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Standpunkt 451, 22.9.2017

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

BL 4 IMPFAKTION 22.

BL 4 IMPFAKTION 22. September 2017 – Schweizerische Gewerbezeitung Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie GRIPPE-IMPFUNG – Die Wirtschaftskammer führt ihre diesjährige Grippe-Impfaktion wiederum in Zusammenarbeit mit dem Basellandschaftlichen Apotheker-Verband durch. Erstmals impfen die Apotheker auf Wunsch direkt vor Ort bei den Firmen. Apotheken machen neu KMU-Besuche Die Wirtschaftskammer Baselland und der Baselbieter Apothekerverband machen es den Unternehmen, die sich auch dieses Jahr mit ihren Mitarbeitenden an der Grippe- Impfaktion beteiligen, noch einfacher als in den vergangenen Jahren. Bei Firmen mit mehr als zehn impfbereiten Personen organisieren die Apotheken einen Impftermin direkt am Sitz des teilnehmenden Unternehmens. «Die Mitarbeitenden sparen sich so den Gang zur Apotheke und können sich direkt an der Arbeitsstelle impfen lassen», sagt Landrat Markus Meier, Stv. Direktor der Wirtschaftskammer Baselland. Impfung lohnt sich auf jeden Fall Ob am Arbeitsplatz oder in der Apotheke: Die Impfung gegen das Grippe virus lohnt sich auf jeden Fall: Jedes Jahr erkranken viele gesunde Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwischen 16 und 65 Jahren. Selbst wenn diese nur leicht oder gar nicht erkranken, so können sie doch das Grippevirus an alte oder durch Krankheit geschwächte Menschen übertragen, bei denen die Grippe fatale Folgen haben kann. Die Impfung schütze die Mehrzahl der geimpften Personen vor einer Grippeerkrankung und deren Folgen, sagt Ursula Refardt, Inhaberin der Birs-Apotheke in Birsfelden und Vorstandsmitglied des Basellandschaftlichen Apotheker-Verbands. «Dank der Impfung verfügt der Körper über schützende Antikörper.» Vor allem in den Risikogruppen verhindere die jährliche Impfung schwere Krankheitsverläufe und Pflegenotfälle. Unter der Grippe litten gemäss Markus DIESE 31 BASELBIETER APOTHEKEN MACHEN BEI DER GRIPPE-IMPFAKTION MIT: 4102 Binningen • Kronen Apotheke Oberwilerstrasse 2 061 421 66 16 • St. Margarethen-Apotheke AG Hauptstrasse 46 061 421 34 11 4104 Oberwil • Apotheke Söll Hauptstrasse 15 061 406 99 20 4107 Ettingen • Blauen Apotheke Drogerie Therwilerstrasse 11 061 721 60 10 4123 Allschwil • Amavita Apotheke Paradies Spitzwaldstrasse 215 058 851 32 43 • Apotheke am Lindenplatz Langmattweg 1 4123 Allschwil 061 481 60 00 • Dorfplatz-Apotheke Baslerstrasse 29 061 481 44 59 4127 Birsfelden • TopPharm Apotheke Gächter – Migros Birsfelden Chrischonastrasse 2 061 261 66 00 • Hard-Apotheke Hauptstrasse 53 061 317 97 77 • TopPharm Arena für Gesundheit Birs-Apotheke Hauptstrasse 78 061 311 14 13 4132 Muttenz • TopPharm Apotheke Arbogast St. Jakobsstrasse 1A 061 461 10 22 • TopPharm Apotheke Schänzli St. Jakobsstrasse 140 061 461 10 24 4133 Pratteln • TopPharm Apotheke Gächter – Pratteln Bahnhof Bahnhofstrasse 3A 061 821 57 63 • TopPharm Apotheke Gächter – Migros Pratteln Burggartenstrasse 21 061 826 91 00 4142 Münchenstein • Gartenstadt Apotheke Stöckackerstrasse 8 061 411 09 23 Meier aber auch die KMU: Während der Grippesaison gehen bis zu zwölf Prozent aller Fälle von Arbeitsunfähigkeit auf das Konto der Grippe. «Betriebe, die der Belegschaft einen Impfschutz ermöglichen, schützen nicht nur ihre Mitarbeitenden vor der Grippe, sie ersparen sich auch unangenehme und teure Produktionsausfälle wegen krankheitsbedingter Absenzen», sagt Meier. Ein Telefonanruf genügt Unternehmen, die sich auch dieses Jahr mit ihren Mitarbeitenden an der Grippe-Impfaktion der Wirtschaftskammer Baselland beteiligen, genügt ein Telefonanruf an eine in der Nähe gelegene Apotheke (siehe Liste unten). Die Mitarbeitenden können sich dann dort impfen lassen, wann es ihnen zeitlich am besten passt. «Apotheken sind sechs Tage pro Woche von morgens bis abends geöffnet. Die Impfwilligen können sich also unkompliziert impfen lassen», sagt Ursula Refardt von der Birs-Apotheke in Birsfelden. Nur für Gruppen mit mehr als fünf Personen oder für die Organisation eines Impftermins vor Ort ist noch eine Reservation nötig (siehe Text rechts). Reto Anklin Weitere Informationen zur Grippeimpfung finden sich auf der Website des Bundesamts für Gesundheitswesen. Auskünfte zur Grippe-Impfaktion der Wirtschaftskammer erteilt: Martin Moos Telefon: 01 927 65 45 E-Mail: m.moos@kmu.org LINK www.impfengegengrippe.ch 4144 Arlesheim • Amavita Apotheke Schneeberger Bachweg 1 058 851 32 72 • Saner Apotheke AG Ermitagestrasse 9 061 701 17 00 Die Impfungen in den an der Grippe-Impfaktion der Wirtschaftkammer Baselland beteiligten Apotheken werden von autorisierten Fachpersonen ausgeführt. FOTO ZVG 4147 Aesch • TopPharm Apotheke Kunz Hauptstrasse 105 061 751 17 22 4153 Reinach • Apotheke-Drogerie Hornstein Angensteinerstrasse 5 061 717 99 33 • TopPharm Apotheke Parfümerie Liechti im Dorf Hauptstrasse 27 061 711 21 21 • TopPharm Apotheke Parfümerie Liechti im Mischeli Niederbergstrasse 1 061 711 11 44 4242 Laufen • Stedtli Apotheke Hauptstrasse 20 061 765 96 96 • DROPA Drogerie Apotheke Bahnhofstrasse 11 061 761 62 25 4410 Liestal • Bahnhof Apotheke Liestal Bahnhofplatz 11 061 922 09 22 • TopPharm Studer Apotheke Altstadt Rathausstrasse 53 Telefon 061 927 94 60 • TopPharm Studer Apotheke Bücheli Center Büchelistrasse 10 4410 Liestal Telefon 061 605 90 40 4414 Füllinsdorf • AB Lindenapotheke Hauptstrasse 2 061 901 72 32 • DROPA Drogerie Apotheke Schönthal Mühlerainstrasse 19 061 901 71 71 4416 Bubendorf • TopPharm Apotheke Gmünder Bad Bubendorf Grüngenstrasse 1 061 921 80 90 4450 Sissach • Central-Apotheke Hauptstrasse 46 061 971 29 01 4460 Gelterkinden • Apotheke Handschin Poststrasse 9 061 985 99 66 SO FUNKTIONIERT ES Die Grippe-Impfaktion der Wirtschaftskammer Baselland und des Apothekerverbands Baselland dauert vom Montag, 9. Oktober 2017, bis zum Samstag, 8. Dezember 2017. Sie findet in 31 Apotheken im ganzen Kanton Baselland statt. • Wählen Sie aus der unten links stehenden Liste jene Apotheke aus, bei welcher Sie Ihre mitmachenden Mitarbeitenden impfen lassen wollen (es können auch mehrere Apotheken ausgewählt werden). • Klären Sie in Ihrem Unternehmen ab, wer von Ihren Mitarbeitenden sich in diesem Zeitraum – freiwillig – in der von Ihnen ausgewählten Apotheke gegen Grippe impfen lassen möchte. • Melden Sie der ausgewählten Apotheke telefonisch, wie viele Mitarbeitende sich impfen lassen wollen. Ab 5 Mitarbeitenden, die sich gemeinsam in einer Gruppe impfen lassen wollen, ist eine Terminvereinbarung erforderlich. • Die Mitarbeitenden, die sich impfen lassen wollen, suchen die Ihrer Voranmeldung entsprechende Apotheke auf und melden sich vor Ort mit Vorname, Name, der Adresse ihres Unternehmens und dem Stichwort «Grippe-Impfung Wirtschaftskammer Baselland». • Die Impfungen werden von autorisierten Fachpersonen vorgenommen. • Die ausgewählte Apotheke erstellt nach Abschluss der Aktion eine Gesamtrechnung an Ihr Unternehmen. Der Spezialpreis einer Impfung beläuft sich auf 39 Franken inkl. gesetzliche Mehrwertsteuer. Mitglieder der Wirtschaftskammer Baselland erhalten einen Rabatt von 20 Prozent. • Bei Unternehmen mit mehr als zehn Impfungen ist neu auch eine Impfung vor Ort im Betrieb möglich. Kontaktieren Sie eine der an der Impfaktion beteiligten Apotheken, um die Details einer Impfaktion vor Ort zu besprechen. ra

WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG Haus der Wirtschaft -– Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie 22. September 2017 – Schweizerische Gewerbezeitung BL 5 BAUMEISTERVERBAND Schweizerischer Baumeisterverband veröffentlicht Quartalserhebung. Solides erstes Halbjahr WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG – Die Regierung präsentiert ein Wirtschaftsförderungsgesetz – statt Lösungen zu bieten, will sie den unbrauchbaren Status quo zementieren, sagt Christoph Buser. «Vorlage zurück an den Absender» Unbrauchbar sei sie, die Teilrevision des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft (Wirtschaftsförderungsgesetz). Entsprechend vernichtend sieht die Vernehmlasssungsantwort der Wirtschaftskammer aus. «Zurück an den Absender», sagt Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser, und erklärt, welches die Schwachpunkte der Vorlage sind. Der Baumeisterverband rechnet mit Umsätzen im Bereich des Vorjahres. FOTO ARCHIV Die Umsätze im Schweizer Bauhauptgewerbe sind im ersten Halbjahr 2017 gegenüber dem Vorjahr um sechs Prozent gestiegen. Zurückzuführen ist dies vor allem auf den Tiefbau. Dies geht aus der neusten Quartalsstatistik des Schweizerischen Baumeisterverbands hervor. Das Bauhauptgewerbe hat in den ersten sechs Monaten 9,5 Milliarden Franken umgesetzt, das sind 6,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Das zweite Quartal ist dabei etwas schwächer ausgefallen als das erste. Die Auftragslage deutet auf eine eher unspektakuläre Entwicklung in der zweiten Jahreshälfte hin. Die Umsätze dürften im Bereich des Vorjahres liegen. Aussichten im Hochbau verschlechtern sich Mittelfristig werden die Umsätze im Hochbau aber wohl zurückgehen. Darauf deuten insbesondere die Baubewilligungen hin. Das baubewilligte Volumen ging in den ersten sieben Monaten gegenüber dem Vorjahr um mehr als zehn Prozent zurück. «Vorher war es jahrelang sehr stabil, obwohl die Nachfrage aufgrund des geringeren Bevölkerungswachstums zurückging», heisst es in der Medienitteilung des Baumeisterverbands. Dies hatte zur Folge, dass mehr gebaut wurde als nachgefragt und die Leerstandsquote stieg. Aufgrund mangelnder Alternativen waren Investitionen in Immobilien, insbesondere in Mietwohnungen, dennoch attraktiv. Mittlerweile scheint dies nicht mehr vorbehaltlos der Fall zu sein. Kleinere, günstigere Wohnungen Die Planung passt sich der Nachfrage an. Dies zeigt sich auch daran, dass nur unwesentlich weniger Wohnungen geplant werden, das Volumen pro Wohnung aber abnimmt. Es werden kleinere, günstigere Wohnungen gebaut. Der Schweizerische Baumeisterverband geht davon aus, dass die Umsätze im Hochbau 2018 zurückgehen werden. Reto Anklin Der Tiefbau sorgt auch 2017 für eine positive Entwicklung (Bild H2-Baustelle 2010). FOTO ARCHIV Standpunkt: Herr Buser, die Vernehmlassungsantwort der Wirtschaftskammer zum Wirtschaftsförderunggesetz ist fast 20 Seiten lang. Ist die Vorlage so schlecht? • Christoph Buser: Ja. Der Regierung entgeht anscheinend, dass die Mühen und Schwierigkeiten rund um die Wirtschaftsoffensive der vergangenen Jahre grundsätzliche Schwachstellen in der kantonalen Wirtschaftsförderung offenbart haben. Wo sehen Sie diese grundsätzlichen Schwachstellen? • Die Baselbieter Wirtschaftsförderung hat keine Resultate vorzuweisen – anders als etwa der Kanton Aargau, Basel-Stadt oder auch der Kanton Solothurn. So sind mit der Standortpromotion seit Jahren kaum Ansiedlungen im Baselbiet gelungen, die Arealentwicklung kommt nicht vom Fleck, und die Bestandspflege ist wenig wahrnehmbar. Statt diese Schwachstellen konsequent anzugehen, beschreibt und beschönigt die Vorlage den heute gelebten Zustand. Wie stellt sich die Regierung denn gemäss der Vorlage die Wirtschaftsförderung vor? • Das ist ja das Problem: Es bleibt im Dunkeln, wie die Regierung die im Übrigen sehr akademisch gehaltenen, generellen Zielsetzungen der Wirtschaftsförderung erreichen will. «STATT DIE SCHWACH- STELLEN KONSEQUENT ANZUGEHEN, BESCHREIBT UND BESCHÖNIGT DIE VORLAGE DEN HEUTE GELEBTEN ZUSTAND.» Nachvollziehbare strategische Stossrichtungen fehlen. Auch Schwerpunkte bei der Umsetzungsplanung sucht man vergeblich. Ob, und in welchem Umfang künftig Wirtschaftsförderungs-Massnahmen noch finanziert werden, bleibt ebenfalls unklar. Ausserdem will die Regierung die Aktivitäten und Entscheidungskompetenzen der Wirtschaftsförderung weitgehend auf die Verwaltung konzentrieren. Das geht sicher in die gänzlich verkehrte Richtung. Sehen Sie keine positiven Aspekte in der Vorlage? Kritisiert die Wirtschaftsförderungsvorlage der Baselbieter Regierung: Christoph Buser, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, im Standpunkt-Interview. FOTOS ANKLIN WAS VON DER WIRTSCHAFTSOFFENSIVE BLEIBT Mit vielen Vorschusslorbeeren bedacht, hat der Kanton Baselland 2013 die Wirtschaftsoffensive gestartet. Diese wurde mit dem Legislaturprogramm 2012 bis 2015 zur Top-Priorität erklärt. Die Wirtschaftssubstanz wolle man «nachhaltig stärken und den heute unterdurchschnittlichen Ertrag der juristischen • Nicht wirklich. Warum will die Regierung den Wirtschaftsförderungsfonds und die Wirtschaftsförderungskommission – zwei zentrale Errungenschaften aus der Vergangenheit – abschaffen? Und weshalb ist insbesondere der Einbezug der Gemeinden nach wie vor völlig unklar, obwohl dies ein wichtiger Erfolgsfaktor für eine erfolgreiche Arealentwicklung wäre? Und weshalb wird weiterhin auf offenkundig wenig erfolgreiche Organisationsformen gesetzt? Welche Organisationsformen meinen Sie konkret? • Ein Beispiel ist BaselArea. Diese sogenannte Standortförderungsorganisation hat mit ihrer neuen Ausrichtung auf Innovationsförderung zwei Jahre lang keine einzige Ansiedlung im Baselbiet zustande gebracht. Nicht eine! Und das, obwohl alleine im vergangenen Jahr 80 Netzwerkveranstaltungen mit insgesamt 4000 Teilnehmenden durchgeführt wurden. Da müsste sich auch die Regierung fragen, was das aktuelle Setting noch mit einer wirksamen Standortpromotion zu tun hat. Schade um das viele ausgegebene Geld. Personen bis 2018 um 50 Prozent steigern», hiess es. Ende 2015 teilte die Regierung dann mit, dass die Wirtschaftsoffensive per 1. Januar 2016 in die neue Organisations einheit Standortförderung Baselland integriert und mit Fokus auf Innovation und wertschöpfungsintensives Wo wäre im Baselbiet anzusetzen? • Grundsätzlich kann ein Verkauf nur gelingen, wenn mit einem attraktiven Schaufenster Kunden in den Laden gelockt werden und diese dann dort Produkte in den Regalen kaufen können. Das ist im Fall Baselbiet ganz offensichtlich nicht der Fall. Deshalb sollte sich die Wirtschaftsförderung auf drei Kernthemen fokussieren. «DIE SOGENANNTE STANDORTPROMOTION BASELAREA HAT ZWEI JAHRE LANG KEINE EINZIGE ANSIEDLUNG IM BASELBIET ZUSTANDE GEBRACHT. NICHT EINE!» Welche Kernthemen sind das? • Erstens muss es gelingen, ein attraktiveres Standortprofil zu gestalten. Wenn das mittels generellen Steueranpassungen nicht möglich Wirtschaften weiterverfolgt würde. Heute zeigt sich: Trotz zahlreicher Initiativen und Ankündigungen und trotz eines jährlichen Budgets von mehr als zwei Millionen Franken aus der Kantonskasse wurden keine Verbesserungen erzielt. Die erhofften Ansiedlungen und Steuer einnahmen blieben aus. dan ist, dann sollte mittels einzelbetrieblichen Spezialmassnahmen mit wettbewerbsfähigen «Landing-Packages» geworben werden können. Zweitens sind die wenigen verbleibenden Areale an erstklassiger Lage raschmöglichst landrechtlich zu sichern und genügend zu erschliessen. Drittens ist bei den hiesigen Unternehmen das Potenzial in der Unternehmensentwicklung systematisch einzuholen und zu nutzen. All dies sucht man aber vergeblich in der Vorlage. Darum: Zurück an den Absender. Kann der Kanton diese Aufgaben im Alleingang lösen? • Nein. Wirtschaftsförderung erfordert eine Verbundslösung. Um dies zu ermöglichen, muss gesetzlich verankert werden, dass nicht nur der Kanton und die Gemeinden, sondern auch die private Interessen- und Anspruchsgruppen zu integrieren sind. Gibt es entsprechende Beispiele in der Schweiz? • Ja. Durchaus. Wie es gehen könnte, zeigt das Beispiel des Kantons Luzern. Dort wird das Kooperationsprinzip im «Gesetz über die Wirtschaftsförderung und die Regionalpolitik» mittels eines eigenen Paragraphen manifestiert. Die Lösung liegt auch im Baselbiet klar bei einem Public-Private-Partnership- Modell. Interview: Daniel Schindler

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