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Energiepaket 2012

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Baselbieter Energiepaket, Zeitungsbeilage 2012 im handlichen Tabloidformat

6 Sommer

6 Sommer 2012 GILBERT HAMMEL, LIGA DER BASELBIETER STEUERZAHLER Wer energetisch saniert, spart Steuern In den meisten Kantonen – insbesondere im Kanton Basel-Landschaft – sowie beim Bund können Kosten für Liegenschaftssanierungen zur Förderung des Energiesparens und des Umweltschutzes vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Gemäss Definition sind dies Massnahmen, welche zur rationellen Energieverwendung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien beitragen. Hauseigentümer sind berechtigt, Unterhaltskosten für ihre Liegenschaft entweder in Prozent vom Eigenmietwert pauschal oder mit Beibringung der entsprechenden Belege effektiv vom steuerbaren Einkommen in Abzug zu bringen. Dabei muss bei Abzug der tatsächlichen Unterhaltskosten eine Unterscheidung in werterhaltende und wertvermehrende Kosten erfolgen, wobei die wertvermehrenden Kosten grundsätzlich nicht zum Abzug berechtigen. Als wertvermehrend gilt beispielsweise der Neubau eines Wintergartens oder der Einbau zusätzlicher Küchengeräte. Von den Steuern abziehen Investitionen für Massnahmen zur Förderung des Energiesparens und des Umweltschutzes haben definitionsgemäss wertvermehrenden Charakter. Trotzdem können in diesem Zusammenhang Kosten für den Ersatz von veralteten und die erstmalige Anbringung von neuen Bauteilen oder Installationen vom steuerbaren Einkommen in der Regel voll abgezogen werden; die Besitzdauer der Liegenschaft ist nicht von Relevanz. Einzige Voraussetzungen sind, dass die Investition für ein bereits bestehendes Gebäude getätigt wird und dass die Liegenschaft zum Privatvermögen gehört. Zudem ist zu beachten, dass gleichzeitig kein weiterer Pauschalabzug für den Liegenschaftsunterhalt gemacht werden kann. Abzugsberechtigte Kategorien Das Eidgenössische Finanzdepartement unterteilt gemäss «Verordnung über die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien» zum Steuerabzug berechtigte Massnahmen in folgende Kategorien: ■ Massnahmen zur Verminderung der Energieverluste der Gebäudehülle ■ Massnahmen zur rationellen Energienutzung bei haustechnischen Anlagen ■ Kosten für energietechnische Analysen und Energiekonzepte ■ Kosten für den Ersatz von Haushaltgeräten mit grossem Stromverbrauch Die kantonalen Steuerverwaltungen präzisieren sämtliche Liegenschaftsunterhaltskosten mit jeweiligen Beispielen in einem entsprechenden Katalog; Investitionen in Energiesparmassnahmen werden dabei speziell gekennzeichnet und mit einer Abzugsquote versehen. Bei einem Neubau kann von den obengenannten Steuervorteilen nicht profitiert werden, denn in diesem Fall müssen energiesparende und dem Umweltschutz dienende Massnahmen stets den Anlagekosten zugerechnet werden. Subventionen und andere Beiträge an Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen sind von den jeweiligen Kosten vorweg abzuziehen; der Abzug vom steuerbaren Einkommen kann nur auf dem Teil geltend gemacht werden, der vom Gebäudeeigentümer selbst getragen wird. Die Steuerverwaltungen verlangen dazu eine transparente Aufstellung der geltend gemachten Kosten bzw. abgezogenen Unterstützungsgeldern. Subventionen gelten als Einkommen Im Merkblatt «Liegenschaftsunterhalt – Energiesparmassnahmen – Umwelt- und Lärmschutzmassnahmen – Denkmalpflege» des Kantons Basel-Landschaft wird darauf hingewiesen, dass Subventionen, die im Zusammenhang mit neu erstellten Anlagen zugesprochen werden, steuerbares Einkommen darstellen. Ein Steuerpflichtiger hat somit auch dann die genannten Unterstützungsgelder als steuerbares Einkommen zu deklarieren, wenn diese für bestehende Gebäude erst im Folgejahr dem Eigentümer zufliessen oder wenn es sich um einen Neubau handelt. Der Autor ist Präsident der Liga der Baselbieter Steuerzahler

Sommer 2012 7 Lohnt sich sanieren? Die energetische Sanierung einer Liegenschaft wirkt sich positiv aus auf den Energieverbrauch, den Wohnkomfort und langfristig auch aufs Portemonnaie. Dies gilt umso mehr, seit das Baselbieter Energiepaket seine Förderbeiträge entrichtet. Ein Wärmebild bringt es an den Tag. Viele ältere Gebäude im Baselbiet verlieren viel zu viel Wärme. Eine energetische Gebäudesanierung schafft hier Abhilfe und spart sehr viel Heizenergie ein. Bei einigen Gebäuden verringert sich der Heizenergieverbrauch gar um bis zu 90 Prozent. Wenn gleichzeitig die Elektro-, Öloder Gasheizung durch eine solche mit erneuerbaren Energien ersetzt wird, profitiert das Klima gleich doppelt. Ein umfassend saniertes Einfamilienhaus produziert jährlich bis zu zwei Tonnen weniger des für das Klima schädlichen Treibhausgases CO ² . Angenehmes Klima das ganze Jahr Eine energetische Sanierung steigert nicht zuletzt auch den Komfort der Hausbewohnerinnen und -bewohner spürbar. In einem sanierten Gebäude herrscht sommers wie winters eine behagliche Innentemperatur. Unangenehme Durchzugsluft in der guten Stube gehört der Vergangenheit an. Ein fachmännisch saniertes Gebäude beugt zudem auch schädlichem Schimmelbefall vor. Eine energetische Sanierung lohnt sich auch im Portemonnaie. Besitzer von sanierten Häusern sparen deutlich Geld bei den Nebenkosten und sind unabhängiger von der künftigen Entwicklung der Energiepreise. Weil Erdöl eine endliche Ressource ist, lohnt sich ein frühzeitiges Umdenken und damit der Umstieg auf erneuerbare Energien. Mit anderen Arbeiten kombinieren Dass sich Investitionen ins Energiesparen rechnen, zeigen Untersuchungen von TEP Energy, einem Spin-off der ETH Zürich und dem Architekturbüro Meier und Steinauer Partner. Muss die Fassade eines Hauses renoviert werden, fallen die Kosten für Maler, Farbe und Gerüst sowieso an. Wird gleich noch eine Isolationsschicht angebracht, sind nur diese zusätzlichen Kosten für die Rentabilitätsrechnung relevant. Mit den Fördergeldern des Baselbieter Energiepakets wird das Sanieren finanziell noch interessanter. Kommt hinzu, dass Hauseigentümerinnen und -eigentümer mit Renovationen und Sanierungen ihre Liegenschaft «à jour» halten und damit deren Marktwert steigern. Sanierungspotenzial abschätzen Das Sanierungspotenzial lässt sich am einfachsten über den Heizenergieverbrauch abschätzen. Wenn pro Quadratmeter beheizter Fläche (inklusive Mauergrundflächen) mehr als 100 kWh Energie (8 Liter Heizöl oder 8 m³ Erdgas) im Jahr verbraucht werden, kann eine energetische Sanierung während der Lebensdauer der Massnahmen rentabel sein. Die grössten Energieeinsparungen sind möglich bei einer guten Dämmung von Aussenwänden und Dach sowie beim Ersatz der Fenster. Da bei den meisten Sanierungsmassnahmen die Kosten für die Arbeit dominieren, sollte nicht am Material gespart werden. Energiepaketkompatibel sind eine Dämmung von rund zwanzig Zentimetern im Dach oder auf der Fassade und Fenster mit einem Glas-U-Wert von mindestens 0,7 W/m².

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