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Standpunkt 459, 23.2.2018

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

BL 10 TRADITIONSBETRIEBE

BL 10 TRADITIONSBETRIEBE RATGEBER 23. Februar 2018 – Schweizerische Gewerbezeitung Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie Haus der Wirtschaft -– Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie 23. Februar 2018 – Schweizerische Gewerbezeitung BL 11 URS GRIEDER – Das 1894 von Friedrich Grieder eröffnete Hafnergeschäft wird heute in vierter Generation von Urs Grieder, dem Urenkel des Firmengründers, geführt. Die Nachfolger von Friedrich Grieder haben insgesamt mehr als 20 Lernende zu Ofenbauern ausgebildet. Hafnerei Grieder sorgt für Wärme seit 1894 Anfang der Neunzigerjahre des 19. Jahr hunderts, nach den damals üblichen Wanderjahren, eröffnete der gelernte Hafner Friedrich Grieder in seinem Heimatort Rünenberg ein eigenes Geschäft. Fünf Jahre später zog die junge Familie – Friedrich Grieder hatte vier Söhne, drei erlernten den väterlichen Beruf – nach Gelterkinden. Dort richtete er sein Geschäft an der Ormalingerstrasse 2 ein. Mittlerweile existiert dieses erste Gelterkinder Geschäftsdomizil nicht mehr; seit vielen Jahrzehnten steht dort ein Eisenbahnviadukt. DIE ÄLTESTEN BASELBIETER BETRIEBE Im Jahr 1916, mitten im Ersten Weltkrieg, verunglückt der Firmengründer bei einem Velounfall. Sein Sohn Emil Grieder übernimmt den Betrieb. Bevor er die Hafnerei aber weiterführen konnte, musste er zuerst vom Aktivdienst befreit werden, was zum Glück gelang. Einzelfirma bis zum heutigen Tag 1953 übergibt Emil Grieder das Geschäft an seinen Sohn Max Grieder. Fünf Jahre später wird am Fabrikweg 24 in Gelterkinden das noch heute bestehende Geschäftsdomizil erstellt. 1991 stirbt der Enkel des Firmengründers und Urs Grieder, der Sohn von Max Grieder, führt seither in der vierten Generation den Oberbaselbieter Traditionsbetrieb. Seit der Gründung der Hafnerei wird diese bis zum heutigen Tag als Einzelfirma geführt. Oft war der Firmeninhaber auch der einzige Mitarbeitende. Von 1963 bis 2000 wurden zusätzlich zwei ausgebildete Mitarbeiter beschäftigt. Die Lehrlingsausbildung war den Grieders immer ein wichtiges Anliegen. So bildete bereits Emil Grieder, der Grossvater des heutigen Inhabers, insgesamt sieben Lernende aus. Bei dessen Sohn Max erlernten acht junge Männer den Traditionsberuf. 2016 erstmals eine Ofenbauerin Und Urs Grieder bildete bislang sechs Lernende aus. Darunter Franca Gamma, die im Juni 2016 die Abschlussprüfung der Ofenbauer/innen mit einer Note von 5,0 erfolgreich bestand. Sie war übrigens die erste weibliche Auszubildende in der Hafnerei Grieder. Von 2007 bis 2017 engagierte sich Urs Grieder auch als Fachlehrer für den beruflichen Nachwuchs. Jahrhundertealtes Handwerk Der Ursprung der Hafnerei, des klassischen Ofenbaus, geht auf die ummauerten, überwölbten Feuerstellen zurück. Die Bezeichnung «Hafner» galt ursprünglich für Töpfer, die auch Ofenkacheln herstellten. Die vollständig mit Reliefkacheln verkleideten Öfen erlebten seit dem 14. Jahrhundert eine grosse Verbreitung. Auch heute sind in älteren Liegenschaften und vor allem in Bauernhäusern wunderschöne, zum Teil sogar noch in Betrieb befindliche Kachelöfen anzutreffen. Die traditionelle Berufsbezeichnung «Hafner» gibt es seit 2013 nicht mehr. Seither lautet die Bezeichnung Ofenbauer/in. Der Ofen- und der Cheminéebau erlebte in den vergangenen 30 Jahren einen grossen Wandel – nicht nur hinsichtlich der Formen und der Materialien, sondern vor allem auch in technischer Hinsicht. Dennoch handelt es sich beim Hafner respektive dem Ofenbauer nach wie vor um einen klassischen Handwerks beruf. Denn der Einbau eines Ofens oder eines Cheminées erfordert immer noch viel handwerkliches Geschick. Marcel W. Buess IN KÜRZE Urs Grieder Eidg. dipl. Hafnermeister Ofen- und Cheminéebau Fabrikweg 24 4460 Gelterkinden Gegründet: 1894 Anzahl Mitarbeitende: 1 Mitglied von Gewerbeverein Gelterkinden und Umgebung Der Standpunkt stellt in einer Serie die ältesten Mitgliedsbetriebe der Baselbieter Gewerbeund Industrievereine vor. Als Nächstes erscheint: Räuftlin AG, Ziefen, gegründet 1922. Mitglied KMU Reigoldswil und Umgebung. LINKS www.grieder-hafner.ch INTERVIEW – Obwohl ein Kachel- respektive Speicherofen einen Wirkungsgrad von bis zu 85 Prozent aufweise, sei das Interesse für die Holzfeuerung bei Neubauten nicht sehr ausgeprägt. Vielleicht hänge das auch mit der Bequemlichkeit unserer Gesellschaft zusammen, sagt Hafnermeister Urs Grieder. «Ein Holzofen lässt sich nicht via Handy steuern» Urs Grieder ist stolz auf seine Berufsbezeichnung «Eidg. dipl. Hafnermeister». Mit seiner Einzelfirma führt er eine bald 130 Jahre alte Familientradition fort. Das Unternehmen wurde von seinem Urgrossvater Friedrich Grieder in Rünenberg gegründet. Und mit Adrian Grieder, dem jüngeren Sohn des heutigen Firmeninhabers, wird dereinst die fünfte Generation dieses Werk weiterführen. Standpunkt: Herr Grieder, wo haben Sie das Hafner-Handwerk erlernt? • Urs Grieder: In unserer Familie war es immer ein ungeschriebenes Gesetz, dass die Söhne den Beruf beim Vater, also im elterlichen Betrieb, erlernten. So war es selbstverständlich auch bei mir. Von 1984 bis 1987 ab­ Urs Grieder mit einem seiner Öfen im Ausstellungsraum seines Betriebs. Urs Grieder, Eidg. dipl. Hafnermeister. FOTO MWB solvierte ich die Hafner-Lehre bei meinem Vater Max Grieder. 1992, ein Jahr, nachdem ich die Firma aufgrund des Todes meines Vaters übernehmen musste, habe ich die Meisterprüfung abgelegt. Sie repräsentieren die vierte Generation. Wie sieht es mit der fünften Generation aus, ist die Weiter führung der Firma gesichert? Emil Grieder, der Sohn des Firmengründers, mit seinem Sohn Max Grieder neben einem Ofen. FOTO ZVG • Mein 1998 geborener Sohn Adrian wird nach mir die Firma in der fünften Familiengeneration weiterführen. Er hat kürzlich erfolgreich eine Lehre als Heizungsmonteur abgeschlossen. Er sammelt nun auf diesem Beruf einige praktische Erfahrungen. In zwei Jahren wird er dann in unserem Betrieb eine Lehre als Ofenbauer beginnen. Ich will unsere Familientradition, dass die Söhne im väterlichen Betrieb das Handwerk erlernen, weiterführen. Es hat sich in der Vergangenheit immer bewährt. FOTO MWB Emil Grieder, der Grossvater des heutigen Firmen inhabers, bei der Arbeit an einem Speicherofen. FOTO ZVG Friedrich Grieder mit Familie vor seinem Geschäft an der Ormalingerstrasse 2 in Gelterkinden. Das Gebäude musste später dem Bau des Eisenbahnviadukts weichen.FOTO ZVG Wie lange wird es einen Betrieb in Ihrer Art noch geben können? • Ich hoffe, dass es den Betrieb noch sehr lange geben wird. Unsere Hauptarbeiten bestehen im Erstellen neuer Speicheröfen und im Sanieren bestehender Ofenanlagen. Obwohl ein Kachel- respektive Speicherofen einen Wirkungsgrad von bis zu 85 Prozent aufweist, ist das Interesse für die Holzfeuerung bei Neubauten nicht sehr ausgeprägt. Vielleicht hängt das auch mit der Bequemlichkeit unserer Gesellschaft zusammen. Mit einem Holzofen ist auch ein gewisser Aufwand verbunden, und vor allem lässt er sich nicht via Handy steuern. Inwiefern passt der klassische Speicherofen in eine moderne Wohnung? • Ein Speicherofen ist ein langlebiges, effizientes, im Unterhalt günstiges und altbewährtes Heizsystem. Dank seiner lange anhaltenden und angenehmen Wärmeabstrahlung hat es sehr positive Eigenschaften auf das Wohnklima. Das äussere Erscheinungsbild des Speicherofens hat sich in den letzten Jahren stark verändert und sich dem Zeitgeschmack angepasst. Mit Kacheln, Natursteinen wie Sand- oder Speckstein, mit gemauerten und verputzten Oberflächen und mit Metall kann ein Ofen heute sehr individuell gestaltet werden. Und wie sieht es in ökologischtechnischer Hinsicht aus? • Das Herzstück eines Speicherofens ist sein Innenleben, das mit einem modernen Ofenberechnungsprogramm hinsichtlich Energie effizienz und Verbrennungsgüte so ausgelegt wird, dass die heutigen Anforderungen problemlos erfüllt werden können. Interview: Marcel W. Buess RATGEBER INKASSO IMPRESSUM standpunkt Marco Zuberbühler, Geschäftsleitung Creditreform Egeli Basel AG. In aller Munde: Der Verzugsschaden Frage: Worum geht es beim Verzugsschaden eigentlich genau? Antwort: Die Presse sowie Konsumentenschutzorganisationen kritisieren in regelmässigen Abständen den sogenannten Verzugsschaden. Inkassounternehmen erheben diesen gestützt auf Art. 106 OR (Obligationenrecht). Der Verzugsschaden kompensiert die Kosten, die dem Gläubiger durch die Nichtzahlung der Forderung entstanden sind und dadurch, dass er sein Inkassounternehmen beauftragen musste. Das Obligationenrecht bezeichnet ferner in Art. 104 Abs. 1 OR den Verzugszins. Der Verzugszins deckt die genannten Kosten allerdings nicht, womit der Verzugsschaden an Bedeutung gewinnt. Denn: Laut einer vom Schweizerischen Gewerbe verband in Auftrag gegebenen Studie beläuft sich der Aufwand zur Realisierung einer ausstehenden Forderung auf durchschnittlich 225 Minuten, bzw. 279.21 Franken. Fazit: Der Verzugsschaden kompensiert die den Verzugszins übersteigenden Aufwände zur Realisierung der Forderung und ist legitim. Seriöse Inkassopartner kommunizieren diesen Umstand nachvollziehbar und setzen den Betrag entlang der Forderungshöhe an. POLIT-KOLUMNE RATGEBER RECHT – Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung zwingt Unternehmer zur Überarbeitung ihrer Datenschutzkonzepte. Wer die Verordnung nicht befolgt, riskiert hohe Bussen. EU-Datenschutz betrifft auch Schweizer Firmen Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Sie stärkt den Datenschutz im Geschäftsverkehr und räumt Kunden eine Reihe von Rechten ein, wenn es um den Umgang mit ihren persönlichen Daten geht. Die neuen Regeln zum Datenschutz sind in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anwendbar; aber nicht nur. Auch Schweizer Unternehmen können in den Anwendungsbereich der DSGVO fallen und sind demnach verpflichtet, die EU-Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Herausgeber/Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14 – verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14 – redaktion@sgv-usam.ch Kein Platz für Abzocker beim Bund Steter Tropfen höhlt den Stein», sagt der Volksmund. Das zeigt auch die fast unendliche Geschichte von den weit herum als übertrieben empfundenen rekordhohen Gehältern mancher Kaderleute in den früheren Regiebetrieben des Bundes. Schon 2001 war Ernst Leuenberger, dem früheren Solothurner SP-Nationalrat (1983–1999) und danach Ständerat bis zu seinem Tod am 30. Juni 2009, als Präsident der Finanzdelegation der Bundesversammlung aufgefallen, dass an der Spitze der Bundesbetriebe eine richtiggehende Lohnexplosion stattgefunden hatte. Benedikt Weibel beispielsweise hatte 2001 als damaliger Generaldirektionspräsident der SBB 370 000 Franken pro Jahr bezogen. Kaum war die «privatisierte» SBB AG im Mehrheitsbesitz des Bundes entstanden, gabs für Weibel 368 000 Franken Grundlohn plus maximal 200 000 Franken Bonus, also 568 000 Franken jährlich. So ging das flott voran, bis Weibel schliesslich mit 480 000 Franken Grundlohn und 240 000 Franken Höchstbonus kurz vor der Pensionierung bei 720 000 Franken Jahreseinkommen angelangt war. Im Durchschnitt bezogen die sechs SBB-Geschäftsleitungsmitglieder 546 000 Franken (45 500 Franken pro Monat). Nach Weibel übernahm Andreas Meyer die Führungsspitze der SBB – mit einem im Startjahr 2007 einmalig fast verdoppelten Gehalt von total 1,235 Millionen Franken pro Jahr. Andrea Hämmerle, von 1991 bis 2011 Bündner SP-Nationalrat und Präsident der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF), ging 2008 als erster Bundespolitiker in die Offensive: «Bosse von Bundesbetrieben dürfen nicht mehr verdienen als Bundesräte.» Das wären rund 475 000 Franken jährlich oder knapp 40 000 Franken monatlich. Zum Vergleich: Der US-Präsident bezieht umgerechnet 352 000 Franken pro Jahr, die deutsche Bundeskanzlerin erhält 235 000 und die britische Premierministerin 215 000 Franken. David Hug, Rechtsanwalt, Legal-Team Wirtschaftskammer. Kunden in der EU Als Grundsatz gilt: Unternehmer, die Daten von in der EU ansässigen Personen bearbeiten, um diesen in ihrem Land Waren oder Dienstleistungen anzubieten, unterstehen der DSGVO. Weiter begründet auch die Auslagerung von Datenbearbeitung in der EU sowie die «Beobachtung des Verhaltens» von Kunden (z.B. Webtracking) die Anwendbarkeit der Bestimmungen. Betroffen davon sind im besonderen Masse Schweizer Online-Plattformen, welche sich auch an EU-Bürger richten. So muss beispielsweise der Betreiber eines Web- Shops für Schoko­ Osterhasen, der seine Produkte auch in die EU verschickt, sicherstellen, dass er die Vorgaben des Datenschutzes erfüllt. Als personenbezogene Daten gelten dabei sämtliche Angaben über eine bestimmte oder zumindest bestimmbare Person – dazu gehören beispielsweise der Name, die Adresse oder die IP-Adresse. Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: •Wirtschaftskammer Baselland •Arbeitgeber Baselland •Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus- Redaktion der «Basler Zeitung» Heute steht das Thema immer noch auf der Traktandenliste der Räte. Dies, weil die obersten Chefs und weitere Kaderleute der ehemaligen Bundesbetriebe immer noch bis zu viermal höher «entschädigt» werden als die Bundesratsmitglieder (Quelle: Weltwoche Nr. 05/17 vom 2.2.17): Swisscom-Konzernchef Urs Schäppi (Jahresverdienst 2015 total: 1,832 Millionen Franken), SBB-Konzernchef Andreas Meyer (1,046 Mio. Fr.), Ruag-CEO Urs Breitmeier (1,010 Mio. Fr.), Post-Konzernchefin Susanne Ruoff (984 521 Fr.), Nationalbank-Präsident Thomas Jordan (906 500 Fr.), Postfinance-CEO Hansruedi König (726 785 Fr.), Suva­ Direktor Felix Weber (677 656 Fr.), Swisscom-Präsident Hansueli Loosli (591’000 Fr.), SRG-Generaldirektor Gilles Marchand (557 434 Fr.), Finma- Direktor Mark Branson (551 970 Fr.) und Skyguide-Direktor Daniel Weder (548 226 Fr.). Doch mittlerweile wird Licht am Ende des Tunnels sichtbar. Am 20. Januar 2017 behandelte die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats eine Parlamentarische Initiative der Baselbieter SP-Volksvertreterin Susan­ Hohe Strafe bei Nichteinhaltung Was bedeutet dies für betroffene Unternehmen? Sie haben alle geeigneten technischen und organisatorischen Massnahmen zu ergreifen, damit die neuen Datenschutzbestimmungen wirksam umgesetzt werden können. Das heisst: das Unternehmen hat über ein Datenschutzkonzept zu verfügen und der Kunde muss transparent über die Datenbearbeitung informiert werden. Dem betroffenen Kunden kommt dabei ein erweitertes Auskunftsrecht zu. Ausserdem hat er Anspruch auf Berichtigung und gegebenenfalls Löschung seiner Daten. Anpassung dringend notwendig Wer unter den Anwendungsbereich der DSGVO fällt, tut gut daran, sich an die verbindlichen Vorgaben zu halten. Wer gegen die DSGVO verstösst, riskiert hohe Strafen. Die Datenschutzgrundverordnung sieht vor, dass fehlbare Unternehmen mit einer Busse von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent ihres weltweiten Jahres umsatzes bestraft werden können. Die Vorgaben sind bekannt, die drohenden Konsequenzen streng. Vor Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 Internet: www.kmu.org E-Mail: standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal ne Leutenegger Oberholzer für «Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen». Mit 21 Ja gegen 2 Nein bei einer Enthaltung wurde der Handlungsbedarf bestätigt: «Die Kommission zeigt sich erstaunt über die Höhe gewisser Löhne von Kaderangestellten in Unternehmen und Anstalten des Bundes. Sie ist der Ansicht, dass das Parlament hier gesetzlich präzisere Vorgaben machen muss. Nach Ansicht der Kommission «stossen die Höhe und die Unterschiede der (...) Entschädigungen bei der Bevölkerung auf Unverständnis. Es geht nicht an, dass diese Kader mehr verdienen als etwa die Mitglieder des Bundesrates.» Der Initiative der Baselbieter Politikerin gab der Nationalrat am 11. September 2017 auch Folge. Der Bundes rat und die Verwaltungsräte seien offensichtlich nicht in der Lage, die Bezugsexzesse zu stoppen. Diese Lohnentwicklung stosse in der Bevölkerung zu Recht auf Unverständnis, befand der Rat. Und die grosse Kammer blieb auch bei der Behandlung der Motion «500 000 Franken Lohn sind genug» des Berner Gewerkschaftspolitikers und Nationalrats Corrado Pardini in der Wintersession 2017 bei dieser Stossrichtung: Mit 111 Ja gegen 74 Nein bei 2 Enthaltungen unterstützte sie diese Marschrichtung. Am Ständerat liegt es nun, dem obersten eidgenössischen Personalchef, Bundesrat Ueli Maurer, und dem ganzen Bundesrat den Weg zurück zur Lohnvernunft zu weisen. Dass man für eine halbe Million Franken keine Spitzenleute bekomme, diesen Einwand darf man getrost als Ausrede für bisheriges Wegschauen vergessen. Wenn es Bundesräte gibt für diesen «Preis», wird man wohl auch sachkundige Manager mit Sinn für Vernunft und Mitte finden. Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. diesem Hintergrund ist ein Untätigbleiben in dieser Angelegenheit nicht empfehlenswert – zumal nur noch wenige Wochen bleiben, um sich fit zu machen. So hat beispielsweise unser Schoko-Hasen-Verkäufer sicherzustellen, dass seine Aktivitäten datenschutzkonform sind. Dazu gehört unter anderem die Ausarbeitung eines Datenschutzkonzepts und einer Datenschutzerklärung. LEGAL-TEAM David Hug ist Rechts anwalt in der Kanzlei Wagner Prazeller Hug. Er ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Verfügung. Es ist erreichbar unter der Telefonnummer 061 927 66 70 oder via E-Mail an dessen Leiterin, Fürsprecherin Barbara Gfeller: b.gfeller@kmu.org. Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland E-Mail: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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