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Standpunkt 451, 22.9.2017

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

BL 10 TRADITIONSBETRIEBE

BL 10 TRADITIONSBETRIEBE 22. September 2017 – Schweizerische Gewerbezeitung Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie TIBA AG – Vor 115 Jahren baute Heinrich Schweizer in seiner «Mechanischen Werkstätte» in Titterten die ersten Herde und Öfen. Das Unternehmen wurde zur Tiba AG, die ihre mittlerweile weltweit bekannten und geschätzten Herd- und Ofenprodukte in Bubendorf herstellt. Natürliche Wärme für die ganze Welt Im Jahr 1902 begann die in Titterten domizilierte «Mechanische Werk stätte Heinrich Schweizer» mit der Herstellung von Herden und Öfen. Die heutige Tiba AG führt ihre Firmengeschichte auf diesen Produktionsbeginn zurück und feierte 2002 in Bubendorf ihren 100. Geburtstag. Eigentlich ist das Baselbieter Traditionsunternehmen noch 54 Jahre älter. Der Ursprung der Tiba AG reicht nämlich bis ins Jahr 1848 zurück. IN KÜRZE Gründer Heinrich Schweizer Damals zog der Kunstschlosser Heinrich Schweizer-Hersberger vom solothurnischen Däniken nach Titterten. Dort richtete er eine Schlosserei und Schmiede ein. Schweizer begann mit einem Betriebskapital von fünf Franken. Sämtliche Werkzeuge, die er für seine Tätigkeit benötigte, fertigte er selber an: Amboss, Hämmer und Zangen. Drei Jahre später erwarb der Tiba-Gründungsvater eine Liegenschaft im Titterter Rank, wo er eine grössere Werkstatt einrichten konnte. Aus der Heimatkunde von Titterten erfahren wir, dass Schweizer für die Bauern Ackerwerkzeuge, Ketten und Radreifen schmiedete. «In Notzeiten kam er über die Runden, indem er seine Produkte bei öffentlichen Versteigerungen an den Mann brachte.» Nebenbei betrieb er mit seinen Kindern einen Landwirtschafts betrieb. DIE ÄLTESTEN BASELBIETER BETRIEBE Später stellte er Bestandteile für Posamenterstühle her. Nachdem sich dieser Fabrikationszweig sehr erfolgreich entwickelte, konnte er auch Mitarbeiter und Lehrlinge einstellen. Umzug nach Bubendorf Im Jahr 1896 übernahm Heinrich Schweizer-Schweizer den Betrieb seines Vaters, den er zu einer mechanischen Werkstätte ausbaute. Dort nahm der Tiba-Kochherdbau seinen Anfang. 1933 übernahm mit den Söhnen Willy, Paul und Max die dritte Generation den Betrieb. Die Firma trug fortan den Namen «H. Schweizer Söhne». Da die Betriebsräumlichkeiten in Titterten aus allen Nähten platzten, musste nach dem Zweiten Weltkrieg ein neuer Betriebsstandort gefunden Die Belegschaft der Tiba AG. werden. In Bubendorf fand man ein geeignetes Grundstück, auf dem ein geräumiges Betriebsgebäude erstellt wurde. Seit 1947 stellt die Firma ihre mittlerweile weltweit bekannten und geschätzten Herd- und Ofenprodukte in Bubendorf her. Titterten – Baselland Mit der Entwicklung von neuen Herdund Ofenmodellen drängte sich die Etablierung einer geschützten Marke auf. Die erfinderischen Handwerker wählten schliesslich den Namen Tiba, der sich von den beiden ersten Buchstaben des Gründungsorts Titterten und des Standortkantons Baselland ableitete. Als viele Jahre später, nämlich 1961, die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft stattfand, wurde diese Marke zum neuen Firmennamen: Tiba AG. 1980 fand der Einstieg in den Bereich «Wärmesysteme und Solar» statt und zehn Jahre später begann die Tiba mit dem Bau von Cheminéeöfen. 2015 wurde ein innovatives Wärmepumpensystem entwickelt. Vor einem Jahr fand die Übernahme des 1872 gegründeten Tonwerks Lausen statt. Zur Sicherung des Fortbestands der Tiba AG als Baselbieter Familienunternehmen wurde die Firma im Jahre 1997 von der Familie Bühler übernommen, welche die Tiba seither erfolgreich führt. Marcel W. Buess Das Werksgelände der Tiba AG in Bubendorf. Heinrich Schweizer (links) in seiner «Mechanischen Werkstätte» in Titterten. FOTOS ZVG Tiba AG Hauptstrasse 147 4416 Bubendorf Gegründet: 1902 Anzahl Mitarbeitende: 110 Anzahl Lernende: • 2 Kaufmann/frau EFZ • 1 Polymechaniker/in EFZ Mitglied von Gewerbe- und Industrieverein Bubendorf und Umgebung Der Standpunkt stellt in einer Serie die ältesten Mitgliedsbetriebe der Baselbieter Gewerbeund Industrievereine vor. Als Nächstes erscheint: Cordag AG Aesch, gegründet 1865, Mitglied von Gewerbe und Industrie Aesch. LINKS www.tiba.ch INTERVIEW – Lukas Bühler, Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer der Tiba AG, will das Unternehmen als unabhängigen Baselbieter Traditionsbetrieb in die Zukunft führen. Sehr stolz ist Bühler auf die Entwicklungsabteilung. Dank ihr wartet Tiba immer wieder mit selbst entwickelten Neuheiten auf. «Unsere Unternehmensstrategie ist langfristig ausgerichtet» Seit 20 Jahren gehört die Tiba AG der Familie Bühler. Heute trägt Lukas Bühler als Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer die oberste Verantwortung und führt eine 169 Jahre alte Firmengeschichte fort. Heute sieht sich die Tiba AG als Partnerin für natürliche Wärme. Standpunkt: Herr Bühler, Ihre Familie übernahm vor genau 20 Jahren die Tiba AG. Welche Strategie verfolgen Sie mit diesem Investment? • Lukas Bühler: Wir sind ein Familienunternehmen und wollen die Tiba AG als unabhängigen Baselbieter Traditionsbetrieb in die Zukunft führen. Unsere Unternehmensstrategie ist langfristig ausgerichtet und die Lukas Bühler, Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer Tiba AG. Zufriedenheit unserer Kunden und Partner liegt uns am Herzen. Wir wollen möglichst nachhaltige und qualitativ hochstehende Produkte und Lösungen anbieten. Die Tiba AG hat sich ja schon frühzeitig im Bereich von alternativen Wärmesystemen engagiert. • Das ist richtig. Wir sind bereits vor gut 40 Jahren ins Solargeschäft eingestiegen. 1980 wurden die ersten Tiba-Solaranlagen ausgeliefert. Wir dürfen uns durchaus als Solarpioniere bezeichnen. Welche Motivation steht hinter diesem Engagement? • Es gibt viele ökonomisch oder ökologisch überzeugende Argumente, die für alternative Wärmesysteme sprechen. Doch ein Grund, der sich wie ein roter Faden durch all die Jahrzehnte unserer Firmengeschichte zieht, ist der Wunsch nach Unabhängigkeit: Wer mit Sonne, Erdwärme oder Holz Wärme erzeugt, ist unabhängiger von politischen Entwicklungen in erdölund erdgasförderenden Regionen. Seit den Achtzigerjahren betreibt die Tiba AG auch eine eigene Entwicklungsabteilung. • Darauf sind wir sehr stolz. Seither konnten wir immer wieder mit selbst entwickelten Neuheiten aufwarten. 1994 wurden wir für die erste Stückholzfeuerung mit elektronischer Verbrennungsregelung mit dem Innovationspreis beider Basel ausgezeichnet. Sechs Jahre später gelang uns mit dem Multifunktionsofen Sirius sogar eine Weltneuheit. Vor zehn Jahren wurde unser Herdprogramm komplett überarbeitet. Alle Geräte entsprechen den verschärften Umweltnormen und -anforderungen. Wie sieht der nächste Entwicklungsschritt aus? • Wir werden demnächst eine eigene Stahlküchen-Linie mit emaillierten Farbfronten lancieren. Vor einem Jahr haben Sie mit dem Tonwerk Lausen einen weiteren Baselbieter Traditionsbetrieb übernommen. Wie kam es zu dieser Übernahme? • Das Tonwerk und die Tiba arbeiten seit gut 50 Jahren sehr gut und partnerschaftlich zusammen. Mit den qualitativ hochstehenden Cheminée- und Speicheröfen von Tonwerk können wir unsere Angebotspalette ideal ergänzen und abrunden. Wir führen die Tonwerk-Produkte bewusst als eigenständigen Brand weiter. Interview: Marcel W. Buess

RATGEBER BL 11 Haus der Wirtschaft -– Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie 22. September 2017 – Schweizerische Gewerbezeitung BASELLAND TOURISMUS Derzeit läuft die 5. Austragung der Baselbieter Genusswoche. Saisonal & frisch Seit dem vergangenen 14. September und noch bis am 24. dieses Monats läuft die von Baselland Tourismus organisierte «5. Baselbieter Genusswoche» unter dem Motto «Regional, saisonal & frisch». Über 100 Anlässe haben zur kulinarischen Entdeckungsreise eingeladen oder werden dies noch tun. Zur Eröffnungsfeier am Donnerstag, 14. September, gab es eine grosse öffentliche Degustation. Lokale Produzenten und Verarbeitungsbetriebe verwandelten den Dorfplatz von Arlesheim in eine kulinarische Probiermeile. Stelldichein der regionalen Spezialitäten Ein weiteres Stelldichein der regionalen Spezialitäten fand am vergangenen Samstag, 16. September, statt: In Liestals Büchelistrasse wurde ein grosser Genussmarkt abgehalten. «Mehr als 30 Veranstalter bieten während den elf Tagen kulinarische Genüsse buchstäblich aus erster Hand», schreibt Baselland Tourismus in einer Medienmitteilung zur Genusswoche. Gastronomen, Bauern, Winzer, Bäcker, Metzger lassen die regionale Kochkunst und kulinarische Traditionen an spannenden Anlässen erleben und geniessen. Das Programm ist unter der unten stehenden Webadresse zu finden. Reto Anklin LINKS www.baselbieter-genusswoche.ch FAMILIENFREUNDLICHKEIT IN KMU – «Bad Bubendorf»-Patron Roland Tischhauser legt viel Wert auf Familienfreundlichkeit. Das Urteil der «Fachstelle UND» fällt durchwegs positiv aus. Ziel: Attraktivster Arbeitgeber in der Hotellerie Das Baselbieter Traditionsunternehmen «Bad Bubendorf Hotel» gehört zur Balance-Gruppe, der weitere fünf renommierte Hotellerie-Betriebe der Schweiz angehören. Im vergangenen Jahr stiess auch das ob Läufelfingen gelegene Bad Ramsach Quellhotel dazu. Balance will der attraktivste Arbeitgeber in der Schweizer Hotellerie sein. Diesem Anspruch lebt auch Roland Tischhauser, der «Bad Bubendorf»-Patron, nach. Familienfreundlichkeit wird in Bubendorf aus innerer Überzeugung nicht nur gross geschrieben, sondern Tag für Tag auch praktisch gelebt. Flache Hierarchien Dementsprechend bestehen flache Hierarchien und gut 20 der insgesamt 91 Mitarbeitenden üben eine Kaderfunktion aus. Die engere Geschäftsleitung besteht aus vier Personen, darunter das Inhaber-Ehepaar: Roland Tischhauser als Hotelier und Gastgeber und Eveline Tischhauser- Buser als Verantwortliche für Marketing und Verkauf. Gegen 30 Prozent aller Mitarbeitenden üben einen Teilzeitjob aus, wobei 20-Prozent-Pensen den grössten Anteil ausmachen. Die Beteiligung am Projekt «KMU im Baselbiet in Aktion: Familienfreundlichkeit als Erfolgsfaktor» war für Roland Tischhauser sehr wertvoll: «Uns wurde ein Spiegel vorgehalten. Diese Aussensicht bot Gelegenheit für eine Standortbestimmung. Zudem fand ein sehr interessanter und teils auch inspirierender Austausch mit den anderen beteiligten Betrieben statt.» Durchwegs positives Urteil Das Urteil der «Fachstelle UND» fällt durchwegs positiv aus: «Das Familienunternehmen Bad Bubendorf ist eine attraktive und fortschrittliche Arbeitgeberin.» Das Wohlbefinden und die Zusammenarbeit mit den Das Projekt «KMU im Baselbiet in Aktion: Familienfreundlichkeit als Erfolgsfaktor» war für Roland Tischhauser äusserst wertvoll. Die Aussensicht habe Gelegenheit für eine Standortbestimmung geboten. FOTO MWB Mitarbeitenden lägen der Geschäftsleitung am Herzen. Hinsichtlich Familienfreundlichkeit und Chancengleichheit attestiert die Fachstelle dem Familienbetrieb auch einige herausragende Stärken: «Die Kultur ist durch Offenheit, Verständnis, Unterstützung und auch Nahbarkeit geprägt, was zu einem guten Arbeitsklima beiträgt. Ferner wird transparent informiert und die Mitarbeitenden werden in die Weiterentwicklung des Hotels mit einbezogen. Es bestehen viele Teilzeitmöglichkeiten, auch solche mit tiefen Arbeitspensen.» Es ist Roland Tischhauser ein grosses Anliegen, für Wiedereinsteigerinnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu fördern. «Gerade die Hotellerie- und Gastrobranche eignet sich mit stundenweisen Einsätzen an Abenden und Wochenenden sehr ideal für familienfreundliche respektive -ergänzende Jobs», betont Tischhauser. Bad Bubendorf hält sich an GAV Trotz der sehr guten Positionierung hatte die Fachstelle Empfehlungen. Sowohl beim Mutterschafts- als auch beim Vaterschaftsurlaub will sich Roland Tischhauser bewusst an den landesweiten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Branche halten: 14 Wochen Mutter schaftsurlaub bei 100 Prozent Lohnfortzahlung; beim Vaterschaftsurlaub gelten fünf bezahlte Tage. Die Fachstelle empfahl die Erhöhung auf 20 Wochen respektive 10 Wochen. Hingegen wurde das betriebsinterne Mitarbeiter-Handbuch «A–Z Bad Bubendorf» um den Abschnitt «F wie Familienfreundlichkeit» erweitert. Zudem wurde der Persönlichkeitsschutz der Mitarbeitenden in allen Betriebsdokumenten explizit verankert und auch eine interne Vertrauensperson bezeichnet. Marcel W. Buess LINK www.badbubendorf.ch www.familienfreundliche-kmu.bl.ch RATGEBER RECHT – Arbeitgeber dürfen Kandidatinnen und Kandidaten für eine freie Stelle nicht googeln. Die Informationen könnten falsch sein, und die Betroffenen können sich nicht rechtfertigen. Googeln bei der Vorselektion gilt als unzulässig Muss eine Stelle neu besetzt werden, möchte sich der Arbeitgeber ein möglichst umfassendes Bild von den Kandidatinnen und Kandidaten verschaffen. Aber darf er Stellensuchende auch googeln? Nach Art. 328b OR darf der Arbeitgeber Daten über den Arbeitnehmer nur bearbeiten, soweit sie dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrags erforderlich sind. Auch wenn während des Bewerbungsverfahrens noch kein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, ist diese zwingende Bestimmung einzuhalten. Nach Treu und Glauben Im Weiteren hat sich der Arbeitgeber an die allgemeinen Datenschutzgrundsätze zu halten, wonach Personendaten nur rechtmässig und zu dem Zweck, der bei der Beschaffung angegeben wurde, bearbeitet werden dürfen. Zudem muss die Bearbeitung der Daten nach Treu und Glauben erfolgen und hat verhältnismässig zu sein. Mit dem Erstellen und Einreichen des Bewerbungsdossiers entscheidet der Barbara Gfeller, Fürsprecherin, Legal-Team Wirtschaftskammer. Bewerber selber, welche Informationen er einem potenziellen Arbeitgeber preisgibt, um seine Qualifikation für die zu besetzende Arbeitsstelle überprüfen zu können. Googeln ist unverhältnismässig Anders verhält es sich bei der systematischen Google-Recherche durch den Arbeitgeber: Dadurch beschafft sich dieser eine Vielzahl an Informationen, die keineswegs nur zur Abklärung der Eignung des Kandidaten dienen, sondern allein dessen Privatleben betreffen. Das Googeln von Bewerbern bei der Vorselektion muss daher als unverhältnismässig und aus datenschutzrechtlicher Sicht als unzulässig gelten. Ohnehin ist bei der Internetrecherche zu beachten, dass die gefundenen Informationen falsch sein können, eine ganz andere Person als den Bewerber betreffen oder einfach der Erklärung bedürfen. Ein Kandidat, der aufgrund der so gewonnenen Erkenntnisse aus dem Rennen um die Stelle ausscheidet, hat jedoch keine Möglichkeit, die Daten zu erläutern oder zu berichtigen. Daher dürfen die Erkenntnisse der Internetrecherche beim Auswahlverfahren nicht verwendet werden. Ausnahme Führungsposition Einzig bei besonders exponierten Stellen wie beispielsweise einer Führungsposition mit umfassenden Befugnissen im finanziellen Bereich kann ein Arbeitgeber ein besonderes Bedürfnis nach Vorabklärungen haben. Hier kann es unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit ausnahmsweise gerechtfertigt sein, bereits bei der Vorselektion eine umfassende Recherche vorzunehmen. Ob die Sichtung von sozialen Netzwerken erlaubt ist, hängt vom Zweck ab: Während das Sichten eines Facebook-Accounts, der primär zu privaten Zwecken erstellt wird, im Rahmen der Vorselektion unzulässig ist, dürfen berufliche Netzwerke wie XING oder LinkedIn als Plattform zur Pflege von Geschäftskontakten angeschaut werden. Alle Daten löschen Ist das Bewerbungsverfahren abgeschlossen, sind die Unterlagen zurückzusenden beziehungsweise die Daten zu löschen. Da die Unterlagen heutzutage oft auf elektronischem Weg zugestellt und an mehrere Personen weitergeleitet werden, ist unbedingt auch darauf zu achten, dass die Daten überall definitiv gelöscht werden. LEGAL-TEAM Fürsprecherin Barbara Gfeller ist Leiterin des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Verfügung. Barbara Gfeller ist erreichbar unter Telefonnummer 061 927 66 70 oder via E-Mail: b.gfeller@kmu.org.

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