes Bauen gefördert werden. Es gibt viel Potenzial in den Dörfern.» Stephan Häfelfinger, Schreinermeister, Sissach: «Bisher fehlte vielfach die Sichtweise der Bauherren. Dies dürfte sich jetzt deutlich verbessern, weil mehr Berufsleute in der Kommission sitzen werden. Sie bringen die Perspektive aus der Praxis ein und kennen auch die technischen Details, die sich ständig ändern. Ich bin froh, dass sich die Wirtschaftskammer und die Konferenz der Gewerbe- und Industrievereine dem Problem angenommen haben. Für Bauherren und KMU bringt es deutliche Verbesserungen.» Lucian Hell, Malermeister, Muttenz: «Eine wichtige Komponente bei Sanierungen ist immer auch das Farbkonzept und die Materialisierung. Gerade in den Kernzonen unserer Dörfer ist es entscheidend, dass sich sanierte Objekte auch farblich ins Ortsbild einfügen, damit eine ansprechende Kombination von Traditionellem und Neuem entsteht. Darum begrüsse ich es sehr, dass das revidierte Denkmal- und Heimatschutzgesetz sicherstellt, dass mehr praktisches Know-how in die jeweiligen Überlegungen einfliesst.»

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