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Allgemeine Geschäftsbedingungen Inserate IWF 2022

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Inserate IWF

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Inserierung mit IWF Anzeigenservice 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der IWF AG regeln die vertraglichen Beziehungen betreffend Inserierung zwischen dem Inserenten bzw. dem von ihm beauftragten Werbevermittler (nachfolgend Inserent) und der IWF AG in den von der IWF AG bewirtschafteten Publikationsorganen. 1.2 Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen dem Inserenten und der IWF AG. Abweichungen von den AGB sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit. Im Übrigen gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR). 2. Übermittlung der Inserate Die Aufgabe, Änderung oder Sistierung von Inseraten müssen schriftlich bis zum Inserateschluss erfolgen. Verursachen nachträgliche Änderungen durch den Inserenten Unkosten, bspw. durch bereits bearbeitetes Druckmaterial, so werden ihm diese in Rechnung gestellt. Für Fehler aus telefonischen oder elektronischen Übermittlungen jeder Art übernimmt die IWF AG keine Haftung. 3. Inhalt der Inserate 3.1. Der Inserent ist für den Inhalt seiner Inserate verantwortlich. Er ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten und stellt, soweit gesetzlich möglich, die IWF AG sowie deren vertretene Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Wird die IWF AG gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. 3.2. Die IWF AG behält sich vor, Inserate ohne Angabe von Gründen abzulehnen, Änderungen des Inhalts zu verlangen oder Inserate mit der Bezeichnung «Anzeige» oder «Publireportage» zu versehen. 4. Erscheinungsdaten, Platzierungen und Ausschluss der Branchen-Exklusivität 4.1. Die IWF AG behält sich die Verschiebung von Inseraten ohne Rückfrage beim Inserenten aus technischen Gründen vor. 4.2. Für fixe Platzierungsvorgaben seitens des Inserenten wird ein Zuschlag erhoben. 4.3. Kann eine bestätigte Platzierung aus technischen Gründen nicht eingehalten werden, wird der Inserent nach Möglichkeit im Voraus informiert. Seite 1 von 4

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