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Allgemeine Geschäftsbedingungen Inserate IWF 2022

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12.3. Für mangelhaftes

12.3. Für mangelhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung eines Inserates wesentlich beeinträchtigt, werden im Maximum die berechneten Kosten des entsprechenden Inserats erlassen oder in Form von Inseratenraum kompensiert. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 13. Zahlungskonditionen, Gerichtsstand und Erfüllungsort 13.1. Sofern keine anderslautende Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innert 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen. 13.2. Bei Zahlungsverzug werden eine Mahngebühr von CHF 10.-- sowie 6% Verzugszins in Rechnung gestellt. Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlerprovisionen. Bereits ausbezahlte Vermittlerprovisionen werden zurückgefordert. Zudem werden für Umtriebe 5% der Forderungssumme (mind. CHF 50.--, max. CHF 300.--) belastet. 13.3. Die IWF AG behält sich vor, die Bonität von Inserenten zu überprüfen. 13.4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Liestal. 14. Vorzeitige Vertragsauflösung Stellt die IWF AG oder ein Verleger in dessen Auftragsverhältnis die IWF AG agiert während der Vertragsdauer das Erscheinen eines Medienprodukts ein, kann die IWF AG ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Eine vorzeitige Vertragsauflösung entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate. Es erfolgen keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wurde. 15. Inkrafttreten Die vorstehenden Geschäftsbedingungen treten per 1. Januar 2018 in Kraft. Sie können bei der IWF AG in schriftlicher Form bezogen werden. Änderungen bleiben vorbehalten. Liestal, 17.01.2018 IWF AG Altmarktstrasse 96 4410 Liestal Seite 4 von 4

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