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Standpunkt 548, 21. Oktober 2022

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Standpunkt 548, 21. Oktober

SCHWEIZERISCHE 21. Oktober 2022 Die Zeitung für KMU | Regionalbund | Standpunkt-Ausgabe Nr. 548 | 25. Jahrgang AZA 4133 Pratteln Post CH AG DIE MEINUNG Baselland muss die Abstiegszone verlassen ZAK – Nachdem zu Gunsten der Zentralen Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) und der Wirtschaftskammer Baselland ausgefallenen Schiedsgerichtsspruch sind die beiden Institutionen vollumfänglich entlastet. Ein politischer Vorstoss wirft nun Fragen zur behördlichen Verantwortung des Kantons auf. Von «Affäre» bleibt nichts übrig Von Christoph Buser, Direktor Wirtschaftskammer Baselland Die politischen Herbstferien sind vorbei und der Blick richtet sich – noch vor den Gesamterneuerungswahlen im Februar 2023 – auf den kantonalen Abstimmungstermin vom 27. November 2022. Die Vorlage zur Vermögenssteuerreform I ist für den Kanton Basel-Landschaft als attraktiver Wirtschaftsstandort von essenzieller Bedeutung. Seit der Abschaffung der Pauschalbesteuerung haben wir wichtige und grosse Steuerzahler im Kanton verloren – die aktuell zur Diskussion stehende Reform will diesem unerfreulichen Umstand entgegenwirken. Und zwar mit einer ausgewogenen und vernünftig austarierten Lösung, die das Baselbiet vom Ende der nationalen Rangliste der Steuerattraktivität immerhin wieder ins Mittelfeld zurückführt. Dies ist höchste Zeit, denn die Besteuerung für vermögende Personen ist im Baselbiet schlicht nicht mehr konkurrenzfähig. Nicht einmal gegenüber dem links-grünen Kanton Basel-Stadt, der jüngst ein Entlastungspaket beschlossen hat. Bei der jetzt ausgearbeiteten Vorlage handelt es sich mitnichten um eine vorteilhafte «Reichensteuer» oder ein Geschenk an Menschen, die es ohnehin nicht nötig hätten. Vielmehr handeln wir im öffentlichen Interesse, wenn wir hier national wieder den Ausgleich schaffen. Auf die jährlich 200 Millionen Franken Vermögenssteuern ist der Kanton schlicht angewiesen – weitere Abwanderungen wären fatal. Steuerattraktivität gehört zu den wichtigen Entscheidungsgrundlagen für Unternehmen und Wirtschaftsführende, wenn sie sich für oder gegen einen Standort aussprechen. Dies betrifft sowohl die bereits hier angesiedelten Unternehmen, aber auch solche, die im Sinne der Wirtschaftsförderung neu zu uns kommen und hier künftig wirtschaften wollen. Dies ist auch im Sinne aller natürlichen Steuerzahlerinnen und -zahler im Kanton. Der Kanton Basel-Landschaft darf die aktuell sehr rasante Entwicklung nicht verpassen. Und es steht ihm schlecht an, in einer Rangliste, in der es um wirtschaftliche Relevanz geht, auf den hinteren Rängen platziert zu sein. Mit einem Ja zur Vermögenssteuerreform verlassen wir endlich die abstiegsbedrohte Zone und schliessen wieder auf ins gesicherte Mittelfeld. Helfen Sie mit, diesen dringend nötigen Schritt zu ermöglichen. HEUTE IM STANDPUNKT 2 | BL BUSINESS GALA Bundesrat Guy Parmelin ist Hauptreferent. 5 | INNOVATION Swiss Innovation Challenge geht mit Final Pitch in die entscheidende Runde. Was ist jetzt noch von der angeblichen «Affäre» um die Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) im Jahr 2014 übriggeblieben? Null und nichts, wenn man die jüngsten Gerichtsurteile und politischen Entscheide in dieser Angelegenheit in den vergangenen eineinhalb Jahren noch einmal zusammenfasst: 4. Juni 2021: Das Baselbieter Strafgericht spricht den Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber als Vorstehenden der Volkswirtschaftsdirektion und Thomas Keller, Leiter des kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga), vom Vorwurf der ungetreuen Amtsführung im Zusammenhang mit der Schwarzarbeitskontrolle (ZAK) frei. Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte einjährige Gefängnisstrafe gefordert. In unüblicher Art greift Gerichtspräsident Andreas Schröder auf der Basis von Aussagen eines zweifelhaften Zeugen trotzdem das Geschäftsgebaren der ZAK öffentlich an. Komplett zu Unrecht, wie sich nun im Schiedsgerichtsverfahren herausstellte. 30. Juni 2021: Das Baselbieter Kantons parlament lehnt die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur ZAK ab. Das wäre «übertrieben», wurde argumentiert. Um die Schwarzarbeitskontrollen im Kanton Basel-Landschaft gab es letztlich viel Lärm um nichts. Bild: Shutterstock 22. Juni 2022: Das Kantonsgericht Baselland heisst eine Klage der Wirtschaftskammer gegen die Berichterstattung der «Basler Zeitung», die neben der Familienausgleichskasse auch auf die Arbeitsmarktkontrollen der ZAK und ihrer Nachfolgeorganisation AMBK zielte, in weiten Teilen gut. Die Berichterstattung sei teilweise unwahr und irreführend gewesen, begründete das Gericht. Die «Basler Zeitung» wurde verpflichtet, die betroffenen Artikel vom Netz zu nehmen und sowohl online wie im Print eine Richtigstellung zu platzieren. Der noch offene Fall wurde von der «Basler Zeitung» ans Bundesgericht weitergezogen. 6. Oktober 2022: Ein Schiedsgericht weist eine Klage des Kantons Basel- Landschaft wuchtig ab, die eine Rückzahlung von 523 250 Franken für angeblich nicht erbrachte Kontrollleistungen im Jahr 2014 gefordert hatte. Es ist keine Rückzahlung fällig, die Verfahrenskosten müssen vom Kanton getragen werden. Die juristische Beurteilung der Vorgänge rehabilitiert die ZAK und die Wirtschaftskammer Baselland vollumfänglich. Was bleibt, ist der Reputationsschaden, den die offensichtlich falsche mediale Berichterstattung seit 2015 angerichtet hat. Die Rolle der Medien, aber auch jene des Kantons, insbesondere des KIGA, wurden in all den Jahren öffentlich selten hinterfragt. Angesichts der nun vorliegenden Urteile mutet dies seltsam an. Auch die vom Kanton am 6. Oktober verbreitete Medienmitteilung zum Schiedsgerichtsspruch, die suggeriert, es sei alles bloss ein Formfehler gewesen, blendet die entscheidende Aussage im Urteil einfach aus. Marc Scherrer, Landrat der Mitte und seit 1. September 2022 stv. Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, möchte mit seiner gestern im Landrat eingereichten Interpellation die Verantwortung innerhalb der kantonalen Behörden geklärt haben. Wer hat das Prozessrisiko für den klageführenden Kanton abgewogen, wie kam es zu dieser Fehleinschätzung, was kostet den Kanton die Schiedsklage und wer hat die kolossale und vom Steuerzahler zu berappende Niederlage vor Gericht zu verantworten? Scherrer fragt auch nach personellen Konsequenzen, nach der regierungsrätlichen Einschätzung des Verfahrens und nach der unüblich langen Zeitphase zwischen der Urteilsfällung am 31. Januar und der Veröffentlichung am 6. Oktober 2022. Daniel Schaub NEUE AUSBILDUNGEN – Die Grundschule Metall und die Vorlehre gehen im Kanton Basel-Landschaft neue Wege. Derweil zeigt eine ETH-Studie, dass Bewerbende mit einer Berufsausbildung gefragte Leute sind. Die Berufsbildung geht neue Wege «Es liegt noch einiges an Arbeit vor uns, doch wir sind zuversichtlich, dass wir zu einer guten und tragfähigen Lösung kommen werden», sagt Marc Scherrer, stv. Direktor der Wirtschaftskammer, Leiter der Abteilung Berufsbildung. Am vergangenen 30. September fand eine mit der Swissmechanic Sektion beider Basel, Swissmem und AM Suisse Nordwest Baselland organisierte Informationsveranstaltung im Haus der Wirtschaft in Pratteln zur Zukunft der Grundschule Metall statt. Die Suche nach einer neuen Lösung für die Grundschule Metall wurde nötig, nachdem bekannt wurde, dass der Mietvertrag der heutigen Grundschule Metall auf dem Liestaler Schild-Areal per Ende Juni 2023 ausläuft und der Kanton Basel-Landschaft nicht mehr bereit war, die betriebliche Ausbildung im Sinne eines Spezialmodells selbst anzubieten und mitzufinanzieren. Derzeit kommen vier Modelle von Swissmechanic, der Lehrwerkstatt Basel, der Aprentas und der Stiftung Lehr betriebe beider Basel LBB für eine Nachfolgelösung infrage. Sie werden nun weiter konkretisiert. Vorlehre wird zu Brückenpraktikum Bereits eine neue Lösung gefunden wurde für die bisherige Vorlehre. Sie wird im Kanton Basel-Landschaft ab 2023 durch ein sogenanntes Brücken praktikum abgelöst. Ausbildungsbetriebe, Lehrpersonen, Ausbildner und weitere Berufsbildungs- Interessierte können sich am kommenden 9. und 29. November im Haus der Wirtschaft über die Rahmenbedingungen des neuen Brücken praktikums informieren. Beim Brückenpraktikum arbeiten die Lernenden drei Tage im Betrieb und besuchen zwei Tage schulische Förder angebote am Zentrum für Brückenangebote (ZBA BL) in Liestal. Ein Bindeglied zwischen den Lernenden, den Ausbildungsbetrieben und der ZBA BL ist das Praxismanagement, welches ebenfalls auf den kommenden Sommer 2023 am ZBA BL aufgebaut wird. Gefragte Berufsleute Dass sich eine Berufsausbildung lohnt, zeigt eine aktuelle ETH-Studie. Demnach ist für Einstiegspositionen bei Bewerberinnen und Bewerbern mit einer abgeschlossenen Berufsbildung die Wahrscheinlichkeit höher, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden, als bei Personen mit einer gymnasialen Maturität. Dies ist eines der Resultate einer Umfrage, die zwei ETH-Forscherinnen bei mehr als 2000 Arbeitgebenden durchgeführt haben. Reto Anklin Seiten 2, 7

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