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Standpunkt 463, 4.5.2018

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

Standpunkt 463,

SCHWEIZERISCHE 4. MAI 2018 DIE ZEITUNG FÜR KMU Regionalbund AZA 4410 Liestal Standpunkt-Ausgabe Nr. 463 – 21. Jahrgang DIE MEINUNG DENKMAL- UND HEIMATSCHUTZ – Lange war beim Gewerbe das Frustpotenzial in Bezug auf den Denkmal- und Heimatschutz gross. Nun ist das Gesetz angepasst worden – im Sinne der Wirtschaft. Denkmalschutz modernisiert Von Christoph Buser, Landrat, Direktor Wirtschaftskammer Baselland. Ein Einsatz, der sich für alle lohnte Noch lebhaft sind mir die Klagen des Gewerbes über den Baselbieter Denkmal- und Heimatschutz in Erinnerung. Als vor zwei Jahren der Unmut bei den Mitgliedern der Gewerbe- und Industrievereine (GIV) grösser und grösser wurde, war klar: Jetzt gilt es rasch zu handeln. In verschiedenen Gesprächen und an runden Tischen, an denen neben Kantonsvertretern auch betroffene Unternehmer teilnahmen, wurden die Möglichkeiten ausgelotet, wie das Baselbieter Denkmal- und Heimatschutzgesetz (DHG) den heutigen Gegebenheiten angepasst werden könnte. Die Gespräche waren fruchtbar. Es konnten Lösungen gefunden werden, mit denen sämtliche Beteiligten sehr gut leben (und vor allem arbeiten) können. Sicherlich einer der wichtigsten Punkte – und eine zentrale Forderung unsererseits – war der verbesserte Miteinbezug der Berufspraktiker in den entsprechenden Gremien. Auch dass die Eigentümerschaft sowie die betroffenen Gemeinden mehr Mitspracherechte erhalten, entspricht den Ideen, die vonseiten Wirtschaft eingebracht wurden. Und nicht zuletzt die Tatsache, dass Kulturdenkmäler nach den Bedürfnissen des heutigen Lebens und Wohnens auch für neue Zwecke genutzt werden können, liegt ganz auf unserer Linie. Dass der Landrat das DHG mit 67 gegen 16 Stimmen deutlich angenommen hat, zeigt die breite Unterstützung auf. Am Ende geht es darum, dass die heute im Baselbiet noch vielfach anzutreffenden zerfallenden Ortskerne, leblosen Dörfer und unansehnlichen Fassaden dereinst der Vergangenheit angehören. Das neue DHG erleichtert entsprechende Investitionen. Davon hat am Ende jeder etwas. Unsere Anstrengungen für das neue DHG waren ein Einsatz, der sich für alle lohnte. HEUTE IM STANDPUNKT Zwei Jahre, nachdem die Konferenz der Gewerbe- und Industrievereine (KGIV) das Thema Denkmal- und Heimatschutz ganz oben auf die Prioritätenliste setzte, ist nun das neue Gesetz unter Dach und Fach. Am 8. Februar verabschiedete der Baselbieter Landrat das revidierte Denkmal- und Heimatschutzgesetz (DHG) mit 67 gegen 16 Stimmen. Da die Referendumsfrist ungenutzt verstrich, ist das DHG jetzt in trockenen Tüchern. Für die KGIV und die Wirtschaftskammer Baselland bedeutet dies einen grossen Erfolg. Denn die von der Wirtschaft eingebrachten Punkte sind weitestgehend in das neue Gesetz eingeflossen. So werden künftg in den zuständigen Komissionen mehr Berufsleute aus der Praxis Einsitz nehmen. Das können Bauspezialisten, Energiefachleute, Hauseigentümerinnen und -eigentümer, aber auch Vertreterinnen und Vertreter aus den Gemeinden sein. Letztere haben neu das Recht auf Anhörung zu einzelnen Traktanden, die ihre Gemeinde betreffen. Dies war bisher nicht der Fall. Einverständnis der Eigentümer Wichtige Präzisierungen wurden auch zugunsten der Eigentümerschaft ins Gesetz aufgenommen. Sollen nämlich kantonale Kulturdenkmäler vom Regierungsrat in das kantonale Inventar eingetragen werden, bedingt dies neu das Einverständnis der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer. Diese hatten dazu bisher nichts zu sagen. Die Grundgedanken, die hinter dem neuen DHG stehen, sind eine eigentliche Modernisierung sowie eine Anpassung an die heutigen Realitäten. Die Liegenschaft an der Burggasse 10 in Muttenz (linke Bildhälfte) ist ein gutes Beispiel für eine gelungene Sanierung. In den Baselbieter Dorfkernen warten noch zahlreiche Bauten auf eine Renovation. Das neue Denkmal- und Heimatschutzgesetz (DHG) erleichtert die Realisierung solcher Projekte. FOTO ZVG Im Gesetz heisst es nämlich wörtlich, Kulturdenkmäler könnten «nach den Bedürfnissen des heutigen Lebens und Wohnens» für bisherige oder «passende neue Zwecke genutzt und unter Berücksichtigung ihres Wertes verändert werden». Breite Zustimmung Bei den Betroffenen stösst das neue DHG auf breite Zustimmung. Die Verbesserungen seien «wesentlich», sagt etwa KGIV-Präsident und Architekt Beat Huesler, «dies ist ein Erfolg für die Gewerbevereine.» Dass die Gemeinden neu das Recht auf Anhörung haben, sei «ausserordentlich positiv», sagt Piero Grumelli, Gemeindepräsident von Oberdorf. Und der Sissacher Schreinermeister Stephan Häfelfinger begrüsst, dass künftig mehr Berufsleute in den Kommissionen sitzen werden: «Sie bringen die Perspektive aus der Praxis ein und kennen auch die technischen Details, die sich ständig ändern.» Für KAMMERORCHESTER BASEL – Der ehemalige BLKB-Chef Dr. Beat Oberlin steht einem Kulturbetrieb vor, den er als «eigentliches KMU» bezeichnet. Von der Bank zum Orchester Bauherren und KMU bringe das Gesetz «deutliche Verbesserungen». Auslöser für die Priorisierung des Themas bei der KGIV vor zwei Jahren – und damit für die Erarbeitung des neuen DHG – waren damals Unmutsbekundungen aus dem Gewerbe in Bezug auf die Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz. «Das Frustpotenzial war hoch», erinnert sich KGIV-Präsident Beat Huesler, der gespannt ist, wie das Gesetz nun umgesetzt wird. Daniel Schindler ANZEIGE GENUSSMARKT4 Wirtschaftskammer unterstützt den Genussmarkt Liestal als Partnerin. CHECKS 5 Informationsanlass über neue Leistungstests in der Schule. UPGRADE POLITIK 6 Die Wirtschaftskammer hat ihr «Upgrade Politik» neu lanciert. «Es geht immer um Menschen. Und es geht immer darum, die Mitarbeitenden zu Höchstleistungen zu motivieren», sagt Dr. Beat Oberlin, der ehemalige Chef der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) im Gespräch mit dem Standpunkt. Heute präsidiert der frühere Banker den Verein Kammerorchester Basel (KOB), welches er als ein «eigentliches KMU» beschreibt. Ein Hochleistungs-Ensemble wie das KOB und ein top KMU haben laut Oberlin viele Gemeinsamkeiten: «Beide müssen während des ganzen Jahres Tag für Tag Höchstleistungen erbringen. Und nur mit hoher Motivation und einem herausragenden Produkt kommt der Erfolg.» Für Beat Oberlin haben deswegen auch die Zahlen zu stimmen. Und diese lassen sich sehen: Laut Geschäftsbericht hat der Gesamtertrag in der Saison 2016/2017 rund 5,1 Millionen Franken betragen. Grösstenteils eigenfinanziert 85 Prozent seines Ertrags erwirtschaftet das KOB selber. Lediglich rund 15 Prozent trägt die öffentliche Hand bei. Bei anderen Orchestern in der Region ist das Verhältnis umgekehrt. Etwas mehr als 400000 Franken der Einnahmen werden durch Sponsoring generiert. Hier sieht Beat Oberlin «interessante Möglichkeiten für KMU» – etwa das Sponsoring von Vorstellungen oder einzelnen Künstlern: «Ein Live-Erlebnis in toller Atmosphäre ist etwas ganz Besonderes und schwingt noch lange nach.» Deswegen biete das Kammerorchester den KMU die Möglichkeit, Abonnemente zu erwerben, die sie an die Mitarbeitenden weitergeben können. Ab drei Abos gibts 20 Prozent Rabatt. Daniel Schindler SEITE 7 Standpunkt der Wirtschaft: Offizielles Informationsorgan der Redaktion: Telefon 061 927 64 64 – Fax 061 927 65 50 – Internet: www.kmu.org – e-mail: standpunkt@kmu.org

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