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Standpunkt 517, 5. März 2021

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5. März 2021 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE So beeinflusst die Pandemie auch das Asylsystem Der Bundesrat hat im Frühling 2020 mit notrechtlichen Massnahmen die Voraussetzungen geschaffen, dass das Asylsystem auch während der Corona-Pandemie funktioniert. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern- Wabern «kann im Asylverfahren alle Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zum Schutz der Gesundheit einhalten und die Asylverfahren dennoch rechtsstaatlich korrekt durchführen», lautet ein halbes Jahr später das Fazit der Verwaltung. Seit März 2020 hat das SEM über 3600 Anhörungen durchgeführt und rund 10 500 Asylverfahren abgeschlossen. Bisher wurden rund 160 Asylsuchende positiv auf Covid-19 getestet. Es kam laut offizieller Information zu keiner Ansteckung während einer Anhörung. Mit dazu gehört die Feststellung, dass das Asylwesen des Bundes unter Corona-Bedingungen bis zur Kapazitätserschöpfung gefordert wird. Zurzeit verfügen die 16 Bundes asylzentren kaum noch über freie Unterbringungsplätze. Unter regulären Umständen würden rund 4500 Plätze für Asylsuchende zur Verfügung stehen. Um alle Hygiene- und Distanzvorgaben des BAG einhalten zu können, mussten diese Kapazitäten jedoch halbiert werden. Es stehen zurzeit also nur rund 2300 Plätze zur Verfügung. Davon sind mehr als 90 Prozent belegt. «NACH DEN JÜNGSTEN ISLAMISTISCHEN TERRORANSCHLÄGEN KOMMT DARUM AUCH DIE SCHWEIZ NICHT UMHIN, IHREN UMGANG MIT SOGENANNTEN GEFÄHRDERN KRITISCH ZU HINTERFRAGEN.» Peter Amstutz* Das SEM hat Ende November mit der «Operation Corona» eine Militärhalle in Brugg AG als Bundesasylzentrum mit 230 Plätzen umgerüstet. Weitere Unterkünfte soll es in Sulgen TG und Reinach BL geben. Schwierigkeiten im Rückkehrbereich verschärften die Kapazitätsprobleme. Weil der Flugverkehr zwischen der Schweiz und anderen Staaten stark eingeschränkt ist, konnte nur ein Teil der Wegweisungen vollzogen werden. Die Zahl der Ausreisen von Personen, die kein Asyl-Aufenthaltsrecht haben in der Schweiz, ist wegen Corona innert Jahresfrist um bis zu 70 Prozent zurückgegangen. Aktuell sind es noch 40 Prozent. Zum Gesamtbild gehört schliesslich folgende Feststellung des SEM: «Eine kleine Minderheit von Asylsuchenden hat in den Sommermonaten das Asylsystem ausgenutzt, um Diebstähle und andere Straftaten zu begehen. Das SEM steht in ständigem Austausch mit den kantonalen Behörden, um dieses Problem anzugehen. So sind die Sicherheitspatrouillen rund um die Bundesasylzentren verstärkt worden. Offensichtlich unbegründete Asylgesuche werden in erster Priorität und innert kürzester Frist behandelt und abgelehnt, damit diese Personen die Schweiz rasch wieder verlassen müssen. Bei Personen, die sich während des Verfahrens nicht an die Regeln halten, kann das Gesuch abgeschrieben werden.» Wegen der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise und der steigenden Arbeitslosigkeit bleibe die Schweiz ein bevorzugtes Ziel für Einwanderer, legale und andere, lautet die Schlussfolgerung der mit Blick auf Missbrauchsmöglichkeiten besonders asylkritischen SVP. Das gut ausgebaute und grosszügige Sozialsystem sei verlockend wie eh und je. Oliver Thränert, Leiter des Think Tanks am Center for Security Studies (CSS) der ETH Zürich, sieht die Problematik so: «Auf die Länder der Südhalbkugel wird die Pandemie wirtschaftlich stärker durchschlagen. Wir sehen, dass in der Mittelmeerregion viele Staaten durch die Pandemie geschwächt sind. Das wird zu Instabilität führen. Es ist damit zu rechnen, dass die Migration über das Mittel meer wieder anwächst.» Sobald die EU- Staaten ihre Reisevorschriften wieder änderten, müsse sich die Schweiz wohl nach einer zweiten Coronawelle auf eine nächste Zuwanderungswelle gefasst machen. Mit ihrer seit vielen Jahrzehnten humanitären Tradition nehme die Schweiz weiterhin Menschen auf, die an Leib und Leben verfolgt seien. Weil mittlerweile aber keine klare Abgrenzung mehr zwischen Asyl- und Migrationspolitik bestehe, stehe man vor der Herausforderung, Tausende von Wirtschaftsflüchtlingen auf Staatskosten vorläufig oder gar dauernd unterzubringen. Missbräuche dieser Gastfreundschaft – offenbar auch während und vor aussichtlich auch nach der Coronakrise – führten zu explodierenden Kosten, mehr Kriminalität und gesellschaftlichen Problemen. Nach den jüngsten islamistischen Terroranschlägen in Deutschland, Frankreich, Österreich und anderswo kommt darum auch die Schweiz nicht umhin, ihren Umgang mit sogenannten Gefährdern kritisch zu hinterfragen und Schwächen sowie Fehlanreize im Asylwesen zur Debatte zu stellen. Mit falsch verstandener Toleranz ist dieses Problem nicht zu lösen. Worte der Anteilnahme und des Bedauerns allein helfen niemandem. An politischen Vorstössen in der Bundesversammlung, welche Möglichkeiten zu mehrheitsfähigen Korrekturen im Asylwesen aufzeigen, fehlt es gegenwärtig nicht. Was hingegen fehlt, ist der politische Wille zu deren Umsetzung. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. RATGEBER RECHT – Bei der Rückgabe von Mietobjekten, besonders bei Wohnungen oder Geschäfts räumen, muss der Vermieter oft Schäden feststellen. Damit stellt sich die Frage, wer die Sanierungskosten zahlt. Welche Schäden muss der Mieter bezahlen? Dr. Dominik Rieder Andreas Dürr Alexander Heinzelmann David Hug Markus Prazeller Philipp Rupp LEGAL-TEAM Die Wirtschaftskammer Baselland steht ihren Mitgliedern für eine juristische Erstberatung zur Verfügung. Wenn der Mieter das Mietobjekt gemäss dem vertraglichen Verwendungszweck gebraucht, und die Mietsache bei Mietende nur ordentliche Gebrauchsspuren aufweist, muss der Mieter keine Instandstellungskosten befürchten. Falls der Mieter jedoch dem Miet objekt Schaden zugefügt hat (zum Beispiel einen Brandfleck auf der Küchen abdeckung), wird er schaden ersatzpflichtig. Zu ersetzen hat der Mieter jedoch nicht den Neuwert, sondern nur den Zeitwert der beschädigten Sache. Der Zeitwert richtet sich nach der Lebensdauertabelle, die der Hauseigentümerverband Schweiz und der Schweizerische Mieterinnenund Mieterverband gemeinsam erarbeitet haben. Weist der beschädigte Einrichtungsgegenstand zum Beispiel eine Lebensdauer von 20 Jahren auf und ist bei Mietbeendigung erst 12 Jahre alt, hat der Mieter bei den Kosten der Erneuerung die verkürzte Lebensdauer zu entschädigen, das heisst im vorliegenden Beispiel noch 40 Prozent (8 Jahre verkürzte Lebensdauer bei 20 Jahren Lebensdauer). Die «verbrauchte» Lebensdauer von 12 Jahren oder 60 Prozent hat der Vermieter selber zu tragen. Diese Grundsätze gelten, sofern ein Einrichtungsgegenstand ersetzt werden muss. Kann er hingegen noch repariert werden, hat der Mieter die Reparaturkosten voll zu übernehmen. Wenn der Vermieter vom Mieter Schadenersatz wegen Mieterschäden beansprucht, hat der Vermieter den Schaden zu beweisen. Er muss den Nachweis erbringen, dass der beschädigte Einrichtungsgegenstand bei Mietantritt mängelfrei war, was vorzugsweise mit einem Antrittsprotokoll oder hilfsweise mit Rechnungen über Instandstellungen vor Mietantritt bewiesen werden kann. Meldung innert drei Werktagen Bei Mietende muss der Vermieter einen Mieterschaden dem Mieter spätestens innerhalb von drei Werktagen seit Rückgabe mit eingeschriebenem Brief melden und den Mieter für diesen Schaden haftbar erklären. Verpasst der Vermieter diese äusserst kurze Dreitagesfrist, hat er gemäss Mietrecht jegliche Ansprüche gegenüber dem Mieter verloren. Dieser rechtzeitigen und auch klar zu spe- zifizierenden Mängelrüge hat der Vermieter deshalb besondere Beachtung zu schenken. Die Mieter sind in den Mietverträgen üblicherweise gehalten, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen, welche bei Mieterschäden einspringt. Auch wenn die Haftpflichtversicherungen vielfach die Schadenersatzzahlungen direkt dem Vermieter vergüten, ist und bleibt der Schuldner der Schadenersatzforderung der Mieter. Wenn also die Haftpflichtversicherung nicht zahlen will, kann der Vermieter direkt gegen den Mieter vorgehen. Alexander Heinzelmann ist selbständig praktizierender Rechtsanwalt mit eigener Anwaltspraxis in Liestal. Er ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer Baselland. Das Legal Team von sechs Rechtsanwälten im Haus der Wirtschaft in Pratteln wird von Dr. Dominik Rieder geleitet und besteht weiter aus Markus Prazeller und David Hug (Wagner Prazeller Hug AG), Alexander Heinzelmann (Heinzelmann & Levy), Philipp Rupp (Rupp Meier Rechtsanwälte) und Andreas Dürr (Battegay Dürr AG). Sie schreiben regelmässig in der Rubrik «Ratgeber Recht» über aktuelle rechtliche Themen. Kontakt zum Legal-Team: Wirtschaftskammer Baselland KMU-Dienstleistungen Dr. Dominik Rieder Head Legal Wirtschaftskammer Hardstrasse 1 4133 Pratteln Telefon: 061 927 66 70 E-Mail: d.rieder@kmu.org IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Hardstrasse 1, 4133 Pratteln Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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