BL 4 HAUS DER WIRTSCHAFT 5. Mai 2017 – Schweizerische Gewerbezeitung Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie ARBEITGEBER-ZMORGE – Die Bürgschaftsgenossenschaft Mitte (BG Mitte) zeigte am vergangenen Arbeitgeber-Zmorge, wie sich KMU mit der Hilfe von Bürgschaften finanzieren können. Mehr Kredite dank Bürgschaften «Mit der richtigen Bürgschaft erhalten KMUler mehr Kredite.» Das erklärte der Direktor der Bürgschaftsgenossenschaft Mitte (BG Mitte), André Kormann, am vergangenen Arbeit geber-Zmorge im Bad Bubendorf Hotel. Die BG Mitte ist eine von vier Bürgschaftsgenossenschaften in der Schweiz und unter anderem auch zuständig für die Kantone Baselland und Basel-Stadt. Für das Arbeitgeber Zmorge vom vergangenen 5. April war der Direktor aus Burgdorf angereist, um das Unternehmen BG Mitte genauer vorzustellen. Die Bürgschaftsgenossenschaft Mitte fördert und unterstützt KMU-Betriebe durch die Verbürgung von Bankkrediten. EXPORTBAROMETER S-GE und Credit Suisse veröffenlichten Exportbarometer für 2. Quartal 2017. Exportaussichten hellen sich auf Die Exporterwartungen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Schweiz haben sich im 2. Quartal 2017 weiter aufgehellt. Deutschland bleibt mit Abstand das Hauptexportland. Rund 80 Prozent der KMU planen Ausfuhren nach Deutschland. Eine Mehrheit von 48,4 Prozent der Unternehmen erwartet, mehr exportieren zu können. Im Vorquartal waren es erst 37,4 Prozent. Das Exportbarometer der Grossbank Credit Suisse und der Exportförderorganisation Switzerland Global Enterprise (S-GE) ist mit 2,04 Punkten so hoch wie zuletzt vor mehr als fünf Jahren. Bund unterstützt Finanzierungen Dieter Baumann, Regionalverantwortlicher BG Mitte, erläuterte den rund 40 Gästen die Bürgschaftsverfahren der BG Mitte genauer. Finanzierungen von Klein- und Mittel unternehmen werden vom Bund unterstützt. Die operativen Anbieter sind Bürgschaftsgenossenschaften, die mit den von ihnen getragenen Bürgschaften KMU zu Bankkrediten verhelfen können. «Die Gründung, die Übernahme oder der Ausbau eines Unternehmens sind meistens mit einem hohen Kapitalbedarf verbunden», sagte Baumann. Um über diese Mittel zu verfügen, können Unternehmerinnen und Unternehmer – neben der Suche nach externen Investoren – bei einer Bank einen Kredit aufnehmen. Die Bürgschaftsgenossenschaft unterstützt die Kreditgewährung durch das Stellen einer Bürgschaft. Wenn sie nach Prüfung des entsprechenden Gesuchs vom Vorhaben des Unternehmens überzeugt ist, garantiert – also Dieter Baumann, Regionalverantwortlicher der Bürgschaftsgenossenschaft BG Mitte, referiert vor den Gästen des Arbeitgeber-Zmorge im Bad Bubendorf Hotel. FOTO TSCHANZ bürgt – sie für einen Kredit bei der Bank. Dieter Baumann betonte am Arbeitgeber-Zmorge, dass die BG Mitte von jedem Kunden eine Rückbürgschaft verlangt. Das bedeutet, wenn die Bank die Bürgschaft der BG Mitte einfordert, fordert die BG Mitte ihrerseits ihre Bürgschaft beim Unternehmer, dem Rückbürgen, ein. Haften mit Privatvermögen Kann der Unternehmer seinen Kredit bei der Bank mit seinem Geschäftsvermögen nicht mehr zurückzahlen, kommt die BG Mitte der Bürgschaftsverpflichtung nach. Gleichzeitig haften aber die Unternehmerin oder der Unternehmer mit ihrem Privatvermögen gegenüber der BG Mitte. In der Schweiz gibt es vier Bürgschaftsgenossenschaften: BG Mitte, BG Ost-Süd, «Cautionnement romand» für die Westschweiz und die SAFFA, eine Bürgschaftsgenossenschaft ausschliesslich für Frauen. Die Genossenschaften können Darlehen von bis zu 500 000 Franken mit einer Laufzeit zwischen zwei bis zehn Jahren verbürgen. Aktuell wächst der Bestand an Bürgschaften in der Schweiz jährlich um 5 bis 10 Millionen Schweizer Franken. Maximalbetrag wird erhöht Spätestens ab 2019 wird der Maximalbetrag neu bei einer Million Schweizer Franken liegen. Nach dem Referat gab es ein reichhaltiges Frühstücksbuffet, bei welchem sich die Gäste untereinander und mit den Referenten bilateral weiter austauschen konnten. Jennifer Tschanz Die Zuversicht fusst auf der anziehenden Industrieproduktion in den USA und in Europa, wie CS und S-GE mitteilen. Die Rangliste jener Exportmärkte, in denen die KMU neu aktiv werden möchten, wird von den USA angeführt mit 18 Prozent der Nennungen. Die Schwellenländer dürften nur wenig zum Exportwachstum beitragen, heisst es im Communiqué von CS und S-GE weiter. Dies, obwohl die Industrieproduktion in China die Talsohle langsam durchschritten haben dürfte. Steigende Ausfuhren erwarten alle acht untersuchten Branchen. Am optimistischsten zeigt sich der Konsum gütersektor. Zuversichtlich sind auch die Branchen Elektrotechnik, Dienstleistungen und Maschinenbau. Zunehmender Protektionismus ist für KMU kein Thema. 83 Prozent der befragten Unternehmen sehen sich derzeit nicht mit neuen oder verschärften protektionistischen Massnahmen konfrontiert. sda LINK www.s-ge.com PUBLIREPORTAGE «Ich empfehle die IWF Web Solutions für Grossprojekte weiter» Die IWF Web Solutions hat ein Webportal inklusive Applikation für 20 Kantone entwickelt. Es geht um den Vollzug der Gebäudeförderung gemäss dem harmonisierten Fördermodell der Kantone (HFM 2015). Im Interview erklärt Caterina Mattle, Generalsekretärin der zuständigen Konferenz der Kantonalen Energiedirektoren (EnDK), weshalb man sich für die Lösung der IWF Web Solutions entschieden hat. Frau Mattle, welches waren die Anforderungen der EnDK an das neue Webportal? • Caterina Mattle: Die EnDK hat für 20 Kantone den Aufbau einer gemeinsamen EDV-Lösung für den Vollzug der Gebäudeförderung ab 2017 in Auftrag gegeben. Diese umfasst sowohl den Bereich Gebäudehülle als auch den Bereich Haustechnik. Basis waren die Fördertatbestände des Harmonisierten Fördermodells, HFM 2015. Das Webportal und die dazugehörige Datenbank mussten bis zum 1. Januar 2017 für den Neustart des Gebäudeprogramms betriebsbereit sein. Wie wurden die Gesuche vor der Einführung dieses neuen Systems abgewickelt? • Die Gesuche wurden bis Ende 2016 für den Teil Gebäudehüllensanierung durch eine nationale Dienstleistungszentrale für alle 26 Kantone über eine zentrale Webplattform abgewickelt. Für die Förderung der haustechnischen Massnahmen organisierte sich jeder Kanton selber: EDV-technisch reichte die Unterstützung dazu von einfachen Exceltabellen bis zu webbasierten Datenbanken. Aufgrund des Systemwechsels per 2017 entfiel zum einen diese gemeinsame Basis für den Bereich Gebäudehülle und zum andern drängte sich auch für den Bereich Haustechnik die Verwendung einer professionellen EDV-Unterstützung auf. Weshalb hat sich die EnDK für ein neues System entschlossen? • Die Kantone wären gezwungen gewesen, in kürzester Zeit eigene Systeme zu entwickeln. 20 Kantone haben darauf den Entscheid getroffen, Ressourcen zu optimieren und ein gemeinsames System mit der IWF Web Solutions zu entwickeln. Werden die notwendigen Anforderungen mit der von der IWF Web Solutions entwickelten Anwendung erfüllt? • Ja, die Feedbacks der Benutzerinnen und Benutzer sind sehr gut. Diese sind sehr zufrieden mit dem entwickelten System. Ist zufrieden mit der IWF Web Solutions und empfiehlt diese für Grossprojekte: Caterina Mattle, Generalsekretärin der Konferenz der Kantonalen Energiedirektoren (EnDK). Wie lange dauerte der Entwicklungsprozess? • Wir konnten bei der Entwicklung auf das im Kanton Baselland bereits vorhandene System aufbauen. So ist es uns gelungen, die Entwicklung in einem Rekordtempo von gerade mal neun Monaten umzusetzen. Welches sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Funktionen des neuen Webportals der EnDK? • Im Zentrum der Entwicklung steht das Webportal, welches es den Gesuchstellern erlaubt, online ihr Beitragsgesuch zu erfassen. Die dazugehörige Datenbank übernimmt die erfassten Daten für die kantonalen Bearbeitungsstellen und begleitet diese im Gesuchsbearbeitungsprozess von A bis Z. Wieviele Unternehmen haben sich an der entsprechenden Ausschreibung beteiligt? • Insgesamt haben sich aus der ganzen Schweiz acht Unternehmen an der Ausschreibung beteiligt. Weshalb hat sich die EnDK bei der Umsetzung für die IWF Web Solutions entschieden? • Die Lösung der IWF Web Solutions basiert auf dem im Kanton Baselland bereits für die Administrierung der Förderung verwendeten System. Dies ermöglichte die Entwicklung der von den 20 Kantonen gewünschten Lösung innert Rekordzeit. Wie verlief die Zusammenarbeit mit der IWF Web Solutions? • Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit. In den gemeinsamen Sitzungen haben wir das System Punkt für Punkt durchgesprochen, und der IWF Web Solutions ist es gelungen, die vielfältigen Anforderungen innert Kürze pragmatisch umzusetzen. Würden Sie die IWF Web Solutions für solche Grossprojekte weiterempfehlen? • Ja, auf jeden Fall. VORZEIGEPROJEKT Das Projekt für die EnDK wurde vollständig bei der IWF Web Solutions mit eigenen Ressourcen in Liestal entwickelt – ohne Programmierung in einem Billigland. Dies ermöglichte es, den sportlichen Zeitplan und die hohen Qualitätsanforderungen zur vollsten Zufriedenheit der EnDK zu erfüllen. Zum Einsatz kamen weitverbreitete, hochmoderne und sehr gut wartbare Open-Source-Komponenten. Ein Sicherheitscheck durch externe IT-Security-Spezialisten bestätigte die eingesetzten Sicherheitsmechanismen zum Schutz der Daten. Die agile Softwareentwicklung erfolgte mittels eines zertifizierten Scrum-Masters, der den gesamten Prozess managte und Hindernisse rasch beseitigte. Der Betrieb und die geforderte Verfügbarkeit werden in leistungs starken Rechenzentren mit hundert prozentiger Datenhaltung in der Schweiz sichergestellt. Kontakt: IWF AG Patrick Gross c\o Haus der Wirtschaft Altmarktstrasse 96 CH-4410 Liestal Telefon: +41 61 927 68 50 E-Mail: info@iwf.ch Website: www.iwf.ch
ENERGIEPOLITIK Haus der Wirtschaft -– Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie 5. Mai 2017 – Schweizerische Gewerbezeitung BL 5 KMU-POLITIK Nach Standpunkt-Artikel: Landrat überweist Vorstoss «Betriebswegweiser». Jetzt handelt auch die Politik Der Fall der Tenniker Grovana Uhrenfabrik AG hat die Politik hellhörig gemacht. Während gut 45 Jahren zeigte ein Firmenwegweiser den Kundinnen und Kunden sowie den auswärtigen Zulieferbetrieben den Weg zum Betrieb. Damit sollte nach dem Willen der Behörden bald Schluss sein. Sie verlangten von Grovana-CEO und -Mitbegründer Christopher Bitterli die Entfernung des Betriebswegweisers. Wie Recherchen des Standpunkts ergaben, handelte es sich nicht um einen Einzelfall. Weil der Fall Grovana exemplarisch ist, reichte Landrat Hansruedi Wirz (SVP), Vizepräsident der Wirtschaftskammer, einen parlamentarischen Vorstoss ein. Dieser wurde vom Landrat in seiner Sitzung vom vergangenen 6. April überwiesen. Kulant und gewerbefreundlich Mit dem Postulat wird die Regierung gebeten, «sicherzustellen, dass bei der Bewilligung der Signalisierung von Betrieben (Industriezonen, Gewerbebetriebe, Betrieben, denen eine öffentliche Funktion zukommt) hohe Kulanz angewendet wird und die Schweizerische Signalisations verordnung gewerbefreundlich ausgelegt wird». ENERGIEGESETZ – Energie-Event der Liga Baselbieter Stromkunden zeigte auf: Die Förderung der Energieeffizienz ist unbestritten, Differenzen bestehen aber im Bereich Versorgungssicherheit. «Ausbalancierter Kompromiss» Dagegen hielt Nationalrat Christian Imark, SVP Solothurn: Es dürfe nicht sein, «dass der Energiemarkt an den Subventionstropf gehängt wird». Es sei unbestritten, dass man investieren müsse, damit der Energiemarkt wieder gesunde. Um dies zu erreichen sei aber das Marktdesign zu verändern, damit die Energieversorgungsunternehmen wieder Gewinne erwirtschaften könnten, sagte Imark laut Medienmitteilung. Dies sei aktuell nicht möglich und werde es auch mit der Energiestrategie 2050 nicht. Die Ziele seien unrealistisch und führten zu einer Kostenexplosion. Im Weiteren verwies Imark auf steigende Abhängigkeiten vom Ausland und warnte davor, «ein ganzes Land an den Fördertopf» zu hängen. Laut Medienmitteilung war man sich an der Veranstaltung einig, dass die Versorgungssicherheit sichergestellt werden muss und dafür Investitionen notwendig sind. Über die Frage der Finanzierung hingegen seien die Meinungen auseinandergegangen. Schild des Anstosses: Dieser Firmenwegweiser war – wie viele andere – den Behörden ein Dorn im Auge. FOTO ZVG Falls ein Verwaltungsentscheid bestehe, Betriebswegweiser nicht mehr oder nur sehr beschränkt zu genehmigen, soll der Regierungsrat diesen Entscheid rückgängig machen. Weiter werde der Regierungsrat gebeten, aufzuzeigen, wie der Kanton Baselland den Nachweis abschätzt, ob ein Betrieb «häufig aufgesucht» und «schwer auffindbar» ist. Haben am Energie-Event der Liga Baselbieter Stromkunden die Klingen gekreuzt: Aeneas Wanner, Geschäftsführer von Energie Zukunft Schweiz, Stefan Müller-Altermatt von der CVP Solothurn und Christian Imark von der SVP Solothurn (v.l.). FOTO FRÜH Die im Rahmen der Energiestrategie 2050 vorgesehenen Investitionen sind zwingend nötig, um den dysfunktionalen Energiemarkt wieder auf ein gesundes Fundament zu stellen und Wettbewerb zu ermöglichen. Dies sagte Nationalrat Stefan Müller-Altermatt, CVP Solothurn, vor rund 160 Gästen am Energie-Event der Liga Baselbieter Stromkunden vom 5. April im Hotel Engel in Liestal. Um die landesweite Stromversorgung langfristig zu sichern, seien die vorgeschlagenen Investitionen ein Muss, so Müller-Altermatt. Der Schlüssel liege in der Etappierung, sagte Müller-Altermatt laut Medienmitteilung der Liga Baselbieter Stromkunden. Eigenverantwortung statt Zwang Die Subventionen würden klar befristet und das aktuelle Fördermodell der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) marktnäher ausgestaltet, so Müller-Altermatt. Die Bewilligungs- und Realisierungsverfahren für Wasser- und Windkraftwerke würden vereinfacht und beschleunigt. Das Energiegesetz baue auf Anreize und Eigenverantwortung, nicht auf Zwang. Und: Der Status quo sei keine Option. Investitionen wieder ermöglichen Auch Aeneas Wanner, Geschäftsführer Energie Zukunft Schweiz, sprach sich für das neue Energiegesetz aus: «Die Versorgungssicherheit kann nur sichergestellt werden, wenn wir wieder Rahmenbedingungen schaffen, die Investitionen ermöglichen.» Ohne Förderung sei dies nicht möglich. Wirtschaftsrat fasste Ja-Parole Laut Ligapräsident und Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser liegen Energieeffizienz und Energieeinsparungen im Interesse aller. Die Energiestrategie 2050 schaffe die entsprechende Planungssicherheit und damit die Basis für einen gesunden Energiemarkt, heisst es in der Mitteilung. Es handle sich «um einen gut ausbalancierten Kompromiss». Der Wirtschaftsrat hatte bereits in seiner Sitzung vom vergangenen 30. März mit einer deutlichen Zweidrittesmehrheit, bei wenigen Enthaltungen die Ja-Parole zum Energiegesetz beschlossen (siehe Standpunkt 443). Daniel Schindler Verordnung lässt Interpretationsspielraum Für Hansruedi Wirz steht fest: Die Bedingungen für Betriebswegweiser, die in der Schweizerischen Signalisationsverordnung (SSV Art. 54) festgehalten sind, lassen Interpretationsspielraum zu. Dort heisst es, Betriebswegweiser können bewilligt werden, wenn sie den Weg zu häufig aufgesuchten Zielen weisen, die abseits von Durchgangsstrassen und wichtigen Nebenstrassen liegen und ohne besondere Wegweisung schwer auffindbar sind. Werde der Interpretationsspielraum im kantonalen Bewilligungsverfahren nicht genutzt und zum Beispiel «häufig aufgesuchte Ziele» sehr zurückhaltend beurteilt, werde die Gesuchstellung für KMU mit grossen Hürden versehen, schreibt Hansruedi Wirz in seinem Postulat. Es sei «irritierend, wenn aufgrund neuer Bewilligungsgesuche eine Neubeurteilung der Ausschilderung vor Ort erfolgt und bestehende Betriebswegweiser nach 30 Jahren entfernt werden müssen». Das sieht nun offensichtlich auch der Baselbieter Landrat so. Grosses Medienecho auf Standpunktbericht Auf die Problematik aufmerksam wurde das Kantonsparlament nach einem Artikel im Standpunkt der Wirtschaft (Nr. 441). Der Bericht wurde zuerst am 8. März vom Internetportal «onlinereports» aufgegriffen und danach vom «SRF- Regionaljournal Basel-Baselland» am 20. März und von der «Schweiz am Sonntag» am 26. März weiterverbreitet. Gegenüber der «Schweiz am Sonntag» hatte die Baselbieter Polizei bestätigt, dass alleine 2016 rund 20 Unternehmen die Aufforderung erhalten hatten, ihre Betriebswegweiser zu entfernen, wobei in der Hälfte der Fälle eine Lösung gefunden werden konnte. Dies, indem etwa nachträgliche Bewilligungen erteilt wurden oder die ursprünglichen Bewilligungen noch irgendwo in den jahrzehntealten Firmenarchiven auftauchten. Zu diesen Fällen gehört auch die Grovana Uhrenfabrik. Daniel Schindler FAMILIENFREUNDLICHKEIT IN KMU – Die AGEBA TREUHAND AG bietet ihren Mitarbeitenden attraktive Anstellungsbedigungen. Dabei müssen sich beide Seiten flexibel zeigen. Flexible Arbeitszeiten zahlen sich aus Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für ein modernes Unternehmen ein entscheidender Erfolgsfaktor. Dies zeigt das seit zwei Jahren laufende Projekt der kantonalen Fachstelle für Familienfragen auch am Beispiel der AGEBA TREUHAND AG. Die in Muttenz domizilierte Firma wird im Projektbericht beschrieben als «eine attraktive und fortschrittliche Arbeitgeberin, die bereit ist, bestehende Strukturen zu hinterfragen und in die Zukunft zu investieren». Sie schaffe Chancengleichheit für Frauen und Männer, indem sie Rahmenbedingungen schaffe, die es den Mitarbeitenden ermöglichen, Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Thomas Germann, Mitinhaber und Geschäftsführer AGEBA TREUHAND AG, und Carina Cavalieri, dipl. Wirtschaftsprüferin und Treuhänderin mit Fachausweis. FOTO MWB Attraktive Anstellungsbedingungen Den insgesamt 23 Mitarbeitenden der AGEBA TREUHAND AG werden nicht nur anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgaben sowie interessante Weiterbildungsmöglichkeiten geboten, sondern auch attraktive Anstellungsbedingungen. «Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist uns wichtig. Als fortschrittlicher Arbeitgeber gewähren wir flexible Arbeitszeiten», sagt Mitinhaber und Geschäftsführer Thomas Germann. Dass dies nicht nur schöne Theorie ist, sondern auch gelebt wird, bestätigt Carina Cavalieri, dipl. Wirtschaftsprüferin und Treuhänderin mit Fachausweis. Die junge Mutter arbeitet als Mandatsleiterin in einem 60-Prozent- Pensum. Ihre fixen Arbeitstage sind Montag, Mittwoch und Donnerstag. «Auch in einem Teilzeitverhältnis muss die Arbeit zeitnah erledigt werden, was jeweils im intensiven ersten Halbjahr, wenn die Revisionen durchgeführt werden, sicher eine Herausforderung darstellt», sagt Cavalieri. Die Teilzeitmitarbeitenden müssten sich in den jeweiligen Teams organisieren und je nach Arbeitsanfall auch bereit sein, Überzeit zu leisten. Diese könne in der weniger hektischen, zweiten Jahreshälfte kompensiert werden. Auf die Möglichkeit von Teilzeitanstellungen wird in den Stellenausschreibungen ausdrücklich hingewiesen. Der Vollzeitanteil bewegt sich um 40 Prozent. Die Mehrheit der 23 Mitarbeitenden nutzt Teilzeitpensen im Umfang von 40 bis 90 Prozent. Genutzt werden die Teilzeitmöglichkeiten von acht Frauen und fünf Männern. Unterstützung bei der Betreuung Die AGEBA TREUHAND AG bietet nicht nur flexible Arbeitszeiten, sie unterstützt ihre Mitarbeitenden auch im Falle von Betreuungsaufgaben. So übernimmt das Unternehmen einen Teil der Kosten für die Benützung von Tageskrippen. Im Rahmen des erwähnten Projekts ist das Unternehmen daran, einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von fünf Tagen einzuführen. Für Germann zahlen sich flexible Arbeitszeiten und ein familienfreundliches Klima in zufriedenen und vor allem langjährigen Mitarbeitenden aus. Marcel W. Buess Der Standpunkt der Wirtschaft stellt 2017 in einer Serie KMU vor, die am kantonalen Programm «Familien-Checkup» teilgenommen haben. LINK www.ageba.ch www.familienfreundliche-kmu.bl.ch
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