Aufrufe
vor 5 Jahren

Standpunkt 457, 9.1.2018

  • Text
  • Wirtschaftskammer
  • Baselland
  • Wirtschaft
  • Andreas
  • Januar
  • Christoph
  • Buser
  • Heyer
  • Liestal
  • Baselbiet
Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

BL 10 TRADITIONSBETRIEBE

BL 10 TRADITIONSBETRIEBE 19. Januar 2018 – Schweizerische Gewerbezeitung Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie WIRTSCHAFT HEYER – In das Wirtshaus der Familie Heyer in Biel-Benken kehren seit mehr als 200 Jahren Gäste ein. Hans-Ulrich Heyer, der 1685 als Besitzer des Hauses genannt wird, stammte aus einer geflüchteten Hugenottenfamilie, die bereits in Frankreich im Gastgewerbe tätig war. Die Familie Heyer hat das Wirten im Blut Das «Heyer in Biel-Benken» ist seit vielen Jahrzehnten eine Institution der Gastlichkeit in der Nordwestschweiz. Die Gäste kommen aus nah und fern und fühlen sich in der behaglich-ländlichen Atmosphäre wohl. Das qualitativ hochstehende kulinarische Angebot, der zuvorkommende Service und die spürbare Familientradition tun ein Übriges. Die Bewirtung der Gäste reduziert sich nicht nur auf die reine Befriedigung von Durst und Hunger, sondern man fühlt sich im Sinne einer umfassenderen Gastlichkeit wohl und gut aufgehoben in der «Wirtschaft Heyer» – sei es in einer der gemütlichen Wirtsstube, am Stammtisch oder – während der warmen Jahreszeit – in der Gartenwirtschaft mit dem prächtigen Kastanienbaum. DIE ÄLTESTEN BASELBIETER BETRIEBE Claudia und Andi Bruggmann-Orsi (hinten) 2016 mit der Belegschaft der «Wirtschaft Heyer». FOTOS ZVG IN KÜRZE Wirtschaft Heyer GmbH Mühlegasse 4 4105 Biel-Benken Gegründet: 17. Jahrhundert Anzahl Mitarbeitende: 16 Über den Ursprung dieses an Geschichten und Tradition reichen Wirtshauses gibt die Maturaarbeit von Anina Bruggmann, der Tochter der heutigen Wirtsleute, in umfassender Weise Auskunft: Die Jahreszahl 1668 auf dem Hauptbalken deutet darauf hin, dass das Wirtshaus aus dem 17. Jahrhundert stammt. Als Hugenotten geflüchtet Als erster Besitzer wird um das Jahr 1685 ein gewisser Hans-Ulrich Heyer erwähnt. Dessen Vorfahren stammten ursprünglich aus Südfrankreich. Bereits in früheren Jahrhunderten sollen die Heyers dort Hotels und Gasthäuser betrieben haben. Als Hugenotten mussten sie Ende des 16. Jahrhunderts aus dem katholischen Frankreich fliehen. Verbürgt ist, dass die Gaststätte heute von der sechsten Familiengeneration – Claudia und Andreas Bruggmann-Orsi – geführt wird. Gaststätte und Krämerladen Um das Jahr 1830 wird der Krämer Hans Ulrich Heyer, der Ururur- Grossvater von Claudia Bruggmann- Orsi, als Besitzer erwähnt. Er führte nicht nur eine Gaststätte, sondern richtete einen Krämerladen ein, der gut 100 Jahre – bis 1943 – betrieben wurde. Verkauft wurden Lebensmittel, Rüstmesser, Zigarren, Seife, Wolle, Kohle, Salz und vieles mehr. Der Laden wurde nicht nur von der einheimischen Bevölkerung rege frequentiert, die Kunden kamen aus dem ganzen Basel biet und sogar aus Basel. Bis Ende der Siebzigerjahre des 20. Jahrhunderts wurde der Betrieb in der Regel jeweils vom Vater an den ältesten Sohn weitergegeben. In den Sechziger- und Achtzigerjahren wurde die Wirtschaft jeweils für wenige Jahre an familienfremde Betreiber verpachtet. Im Jahr 1984 übernahmen schliesslich Lotti Orsi-Heyer und Margrit Heyer, die Töchter von Ernst Heyer- Stucki, den Wirtschaftsbetrieb. Mit ihrer Betriebsübernahme ging ein grosser Umbau des Gebäudes einher. Das Restaurant wurde von Grund auf renoviert und die Einrichtungen modernisiert. Von 1990 bis 1996 führte Margrit Heyer das Traditionshaus zusammen mit ihrer Tochter Anita Müller- Leu, bevor sie es ihrer Nichte Claudia und deren Ehemann Andreas Bruggmann übergab. Als sechste Generation führen sie nun die Wirtschaft Heyer in der Tradition ihrer Vorfahren weiter und können heute bereits auf eine mehr als 20-jährige Tätigkeit als erfolgreiche Gastgeber zurückblicken. Marcel W. Buess Soldaten zu Besuch in der Gaststube der «Wirtschaft Heyer» im Kriegsjahr 1915. Das Team des Dreispartenbetriebs «Heyer» 1926 (von links): Sophie Schlupp, eine Elsässerin, Mutter Bertha Heyer mit einer Nichte, zwei Elsässerinnen und dahinter Vater Ueli Heyer, Bruder Ueli Heyer, Ernst Heyer, Hugo Heyer, Ernst Stöcklin und Hund Bobby. Anzahl Lernende: • 2 Köche EFZ Mitglied von Gewerbeverein Oberwil und Biel-Benken Der Standpunkt stellt in einer Serie die ältesten Mitgliedsbetriebe der Baselbieter Gewerbeund Industrievereine vor. Als Nächstes erscheint: Haecky Import AG, gegründet 1916. Mitglied KMU Reinach. LINKS www.wirtschaft-heyer.ch INTERVIEW – Claudia und Andreas Bruggmann­Orsi führen die «Wirtschaft Heyer» in sechster Generation. Dies sei keine Belastung, sondern eine schöne, tolle Herausforderung, sagt Claudia Bruggmann-Orsi. Das Treiben in der Gaststätte habe sie bereits als Kind sehr fasziniert und angezogen. «Es macht Freude, eine jahrhundertealte Tradition fortzuführen» Vor anderthalb Jahren feierten Claudia und Andreas Bruggmann-Orsi ihr 20-Jahre-Jubiläum in der «Wirtschaft Heyer» in Biel-Benken. Im Interview reden Sie über Tradition, Herausforderungen und ihr Erfolgsrezept. Standpunkt: Frau Bruggmann, Sie verkörpern die sechste Generation, welche «das Heyer» führt. In einer solchen Tradition zu stehen, ist das nicht eine Belastung? • Claudia Bruggmann-Orsi: Eine Belastung ist es sicher nicht. Im Gegenteil, ich betrachte dies als eine schöne, tolle Herausforderung. Es macht Freude, eine jahrhundertealte Tradition fortführen zu dürfen. War es für Sie immer klar, einmal diesen Betrieb zu führen? Andreas und Claudia Bruggmann-Orsi führen die «Wirtschaft Heyer». FOTO MWB • Claudia Bruggmann-Orsi: Durch meine Grosseltern, meine Mutter und natürlich meine Tante bin ich mit dem Betrieb gross geworden. Das Treiben in der Gaststätte hat mich bereits als Kind sehr fasziniert und angezogen. So hegte ich schon in jungen Jahren den Wunsch, einmal das «Heyer» führen zu dürfen. Aus diesem Grund ab­ solvierte ich dann auch die Hotelfachschule. Mit den Jahren wurde mir aber bewusst, dass die Erfüllung dieses Wunsches auch wesentlich vom Partner abhängt. So kamen Sie ins Spiel, Herr Bruggmann. Wo haben Sie beide sich kennengelernt? • Andreas Bruggmann-Orsi: Als ersten Beruf lernte ich Koch, was mir heute natürlich sehr zustatten kommt. Anschliessend besuchte ich ebenfalls die Hotelfachschule. So lernten wir uns in einem Hotel in Arosa kennen, wo wir beide tätig waren. Am 1. Juni 1996 haben Sie dann mit Ihrer Frau den Familienbetrieb in Biel-Benken übernommen. • Andreas Bruggmann-Orsi: Das ist richtig. Wir hatten die Nachfolge von Margrit Heyer, der Tante meiner Frau, angetreten. Unser Start fand in einer für die Gastronomie sehr schwierigen Zeit statt. Damals befand sich der sogenannte Rinderwahnsinn-Skandal auf dem Höhepunkt. Es wurde markant weniger Rindfleisch konsumiert. Die Gäste waren äusserst verunsichert. Das hat unser Qualitätsbewusstsein enorm geprägt und geschärft. Alle unsere Produkte, nicht nur das Fleisch, die wir verarbeiten, müssen eine Top-Qualität aufweisen. Wenn immer möglich, berücksichtigen wir regionale Produzenten. Die Qualität Ihrer Produkte und Ihrer Dienstleistung gehören zweifellos zum Erfolgsrezept Ihres Betriebs. Gibt es noch andere Gründe für den Erfolg? • Andreas Bruggmann-Orsi: Ausschlaggebend ist sicher auch unsere Angebotskonstanz. Wir bieten eine traditionelle Küche mit gleichbleibender Qualität an. Im «Heyer» weiss man, was auf den Teller kommt. Das schätzen unsere Gäste. • Claudia Bruggmann-Orsi: Unsere Lokalität strahlt einen heimeligen Charme aus. Wir können auf langjährige, bewährte Mitarbeitende zählen. Und Biel-Benken ist das erste Dorf mit einem ländlichen Charakter nach der Stadt. Man kommt hier auf das Land und fühlt sich wohl. Unsere Vorgänger haben das «Heyer» zu einer Institution gemacht. An dieser Familientradition halten wir bewusst fest. Interview: Marcel W. Buess

RATGEBER Haus der Wirtschaft -– Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie 19. Januar 2018 – Schweizerische Gewerbezeitung BL 11 VSCI Neuer GAV in Kraft für das schweizerische Carrosseriegewerbe. Mehr Zeit für die Weiterbildung Seit Anfang Jahr gilt im schweizerischen Carrosserie gewerbe ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Als wesentliche positive Schwerpunkte im GAV 2018 nennt der VSCI Schweizerischer Carrosserieverband in einer Medienmitteilung die folgenden Anpassungen und Neuerungen: • Die Arbeitnehmer haben neu Anspruch auf zwei (statt bisher einen) bezahlte Arbeitstage für die Weiterbildung. • Es besteht eine Flexibilität in der Wochenarbeitszeit. Jeder Betrieb kann in Absprache mit dem Personal selbst zwischen weniger Wochenarbeitszeit oder mehr Ferien wählen. Bei einer 41-Stunden-Woche gibt es vier Wochen Ferien und bei einer 42-Stundenwoche deren fünf. • Es soll ein Modell ausgearbeitet werden, das den flexiblen Altersrücktritt ermöglicht. Das heisst, dass je nach Situation eine vorzeitige Pension möglich werden soll, aber auch dass Menschen länger als bis 65 Jahre arbeiten können. Delegierte genehmigten GAV im Dezember Der bisherige GAV für das Schweizerische Carrosseriegewerbe war am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. In Anbetracht der Tatsache, dass die Gültigkeit dieses Gesamtarbeitsvertrags bis am 31. Dezember 2017 befristet war, hatte die Paritätische Landeskommission Carrosserie frühzeitig die Arbeit für die Ausarbeitung eines neuen GAV-Entwurfs aufgenommen. Der Zentralvorstand des Schweizerischen Carrosserieverbands empfahl den Delegierten die Annahme des neuen GAV Carrosseriegewerbe. An der für die Abstimmung eigens einberufenen ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 14. Dezember 2017 in Zofingen sind die anwesenden 55 Delegierten der Empfehlung des Zentralvorstands einstimmig gefolgt, wie der VSCI mitteilt. Reto Anklin POLIT-KOLUMNE Alle arbeiten (zu) lange für den Staat Die Bundesrepublik Deutschland «feiert» alljährlich um die Jahresmitte den sogenannten Tax Freedom Day. Das ist jener Tag, an dem durchschnittliche Steuerzahler alle staatlichen Abgaben und Gebühren bezahlt haben (sollten). «Die Deutschen arbeiten mehr als ein halbes Jahr nur für den Staat», stellt die Baselbieter SVP-Nationalrätin und Malermeisterin aus Bubendorf, Sandra Sollberger (44), mit Blick über die Landesgrenze dazu fest – und wendet sich zurecht der naheliegenden Frage zu: «Wie aber stellt sich die Situation in der Schweiz dar?» Als Vergleichsbasis dient die Fiskalquote, welche die Summe aller Steuern und Abgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt (Summe aller Erträge aus Produktion und Dienstleistungen) beziffert. Diese Quote zeigt, wie viel Prozent des gesamten Nationaleinkommens dem Staat als Steuern, Gebühren und weiteren Abgaben abgeliefert werden müssen. Der Bund bedient sich gerne der OECD­ Berechnungsmethode, bei welcher obligatorische Abgaben an Pensionskassen, Krankenkassen, Unfallversicherungen usw. nicht erfasst werden. «Um die Vergleichbarkeit mit anderen Staaten zu ermöglichen, muss man solche Abgaben in die Fiskalquote der Schweiz einbeziehen, wie es der Wirtschaftsdachverband economiesuisse richtig berücksichtigt», findet Nationalrätin Sollberger. Und was kommt beim seriösen Vergleich unter dem Strich für die Schweiz heraus? Die aktuellsten Zahlen zeigen, dass die (korrigierte) Schweizer Fiskalquote zwischen 1990 und 2012 um 6,4 Punkte auf 39,6 Prozent überdurchschnittlich stark angestiegen ist. Nur in Portugal ist die Steuer- und Abgabenlast im gleichen Zeitraum noch stärker angewachsen. Eine Umkehr dieses Trends ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Zahlreiche und umfangreiche Erhöhungen stehen bei Steuern, Abgaben und obligatorischen Versicherungslösungen bevor. Absolut betrachtet hat der Anstieg der Fiskalquote laut economiesuisse dazu geführt, dass die Schweiz mit einer Abgabenlast von knapp Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus- Redaktion der «Basler Zeitung» 40 Prozent bereits über dem Durchschnitt von 34,2 Prozent aller Mitgliedstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) liegt. Oder mit den Worten von Nationalrätin Sollberger: «Von Januar bis Mai arbeitet man in der Schweiz ausschliesslich für den Staat. Die Zahlen von economiesuisse sind vorsichtig gerechnet. Avenir suisse rechnet mit einer Steuer- und Abgabenquote von 55 Prozent für eine erwachsene Person. Die Verwendung der Hälfte des Einkommens wird somit fremdbestimmt. Die Steuer- und Abgaben last ist viel zu hoch und muss wieder auf ein erträgliches Mass gesenkt werden.» Die SVP-Fraktion strebt längerfristig eine Senkung der Fiskalquote auf unter 30 Prozent (Stand 1990) an. Wie erreicht man das? Der Staat soll sich auf seine Kernaufgaben beschränken. Seit Jahren ist jedoch eine gegenläufige Entwicklung zu beobachten: Anstatt seine verfassungsmässig festgelegten Hausaufgaben zu machen und das Subsidiaritätsprinzip zu achten, reisst insbesondere der Bund mit entsprechenden Folgekosten immer mehr Tätigkeiten an sich. Eine vom Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) in Auftrag gegebene Studie schätzt die Regulierungskosten auf mittlerweile jährlich 60 Milliarden Franken oder 10 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Diese Kosten belasten die Unternehmen und vermindern deren Wettbewerbsfähigkeit. Die Bündner SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher verlangt deshalb die Einführung des «one in, two out»- Prinzips für neue Bundeserlasse: «Pro neu in Kraft tretenden Erlass müssen bisherige Erlasse mit doppelt so hohen Regulierungsfolgekosten ausser Kraft gesetzt werden. Internationale Verträge und Vereinbarungen, vom Ausland übernommenes Recht sowie Verordnungen sind mit einzubeziehen.» Seit 1984 wächst die Zahl der Bundeserlasse nämlich um 120 neue Seiten pro Woche. Per 1. Januar 2016 waren 4900 Bundeserlasse mit 69 000 Seiten in Kraft. Mehr als die Hälfte davon sind Staatsverträge, 30 Prozent Verordnungen der Verwaltung mit doppelt so vielen Seiten wie die Gesetze selber. Im internationalen Vergleich stehe die Schweiz mit der administrativen Belastung doch gut da, findet hingegen der Bundesrat. Das «one in, one out»- oder «one in, two out»-Prinzip wird bereits in Kanada, Frankreich, Deutschland und Grossbritannien angewendet. Zur Effizienz und Effektivität dieses Prinzips lassen sich laut Bundesrat noch keine abschliessenden Aussagen machen. Problematisch sei insbesondere der Einbezug von internationalen Verträgen und Vereinbarungen und von ausländischem Recht. «Die Gefahr besteht», warnt der Bundesrat, «dass Streitfälle mit wichtigsten Handelspartnern in Kauf genommen werden müssten mit entsprechenden aussenpolitischen und wirtschaftlichen Folgen.» Dass die Berner Gesetzesmühle das Problem der sündteuren Überregulierung immer noch nicht behandelte, ist nachvollziehbar: Vor lauter Gesetzgebungshektik blieb eben keine Zeit mehr, um die Notbremse zu ziehen. Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Vermieter von Wohn- und Gewerbeobjekten aufgepasst: Änderungen beim Mietvertrag müssen gewisse Formvorschriften einhalten, sonst sind sie ungültig. Stolperfallen bei Mietvertragsänderungen Das Mietrecht kennt zahlreiche zwingende Gesetzesvorschriften. Werden diese verletzt, kann eine vermeintliche Vereinbarung unliebsame Folgen haben. Jede Änderung des Mietvertrags muss jeweils dann mit dem amtlich genehmigten Formular dem Mieter angezeigt werden, sofern der Mietvertrag einseitig zulasten des Mieters geändert werden soll. Dies gilt zum Beispiel bei Erhöhung des Mietzinses oder der Neben kosten, Einführung neuer Nebenkosten oder Verminderung der bisherigen Leistungen des Vermieters. Eine solche Mietvertragsänderung muss auch klar begründet werden. Mit der Mitteilung darf nicht zusätzlich die Kündigung angedroht oder ausgesprochen werden (Art. 269d OR). Alexander Heinzelmann, Rechtsanwalt, Legal-Team Wirtschaftskammer. Konsensuale Mietvertragsänderung Was gilt nun aber, falls sich Vermieter und Mieter konsensual, das heisst im gegenseitigen Einverständnis, auf eine Mietvertragsänderung zulasten des Mieters einigen? Dies könnte beispielsweise bei einer Mietzinserhöhung nach einer wertvermehrenden Investition im Mietobjekt (z.B. neue Küche oder Bad) der Fall sein. Eine solche Vorgehensweise ist zulässig, jedoch nur, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden: • Der Mieter weiss, dass er die Mietvertragsänderung anfechten könnte; • Der Mieter verzichtet bewusst und im Voraus auf die Anfechtung; • Der Mieter befindet sich nicht in einer Drucksituation. Werden diese drei Bedingungen eingehalten, darf auf die Verwendung des amtlichen Formulars verzichtet werden. Im Einzelfall kann es jedoch für den Vermieter schwierig werden, diese Voraussetzungen nachzuweisen, falls der Mieter nach der Vertragsänderung plötzlich einwendet, diese sei gar nicht gültig. Es empfiehlt sich, in der Vereinbarung ausdrücklich zu erwähnen, dass der Mieter über das Anfechtungsrecht Bescheid weiss und darauf verzichtet. Zulässige Fälle Keine Formularpflicht besteht bei folgenden Mietvertragsänderungen: Veränderung der Parteien (auf Mieter- oder Vermieterseite), des Nutzungszwecks, der Mietfläche oder bei Vereinbarung von zusätzlichen Optionen zur Mietvertragsverlängerung. Sollte sich zum Beispiel eine Mietzinserhöhung als ungültig erweisen, muss der Vermieter mit einer Rückforderung (z.B. von zu viel bezahlten Mietzinserhöhungen) rechnen, und zwar bis zehn Jahre zurück. Keine Rückforderung wird jedoch gewährt, falls der Mieter sich gegen Treu und Glauben verhält. Dies ist dann der Fall, wenn der Mieter bei der Mietvertragsänderung den Formmangel (keine Verwendung des amtlichen Formulars) kannte und die Vertragsänderung in der Folge widerspruchslos erfüllte (z.B. den höheren Mietzins bezahlte). Massgebend sind jeweils die konkreten Umstände im Einzelfall. LEGAL-TEAM Rechtsanwalt Alexander Heinzel mann ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Verfügung. Es ist erreichbar unter der Telefonnummer 061 927 66 70 oder via E-Mail an dessen Leiterin, Fürsprecherin Barbara Gfeller: b.gfeller@kmu.org. IMPRESSUM standpunkt Herausgeber/Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14 – verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14 – redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: •Wirtschaftskammer Baselland •Arbeitgeber Baselland •Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 Internet: www.kmu.org E-Mail: standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland E-Mail: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

Standpunkt der Wirtschaft