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Standpunkt 457, 9.1.2018

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

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Vielen Dank für Ihren Besuch. Dank Ihnen war der «Tag der Wirtschaft» 2017 ein unvergesslicher Anlass. www.tag-der-wirtschaft.ch Hauptpartnerin: Medienpartnerin:

HAUS DER WIRTSCHAFT BL 7 Haus der Wirtschaft -– Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie 19. Januar 2018 – Schweizerische Gewerbezeitung GATEWAY BASEL NORD (GBN) – Neues wissenschaftliches Gutachten der ZHAW belegt: Schweizerische Rheinhäfen und weitere an GBN beteiligte Unternehmen sollten das Projekt «fundierter wettbewerbsrechtlicher Analyse unterziehen». ZHAW präsentiert brisante Zweitstudie AUTOMARKT Das Hafenprojekt Gateway Basel Nord (GBN) widerspricht Wettbewerbs- und Kartellrecht. Dies hat eine von der Wirtschaftskammer im vergangenen Jahr in Auftrag gegebene Studie bei der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) ergeben (der Standpunkt berichtete). Wie Studienleiter Patrick Krauskopf damals festhielt, gibt es starke Hinweise, wonach die Gründung der GBN AG von SBB Cargo, Contargo und Hupac der Wettbewerbskommission (WEKO) hätte gemeldet werden müssen, und dass eine unzulässige Wettbewerbsabrede vorliegt. Jetzt geht der ehemalige Vizedirektor der WEKO in einer zweiten Studie zum Thema noch einen Schritt weiter. Wiederum im Auftrag der Wirtschaftskammer Baselland untersuchte er mit seinem Team die Rolle der Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) als Hafenbetreiberin. Die Ergebnisse dieser am 12. Dezember 2017 im Hotel Schweizerhof in Bern vorgestellten Zweitstudie sind brisant. Demnach stellt die angedachte exklusive Nutzung des Hafenbeckens III und dessen Begrenzungsmauern zum trimodalen Containerumschlag «eine Vergabe eines staatlichen Monopols» dar. Dies wäre nach Vergaberecht auszuschreiben. Wettbewerbsverzerrung Es sei nicht auszuschliessen, dass die SRH «mögliche wettbewerbsverzerrende Abreden einzelner Hafenfirmen im Zuge des Projekt GBN unter stützen, indem sie diesen eine vertrauliche Plattform zum Austausch marktsensibler Informationen bieten». Als notwendiger Handels­ Verband auto-schweiz: siebtes Jahr mit mehr als 300 000 neuen Autos. Autoimporteure sind zufrieden Exakt 314 028 neue Personenwagen sind 2017 auf die Strassen der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein gerollt. Bereits zum siebten Mal in Folge wurde die Marke von 300 000 Neuimmatrikulationen in einem Jahr übertroffen. «Damit konnte der Automarkt der beiden Länder sein hohes Niveau aus dem Vorjahr grösstenteils halten», schreibt auto-schweiz, die Vereinigung Schweizer Automobil-Generalimporteure, in einer Medienmitteilung. Für 2018 rechnen die auto-schweiz-Mitglieder mit einer konstant hohen Nachfrage. Die Erwartungen an das Autojahr 2017 wurden gemäss auto-schweiz mehr als erfüllt. Lediglich 3290 Personenwagen fehlten zum Vorjahreswert, was auch am abgelaufenen Dezember liege. «Hier konnte der Rekordwert von über 35 000 Immatrikulationen aus dem Schluss monat 2016 verständlicherweise nicht gehalten werden», schreibt auto-schweiz. Mit 31 072 Neuwagen habe dennoch der viertbeste Dezember seit der Jahrtausendwende und – hinter dem Juni – der zweitstärkste Monat des Jahres 2017 resultiert. Einen anderen Rekordwert habe der vergangene Dezember dennoch für sich verbuchen können: Erstmals seien in einem Monat mehr Personenwagen mit Allradantrieb verkauft worden als ohne. «Der 4×4-Anteil lag bei sensationellen 53,2 Prozent», schreibt auto-schweiz. Der Allrad-Boom zeigt sich auch am Gesamtjahreswert. «Der 4×4-Marktanteil von 47,5 Prozent stellt erneut einen Rekord dar», schreibt auto-schweiz. Es sei der achte Höchstwert in Folge.Reto Anklin LINK www.auto.swiss «Die Politik und die Wettbewerbshüter haben es heute in der Hand, ob wir in 10 bis 15 Jahren am Rheinknie noch Wettbewerb haben oder nicht», sagt der ehemalige Vizedirektor der WEKO, Patrick Krauskopf, anlässlich der Studienpräsentation in Bern. FOTO ZHAW partner diverser Hafenfirmen bestünden ausserdem Anhaltspunkte, die SRH als marktbeherrschendes Unternehmen anzusehen. Marktmissbrauch Diese marktbeherrschende Stellung der SRH sei besonders problematisch, wenn das Unternehmen mit anderen (staatsnahen) marktbeherrschenden Unternehmen kooperiere. Genau aber dies sei beim Projekt GBN der Fall. «Es wurden diesbezüglich keine Compliance-Massnahmen diagnostiziert, um die SRH aus dem Verdacht eines möglichen Marktmachtmissbrauchs zu befreien», halten die Studienverfasser der ZHAW fest. Im Klartext: Nicht nur bei Gateway Basel Nord bestehen Hinweise auf mögliche unzulässige Wettbewerbsabreden. Auch bei den Schweizerischen Rheinhäfen könnte ein Marktmissbrauch vorliegen. WEKO sollte sich einschalten Studienleiter Patrick Krauskopf legt den SRH und weiteren an GBN beteiligten Unternehmen nahe, das Projekt einer «fundierten wettbewerbsrechtlichen Analyse zu unterziehen». Ausserdem werde die WEKO eingeladen, «auf eine möglichst dem Wettbewerbsgedanken verpflichtete Weiter entwicklung der Terminallandschaft einzuwirken». Die Wirtschaftskammer Baselland hat die beiden Studien der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften inklusive den Empfehlungen vonseiten der Wissenschaft in der zweiten Januarwoche 2018 an die Wettbewerbshüter geleitet. Eine Reaktion der WEKO steht derzeit noch aus. Daniel Schindler FAMILIENFREUNDLICHKEIT IN KMU – Für die Eingliederungsstätte Baselland ESB ist die Teilnahme am Projekt «Familienfreundlichkeit als Erfolgsfaktor» eine wichtige Standortbestimmung. Gute Noten für die Eingliederungsstätte Die Eingliederungsstätte Baselland ESB wurde 1975 gegründet. Es handelt sich um eine Stiftung mit öffentlichem Leistungsauftrag, die vielfältige Dienstleistungen und Angebote für Menschen mit Behinderungen anbietet. Die ESB unterhält insgesamt 450 Arbeitsplätze, 50 Ausbildungs- und Umschulungsplätze und 100 Wohnplätze an verschiedenen Standorten im Kanton Baselland. Per Zufall erfuhr Karl Gerber, Leiter Personal und Administration bei der ESB, vom Projekt «KMU im Baselbiet in Aktion: Familienfreundlichkeit als Erfolgsfaktor» – und zwar durch Clemens Moser, den Leiter des Wohnheims Tangram in Bubendorf. «Quasi in letzter Minute sind wir dazugestossen und bereuen es nicht», sagt Gerber im Gespräch mit dem Standpunkt. Selbstverständliche Gleichstellung In ihrem Abschlussbericht stellt die Fachstelle UND fest, dass die ESB eine sehr fortschrittliche Arbeitgeberin ist. Sie habe bereits vor der Teilnahme am Projekt erkannt, «dass das Bereitstellen von Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen, zur Motivation respektive Zufriedenheit ihrer Angestellten beiträgt» und in der heutigen Zeit sehr wichtig ist. So wird die Gleichstellung von Frau und Mann ausdrücklich in den Unternehmensleitsätzen erwähnt. Dort werden die fachlichen und sozialen Kompetenzen der Mitarbeitenden als wichtigstes Kapital der ESB deklariert. ESB ist auf dem richtigen Weg Für Karl Gerber diente die Teilnahme am Projekt als wichtige Orientierung zum Thema Familienfreundlichkeit. Dass diese Standortbestimmung sehr positiv ausgefallen ist, freut ihn. Besonders wertvoll empfand Gerber den Kontakt mit den anderen Projektteilnehmern und den dabei stattgefundenen branchenübergreifenden Erfahrungsaustausch. Die Empfehlungen der Fachstelle wie zum Beispiel eine intensivere Kommunikation der Familienfreundlichkeit – in internen Dokumenten, aber auch in Stellenausschreibungen – wurden bereits umgesetzt. Dementsprechend wurde auch das Mitarbeiterreglement überarbeitet. So sind dort nun auch die Pflegeurlaube für Angehörige klar geregelt. Die bisher bereits sehr familienfreundliche Praxis im Falle von Betreuungsaufgaben ist nun schriftlich niedergelegt. Unterschiedliche Ansprüche Auch bei den 220 Mitarbeitenden wird auf ein ausgewogenes Ge­ Karl Gerber, Leiter Personal und Administration bei der ESB, ist per Zufall auf das Projekt «KMU im Baselbiet in Aktion: Familienfreundlichkeit als Erfolgsfaktor» gestossen – und er hat es nicht bereut. FOTO MWB schlechterverhältnis geachtet, wobei der Frauenanteil mit 55 Prozent leicht überwiegt. Insgesamt 54 Prozent aller Mitarbeitenden haben Teilzeit verhältnisse, wobei hier die Frauen mit einem Anteil von 73 Prozent klar in der Überzahl sind. Das Spektrum reicht von 30- bis 90-Prozentpensen. Die Bedürfnisse der betreuten Menschen mit Behinderungen haben natürlich Vorrang. Insofern sind flexible Arbeitszeitmodelle nicht in jedem WETTBEWERBSRECHT Ungleich lange Spiesse auch im Autogewerbe Autogaragen müssen tausende Franken investieren, um «ihrer» Marke zu entsprechen. Die Amortisationsdauer beträgt viele Jahre. Der Kündigungsschutz gegenüber dem Autoimporteur jedoch beläuft sich in der Regel auf lediglich zwei Jahre. Deswegen sind die Spiesse im Autogewerbe ungleich lang. Die grossen Auto importeure sitzen gegenüber den KMU am längeren Hebel. Die Situation könnte durch eine Kombination von Mindestkündigungsfrist und weiteren Schutzelementen verbessert werden. Dies sind die Hauptaussagen eines Gutachtens der ZHAW, welche – wie jene zum Hafenprojekt GBN (siehe Artikel links) – im Rahmen des «Atelier de la Concurrence» am 12. Dezember 2017 im Hotel Schweizerhof in Bern vorgestellt wurde. Neben Gastgeber Patrick Krauskopf und Alexander Koprivnikar von der Österreichischen Bundes wettbewerbsbehörde sowie dem ehemaligen WEKO-Vizepräsidenten Roger Zäch von der Uni Zürich sprachen unter anderem Urs Wernli, Zentralpräsident des Auto Gewerbe Verbands Schweiz (AGVS), sowie – aus dem Baselbiet – Christoph Keigel, CEO und Inhaber der Garage Keigel. dan Bereich uneingeschränkt umsetzbar und abhängig von den zu erbringenden Betreuungsleistungen. Für Karl Gerber als Personalverantwortlichem ist deshalb eine offene Gesprächskultur zwischen den Leitungsebenen und den Mitarbeitenden enorm wichtig, damit jeweils ein gesunder Ausgleich zwischen den verschiedenen Ansprüchen gefunden werden kann. Bislang sei dies immer gut gelungen, hält Gerber fest. Marcel W. Buess

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