12 Sommer 2013 So fördert das Baselbieter Energiepaket energ Förderbereich Energieanalyse Sanierung Einzelbauteil Bonus Gesamtsanierung Energiecoach Thermische Solaranlage Grundlage Eine vom Kanton Basel-Landschaft geförderte Energieanalyse untersucht die thermische Gebäudehülle (Fenster, Fassade, Dach, Kellerdecke) und die Haustechnik (Heizung, Warmwasser). Sie zeigt, wie am besten Energie gespart und mehr erneuerbare Energie eingesetzt werden kann. Sie enthält einen Gebäudeenergieausweis (GEAK). Für die energetische Sanierung eines oder mehrerer Bauteile der Gebäudehülle wie z. B. Dach, Fenster, Fassade oder Kellerdecke können Förderbeiträge aus dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen beantragt werden. Das Gebäudeprogramm finanziert sich aus den Mitteln der nationalen CO 2 -Abgabe auf Heizöl und Erdgas. Der Kanton stockt die Mittel auf. Einen kantonalen Bonus Gesamtsanierung erhält, wer bei einer Liegenschaft mindestens 90 Prozent der thermischen Gebäudehülle energetisch saniert oder eine MINERGIE- oder MINERGIE-P-Sanierung mit Zertifikat realisiert. Der Bonus wird zusätzlich zum Einzelbauteilbeitrag ausgerichtet. Bereits früher sehr gut sanierte Flächen können angerechnet werden. Das Baselbieter Energiepaket fördert thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Brauchwarmwasser und von Brauchwarmwasser mit Heizungsunterstützung, um den Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergie verbrauch zu erhöhen. Bekannte Kollektortypen sind verglaste Flachkollektoren und Röhrenkollektoren. Bedingungen Gesuch vor Analyse einreichen Gebäude Baujahr vor 2000 Bei Bauten, wo ein GEAK möglich ist, muss die Analyse einen GEAK enthalten Liste der zugelassenen Energieberaterinnen und -berater: www.energiepaket-bl.ch Gesuch vor Sanierungsbeginn einreichen Gebäude Baujahr vor 2000 Einhalten der geforderten Energiekennzahlen (U-Werte) Mindestförderbeitrag CHF 1000.– Beitragsberechtigt sind nur bestehende Bauteile Von Anbeginn an einen Energiecoach beiziehen (er wird vom Kanton finanziert) Bonusgesuch zusammen mit Einzelbauteilgesuch einreichen Gesuch vor Installation einreichen Kollektoren müssen Label «solar keymark» tragen Nicht förderberechtigt, wenn wegen gesetzlichen Anforderungen benötigt Leistungsgarantie für Sonnenkollektor-Anlagen von EnergieSchweiz Beiträge Ein-/Zweifamilienhaus: 50 Prozent der Kosten; maximal CHF 800.– Mehrfamilienhaus: 50 Prozent der Kosten; max. CHF 1500.– Komplexe Projekte werden fallweise beurteilt Fenster: CHF 70.–/m² Dach/Wand/Boden gegen aussen, Wand und Boden im Erdreich (bis 2 Meter): CHF 40.– /m² Wand/Decke/Boden, unbeheizt, gegen Wand/ Boden im Erdreich (über 2 Meter): CHF 15.–/m² Bonus ohne MINERGIE: 25 Prozent Einzelbauteilbeträge Bonus MINERGIE: CHF 50.–/m² EBF Bonus MINERGIE-P: CHF 100.–/m² EBF Bestehende Gebäude: Pro Anlage CHF 1000.– plus pro m² Kollektorfläche für Brauchwarmwasser: - Flachkollektoren CHF 200.– - Röhrenkoll. CHF 250.– plus für Brauchwarmwasser mit Heizungsunterstützung: - Flachkollektoren CHF 150.– - Röhrenkoll. CHF 200.– Förderberechtigte Neubauten: 75 Prozent Vorgehen 1. Entscheid für Analyse 2. Energieberater aus der Liste auswählen 3. Fördergesuch einreichen 4. Analyse durch Berater ausführen lassen 1. Entscheid fällen, welche Bauteile saniert werden sollen. Basis Analyse oder andere Gründe. 2. Alle Beilagen organisieren (vgl. Gesuchsformular) 3. Gesuch einreichen 1. Energiecoach auswählen 2. Zusammen mit Energiecoach Gesamtsanierungsprojekt entwickeln 1. Entscheid für thermische Solaranlage 2. Unternehmer oder Fachplaner auswählen 3. Projekt planen und offerieren 4. Fördergesuch einreichen Hinweis Diese Tabelle ist eine Zusammenfassung. Es gilt die «Verordnung über Förderbeiträge nach dem Energiegesetz». Projekte mit einem Förderbeitrag über 100 000 Franken und nicht-standardisierte Fördergegenstände werden fallweise beurteilt.
Sommer 2013 13 etisches Sanieren und erneuerbare Energien Holzenergie Holz- oder Abwärmenetz Wärmepumpe Ersatz Elektroheizung MINERGIE-P- Neubauten Holzenergieanlagen für Raumwärme und Brauchwarmwasser werden gefördert, um den Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch zu erhöhen. Gefördert werden grosse Schnitzelheizungen für Holzwärmenetze (Luftreinhaltegrenzwerte 2012), Pellet - feuerungen für Wohnbauten etc. Für den Anschluss von Gebäuden an eine Wärmeversorgung mit Holzenergie oder Abwärmenutzung zur Erzeugung von Raumwärme und Brauchwarmwasser können Fördergesuche eingereicht werden. Einen Beitrag erhalten sowohl der Anschliesser als auch der Wärmelieferant. Sole/Wasser- und Wasser/ Wasser-Wärmepumpen als Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen oder bei Neubauten werden gefördert, um den Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch zu erhöhen und um die Effizienz beim Stromeinsatz zu verbessern. Luft/Wasser-WP werden nur beim Ersatz von Elektroheizungen gefördert. Der Kanton Baselland fördert den Ersatz von Elektro - heizungen durch Holzheizungen oder Wärmepumpen, um den Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch zu erhöhen und um die Effizienz beim Einsatz von Elektrizität zu verbessern. MINERGIE-P-Neubauten, sind sehr energieeffiziente Bauten und entsprechen der 2000-Watt-Gesellschaft. Sie sind sehr gut wärmegedämmt, haben eine Komfortlüftung und nutzen erneuerbare Energie. Auf die Behaglichkeit und ein gutes Raumklima wird grossen Wert gelegt. Wichtig ist detailgetreue Planung. Gesuch vor Installation einreichen Nur förderberechtigt, wenn als Holzzentralheizung oder Hauptwärmeerzeuger für Raumwärme vorgesehen Je nach Grösse vom Installateur Leistungsgarantie oder Qualitätsmanagement verlangen Gesuch vor Installation einreichen Die Nutzenergie des Wärmenetzes muss zu mindestens 80 Prozent mit Holz erzeugt werden. Maximal 20 Prozent fossile Energie zur Spitzenabdeckung werden akzeptiert Es werden nur Anschlüsse an Abwärmenetze gefördert, wenn diese nicht gesetzlich gefordert sind Gesuch vor Installation einreichen Die Wärmepumpe muss das internationale Wärmepumpen-Gütesiegel tragen Bei allen Anlagen muss vom Installateur die «Leistungsgarantie für Wärmepumpen- Anlagen» von Energie- Schweiz verlangt und dem Fördergesuch beigelegt werden Gesuch vor Baubeginn einreichen Wärmepumpen müssen das internationale Wärmepumpen-Gütesiegel tragen. Bei allen Wärmepumpen und Holzheizungen muss vom Installateur die «Leistungsgarantie» von Energie- Schweiz verlangt und dem Fördergesuch beigelegt werden Gesuch vor Baubeginn einreichen Die technischen Rahmenbedingungen für die Erlangung des MINERGIE-P-Zertifikats werden durch den Verein MINERGIE bestimmt (www.minergie.ch) Die kantonale Förderung erfolgt nur, wenn ein MINERGIE-P-Zertifikat vorliegt Stückholz/Pellet mit Tagesbehälter: CHF 3000.– Automatische Holzfeuerung bis 25 kW: CHF 5000.– 25-70 kW: CHF 1250.– plus CHF 150.– pro kW Ersatz Holz durch Holzheizung: 40 Prozent Beiträge oben Grossanlagen: www.energiepaket-bl.ch Beitrag an Wärmeverbundsbetreiber: CHF 50.– pro MWh/a Beitrag an Anschliesser an Wärmeverbund: CHF 50.– pro MWh/a bis 20 kWth: CHF 5000.– ab 20 kWth CHF 4000.– - plus CHF 50 .–/kW - plus Anbindung Brauchwarmwasser: weitere CHF 1000.– Grossanlagen ab 100 kWth werden fallweise beurteilt Wohnbauten bis max. zwei Wohneinheiten; Ersatz Zentralspeicher durch: WP Luft/W.: CHF 2000.– WP Sole/W.: CHF 5000.– Holzfeuerung: CHF 5000.– Ersatz Einzelspeicher durch: WP Luft/W.: CHF 3000.– WP Sole/W.: CHF 7500.– Holzfeuerung: CHF 7500.– plus Anbindung Brauchwarmwasser: CHF 1000.– Übrige Bauten fallweise MINERGIE-P: CHF 100.–/m² 1. Entscheid für Holzheizung 2. Unternehmer oder Fachplaner auswählen 3. Projekt planen und offerieren 4. Fördergesuch einreichen 1. Entscheid Anschluss an Wärmenetz 2. Projekt planen und offerieren 3. Fördergesuch einreichen 1. Entscheid für Wärmepumpenheizung 2. Bei Erdsonden: Möglichkeit abklären auf Erdwärmenutzungskarte (www.geoview.bl.ch) 3. Offerte 4. Bohrbewilligung 5. Fördergesuch 1. Entscheid für Ersatz Elektroheizung 2. Unternehmer oder Fachplaner auswählen 3. Projekt planen und offerieren 4. Fördergesuch einreichen 1. Entscheid für MINERGIE-P-Neubau 2. Architekt auswählen 3. Projekt planen 4. Zertifizierungsprozess starten 5. Fördergesuch einreichen
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