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Standpunkt 461, 23.3.2018

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

BL 10 TRADITIONSBETRIEBE

BL 10 TRADITIONSBETRIEBE 23. März 2018 – Schweizerische Gewerbezeitung Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie SCHREINEREI RINGLI AG – Die Schreinerei Ringli AG an der Blauenstrasse in Münchenstein feiert dieses Jahr ihr 140-jähriges Bestehen. Angefangen hatte alles 1878 an der Münzgasse 9 in Basel, wo Ururgrossvater Heinrich Johann Ringli seine Schreinerwerkstatt bezog. Das Schreiner-Gen dominiert die Familie Ringli In diesem Jahr feiert die Schreinerei Ringli AG ihr 140-jähriges Bestehen. 1878 eröffnete Heinrich Johann Ringli, der Ururgrossvater des heutigen Firmenchefs, seine Schreinerwerkstatt an der Münz gasse 9 in Basel. Eine mit diesem Jahr datierte Erwähnung in den Büchern des Schreinermeisterverbands bestätigt die Firmengründung offiziell. Als sieben Jahre später die Beerdigungskosten von der Stadt Basel übernommen werden, erhält die Schreinerei Ringli den Zuschlag für die sogenannten Staatssärge. Daneben führt Heinrich Johann Ringli allgemeine Schreiner arbeiten aus und stellt Möbel, Kücheneinrichtungen, Fenster und Türen her. DIE ÄLTESTEN BASELBIETER BETRIEBE Reto Ringli mit Mitarbeitern der Ringli AG in der Werkstatt. FOTOS ZVG IN KÜRZE Schreinerei Ringli AG Blauenstrasse 3 4142 Münchenstein Gegründet: 1878 1894 bezieht Ringli an der Binningerstrasse 29 eine neue Werkstatt. Der Firmengründer beschäftigt bis zu sechs Gesellen und bildet Lehrlinge aus, die damals noch im Haus des Lehrmeisters Kost und Logis erhalten. 1912 stirbt Heinrich Johann Ringli im Alter von 62 Jahren. 1937 mit der «Schreinerei Ruedi & Ringli» aber einen eigenen Betrieb. Die junge Firma hat dazu die Schreinerwerkstatt von Anton Merk im «Eppli hof» an der Sternengasse 9 in Basel übernommen. Von 1937 bis 1941 bestanden somit zwei Ringli- Schreinereien. Anzahl Mitarbeitende: 6 Anzahl Lernende: • 1 Schreiner EFZ der Fachrichtung Möbel und Innenausbau Häufige Domizilwechsel Mit Ernst Julius Ringli, dem dritten von 15 Kindern des Firmen gründers, übernimmt die zweite Generation den Betrieb. Ernst Julius Ringli hatte sich nach dem Lehrabschluss im väterlichen Betrieb auf die Walz begeben. Die Wanderschaft führte ihn bis nach München. Nach der Walz arbeitete er bis zum Tod seines Vaters in dessen Werkstatt an der Binningenstrasse, die er dann übernahm und bis 1941 weiterführte. Nach der Auflösung seiner Werkstatt arbeitet er im Betrieb seines Sohnes Ernst Heinrich Ringli. Obwohl der 1912 geborene Ernst Heinrich Ringli eigentlich auch in die Fussstapfen seiner Vorväter treten wollte, arbeitete er zunächst als ungelernter Mitarbeiter von 1926 bis 1929 bei der Schweizerischen Volksbank. Die Auswirkungen des «Schwarzen Freitags», des Zusammenbruchs der New Yorker Börse, führten zu seiner Entlassung, und er arbeitete vorübergehend in der väterlichen Schreinerei. Mit einem Schreinerkollegen gründet er dann Umzug wegen Migros-Projekt 1953 verlegt Ernst Heinrich Ringli das Geschäftsdomizil von der Innenstadt auf das Dreispitzareal. Aufgrund eines Grossprojekts der Migros muss dieser Standort fast 40 Jahre später aufgegeben werden. 1991 werden die Räumlichkeiten der vormaligen Schreinerei Müller an der Blauenstrasse 3 in Münchenstein inklusive Inventar gekauft. Der Kauf beinhaltet das gesamte Grundstück. Die Schreinerei Ringli ist bis zum heutigen Tag dort tätig. Seit der Betriebsaufnahme in Münchenstein werden regelmässig Lehrlinge ausgebildet. 1978 erfolgt die Umwandlung des bisher als Einzelfirma geführten Betriebs in eine Aktiengesellschaft. Mit dem Umzug nach Münchenstein übernimmt mit Ruedi Ringli die vierte Generation das Familienunternehmen. Sein Vater Ernst bleibt noch einige Jahre Verwaltungsratspräsident. Seit 2007 leitet Reto Ringli als Geschäftsführer den Betrieb, wobei sein Vater Ruedi die Familien-AG weiterhin präsidiert. Marcel W. Buess Heinrich Johann Ringli, 1850–1912. Ernst Heinrich Ringli, 1912–2008. Ernst Julius Ringli, 1876–1956. Ruedi Ringli, geb. 1945. Mitglied von Gewerbeverein Münchenstein Der Standpunkt stellt in einer Serie die ältesten Mitgliedsbetriebe der Baselbieter Gewerbeund Industrievereine vor. Als Nächstes erscheint: Stöcklin Zimmerei AG, Ettingen, gegründet 1870. Mitglied KMU Ettingen. LINKS www.ringliag.ch INTERVIEW – Die Ringlis seien während fünf Generationen bodenständig geblieben, sagt Reto Ringli, der den Schreinereibetrieb in fünfter Generation führt. «Wir haben immer durch unser Tun und nicht durch Schein überzeugen wollen», sagt Reto Ringli. «Wir haben immer Wert darauf gelegt, ehrlich und authentisch zu sein» Die Familie Ringli ist bereits in der fünften Generation im Schreinerhandwerk tätig. Der heutige Firmenchef Reto Ringli führt die von seinem Ururgrossvater Heinrich-Johann Ringli begründete Tradition weiter. Seit einigen Jahren drückt sich das Schreiner- Gen der Familie auch im Slogan «E digge Schryner» aus. Standpunkt: Herr Ringli, das von Ihrem Vater entwickelte Logo mit der markanten Figur und dem Slogan «E digge Schryner syt 1878» könnte zweideutig ausgelegt werden. • Reto Ringli: Auch wenn bei mir und zum Teil auch bei meinen Vorvätern dieser Begriff durchaus zweideutig verstanden werden kann, ist damit natürlich etwas anderes gemeint. In Reto Ringli, Geschäftsführer Schreinerei Ringli AG. FOTO MWB der Region Basel wird «digg» auch mit «gut» gleichgesetzt. Der Slogan «E digge Schryner» tönt in unseren Gefilden einfach sympathischer als «Ein guter Schreiner». Seit 20 Jahren sind wir nun damit gut gefahren und erregen nach wie vor ein Schmunzeln und Aufmerksamkeit. Unser Logo wird wahrgenommen, das zählt. Trotz des Familien-Gens verlief Ihr Weg zum Schreinerhandwerk nicht geradlinig. • Eigentlich wollte ich die akademische Laufbahn einschlagen. Habe dann aber das Gymnasium nach der obligatorischen Schulzeit abgebrochen. Danach nahm ich eine Auszeit im Welschland und arbeitete bei einem kleinen Weinbauern mit dem positiven Nebeneffekt, dass ich dort Französisch gelernt habe. Zudem musste ich erstmals richtig arbeiten. Während diesem Jahr habe ich mich für eine Schreinerlehre entschieden. Anschliessend erwarb ich Erfahrungen in verschiedenen Betrieben. Nach der Rekrutenschule verbrachte ich sechs Monate in Australien – auch eine sehr tolle Erfahrung. Mit einigen Unterbrüchen war ich anschliessend im väterlichen Betrieb tätig. Dazwischen absolvierte ich die Holzfachschule in Biel. Welches Erfolgsrezept steckt hinter der 140-jährigen Firmengeschichte? • Holz hat seit Jahrhunderten einen festen Platz im Leben der Menschen. Es bringt Wärme, Sicherheit und Schönheit in die Häuser. Als Traditionsbetrieb waren wir unseren Kunden stets ein innovativer, verlässlicher und persönlicher Partner in allen Bereichen des Schreinerhandwerks. Das setzt natürlich Fachwissen, handwerkliches Können und viel Freude an unserer Arbeit voraus. Wo liegen die Stärken der Schreinerei Ringli? • Wir waren und sind immer noch sehr vielfältig. Eine unserer heutigen Stärken ist das Renovieren von Altbauten, sei es im Boden-, Treppen- Dachstock-, Fenster-, Türen- oder Küchenbereich. Zudem übernehmen wir auch umfassende Mandate für Gesamtrenovationen. Dabei betreuen wir unsere Kunden von der Planung bis zur Realisation und agieren selbstverständlich auch als Bauführer. Gibt es eine typische Eigenschaft der Ringlis? • Die Ringlis haben immer Wert darauf gelegt, ehrlich und authentisch zu sein. Während fünf Generationen sind wir bodenständig geblieben. Wir haben immer durch unser Tun und nicht durch Schein überzeugen wollen. Interview: Marcel W. Buess

RATGEBER Haus der Wirtschaft -– Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie 23. März 2018 – Schweizerische Gewerbezeitung BL 11 KMU-NACHRICHTEN Estech integriert Angenstein AG Endvermessung eines Getriebegehäuses für die Bahntechnik bei der Angenstein AG in Aesch. FOTO ZVG Die ESTECH Industries Holding AG mit Hauptsitz im aargauischen Seon integriert per 1. April 2018 die auf die mechanische Bearbeitung und das Schweissen anspruchsvoller Metallkomponenten spezialisierte Angenstein AG aus Aesch. Die ESTECH Industries Holding AG wird so zu einem der bedeutendsten Schweizer Zulieferunternehmen und Komplettanbieter der Branche. Dieser Schritt sei ein klares Bekenntnis zum Produktionsstandort Schweiz, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung. Die Geschäftsleitungen seien überzeugt, ihre Kunden mit grösserer Angebotsvielfalt und breiterer Abstützung noch effizienter und besser bedienen zu können. Familie Helfenstein regelt Nachfolge Der Zusammenschluss erfolgt im Rahmen der langfristigen Nachfolgestrategie der Familie Helfenstein als bisherige Inhaberin der Angenstein AG. «Die frühzeitige Nachfolgelösung bringt Sicherheit für unsere Mitarbeitenden und Kunden. Als Teil einer grösseren Gruppe ergeben sich Wachstumschancen, und wir stärken die Entwicklung des Unternehmens», lässt sich Martin Helfenstein, Geschäftsleiter der Angenstein AG, zitieren. Durch einen Aktientausch, wird das Aktionariat der ESTECH Industries Holding AG um die Familie Helfen stein erweitert. Die Angenstein AG bringt ihr Aktienkapital zu 100 Prozent in die ESTECH Industries Holding AG ein. Nach dem Zusammenschluss mit der Angenstein AG wird die ESTECH Industries Holding AG 380 Mitarbeitende an acht Standorten beschäftigen und einen Umsatz von 90 Millionen Schweizer Franken erwirtschaften.Reto Anklin POLIT-KOLUMNE Bundessekretäre im Generalsrang Christoph Lenz, dem Bundeshaus-Redaktor des «Tages-Anzeigers» (TA), sind die sieben Schatten-Bundesräte im Blatt vom 5. April 2017 aufgefallen. Sie heissen Lukas Bruhin (EDI, parteilos), Stefan Brupbacher (WBF, FDP), Toni Eder (UVEK, CVP), Nathalie Falcone (VBS, SVP), Rahel von Känel (EFD, parteilos), Matthias Ramsauer (EJPD, SP) und Markus Seiler (EDA, FDP). Sie erhalten als Generalsekretäre der eidgenössischen Departemente und als Stabschefs sowie höchstrangige Berater der Bundesratsmitglieder künftig sehr viel mehr Einfluss auf die Bundespolitik. Das zeigt der Vergleich der früheren Kompetenzen nach bisherigem Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (VOG) vom 1. September 2000 mit den neuesten Beschlüssen. Die Bezeichnung Generalsekretäre ist angesichts von Bedeutung und Gewicht der Position glattweg untertrieben: Bundesgeneräle käme der Sache näher. Daneben verblassen selbst die Staatssekretäre zu Bundesstatisten. Einmal pro Monat tritt das diskrete Septett unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Walter Thurnherr als Generalsekretärenkonferenz (GSK) zum Vorregieren zusammen, damit die Departementschefs auch wirklich alles im Griff haben, wenn sie gegenüber Nationalund Ständerat begründen müssen, was sie warum tun oder auch lassen. Die Aktivitäten der sieben Riesenzwerge in Bundesbern können nicht kritisch genug hinterfragt werden. Denn heimlich, still und leise hat der Bundesrat im November 2016 den Generälen neu den direkten Zugriff auf die Regierungsgeschäfte erlaubt. Bekannt wurde den Medien die Machtverlagerung von den chronisch überlasteten Chefs zu den Machthabern in den Vorzimmern fast zufällig: Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte deutete im Jahresbericht an, der Bundesrat habe den Generalsekretären «zusätzliche Aufgaben zugewiesen». Es geht also nicht mehr bloss darum, die Tätigkeit der Bundesverwaltung zu koordinieren. Es geht um politische Einflussnahme direkt unterhalb der für die strategische Führung der Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus- Redaktion der «Basler Zeitung» Bundespolitik zuständigen Landesregierung und um die erfolgversprechendste Gestaltung der Agenda. So obliegt diesem Gremium nun offiziell der Auftrag, Bundesratsgeschäfte zu Finanzen, Personal, Bau und Informatik vorzuberaten. Ausdrücklich wird von der GSK eine strategische Steuerung erwartet. Anträge und Empfehlungen an den Bundesrat sind das Mittel dazu. Dem wachsenden Argwohn, da sei – wie von TA-Redaktor Lenz dargelegt – ein eigentliches Schattenkabinett ausserhalb des politischen Organigramms des Bundes im Entstehen, hält die Bundeskanzlei beschwichtigend entgegen: «Es geht darum, das Fachwissen der Generalsekretäre gezielter zu nutzen, die Bundesratssitzungen effizienter zu gestalten und zeitraubende Diskussionen von Sachgeschäften abkürzen.» Das habe nichts zu tun mit Machtzuwachs, «entscheiden tut nach wie vor der Bundesrat.» Zweifel sind erlaubt, weil die Bundesgeneräle den Auftrag haben, Regierungsgeschäfte bis zur Entscheidreife vorzuspuren. Dass damit die Machtbalance zwischen Bundesrat (Exekutive) und Bundes versammlung (Legislative) in Schieflage gerät, ist auch ohne verdorbene politische Fantasie vorstellbar. Der Einfluss der Bundes verwaltung auf die Bundespolitik erfährt nämlich eine weitere bedenkliche Stärkung. Der Walliser FDP- Nationalrat Philippe Nantermod gehört laut «Tages- Anzeiger» zu den Parlamentariern der ersten Stunde, die zu höchster Wachsamkeit raten: «Es besteht die Gefahr, dass die General sekretäre zu kleinen Bundesräten oder Staatssekretären werden. Grundsätzlich sollte der Machtausbau der Verwaltung eher gestoppt als gefördert werden.» Der Berner SP-Ständerat Hans Stöckli hinwiederum ist unbesorgt: Das neue Konzept werde es dem Bundesrat erlauben, sich vermehrt den übergeordneten, politisch-strategischen Fragen zu widmen. Zum politischen Preis, den die Demokratie für diesen Chefbeamtenstaat zahlen muss, fällt ihm leider gar nichts ein. Der Bundesrat versucht die Wogen zu glätten und verspricht, bis Ende 2018 zu prüfen, wie sich die Stärkung der Generalsekretäre auswirke. Auf eine positive Erfolgsbilanz darf man jetzt schon wetten. Denn verantwortlich für die Evaluation in eigener Sache sind ... die Generalsekretäre selber! Die Idee von der Stärkung des GSK-Clubs verkommt so zur ernst zu nehmenden Gefahr für die halbdirekte Schweizer Demokratie, die mit Geheimklubs und informellen Schattengremien nicht gemäss dem Prinzip von Treu und Glauben funktionieren kann. Dem gewiss in bester Absicht angestrebten Effizienzgewinn steht unter dem Strich ein Vertrauensverlust in die verantwortungsvolle Tätigkeit der Magistratspersonen (Bundesrat, Bundeskanzler) gegenüber. Das Stimmvolk will nämlich nicht über Konferenzbeschlüsse von Verwaltungsfunktionären abstimmen, sondern die Beschlüsse und Absichten der Bundesräte gewichten. Einen Auftrag, dieses Mandat nach unten weiterzureichen, hat das Parlament bisher nie erteilt. Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Je nachdem, ob in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Sanierungs- oder Reparaturmassnahme nötig, nützlich oder luxuriös ist, gelten bei der Beschlussfassung unterschiedliche Mindestmehrheiten. Ist ein bodenebener Zugang nützlich oder eher luxuriös? Beschlussfassungen in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft bedürfen unterschiedlicher Quoren. Namentlich luxuriöse bauliche Massnahmen nach Art. 647e Abs. 1 ZGB. bedürfen eines einstimmigen Beschlusses. Darunter sind Bauarbeiten zu verstehen, die «lediglich der Verschönerung, der Ansehnlichkeit der Sache oder der Bequemlichkeit im Gebrauch dienen.» Landrat Andreas Dürr, Rechtsanwalt, Legal-Team Wirtschaftskammer. Qualifiziertes Mehr bei Nützlichem Nützliche bauliche Massnahmen nach Art. 647d Abs. 1 ZGB benötigen hingegen nur eine qualifizierte Mehrheit nach Köpfen und Anteilen. Unter nützlichen Massnahmen versteht man Erneuerungen, die eine Wertsteigerung oder Verbesserung der Wirtschaftlichkeit oder Gebrauchsfähigkeit bezwecken. Unterhalts-, Wiederherstellungs- und Erneuerungsarbeiten, die für den Erhalt des Wertes und der Gebrauchsfähigkeit nötig sind, sogenannte notwendige bauliche Massnahmen, brauchen hingegen bloss das einfache Mehr der Stockwerkeigentümer (Art. 647c ZGB). Bei jedem Sanierungs- oder Reparaturentscheid einer Stockwerkeigentümergemeinschaft ist somit genau zu prüfen, welche Mehrheiten für den entsprechenden Beschluss erforderlich sind. Im vorliegenden Fall hatte eine Stockwerkeigentümerversammlung über einen Liftersatz zu befinden. Es lagen ihr drei Varianten vor: • Vorschlag A sah lediglich eine Modernisierung des Lifts vor, wobei die Liftkabine und die Lifttüren beibehalten werden sollten. • Variante B schlug einen vollständigen Liftersatz vor. • In der dritten Variante C sollte nicht nur der Lift vollständig ersetzt werden, sondern zusätzlich in der Eingangshalle noch eine weitere Lift türe eingebaut werden, mit welcher vier Treppenstufen (zirka 70 Zentimeter) vom Eingang zum bisherigen Lift hätten überwunden werden können. Ziel dieser Massnahme wäre gewesen, die Benützung des Liftes für ältere Menschen oder solche mit Behinderungen zu erleichtern. Aber auch für Kinderwagen oder schwere Transporte wäre der Lift leichter zugänglich geworden. Die Stockwerkeigentümerversammlung entschied sich für die dritte Variante. Eine Mehrheit der Stockwerkeigentümer, welche zudem über die Mehrheit der Anteile (534/1000) verfügte, hiess den Vorschlag des Liftersatzes mit dem neuen bodenebenen Zugang (Kostenpunkt: 190 000 Franken) gut. Gericht entschied auf luxuriös Der Beschluss wurde in der Folge jedoch von den unterlegenen Stockwerkeigentümern beim Zivilgericht angefochten. Unbestritten war bei allen Eigentümern, dass der in die Jahre gekommene Lift saniert werden musste. Die Gegner der beschlossenen Variante waren jedoch der Meinung, dass es sich bei dem vollständigen Liftersatz mit neuer Türe nicht bloss um eine nützliche bauliche Massnahme handle, sondern vielmehr um eine luxuriöse handle. Das Gericht musste also entscheiden, ob die Eliminierung der vier Treppenstufen eine Verbesserung der Gebrauchsfähigkeit darstellt oder bloss der Bequemlichkeit dient. Im ersteren Fall darf die Massnahme den Gegnern aufgezwungen werden, im letzteren nicht. Das Gericht wertete den neuen Liftzugang letztlich als luxuriös. Damit wäre ein einstimmiger Beschluss erforderlich gewesen. Fazit: Bei jeder Sanierungsmassnahne, insbesondere aber bei einem heiklen Liftersatz, ist stets im Vorfeld zu prüfen, ob die erforderlichen Mehrheiten realistisch sind. LEGAL-TEAM Landrat Andreas Dürr ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Battegay Dürr AG und Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschafts kammer für Auskünfte zur Verfügung. Es ist erreichbar unter der Telefonnummer 061 927 66 70 oder via E-Mail an dessen Leiterin, Für sprecherin Barbara Gfeller: b.gfeller@kmu.org. IMPRESSUM standpunkt Herausgeber/Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14 – verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14 – redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: •Wirtschaftskammer Baselland •Arbeitgeber Baselland •Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 Internet: www.kmu.org E-Mail: standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland E-Mail: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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