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Energiepaket 2011

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Baselbieter Energiepaket, Zeitungsbeilage 2011 im handlichen Tabloidformat

12 Herbst

12 Herbst 2011 So fördert das Baselbieter Energiepaket energ Förderbereich Energieanalyse Sanierung Einzelbauteil Bonus Gesamtsanierung Energiecoach Grundlage Eine vom Kanton Baselland geförderte Energieanalyse untersucht die thermische Gebäudehülle (Fenster, Fassade, Dach, Kellerdecke) und die Haustechnik (Heizung, Warmwasser). Sie zeigt, wie hier am besten Energie gespart und mehr erneuerbare Energie eingesetzt werden kann. Sie enthält einen Gebäudeenergieausweis, GEAK. Für die energetische Sanierung eines oder mehrerer Bauteile der Gebäudehülle wie z. B. Dach, Fenster, Fassade oder Kellerdecke können Förderbeiträge aus dem Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen beantragt werden. Das Gebäudeprogramm finanziert sich aus den Mitteln der nationalen CO 2 -Abgabe auf Heizöl und Erdgas. Einen kantonalen Bonus Gesamtsanierung erhält, wer bei einer Liegenschaft mindestens 90 Prozent der thermischen Gebäudehülle energetisch saniert oder eine MINERGIE- oder MIN- ERGIE-P-Sanierung mit Zertifikat realisiert. Der Bonus wird zusätzlich zum Einzelbauteilbeitrag ausgerichtet. Bereits früher sehr gut sanierte Flächen können angerechnet werden. Wird ein Bonus Gesamtsanierung angestrebt, so muss von Anbeginn an ein Energiecoach beigezogen werden. Das Baselbieter Energiepaket finanziert die akkreditierten Energiecoaches zur Qualitätssicherung bei Gesamtsanierungen. Rahmenbedingungen ■ Gesuch vor Analyse einreichen ■ Gebäude Baujahr vor 2000 ■ Bei Bauten, wo ein GEAK möglich ist, muss die Analyse einen GEAK enthalten ■ Liste der zugelassenen EnergieberaterInnen: www.bl-energiepaket.ch ■ Gesuch vor Sanierungsbeginn einreichen ■ Gebäude Baujahr vor 2000 ■ Einhalten der geforderten Energiekennzahlen (U-Werte) ■ Mindestförderbeitrag CHF 1000 ■ Beitragsberechtigt sind nur bestehende Bauteile ■ Gesuch zusammen mit Einzelbauteilgesuch einreichen ■ Gebäude Baujahr vor 2000 ■ Es muss von Anbeginn an ein Energiecoach beigezogen werden. ■ Gesuch vor Beginn Coach-Arbeiten einreichen ■ Gebäude Baujahr vor 2000 ■ Liste der zugelassenen Energiecoaches: www.blenergiepaket.ch ■ Der Coach wird vom Kanton bezahlt. Beiträge ■ Ein-/Zweifamilienhaus: 50% der Kosten; maximal CHF 800 ■ Mehrfamilienhaus: 50% der Kosten, max. CHF 1500 ■ Komplexe Projekte werden fallweise beurteilt ■ Fenster: 70 CHF/m 2 ■ Dach/Wand/Boden gegen aussen, Wand und Boden im Erdreich (bis 2m): 40 CHF/m 2 ■ Wand/Decke/Boden gegen unbeheizt, Wand/Boden im Erdreich (über 2 m): 15 CHF/m 2 ■ Bonus ohne Minergie: 25% Einzelbauteilbeiträge ■ Bonus Minergie: 50 CHF/m 2 EBF ■ Bonus Minergie-P: 100 CHF/m 2 EBF ■ Ein-/Zweifamilienhaus: 100% der Kosten; max. CHF 2500 ■ Mehrfamilienhaus 100% der Kosten, max. CHF 3000 ■ Komplexe Projekte werden fallweise beurteilt Vorgehen 1. Entscheid für Analyse 2. Energieberater aus der Liste auswählen 3. Fördergesuch einreichen 4. Analyse durch Berater ausführen lassen 1. Entscheid fällen, welche Bauteile saniert werden sollen. Basis Analyse oder andere Gründe. 2. Alle Beilagen organisieren (vgl. Gesuchsformular) 3. Gesuch einreichen 1. Zusammen mit Energiecoach Entscheid der Qualität Gesamtsanierung fällen 2. Gesuche Bonus Gesamtsanierung und Einzelbauteile über Coach einreichen. 1. Entscheid Gesamtsanierung fällen 2. Energiecoach aus Liste auswählen 3. Gesuch Energiecoach einreichen 4. Gesamtsanierungsprojekt entwickeln

Herbst 2011 13 etisches Sanieren und erneuerbare Energien Thermische Solaranlage Holzenergie Holz- oder Abwärmenetz Wärmepumpe Ersatz Elektroheizung Das Baselbieter Energiepaket fördert thermische Solaranlagen zur Erzeugung von Brauchwarmwasser und von Brauchwarmwasser mit Heizungsunterstützung, um den Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch zu erhöhen. Bekannte Kollektortypen sind verglaste Flachkollektoren und Röhrenkollektoren. Holzenergieanlagen für Raumwärme und Brauchwarmwasser werden gefördert, um den Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch zu erhöhen. Gefördert werden grosse Schnitzelheizungen für Holzwärmenetze (Luftreinhaltegrenzwerte 2012), Pelletfeuerungen für Wohnbauten etc. Für den Anschluss von Gebäuden an eine Wärmeversorgung mit Holzenergie oder Abwärmenutzung zur Erzeugung von Raumwärme und Brauchwarmwasser können Fördergesuche eingereicht werden. Einen Beitrag erhalten sowohl der Anschliesser als auch der Wärmelieferant. Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen als Ersatz von Öl-, Gasoder Elektroheizungen oder bei Neubauten werden gefördert, um den Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch zu erhöhen und um die Effizienz beim Stromeinsatz zu verbessern. Luft/Wasser-WP werden nur beim Ersatz von Elektroheizungen gefördert. Der Kanton Baselland fördert den Ersatz von Elektroheizungen durch Holzheizungen oder Wärmepumpen, um den Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch zu erhöhen und um die Effizienz beim Einsatz von Elektrizität zu verbessern. ■ Gesuch vor Installation einreichen ■ Kollektoren müssen die Leistungsprüfung nach Norm EN 12 975-1 erfüllen ■ Nicht förderberechtigt, wenn wegen gesetzlichen Anforderungen benötigt ■ Leistungs-Garantie für Sonnenkollektor-Anlagen von EnergieSchweiz ■ Gesuch vor Installation einreichen ■ Nur förderberechtigt, wenn als Holzzentralheizung oder Hauptwärmeerzeuger für Raumwärme vorgesehen ■ Je nach Grösse vom Installateur Leistungsgarantie oder Qualitätsmanagement verlangen ■ Anlagen > 70 kW müssen eidg. Feinstaub-Grenzwerte 2012 einhalten ■ Gesuch vor Installation einreichen ■ Die Nutzenergie des Wärmenetzes muss zu mindestens 80% mit Holz erzeugt werden. Maximal 20% fossile Energie zur Spitzenabdeckung werden akzeptiert ■ Es werden nur Anschlüsse an Abwärmenetze gefördert, wenn diese nicht gesetzlich gefordert sind ■ Gesuch vor Installation einreichen ■ Die Wärmepumpe muss das internationale Wärmepumpen-Gütesiegel tragen. ■ Bei allen Anlagen muss vom Installateur die «Leistungs-Garantie für Wärmepumpen-Anlagen» von EnergieSchweiz verlangt und dem Fördergesuch beigelegt werden ■ Gesuch vor Baubeginn einreichen ■ Wärmepumpen müssen das internationale Wärmepumpen-Gütesiegel tragen. ■ Bei allen Wärmepumpen und Holzheizungen muss vom Installateur die «Leistungs-Garantie» von EnergieSchweiz verlangt und dem Fördergesuch beigelegt werden ■ Bestehende Gebäude: Pro Anlage CHF 1000 + pro m 2 Kollektorfläche für Brauchwarmwasser ■ Flachk. CHF 200 ■ Röhrenk. CHF 250 + für Brauchwarmwasser mit Heizungsunterstützung ■ Flachkoll.: CHF 150 ■ Röhrenkoll: CHF 200 Förderberechtigte Neubauten: 75% ■ Stückholz/Pellet mit Tagesbehälter: CHF 3000 ■ Automatische Holzfeuerung bis 25 kW: CHF 5000 ■ 25–70 kW: CHF 1250 + CHF 150 pro kW ■ Ersatz Holz- durch Holzheizung: 40% Beiträge oben ■ Grossanlagen vgl. www.energiepaket-bl.ch ■ Beitrag an Wärmeverbundsbetreiber: CHF 50 pro MWh/a ■ Beitrag an Anschliesser an Wärmeverbund: CHF 50 pro MWh/a ■ bis 20 kWth: CHF 5000 ■ ab 20 kWth CHF 4000 + 50 CHF/kW + Anbindung Brauchwarmwasser: weitere CHF 1000 ■ Grossanlagen ab 100 kWth werden fallweise beurteilt Wohnbauten bis max. 2 Wohneinheiten Ersatz Zentralspeicher durch ■ WP Luft/W.: CHF 2000 ■ WP Sole/W.: CHF 5000 ■ Holzfeuerung: CHF 5000 Ersatz Einzelspeicher durch ■ WP Luft/W.: CHF 3000 ■ WP Sole/W.: CHF 7500 ■ Holzfeuerung: CHF 7500 + Anbindung Brauchwarmwasser: CHF 1000 Übrige Bauten fallweise 1. Entscheid für thermische Solaranlage 2. Unternehmer oder Fachplaner auswählen 3. Projekt planen und offerieren 4. Fördergesuch einreichen 1. Entscheid für Holzheizung 2. Unternehmer oder Fachplaner auswählen 3. Projekt planen und offerieren 4. Fördergesuch einreichen 1. Entscheid Anschluss an Wärmenetz 2. Projekt planen und offerieren 3. Fördergesuch einreichen 1. Entscheid für Wärmepumpenheizung 2. Bei Erdsonden: grob beurteilen lassen, ob aus geolog. Sicht möglich 3. Offerte 4. Bohrbewilligung 5. Fördergesuch 1. Entscheid für Ersatz Elektroheizung 2. Unternehmer oder Fachplaner auswählen 3. Projekt planen und offerieren 4. Fördergesuch einreichen

Standpunkt der Wirtschaft