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Standpunkt 456, 15.12. 2017

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

BL 14 TRADITIONSBETRIEBE

BL 14 TRADITIONSBETRIEBE 15. Dezember 2017 – Schweizerische Gewerbezeitung Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie MEYER HANDWERKERZENTRUM – Das «Meyer Handwerkerzentrum» hat seine Ursprünge in einer 1864 neben dem Liestaler Rathaus eröffneten Eisenwarenhandlung. 1984 zog der Betrieb ins Gewerbegebiet Schönthal und konzentrierte sich auf die Bedürfnisse des Handwerks. Seit 153 Jahren die rechte Hand des Handwerks Die Geschichte des «Meyer Handwerkerzentrums» reicht bis ins Jahr 1864 zurück. Damals eröffnete der Liestaler Bürger Johann Jakob Seiler an der Rathausstrasse eine Eisenwarenhandlung. 1888 erwarb August Meyer, der vorher als Handelsreisender in Langenthal tätig war, das Geschäft und baute es zu einer Eisen- und Kolonialwarenhandlung um. Meyer hatte sich bereits einen hervorragenden Ruf als Lieferant von Webstühlen und Ersatzteilen für die Heimposamenter im oberen Baselbiet erworben. Mit seinem neuen Geschäft wollte er ein Dienstleistungsunternehmen schaffen, «das seinen Kunden viel Zeit, Nerven und Geld spart». IN KÜRZE Meyer Handwerkerzentrum Gewerbezone Schönthal Hammerstrasse 21 4410 Liestal DIE ÄLTESTEN BASELBIETER BETRIEBE Meyer wollte der Kundschaft eine handwerklich kompetente Anlaufstelle bieten, ein starker und zuverlässiger Partner sein. Von diesen traditionellen Werten lässt sich der Familienbetrieb, der mittlerweile von der vierten Generation geführt wird, nach wie vor leiten. Man empfindet sich als «rechte Hand» des Handwerks. Das Team des «Meyer Handwerkerzentrums» im Juni dieses Jahres. haltswarengeschäft der Region. Der Betrieb gliederte sich in zwei Zweige: Haushalts- und Spielwaren für private Kunden, Eisenwaren und Werkzeuge für Handwerker. Meyer war in dieser Zeit auch alleiniger Importeur von Hufnägeln und Ambossen aus Schweden. FOTOS ZVG Gegründet: 1864 Anzahl Mitarbeitende: 26 Anzahl Lernende: • 1 Detailhandelfachmann Eisenwaren und Werkzeuge Mitglied von KMU Liestal «Dr Schrube Meyer vo Lieschtel» 1921 verstarb August Meyer, und das Geschäft ging an die Söhne Fritz und Adolf über. Sie führten es mit grossem Erfolg weiter – «dr Schrube Meyer» war weit über die Liestaler Stadtgrenzen hinaus bekannt. Der Laden neben dem Rathaus wurde vergrössert und um eine gut sortierte Abteilung mit qualitativ hochstehenden Haushaltwaren und -geräten erweitert. Mit dem völlig unerwarteten Tod von Adolf Meyer im Jahr 1960 – dessen Bruder Fritz verstarb bereits 1944 – brach eine schwierige Zeit an, war doch keines seiner Kinder auf die Geschäftsführung vorbereitet. Schliesslich übernahmen Tochter Marie-Louise und ihr Ehemann Rudolf Diener als Quereinsteiger die Leitung. Beide hatten sich Mitte der Fünfzigerjahre im Rahmen eines Rot-Kreuz-Einsatzes in Korea kennengelernt. Der neue Firmenchef war Röntgentechniker, seine Frau Krankenschwester. Die dritte Familiengeneration baute das Unternehmen kontinuierlich weiter aus und schuf das grösste Haus- Handwerkerzentrum entsteht Mit der Eröffnung des Einkaufszentrums Schönthal 1975 und dem Aufkommen weiterer Einkaufszentren veränderte sich das allgemeine Einkaufsverhalten. Die Umsätze im Haushalt- und Spielwarenbereich gingen massiv zurück und der Standort Rathausstrasse mitten im Stedtli erwies sich in zunehmendem Masse als ungünstig – bereits in den Achtzigerjahren wurde nach einem verkehrsfreien Stedtli gerufen. Man suchte nach Alternativen, und 1984 entstand im Gewerbegebiet Schönthal das «Meyer Handwerkerzentrum». Fortan gab es keine Spielwaren mehr. Auch das edle Porzellangeschirr und die wunderschönen Glaswaren gehörten der Vergangenheit an. Meyer fokussiert sich seither konsequent auf die Bedürfnisse des Handwerks mit Profi-Werkzeugen, Maschinen, Beschlägen im Innenausbau sowie Befestigungs- und Montagetechnik. Seit einigen Jahren profiliert sich Meyer auch im Bereich Arbeitsbekleidung und -schutz. Marcel W. Buess Die Eisenwarenhandlung Seiler wurde 1864 eröffnet. 24 Jahre später übernahm sie August Meyer. Das Geschäft an der Rathausstrasse im Jahr 1978. Mittlerweile wurden auch Spiel waren und Haushaltgeräte verkauft. Der neue Standort im Schönthal, hier ein Bild aus dem Jahr 1994, konzentriert sich voll auf die Bedürfnisse der Handwerker. FOTOS ZVG Der Standpunkt stellt in einer Serie die ältesten Mitgliedsbetriebe der Baselbieter Gewerbeund Industrievereine vor. Als Nächstes erscheint: Wirtschaft Heyer, Biel- Benken, gegründet 1685. Mitglied Gewerbeverein Oberwil und Biel-Benken. LINKS www.meyerhwz.ch INTERVIEW – Tradition und Innovation seien beim «Meyer Handwerkerzentrum» keine Gegensätze, sagt Geschäftsführer Andreas Diener. Sein Unternehmen habe die Zeichen der Zeit erkannt und setze seit 1998 auf das Onlineportal «meySHOP». Dieses werde laufend den sich ändernden Bedürfnissen angepasst. «Früher verkauften wir nur Produkte, heute immer mehr Dienstleistungen» Seit 25 Jahren führt Andreas Diener die Geschäfte des «Meyer Handwerkerzentrums». Damit trägt bereits die vierte Generation die Verantwortung für diesen Liestaler Traditionsbetrieb. Gerade im digitalen Zeitalter will das Unternehmen den Handwerkern der Region eine kompetente und verlässliche Anlaufstelle bieten – vor allem mit zeitgemässen Dienstleistungen. Andreas Diener, Geschäftsführer «Meyer Handwerkerzentrum». FOTO MWB ren wir damit wohl zu den Internet- Pionieren. Seither haben wir das Portal «meySHOP» konsequent ausgebaut und den sich verändernden Bedürfnissen laufend angepasst. Wir pflegen eine partnerschaftliche Nähe zu unseren Kunden und garantieren eine professionelle Produktequalität. Tradition und Innovation sind bei uns keine Gegensätze, sondern wir er- Standpunkt: Herr Diener, wie kann man im Zeitalter des schnellen Internethandels als Handwerkerzentrum noch erfolgreich tätig sein? • Andreas Diener: Indem man die Zeichen der Zeit frühzeitig erkennt und reagiert. So haben wir bereits 1998 einen eigenen Onlineshop aufgeschaltet. In unserer Branche gehögänzen beides zugunsten unserer handwerklichen Kunden. Wie viele Käufe werden noch im Laden getätigt? • Rund 30 Prozent unseres Umsatzes realisieren wir nach wie vor direkt im Laden. Auch im digitalen Zeitalter schätzen unsere Kunden die fachmännische Beratung vor Ort. In unserer Ladenausstellung erhalten die Handwerker alle erforderlichen Informationen zu den einzelnen Produkten. Wir haben mehr als 30 000 Artikel an Lager. Das Spektrum reicht vom kleinsten Scharnier über den Design-Türdrücker, Fräsmaschinen oder Druckluftwerkzeuge bis zum speziellen Sicherheitsschuh. Früher verkauften wir ausschliesslich Produkte, heute bieten wir immer mehr Dienstleistungen an – getreu dem Motto meines Urgrossvaters August Meyer, der seinen Kunden viel Zeit, Nerven und Geld sparen wollte. Dieser Tradition fühlen wir uns nach wie vor verpflichtet und fahren sehr gut damit. Welche Dienstleistungen stehen aktuell im Vordergrund? • Wir haben eine Fülle sehr nützlicher Dienstleistungen. Unter dem Tool «meyTRACK» haben wir zum Beispiel eine Software entwickelt, mit welcher jeder Betrieb mit Monteuren seine Werkzeuge optimal verwalten kann. Er weiss damit, wo sich seine Werkzeuge, Maschinen und Geräte befinden. Er hat so jederzeit und an jedem Ort den Überblick über seine Betriebsmittel. Laufend gibt es neue Produkte und Werkzeuge, welche dem Handwerker helfen, effizienter zu arbeiten oder bessere Arbeits resultate zu erzielen. Damit diese Effekte auch eintreffen, bieten wir unter «meyFORUM» praxisorientierte Schulungen und Workshops an. Wir führen auch Kurse und Informationsanlässe im Bereich Montagetechnik im Metall-, Holzbau und Elektrofach durch. Kann man bei Ihnen auch Werkzeuge leasen? • Selbstverständlich. Mit unserer Dienstleistung «meyFLEET» können die Handwerker Werkzeuge während 36 Monaten leasen. Die Unterhaltskosten für Wartung und Reparaturen gehen während dieser Zeit zu unseren Lasten. Und bei einem Defekt stellen wir kostenlos ein Leihgerät. Interview: Marcel W. Buess

Haus der Wirtschaft -– Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie RATGEBER BL 15 15. Dezember 2017 – Schweizerische Gewerbezeitung DACH UND WAND BASELLAND Lehrpersonen interessierten sich zuwenig für EFZ-Ausbildung. Mehr Präsenz an den Schulen Landrat Matthias Ritter, Präsident des Verbands Dach und Wand Baselland, berichtet an der Herbstversammlung über die vergangene Berufsschau. FOTOS MWB An der Herbstversammlung des Verbands Dach und Wand Baselland blickte Präsident Matthias Ritter auf die diesjährige Berufsschau zurück. Die Organisation sei wie immer tadellos gewesen. Er dankte seinen Verbandsmitgliedern für die Unterstützung im Rahmen der Standbetreuung und auch für die Präsenz der Lernenden. Am Beispiel eines Dachs, eines Flachdachs und einer Fassade habe man das ganze Gebäudehülle-Spektrum aufzeigen können. Sehr positiv sei auch die Wiederverwendung der traditionellen Berufsbezeichnung «Dachdecker» aufgenommen worden. Darunter könne man sich wieder etwas Konkretes vorstellen, stellten verschiedene Votanten fest. Bedauert wurde allgemein, dass sich die Lehrpersonen praktisch nur über die Praktikerlehre informieren wollten. Bezüglich der EFZ-Ausbildung habe es leider sehr wenige Anfragen gegeben. Mehrere Berufskollegen forderten deshalb eine intensivere Präsenz des Verbands respektive von Lehrfirmen an den Schulen. «Wir müssen unsere Berufsbilder mehr bewerben», sagte Ritter. Neue Dienstleistungen des Dachverbands Andreas Bergamini, der Baselbieter Vertreter im Zentralvorstand des schweizerischen Dachverbands, orientierte seine Berufskollegen über die kürzlich stattgefundene Konferenz der Sektions präsidenten. Mit einem zielgruppenorientierten Bildungsangebot will Gebäude hülle Schweiz ihren Mitgliedern einen noch grösseren Mehrwert erbringen als bisher. Im Weiteren will sich der Verband auch gegenüber Planern oder Bauführern öffnen. Künftig soll es auch eine «Technische Kommission Spengler» geben. Neu will der Verband Fachtagungen in den Bereichen Flachdach und Fassadenbau durchführen. Marcel W. Buess An der Herbstversammlung nahmen auch Claudio Kellen berger (links) und Alex Jeker, e. Vorstandsmitglied Verband Dach und Wand Baselland, teil. POLIT-KOLUMNE Raumplanung als Quadratur des Kreises Auf den ersten Blick liest sich das wie ein sinnvoller Vorschlag zur Ergänzung der Bundesverfassung (Artikel 75, Absatz 4–7): «Bund, Kantone und Gemeinden sorgen (...) für günstige Rahmenbedingungen für nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens in kleinräumigen Strukturen mit hoher Lebensqualität und kurzen Verkehrswegen. Anzustreben ist eine Siedlungsentwicklung nach innen, die im Einklang steht mit hoher Lebensqualität und besonderen Schutzbestimmungen. Die Ausscheidung neuer Bauzonen ist nur zulässig, wenn eine andere unversiegelte Fläche von mindestens gleicher Grösse und vergleichbarem potenziellem landwirtschaftlichem Ertragswert aus der Bauzone ausgezont wird.» Das schlägt die grüne Volksinitiative «Zersiedelung stoppen – für eine nachhaltige Siedlungsentwickung (Zersiedelungsinitiative)» vom 7. April 2015 Volk und Ständen zur Annahme vor. Der Bundesrat beantragte den eidgenössischen Räten am 11. Oktober 2017 aber, die Initiative sei zu verwerfen. Dies ruft nach Erläuterung. Denn der Bundesrat selber findet: «Das Ziel einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung ist zu begrüssen.» Das Problem stecke jedoch in den Details: «Das generelle, unbefristete Einfrieren der Bauzonenfläche nimmt keine Rücksicht auf kantonale und regionale Unterschiede. Es benachteiligt die Kantone, die haushälterisch mit dem Boden umgegangen sind. In gewissen Gegenden bestünde die Gefahr einer nicht mehr vertretbaren Baulandverknappung, was ein ausgeprägtes Ansteigen der Grundstückspreise mit allen negativen Begleiterscheinungen (z. B. höhere Wohn- und Gewerbekosten) nach sich ziehen würde. Neuansiedlungen von Unternehmen könnten übermässig erschwert werden, was die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz beeinträchtigen würde. Bei einer Annahme der Initiative würde die Landwirtschaft in ihren Entwicklungsmöglichkeiten stark eingeschränkt.» Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus- Redaktion der «Basler Zeitung» Als Reaktion auf die stetig wachsende Siedlungsfläche haben die eidgenössischen Räte 2012 eine Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) verabschiedet. Die Umsetzung ist seit 1. Mai 2014 in vollem Gang. Allein schon deswegen scheint es nicht sinnvoll, neue Kriterien zur Schaffung von Bauzonen zu erlassen, bevor aussagekräftige Erfahrungen zur Wirkung der jüngsten Revision vorliegen. Dass der Bundesrat im Sommer 2017 parallel dazu einen Entwurf für eine zweite RPG-Revision in die Vernehmlassung schickte, macht die Lage auch nicht einfacher. Heute umfassen die Bauzonen der Schweiz rund 230 000 Hektaren. Etwa ein Fünftel davon ist nicht überbaut. In manchen Gemeinden reichen die Bauzonen für mehr als 50 Jahre. Eine Studie über Bauzonenreserven und künftigen Bedarf ergab, dass es in gewissen Gebieten zu grosse Bauzonenreserven hat, aber oft halt nicht am richtigen Ort, nämlich in eher ländlichen Gebieten, wo die Nachfrage vergleichsweise tief ist. Für den Hauseigentümer verband Schweiz (HEV) stellen sich deshalb Fragen: «Es besteht zurzeit kein dringender Handlungsbedarf für eine erneute Revision des RPG. Die ständige Revision der Raumplanung schafft Rechtsunsicherheit und muss vermieden werden.» Statt die Schutzansprüche weiter zu verschärfen, sei mehr raumplanerischer Handlungsspielraum zu schaffen. Auch der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) steht dem zweiten RPG-Revisionsversuch kritisch gegenüber. Stossrichtung und Zeitplan müssten überarbeitet werden, um den Handlungsspielraum der Kantone zu vergrössern und die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet nicht zu gefährden. Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse schliesslich findet den Ansatz falsch: «Die Zersiedelungsinitiative ist fortschrittsfeindlich. Heute lässt sich noch kaum abschätzen, wie die Raumbedürfnisse in einem digitalisierten Zeitalter aussehen werden. Die jungen Grünen fordern, dass kleinräumige Strukturen gefördert werden sollen. In der Realität wird der Alltag jedes Einzelnen aber immer vernetzter und weitläufiger. Heute festzulegen, dass die Zukunft in kleinräumigen Strukturen liegen soll, ist deshalb wenig sinnvoll.» Das Hauptproblem der Schweiz bestehe darin, dass es zu aufwendig sei, in den Zentren zu bauen. Die Bauherrschaften seien dort mit zu detaillierten Regelungen bezüglich Ortsbildschutz, Lärmvorschriften, Nachbarrekursen und anderen Hürden konfrontiert. Solange es viel einfacher sei, am Ortsrand zu bauen, werde sich an der fehlgeleiteten Siedlungsentwicklung wenig ändern, befürchtet der Wirtschaftsdachverband: «Viel wirkungsvoller wäre es, die Vorschriften und Prozesse für das Bauen in den Zentren zu vereinfachen, damit tatsächlich mehr Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten entstehen können.» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Ordnet der Arbeitgeber eine Weiterbildung an, muss er diese auch bezahlen. Bei lediglich wünschenswerten Zusatzausbildungen empfiehlt sich eine schriftliche Regelung. Weiterbildung sollte schriftlich geregelt sein Das Jahresendgespräch bietet Gelegenheit, im Sinne der Mitarbeiterförderung die Weiterbildung des Arbeitnehmenden zu thematisieren. Wann muss der Arbeitgeber die Kosten dafür übernehmen und was ist generell zu beachten, wenn Arbeitgeber und Mitarbeitende den Besuch einer Weiter bildung regeln wollen? Barbara Gfeller, Fürsprecherin, Legal-Team Wirtschaftskammer. Ordnet der Arbeitgeber eine Weiterbildung an, gilt diese als für die Ausführung der Arbeit notwendig und die entstandenen Kosten sind von ihm zu ersetzen. Zudem besteht während des Besuchs der Weiterbildung Anspruch auf Lohnzahlung. Anders verhält es sich, wenn die Weiterbildung bloss wünschenswert ist und für die Arbeitsausführung nicht zwingend erforderlich ist. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die Kosten auch nur teilweise übernehmen. Ein generelles Recht auf Weiterbildung hat der Mitarbeitende nur dann, wenn ein Anspruch im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag festgehalten ist. Gemäss Bundesgesetz über die Weiterbildung hat der Arbeitgeber immerhin die Pflicht, die Weiterbildung der Mitarbeitenden zu begünstigen. Vor Ausbildungsbeginn regeln Unabhängig davon, ob die Weiterbildung notwendig oder nur wünschenswert ist, empfiehlt es sich, vor Ausbildungsbeginn gewisse Punkte in einer schriftlichen Vereinbarung zu regeln. Nebst den allgemeinen Grundlagen zur Weiterbildung (Beginn, Dauer, Kosten, Anrechnung als Arbeitszeit) sollte insbesondere geregelt werden, wer die Kosten trägt, wenn vor dem Abschluss der Weiterbildung oder kurz danach eine Kündigung erfolgt. Ist die Weiterbildung betrieblich notwendig, ist eine Kostenüberwälzung auf den Arbeitnehmenden ausgeschlossen, selbst wenn dieser ohne weiteren Grund das Arbeitsverhältnis kündigt. Demgegenüber ist eine Kostenüberwälzung möglich, wenn die Weiterbildung einen generellen und dauerhaften Vorteil auf dem Arbeitsmarkt bietet. Rückzahlung bei Kündigung Ein solcher Rückzahlungsvorbehalt für den Fall der Kündigung muss jedoch zeitlich befristet und betragsmässig beziffert sein, weil der Arbeitnehmende dadurch in seiner Kündigungsfreiheit eingeschränkt ist. Da der Mitarbeitende das durch die Weiterbildung erlangte Fachwissen bei der Arbeit einsetzt, wird in der Praxis der von ihm zu tragende Kostenanteil mit dem Laufe der Zeit kleiner. Allerdings rechtfertigt nicht jede Kündigung eine Rückzahlung der Weiterbildungskosten durch den Arbeitnehmenden. Kündigt der Arbeitgeber, ohne dass der Mitarbeitende dazu Anlass gegeben hätte, oder der Arbeitnehmende aus vertretbaren Gründen, muss eine Kostenüberwälzung entfallen. Ohne anders lautende Vereinbarung hat der Arbeitgeber in diesen Fällen sogar die Kosten einer noch nicht abgeschlossenen Weiterbildung zu übernehmen. LEGAL-TEAM Fürsprecherin Barbara Gfeller ist Leiterin des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer Baselland für Auskünfte zur Verfügung. Barbara Gfeller ist erreichbar unter Telefonnummer 061 927 66 70 oder via E-Mail: b.gfeller@kmu.org. IMPRESSUM standpunkt Herausgeber/Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14 – verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14 – redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: •Wirtschaftskammer Baselland •Arbeitgeber Baselland •Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 Internet: www.kmu.org E-Mail: standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland E-Mail: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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