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Standpunkt 444, 5.5.2017

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

BL 2 HAUS DER WIRTSCHAFT

BL 2 HAUS DER WIRTSCHAFT 5. Mai 2017 – Schweizerische Gewerbezeitung Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie POLIT-APERO – Am nächsten Polit-Apéro der Wirtschaftskammer diskutieren am kommenden 17. Mai im Haus der Wirtschaft die Parteispitzen der bürgerlichen Parteien FDP, SVP und CVP. Energiestrategie und Engpassbeseitigung Am 21. Mai 2017 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050. Die kantonalen Parteipräsidenten der bürgerlichen Parteien, Christine Frey, Landrätin und Parteipräsidentin FDP Baselland, Oskar Kämpfer, Landrat und Parteipräsident SVP Baselland, und Brigitte Müller- Kaderli, Parteipräsidentin CVP Baselland, werden am kommenden Polit- Apéro vom Mittwoch, 17. Mai 2017, darüber diskutieren. POLIT-KOLUMNE Christine Frey, Landrätin und Parteipräsidentin FDP Baselland. Umbau der Energieversorgung Das Parlament hat zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 das Energiegesetz revidiert und ein erstes Massnahmenpaket beschlossen. Ziel der Energiestrategie 2050 ist der etappenweise Umbau der Schweizer Energieversorgung bis 2050. Der Energieverbrauch soll gesenkt, die Energieeffizienz erhöht und die erneuerbaren Energien gefördert werden. Des Weiteren wird über die Volksinitiative zum «Ausbau des Hochleistungs-Strassennetzes» diskutiert. Das Baselbiet ist bekannt für seine Staus. Insbesondere die weiträumigen Rückstaus auf den Zu- und Ausfahrtsstrassen der A2 und A3 sowie der A22 und A18 sind ein grosses Problem und verursachen signifikanten volkswirtschaftlichen Schaden. Wenn die Beseitigung der Engpässe gelingen soll, muss die Baselbieter Regierung eng mit den angrenzenden Kantonen entsprechende Konzepte ausarbeiten, um diese gemeinsam in Bern vertreten zu können. Landrätin Saskia Schenker, Leiterin Polit-Team der Wirtschaftskammer, wird die Themen zu Beginn kurz vorstellen. Moderiert wird die Podiumsdiskussion von Daniel Schindler, Kommunikationsbeauftragter der Wirtschaftskammer. Im Anschluss an die Podiumsdiskussion haben die Teilnehmer bei einem Apéro riche die Gelegenheit zum Gedankenaustausch und Netzwerken mit den anwesenden Selbstbedienung für Schlaumeier Das abgegriffene Witzchen über angeblich stinkfaule Bundesbedienstete in Bern hat seine besten Zeiten hinter sich: «Warum nehmen Bundesangestellte ein Sandwich mit ins Büro? Damit wenigstens der Magen arbeitet ...» Hahaha! Hingegen wäre ein treffsicherer Spruch über die vielen Schlaumeier in der Bundesverwaltung angebracht, die sich mit Nebentätigkeiten während der Arbeitszeit oft mehrere Zehntausend Franken dazuverdienen, ohne dass der Bundes rat oder das Eidgenössische Personalamt (EPA) zum Rechten schauen. Denn schliesslich ist alles geregelt. Und zwar so, dass sich das Herumvagabundieren zwischen Büros und Sitzungszimmern für die «Fleissigsten» der Bestverdiener lohnt. Im Bundespersonalgesetz (BPG; Artikel 23) liest man: «Die Angestellten melden ihren Vorgesetzten sämtliche (...) gegen Entgelt ausgeübte Tätigkeiten, die sie ausserhalb ihres Arbeitsverhältnisses ausüben.» Weiter in Artikel 21: «Die Ausführungsbestimmungen können das Personal verpflichten, Einkommen aus Tätigkeiten zu Gunsten Dritter ganz oder teilweise dem Arbeitgeber (Bund) abzuliefern, wenn es diese auf Grund des Arbeitsverhältnisses ausübt.» Oskar Kämpfer, Landrat und Parteipräsident SVP Baselland. Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus- Redaktion der «Basler Zeitung» Die Ablieferungspflicht wird in der Bundespersonalverordnung (BPV) wie folgt relativiert: «Üben Angestellte eine Tätigkeit zugunsten Dritter aufgrund ihres Arbeitsverhältnisses mit dem Bund aus, so müssen sie ein damit erzieltes Einkommen dem Bund abliefern, soweit es zusammen mit ihrem Lohn in einem Kalenderjahr 110 Prozent des Höchstbetrages der Lohnklasse nach Arbeitsvertrag übersteigt.» Man rechne: Direktoren von Bundesämtern verdienen rund 320 000 Franken pro Jahr (brutto) oder 1600 Franken pro Arbeitstag (200 Tage). Plus 10 Prozent Nebenerwerb (32 000 Franken) während der ordentlichen Arbeitszeit – macht 352 000 Franken. Und das ist noch nicht alles. Da gibt es nämlich noch eine Verordnung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) zur Bundespersonalverordnung. Dort steht, wie man rechnet, um möglichst viel einkassieren zu können und so wenig wie möglich an Finanzminister Ueli Maurer abliefern zu müssen. Vom Nebenerwerb dürfen tatsächlich per Pauschalabzug 40 Prozent (!) «für Steuern, Gewinnungs kosten und Beiträge an die Sozial versicherungen und die berufliche Vorsorge» abgezogen werden. Beim obigen Zahlen beispiel heisst das: Ein Bundesamtsdirektor hat nichts zu befürchten, wenn er unter dem Strich fast 45 000 Franken nebenher einstreicht und so auf ein Gesamteinkommen von 365 000 Franken jährlich oder 1825 Franken pro Arbeitstag kommt. Vielleicht holt er gar noch mehr heraus. Er muss nur dafür sorgen, dass ihm üppige Entschädigungen als angebliche Pauschalspesen ausbezahlt werden, und dass er die Nebeneinkünfte mithilfe mehrerer «Arbeitgeber» so portioniert, bis er durch die Maschen schlüpft. Kommt es aber doch dazu, dass jemand im EPA findet, eigentlich wäre etwas an die Bundeskasse zurückzuzahlen, dann findet sich im Gesetz ein bequemer Notausgang (Artikel 21): «Hat der Bund an Brigitte Müller-Kaderli, Parteipräsidentin CVP Baselland. Politikerinnen und Politikern und den anderen Gästen. Die Einladungen wurden per Post an die Mitglieder mit dem Upgrade Politik der Wirtschaftskammer Baselland versendet. Um Anmeldung wird aus organisatorischen Gründen gebeten. Jennifer Tschanz Polit-Apéro Wirtschaftskammer Baselland Mittwoch, 17. Mai 2017, 18.00 Uhr, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal der Ausübung einer Tätigkeit zugunsten Dritter ein wesentliches Interesse, so können die Angestellten von der Ablieferungspflicht ganz oder teilweise befreit werden.» Paradiesische Zustände oder übler Missbrauch? Stossend für «Otto Normalbürger» und die Steuerzahler im Lande sind diese komfortablen Verhältnisse allemal. Denn im Grunde genommen geht es um die Frage, wieso die Bundesangestellten sich keinen Deut um das hierzulande sonst so hochgelobte Milizprinzip scheren und keinen Finger krümmen ohne zusätzliche Bezahlung. Raffgier statt ehrenamtlicher Tätigkeiten im Landesinteresse, und das in den obersten Lohnklassen der Eidgenossenschaft, darin liegt die Fragwürdigkeit der geltenden Spielregeln. Ob sie noch lange Bestand haben werden, bleibt abzuwarten. Denn 53 Nationalratsmitglieder haben im Herbst 2016 per Motion (verbindlicher Auftrag) vom Bundesrat verlangt, er solle die Ablieferungspflicht der Nebenerwerber «für Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis beim Bund stehen», so ergänzen und abändern, dass solche Entschädigungen vollumfänglich in die Bundeskasse zurückfliessen. Nicht verschwiegen sei, dass zum Beispiel die SRG schon heute von Geschäftsleitungs mitgliedern alles zurückverlangt, was diese im Dienste von SRG-Tochtergesellschaften als Nebenerwerb beziehen. Es brauche nun «eine differenzierte Lösung», so lautet die Schlussfolgerung des Bundesrats vom 16. November 2016 zum ganzen Problemkreis. Und vielleicht lässt er solchen Worten sogar Taten folgen, wenn er verspricht: «Der Bundesrat ist bereit, die Bundespersonalverordnung zu überprüfen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen.» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. KMU BUSINESS-TREFF Wirtschaftskammer Baselland und AVIVA Selection laden ein. Nachhaltige Personalsuche Eine nachhaltige Personalauswahl senkt Kosten. FOTO FOTOLIA Am KMU Business-Treff vom kommenden 18. Mai erläutert AVIVA Selection den Teilnehmenden die wichtigsten Fragen bei der Personaleinstellung. Philipp Stäuble und Thomas von Ballmoos von AVIVA Selection werden anhand von konkreten Beispielen zeigen, wie Unternehmerinnen und Unternehmer die Sicherheit in Personalentscheiden erhöhen und ihre Mitarbeitenden weiterentwickeln können, damit ihr Betrieb erfolgreich in die Zukunft steuert. Unternehmer stehen immer wieder vor der Herausforderung, Personalentscheide zu fällen. Sie entscheiden, wer in welche Position befördert wird. Sie verändern ihre Unternehmensprozesse, Strukturen und Teams, um sie den Marktbedingungen anzupassen. Im Wachstum stellen sie zusätzliche Mitarbeitende ein. Es geht um das wichtigste Gut eines Unternehmens, den Menschen. Will, kann, bleibt die Person? Um diese Entscheide erfolgreich fällen zu können, müssen sich Unternehmerinnen und Unternehmer drei Fragen stellen: Will die Person die neue Aufgabe/Herausforderung wirklich annehmen – kann sie diese Aufgabe und damit ihre Erwartungshaltung tatsächlich erfüllen – und zuletzt: bleibt sie für längere Zeit in dieser Position und somit dem Unternehmen erhalten? Nur wenn alle drei Fragen mit einem deutlichen Ja beantwortet werden können, werden Fehlbesetzungen verhindert und Kosten gesenkt. Was grosse Konzerne und Unternehmen mit ganzen Expertenstäben intern abwickeln, ist auch für KMU im entsprechenden Rahmen praktikabel und nutzenstiftend einsetzbar. Dies kann nicht nur bei Neueinstellungen hilfreich sein, sondern auch beim bestehenden Personal, sei es als Standortbestimmung, als Potenzialbeurteilung zur sinnvollen Beförderung oder als Entscheid über die Investition in eine Weiterbildung. Die Teilnehmenden sind nach dem Referat herzlich zu einem Apéro riche eingeladen. Dort bietet sich die Gelegenheit zum Gedankenaustausch mit den Referenten und den anderen Gästen. Die Einladungen wurden per Post an die Einzelmitglieder und an die Mitglieder mit dem Upgrade Networking der Wirtschaftskammer verschickt. Um Anmeldung wird aus organisatorischen Gründen gebeten. Jennifer Tschanz KMU Business-Treff für Einzelmitglieder und Mitglieder mit dem Upgrade Networking der Wirtschaftskammer Baselland: «Nachhaltige Mitarbeiterauswahl: KMU-Erfolgsfaktor Nr. 1», Donnerstag, 18. Mai 2017, 18.00 Uhr, Haus der Wirtschaft. AVIVA SYSTEMS SCHWEIZ AG AVIVA Systems Schweiz AG ist ein 1996 gegründetes Schweizer Beratungsunternehmen. Die Globalisierung und Digitalisierung der Wirtschaft hat die bisherigen traditionellen Prozesse grundlegend verändert. Das unternehmerische Ziel ist die Suche nach innovativen Lösungen und kompetenten Spezialisten. Das breite, nationale und internationale Netzwerk ermöglicht es dem Unternehmen dabei, umfangreiche Projektvorhaben in der Personalbeschaffung erfolgreich zu realisieren. www.aviva-selection.ch IMPRESSUM standpunkt Herausgeber/Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14 – verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14 – redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: •Wirtschaftskammer Baselland •Arbeitgeber Baselland •Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 Internet: www.kmu.org E-Mail: standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland E-Mail: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

DENKMALSCHUTZ Haus der Wirtschaft -– Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie 5. Mai 2017 – Schweizerische Gewerbezeitung BL 3 DENKMALSCHUTZ Schwerpunkt der KGIV von 2016 ist auch 2017 aktuell – trotz Gesprächen. Frustpotenzial bleibt bestehen Dorfkerne beleben, alte Gebäude nutzen und mit Licht füllen – dies wären aus Sicht der Konferenz der Gewerbe- und Industrievereine (KGIV) erstrebenswerte Massnahmen, um die Baselbieter Gemeinden auch für Kundinnen und Kunden wieder attraktiver zu machen. Doch die Investoren haben die Rechnung ohne den Wirt – in diesem Fall die Denkmalpflege – gemacht. So beklagte sich unter anderem der Gemeindepräsident von Oberdorf, Piero Grumelli, in einem vielbeachteten Gastkommentar am 23. März 2017 in der Sissacher «Volksstimme»: «Die Denkmalpflege und auch der Heimatschutz möchten Vergangenes für die Zukunft erhalten – was sehr löblich ist – und zerstören gleichzeitig das, was sie im Grunde schützen wollen.» Wer einmal das Vergnügen hatte, ein altes Haus in der Kernzone eines Dorfs sanieren zu müssen, der wisse, wie mühsam das sei, so Grumelli. Jedes fünfte KMU beklagt sich Nicht ohne Grund hat darum die KGIV das Thema bereits 2016 als einen ihrer Schwerpunkte gesetzt. Aufgrund zahlreicher negativer Erfahrungen von Gewerblern hat die KGIV deswegen schon zwischen dem 29. Februar und dem 13. März des vergangenen Jahres eine Mitgliederumfrage durchgeführt. Thema: «Herausforderung Denkmalschutz – Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Denkmal pflege». Die Antworten zeigten auf: Das Frustpotenzial ist gross. Ein Fünftel der Teilnehmenden gab an, schon Probleme mit dem Denkmalschutz gehabt zu haben. So wurde etwa kritisiert, dass bei Entscheidungen eine gewisse Willkür wahrgenommen werde. Zudem zeigte sich ein grosser Unmut über fehlende Planbarkeit und Rechtssicherheit. Auch würden Entscheidungen vielfach auf den Kompetenzen der Staatsangestellten basieren, weniger auf rechtlichen Grundlagen. Und schliesslich verteure das Ausführen der Arbeiten nach strikten Vorlagen das Bauen massgeblich. Gewerbe setzt Telefonsprechstunde durch Im Rahmen einer Austauschsitzung am 18. April 2016 und einer weiteren Besprechung am 19. August stellten Vertreter der KGIV Regierungsrätin Sabine Pegoraro und der kantonalen Denkmalpflege die Umfrageresultate vor. Einige konkrete Fälle wurden im Detail besprochen. Besonders intensiv diskutiert wurde über das Thema «Willkür» bei der Fallbearbeitung. Auch die schwere Erreichbarkeit der Verantwortlichen aufgrund ihrer Teilzeitanstellungen war ein grösserer Stein des Anstosses. Als konkretes Ergebnis der Gespräche wurde vereinbart, eine Telefonsprechstunde einzuführen. Seit Oktober 2016 wird nun jeweils montags von 14 bis 16 Uhr eine Sprechstunde angeboten. Damit soll sichergestellt sein, dass alle Verantwortlichen am gleichen Nachmittag in der Woche per Telefon gut erreichbar sind. Im Weiteren wurde erreicht, dass für die Gemeinden ein Musterzonenreglement erarbeitet wird. Dies erhöht die Planungssicherheit. Die Leitung der Planungsgruppe unterliegt dem Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG). Dieser ist derzeit im Begriff, die Arbeitsgruppe zu gründen. Bis Ende Jahr sollen gemäss Aussagen erste Ergebnisse vorliegen. Laut KGIV-Geschäftsführer Christoph Buser bleibt der Denkmalschutz ein Schwerpunktthema der Fachgruppe. «Wir sind gespannt auf die revidierte Vorlage zur Gesetzesrevision ‹Denkmal- und Heimat schutzgesetz›, welche die Regierung demnächst vorstellen will», sagt Buser. Derzeit sei noch nicht klar, welche Veränderungen das Gesetz erfahren werde. Die Vorlage des Regierungsrats stehe noch aus. «Die KGIV wird auch diesen Prozess eng begleiten und zu gegebenem Zeitpunkt informieren», sagt Buser. Zudem werde die KGIV bei Bedarf weiterhin Einzelfallbegleitungen anbieten. Daniel Schindler INTERVIEW – «In den massgeblichen Gremien der Denkmalpflege sind modernere Ansätze gefragt, die auch den Bauherren entgegenkommen», sagt Schreinermeister Stephan Häfelfinger. «Es braucht mehr Leute vom Fach» Für Stephan Häfelfinger, seit 2004 Inhaber und Geschäftsführer der gleichnamigen Schreinerei am Laimackerweg 2 in Sissach, steht fest: Beim Baselbieter Denkmalschutz braucht es mehr Fachleute aus der Praxis. Nur so seien für die Kundschaft – insbesondere die Bauherren – tragbare Kompromisse zu erreichen, sagt der eidg. dipl. Schreinermeister und Chef von sechs Fachkräften und zwei Lernenden im Standpunkt-Interview. Standpunkt: Herr Häfelfinger, wo drückt in Ihrer Branche der Schuh im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz? • Stephan Häfelfinger: Ich habe das Gefühl, dass vielfach noch veraltete Detaillösungen vorhanden sind, an denen man hängt. Häufig ist es so, dass der Kunde schon teurer bauen muss, weil ein Objekt unter Denkmalschutz steht. Schliesslich ist er gezwungen, eine abgespeckte oder gar veraltete Lösung umzusetzen. Er muss mehr Geld ausgeben und ist dann technisch trotzdem nicht auf dem neusten Stand. Die Vorschriften und Auflagen vonseiten Denkmalpflege sind oftmals einfach zu eng gefasst. Hier fehlt schlichtweg die Sichtweise der Bauherren. Was sind die Folgen? • Im extremen Fall verzichten die Bauherren auf eine Sanierung. Das ist unbefriedigend für alle Beteiligten. Wichtige Investitionen werden nicht vorgenommen, sei es im Einbruchschutz, sei es bei der energetischen Sanierung. Das betrifft gerade auch unser Spezialgebiet: die Fenster. Wo liegen in diesem Bereich die Herausforderungen? • Es sind in der Regel Kleinigkeiten, es handelt sich vor allem um technische Herausforderungen. Man Hat nicht nur an der Säge viel zu tun, sondern auch mit dem Denkmalschutz: Stephan Häfelfinger fordert, dass in den ent sprechenden Gremien mehr Fachleute aus dem Gewerbe vertreten sind, damit Kompromisslösungen gefunden werden, die sowohl dem Denkmalschutz als auch den Bauherren entgegenkommen. FOTO DAN braucht heute zum Beispiel zwei oder drei Dichtungen mehr als noch vor Jahren, wenn man eine Fenstersanierung energetisch optimal durchführen will. Und das braucht halt Platz. Diesen dürfen wir oftmals aus Gründen des Denkmalschutzes nicht ausnutzen. Es gab schon Fälle, in denen wir wegen der entsprechenden Auflagen viel Material hätten wegspitzen müssen, um Platz zu schaffen – und der Bauherr das nicht auf sich nahm. Wer wäre in dieser Frage gefordert? • Es müssten beide Seiten – Denkmalschutz und Gewerbe – zusammensitzen und pragmatische Lösungen suchen. Das müsste wohl sogar branchenspezifisch geschehen, damit auch die Fachleute vertreten sind. Diese kennen die technischen Details, die sich stetig ändern. So wären tragbare Kompromisse möglich. Und so könnte man die Lösungsansätze an den heutigen Stand anpassen. Das heisst: In der Denkmalpflege und auch beim Ortsbildschutz braucht es mehr Leute vom Fach. Ist es seit den Gesprächen der KGIV mit der Denkmalpflege im vergangenen Jahr zu Verbesserungen gekommen? • Besser wurde die Erreichbarkeit der Behörden. Das ist positiv. Aber die Detailausarbeitung ist noch nicht vollzogen. Hier braucht es moderne Ansätze. Es müssen Kompromisslösungen sein, die nicht nur dem Denkmalschutz entgegenkommen, sondern auch den Bauherren. Welchen Rat geben Sie den Bauherren in dieser Situation? • Versuchen Sie, die Denkmalpflege frühzeitig miteinzubeziehen. Man ist dort durchaus kooperativ. Mir scheint es, dass sich dies ebenfalls verbessert hat nach dem Austausch mit der KGIV. Interview: Daniel Schindler VORSTÖSSE – Sowohl im Kanton als auch auf Bundesebene wollen Parlamentarier den zunehmenden Einschränkungen für Investoren und Gebäudeinhaber aufgrund des Denkmalschutzes Herr werden. Denkmalpflege: Politiker sind alarmiert Firmengelände, die brachliegen. Alte Fabrikationsgebäude, die kaum erneuert werden. In die Jahre gekommene Häuser, die niemand saniert. Die Bausubstanz im Baselbiet ist mancherorts fragwürdig. Das liegt nicht zuletzt am Bund – genau genommen am ISOS- Inventar (Bundesinventar der schützens werten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung). Dieses ist für das Baselbiet seit dem 1. Juni 2013 in Kraft. Und seither sind Gebäudeeigentümer mit teils erheblichen Einschränkungen konfrontiert, etwa bei eigentlich nicht bewilligungspflichtigen Solaranlagen. Wird sich schon bald mit einem Vorstoss von Hansruedi Wirz, Landrat und Vizepräsident der Wirtschaftskammer Baselland, befassen: Der Baselbieter Landrat. FOTO ARCHIV Gemeinden zu wenig informiert Für Landrat Hansruedi Wirz ist diese Situation unannehmbar. Das gelte umso mehr, als es für die Gemeinden die Möglichkeit gäbe, eine raumplanerische lnteressenabwägung vorzunehmen. Die ISOS-Schutzzonen sind zwar fachlich zu überprüfen, nicht aber eins zu eins umzusetzen. «Dies ist jedoch längst nicht allen Gemeinden bekannt und löste bzw. löst zuweilen Unsicherheiten aus», schreibt Hansruedi Wirz in einem parlamentarischen Vorstoss, der demnächst überwiesen werden dürfte. Laut Wirz soll die Regierung sicherstellen, «dass alle Gemeinden über die Möglichkeit einer raumplanerischen lnteressensabwägung bei ISOS informiert werden». So können sie mühsame Hürden für die betroffenen Liegenschaftsbesitzer aus dem Weg räumen. Überdies will Wirz wissen, wie viele Gebäude im Baselbiet aufgrund der ISOS-Kategorisierung und -Schutzzoneneinteilung oder aufgrund von anderweitigen denkmalschützerischen Vorgaben nicht genutzt werden können, weil die Auflagen und damit verbundenen Kosten für potenzielle lnvestoren zu hoch ausfallen. Bereits erledigt ist eine Interpellation von Wirtschaftskammerdirektor und Landrat Christoph Buser. Dabei ging es um die Frage, welche Bauten und Anlagen im Kantonsbesitz aktuell im Bauinventar Baselland (BIB) als «kantonal zu schützen» und gleichzeitig im kantonalen Inventar der geschützten Kulturdenkmäler (IKD) aufgeführt sind. Dies vor dem Hintergrund, dass solche Gebäude gemäss Denkmalschutz möglicherweise höheren Anforderungen genügen sollen, weil diese zu einem späteren Zeitpunkt ins IKD aufgenommen werden könnten. «Entsprechend würden die Bauherrschaften seitens der Kantonalen Denkmalpflege vorsorglich mit zusätzlichen baulichen Anforderungen konfrontiert», schreibt Buser. Vorstösse beim Bund noch hängig Auf Bundesebene noch offen sind zwei Interpellationen von Daniela Schneeberger. Während der eine Vorstoss der Baselbieter Nationalrätin fordert, unnötige Hürden aufgrund von ISOS bei der Bewilligung von Solaranlagen abzubauen, verlangt der andere, die ISOS-Aktualisierungen auf Stufe Bund herunterzufahren. Damit soll die Planungssicherheit für die Kantone und die Gemeinden verbessert werden. Daniel Schindler

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