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Standpunkt 516, 19. Februar 2021

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Standpunkt 516, 19. Februar

SCHWEIZERISCHE 19. Februar 2021 Die Zeitung für KMU | Regionalbund | Standpunkt-Ausgabe Nr. 516 – 24. Jahrgang AZA 4133 Pratteln Post CH AG DIE MEINUNG Raus aus diesem Lockdown CORONAVIRUS – Die Wirtschaftsverbände fordern ein Ende des bestehenden Corona-Lockdowns ab dem 1. März 2021. Derweil befindet sich die Härtefallhilfe im Baselbiet mitten in der Umsetzung. Perspektiven statt Lockdown Von Christoph Buser, Direktor Wirtschaftskammer Baselland. Wir sollten dringend darüber nachdenken, wie wir Dinge wieder möglich machen können. Darüber habe ich vor zwei Wochen an dieser Stelle geschrieben. Seither ist viel passiert. Immer mehr Menschen, grosse, mittlere und kleine Unternehmerinnen und Unternehmer, Gewerbe- und Branchenverbände haben sich öffentlich geäussert. Der Tenor: Wir wollen endlich einen Plan, der uns Perspektiven und maximale Handlungsfreiheit gibt. Auch die Wirtschaftskammer Baselland hat sich für dieses Ziel eingesetzt. Wir haben unter anderem den Regierungsrat des Kantons Basel- Landschaft gebeten, sich beim Bundesrat dafür einzusetzen, dass dieser auf eine Verlängerung des Lockdowns mit seinen jetzigen Massnahmen verzichtet und stattdessen eine angemessene und insbesondere nachvollziehbare Vorwärtsstrategie entwickelt. Auch beim Bundesrat haben wir dafür plädiert, Perspektiven zu entwickeln, denn nach 12 Monaten im Pandemie-Modus darf es nicht sein, dass wochenlange Schliessungen das einzige Mittel sind, um der Pandemie zu begegnen. In der Zwischenzeit sind verschiedene Organisationen mit Vorschlägen und Plänen an die Öffentlichkeit gelangt. Auch der Schweizerische Gewerbeverband hat am Dienstag Vorschläge präsentiert und eine Öffnung der Wirtschaft per 1. März gefordert. Und viele Gewerbe- und Industrieverbände haben sich schriftlich an den Bundesrat gewandt und ebenfalls eine Öffnung gefordert. Ich schreibe diese Zeilen kurz vor Drucklegung dieser Zeitung, am Mittwochvormittag. Der Bundesrat hat noch nicht entschieden, wie es weitergehen wird. Ich hoffe sehr, dass man unsere Stimmen in Bern hört und vor allem auch ernst nimmt, damit wir endlich Lösungen und Varianten finden, die über das gewohnte «Schliessen-aufmachen-schliessen-aufmachen» hinaus gehen. Wir wollen erreichen, dass wir aus dem Lockdown raus können und gleichzeitig die Menschen schützen. Unsere Unternehmerinnen und Unternehmer wissen, was es bedeutet, flexibel zu handeln sowie Verantwortung und Sorge zu unserer Gesellschaft zu tragen. Wir sind nicht Besserwisser. Wir sind Ermöglicher. HEUTE IM STANDPUNKT 2 | SCHWARZARBEIT Zwei Mal Ja stimmen am 7. März. 3 | BACHGRABEN Es bleiben Fragen offen zum Zubringer. 7 | GENERALVERSAMMLUNGEN Wegen Corona: virtuell oder schriftlich abhalten? Roadmap – so heisst das neue Schlüssel wort in der Corona- Pandemie. Wirtschafts verbände wie der Schweizerische Gewerbeverband (sgv), economiesuisse oder der Schweizer Arbeit geberverband haben diese Woche ein Ende des Lockdowns Ende Februar verlangt und Zeitpläne für eine stufenweise Lockerung der Massnahmen vorgelegt. Der Tenor: Statt ganze Wirtschaftszweige längere Zeit zu schliessen oder einzuschränken, sollen Perspektiven aufgezeigt werden, unter welchen Voraussetzungen und Konzepten diese Betriebe die Arbeit dauerhaft wieder aufnehmen können. Insbesondere wird eine höhere Kadenz im Testund Impfprogramm eingefordert. Geschlossene oder eingeschränkte Betriebe sollen nach dem auf Ende Februar terminierten Lockdown wieder normal öffnen und das gesamte Sortiment anbieten können. Bild: Schaub Lokale KMU wehren sich Auch die Wirtschaftskammer Baselland hat sich diese Woche mit einem Schreiben an den Bundesrat gewandt. Schon in der Vorwoche war die Regierung des Kantons Basel- Landschaft in einem Brief gebeten worden, sich in Bundesbern für einen Verzicht auf Verlängerung des Lockdowns und für die Entwicklung einer Exit- und Vorwärtsstrategie einzusetzen. «Perspektiven sind ebenso wichtig geworden wie der Schutz der Gesundheit. Es ist zentral, dass der KMU-Wirtschaft nun wieder positive Signale und Zuversicht vermittelt werden», sagt Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser (siehe Kolumne links). Viele lokale KMU- Organisationen, auch aus dem Baselbiet, fordern den Bundesrat auf, den Lockdown zu beenden. Die Konsequenzen der Betriebsschliessungen seien «desaströs» und führten zu einer existenziellen Bedrohung der betroffenen Branchen. In der Landratssitzung vom 11. Februar hatte die SVP-Fraktion ein dringliches Postulat eingereicht, das die Regierung des Kantons Basel-Landschaft ebenfalls dazu auffordern sollte, sich beim Bund für eine Beendigung des Lockdowns nach dem 28. Februar 2021 einzusetzen. Die für die Dringlichkeit geforderte Zweidrittelsmehrheit wurde indes mit 48 Ja gegen 36 Nein bei 2 Enthaltungen nicht erreicht. 6,45 Millionen ausbezahlt Seit dem 5. Februar werden im Kanton Basel-Landschaft die ersten Tranchen der Härtefallhilfe ausbezahlt. Bislang wurden 79 Gesuche abgewickelt und den betroffenen Betrieben A-fonds-perdu-Beträge im Umfang von rund 6,45 Millionen Franken überwiesen. Vier Gesuche wurden abgewiesen. Der kantonale Härtefall-Fonds im Baselbiet erweiterte sich mittlerweile durch eine Gutschrift aus den bundesrätlichen BREITES TESTEN BASELLAND – Rund 50 000 Personen im Baselbiet sollen in ein Massentestprogramm eingebunden werden, das in der vergangenen Woche gestartet wurde. Auch Unternehmen beteiligen sich. Massentests nun auch in Unternehmen An Orten, an denen Menschen in Gruppen zusammenkommen, kann sich das Coronavirus verbreiten. Um Corona-Ausbrüche in Schulen und Unternehmen vorzubeugen und so Schliessungen zu verhindern, will der Kanton Basel-Landschaft mit der von der Regierung verabschiedeten Initiative «Breites Testen Baselland» symptomlose Corona-Fälle frühzeitig aufdecken und Übertragungen verhindern. Die Teilnahme am Testprogramm ist für alle Beteiligten freiwillig. Sie erfolgt im wöchentlichen Rhythmus im Zeitraum bis zu den Sommerferien. Die Kosten für das Programm übernimmt der Bund. Grössere Unternehmen zuerst Momentan laufen nach ersten Testrunden und der Massentestung der Schulen Oberwil und der Polizei Basel- Landschaft die Vorbereitungen für die Integration von grösseren Unternehmen im Kanton. Diese können mit einer Teilnahme einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, die Fallzahlen zu senken, Schliessungen zu verhindern und die Corona-Pandemie unter Kontrolle zu bringen. Die Arbeit nehmenden geben eine Einverständnis erklärung ab und registrieren sich über ihren Arbeitgeber für das Testprogramm. Personen, die innerhalb der letzten drei Monate einen positiven Covid-19- Test erhalten haben, können sich nicht am Programm beteiligen. Speicheltest auf PCR-Basis Eingesetzt wird ein Speicheltest (Salvia) auf sogenannter PCR-Basis. Dieser «Spucktest» ist völlig schmerzlos. Etwas Kochsalzlösung wird gegurgelt und in ein Röhrchen gespuckt. Die Röhrchen werden in Gruppen zu sogenannten Pools zusammengeführt und mit der PCR- Analyse im Labor auf das Coronavirus untersucht. Ist Pool positiv, folgt Einzeltest Ein Rückschluss auf eine einzelne Person ist damit nicht möglich. Die Teilnehmenden werden per SMS über das Testergebnis des Pools informiert. Fällt dieser positiv aus, müssen alle Teilnehmenden des Pools bis spätestens am darauffolgenden Tag einen Einzeltest in einer Teststation durchführen. Dieser Einzeltest zur Kontrolle ist Pflicht. Antigen- Schnelltests sind in diesem Fall nicht erlaubt. Die Kosten dieser Einzeltests übernimmt der Bund. Der kantonsärztliche Dienst meldet das Testresultat ans Bundesamt für Gesundheit. Für den Einzeltest sind die Krankenkas- Reserven um 23,25 Millionen Franken auf insgesamt 155 Millionen Franken. Davon bringt der Kanton 43,5 Millionen Franken eigenständig auf. Ein weiterer Ausbau der Härtefallhilfe wurde am Mittwoch vom Bund beschlossen und wird nun im Baselbiet automatisch an die kantonale Umsetzung angepasst. Insgesamt sind im Baselbiet bisher 573 Gesuche (davon 471 à-fonds-perdu und 95 afp plus Kredit) erfasst worden. 465 weitere Gesuche befinden sich als noch nicht abgeschlossene Entwürfe im System (Stand 17. Februar). Daniel Schaub senkarte und eine Handynummer zwingend. Für den Einzeltest erhalten Arbeitnehmende ein Formular, das vor Ankunft in der Teststation ausgefüllt werden soll. Keine Massenquarantäne Ein positiver Pool hat keine amtliche angeordnete Quarantäne oder Isolation des gesamten Pools oder gar der gesamten Belegschaft zur Folge. Wichtig ist einzig, dass sich die im positiven Pool zusammengefassten Personen so rasch wie möglich in eine Teststation zum Einzeltest begeben. Fällt dieser positiv aus, muss sich nur die betroffene Person isolieren und damit verhindern, dass andere Personen angesteckt werden. Bei diesen Einzeltests negativ getestete Personen können umgehend wieder ihrer Arbeit nachgehen. ds www.bl.ch/massentest

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