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Standpunkt 511, 6. November 2020

Eine Publikation der Wirtschaftskammer Baselland

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10 | Standpunkt der Wirtschaft EIDGENÖSSISCHE ABSTIMMUNGEN 6. November 2020 UNTERNEHMENS-VERANTWORTUNGSINITIATIVE – Eine breite Allianz aus Wirtschafts- und KMU-Verbänden sowie bürgerlichen Parteien wendet sich gegen die am 29. November zur Abstimmung gelangende Unternehmens-Verantwortungsinitiative. Anpacken statt anklagen Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung sind auch für die Wirtschaft zentrale Anliegen. Unternehmen engagieren sich aus eigenem Interesse weltweit für den Schutz von Mensch und Umwelt und unterstützen die Förderung sinnvoller Standards und Regulierungen. Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative, über die in der Schweiz am 29. November abgestimmt wird, ist aber eine Fehlkonstruktion. Sie verlangt die Einführung von Haftungsregeln und Sorgfaltspflichten, die weltweit einzigartig extrem wären. Der Wirtschaftsstandort Schweiz und die hiesigen Unternehmen brauchen eine international abgestimmte und mit Bedacht formulierte Lösung. Eine solche Lösung haben der Bundesrat und das Parlament mit dem Gegenvorschlag geschaffen. Er entspricht den Entwicklungen im Ausland und schützt auch die Interessen der betroffenen Menschen in Drittstaaten. Der Bundesrat, das Parlament und die Wirtschaft lehnen die Initiative deshalb klar ab. KMU-Wirtschaft ist auch betroffen Die KMU-Wirtschaft ist von der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative ebenfalls betroffen. Die Initiative sieht zwar gewisse Erleichterungen für KMU vor, dies gilt jedoch ausschliesslich für die Sorgfaltspflicht, nicht aber im Bereich der Haftung. KMU könnten somit genauso vor Gericht gezogen werden und sind so den Klagerisiken gleichermassen ausgesetzt. Viele kleinere Unternehmen sind zudem Teil der Lieferkette eines betroffenen (grösseren) Unternehmens und werden gezwungen, die neuen Sorgfaltspflichten ebenfalls einzuhalten. Eine solch aufwändige Kontrollpflicht kann den KMU-Betrieben nicht zugemutet werden. Gegenvorschlag als Alternative In den letzten Jahren hat die Politik nach einem vernünftigen Weg gesucht, um das Anliegen der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative umzusetzen, ohne negative Auswirkungen auf die Wirtschaft im In- und Ausland zu schaffen. Dabei sind sich alle einig, dass die Verbesserung des Schutzes von Menschenrechten und Umweltschutz ein wichtiges Ziel darstellt. Der Gegenvorschlag, auf den sich das Parlament geeinigt hat, ist die richtige Lösung dazu. Er schafft eine klare Verbindlichkeit für Unternehmen, ohne diese missbräuchlichen Klagen auszusetzen. Die damit verbundene Einführung von umfassenden Rechenschafts- und Sorgfaltsprüfungspflichten rückt die Schweiz international in die Top drei der am weitesten regulierten Länder im Bereich der Unternehmensverantwortung. Zudem ist der Vorschlag international abgestimmt, sodass das Parlament ihn bei Bedarf im Rahmen der zukünftigen internationalen Entwicklungen anpassen kann. Ein regulatorischer Alleingang der Schweiz ist ineffizient und schadet der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und ihrer Unternehmen. Stattdessen sollte die Schweiz die international anerkannten Leitlinien und Standards mitgestalten und umsetzen. Davon profitieren alle, sowohl der Wirtschaftsstandort Schweiz wie auch die Menschen und die Umwelt in Entwicklungsländern. Daniel Schaub Viele kleinere Unternehmen sind Teil der Lieferkette eines betroffenen (grösseren) Unternehmens und werden gezwungen, die neuen Sorgfaltspflichten ebenfalls einzuhalten. Bild: zVg BREITES NEIN-KOMITEE IN BASELLAND UND BASEL-STADT Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative wird in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt von einem überparteilichen Komitee mit der Wirtschaftskammer Baselland, mit der Handelskammer beider Basel, dem Gewerbeverband Basel-Stadt und dem Arbeitgeberverband Basel sowie zahlreichen Unternehmen, Politikern und Persönlichkeiten bekämpft. Die Initiative würde in wirtschaftlich ohne hin äusserst schwierigen Zeiten die Rechtsunsicherheit zusätzlich vergrössern. Gerade in der Region Basel, die viele Zulieferer grosser international tätiger Konzerne kennt, ist ein klares NEIN zur Unternehmens-Verantwortungs-Initiative von eminenter Wichtigkeit für den Wirtschaftsstandort. www.wirtschaftskomitee.ch www.leere-versprechen-nein.ch GSOA-INITIATIVE – Die Gruppe Schweiz ohne Armee (GSoA) will mit der Initiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» will ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterial mit einer starren Quote erreichen. Die GSoA dreht vielen Schweizer Firmen den Geldhahn zu Die GSoA-Initiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten» will ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterial mit einer starren Quote erreichen. Sobald ein Unternehmen mehr als 5 Prozent des Umsatzes im Rüstungsbereich erzielt, soll es von wichtigen Finanzierungsmöglichkeiten abgeschnitten werden. «Die geforderten Verbote kommen Sparer und Anleger teuer zu stehen», schreibt das «Komitee gegen GSoA- Initiative» auf seiner Website. Die Initiative belege AHV, Pensionskassen und Nationalbank mit bürokratischen Auflagen. Letztlich würden die Bestimmungen Auswirkungen auf den gesamten Finanzplatz haben. Starre GSoA-Quote schädigt KMU Die starre GSoA-Quote schädigt aber auch KMU und kostet Arbeitsplätze. Sie macht aus sehr vielen Unternehmen «Kriegsmaterialproduzenten». Gemäss Initiativtext gelten Firmen, die mehr als 5 Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften, als «Kriegsmaterialproduzenten». Darunter fallen demnach weltweite Grossunternehmen wie die RUAG, Airbus und Boeing, aber auch mittelgrosse Firmen und KMU, welche als Zulieferbetriebe fungieren und Einzel teile und Baugruppen herstellen, die in Rüstungsgütern verbaut werden. Schweizer Rüstungsunternehmen sowie die zuliefernden KMU sind von der GSoA-Initiative gleich doppelt betroffen. Zum einen, weil die Schweizerische Nationalbank, Stiftungen und die Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge ihre Firmenanteile nicht mehr halten dürfen (Finanzierung durch Eigenkapital). Zum anderen, weil sie keine Kredite von Schweizer Banken mehr erhalten (Finanzierung durch Fremdkapital). Teure und riskante Finanzierung Die Finanzierung via Banken im Ausland steht ihnen zwar auch nach Annahme der Initiative offen. Doch das ist teuer und riskant: Ausländische Kredite sind mit hohen Gebühren verbunden. Und die Firmen tragen das Wechselkursrisiko. Mit dem starren Finanzierungsverbot dreht die GSoA vielen Schweizer Firmen den Geldhahn faktisch zu. Durch das starre Finanzierungsverbot schadet die Initiative dem Werkplatz Schweiz. Die Schweizer Rüstungsindustrie schafft Arbeitsplätze und Aufträge für KMU. Sie wird genau kontrolliert und die Exporte richten sich nach den Bestimmungen des Kriegsmaterialexportgesetzes. Es ist falsch und nicht praktikabel, über den Kapitalmarkt mit einer starren Quote von 5 Prozent Unternehmen zu «Kriegsmaterialproduzenten» zu machen. Die Abgrenzungsprobleme und die Bürokratie verschlechtern die Möglichkeiten von Schweizer Firmen, sich zu finanzieren. «Letztlich kostet die untaugliche GSoA-Quote Arbeitsplätze in der Schweiz. Darum Nein zum Finanzierungsverbot der GSoA», schreibt das das «Komitee gegen GSoA-Initiative». «Selbstverständlich ist eine friedlichere Welt ein begrüssenswertes Ziel. Auch in der Finanzindustrie wird ethisches Anlegen immer wichtiger», schreibt das Nein-Komitee weiter. Und es gebe schon heute Finanzinstrumente, die bestimmte Rüstungsfirmen ausschliessen. Allerdings brauche die nachhaltige Finanzierung klare Ausschlusslisten und Kriterien, auf die sich Anleger und Sparer tatsächlich stützen können. Initiative geht den falschen Weg Die Initiative indes geht den falschen Weg. Die starre GSoA-Quote von 5 Prozent Umsatzanteil im Rüstungsbereich macht aus sehr vielen Unternehmen «Kriegsmaterialproduzenten». Die starre GSoA-Quote führt zu grossen administrativen Aufwänden und hohen Kosten. Es gibt keine weltweite Liste, die den Sparern und Anlegern als Entscheidungsgrundlage dienen könnte. Die Übersicht fehlt. In der Konsequenz müssten die AHV und Pensionskassen auf kostengünstige und beliebte Index-Anlagen verzichten, weil diese Anlageinstrumente Rüstungsproduzenten enthalten können. «Bei steigenden Kosten werden so die Risiken für Vorsorgeeinrichtungen und Sparer erhöht», schreibt das Komitee. Zwar stehen AHV, Pensionskassen und die Nationalbank im primären Fokus der Finanzierungsverbots-Initiative der GSoA. Die Initiantinnen und Initianten wollen aber, dass sich der ganze Finanzplatz nach ihren Vorgaben richtet. Alle Dienstleistungen von Banken und Versicherungen sollen letztlich ins Korsett der starren GSoA-Quote gezwungen werden. So schadet die Initiative dem ganzen Finanzplatz Schweiz und damit allen Sparern und Anlegern. Die Initiative bevormundet die Investoren mit einem Verbot. Sie gefährdet Arbeitsplätze und eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung des Finanzplatzes. Auch in Zukunft bleibt die freie Entscheidung von institutionellen und privaten Anlegern zentral. Darum sagt das Komitee Nein zum Finanzierungsverbot der GSoA. Reto Anklin

6. November 2020 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE Auf Autobahnen soll bald der Datenspion mitfahren Ende November 2018 hat der Bundesrat beschlossen, die vor 35 Jahren eingeführte Autobahn-Klebevignette nicht abzuschaffen, sondern auf freiwilliger Basis durch eine elektronische Alternative, die E-Vignette, zu ergänzen. «Die Akzeptanz für eine rein elektronische Erhebung ist nicht gegeben», musste der Bundesrat einsehen. In der Vernehmlassung wurde vor allem das Kontrollsystem zur automatischen Nummernschilderkennung für das Inkasso der Jahrespauschale von 40 Franken als unverhältnismässig beanstandet. Grosse Skepsis verbreitete sich wegen des fehlenden Datenschutzes. Mit der Abschaffung der Klebevignette haben sich seit 2005 schon mehrere Bundesratsmitglieder beschäftigt: Moritz Leuenberger (SP), Hans-Rudolf Merz (FDP), Doris Leuthard (CVP), Ueli Maurer (SVP) und Simonetta Sommaruga (SP). Seit 2007 versucht nämlich die Bundesverwaltung, den Motorisierten eine E-Vignette als begehrens werte neue Lösung zu präsentieren. Dies unter anderem mit der Absicht, durch eine elektronische Überwachung des Strassenverkehrs das links-grüne Lieblingsprojekt «Mobility Pricing» am Widerstand der Strassenbenützer vorbeizuschmuggeln. Darum soll zum Einstieg der Entscheid anfänglich den Fahrzeughaltern überlassen bleiben, ob sie fürs Fahren auf abgabepflichtigen Nationalstrassen eine Klebevignette oder lieber eine elektronische Vignette kaufen wollen. «DIE IDEE HINTER ‹MOBILITY PRICING› IST EBENSO BESTECHEND WIE FRAGWÜRDIG.» Peter Amstutz* Die Idee hinter «Mobility Pricing» ist ebenso bestechend wie fragwürdig: Je mehr Kilometer gefahren werden, desto mehr sollen die Motorisierten dafür bezahlen. 2009 sagten die eidgenössischen Räte noch nein dazu. Doch wie Phönix aus der Asche taucht die E-Vignette beziehungsweise das Projekt «Mobility Pricing» immer wieder auf den Traktandenlisten auf – zuletzt in der Sommersession 2020 beim Ständerat. Von einem landesweiten Automatik- Kontrollsystem mit Überwachungskameras auf dem ganzen Strassennetz ist zwar keine Rede mehr. Es wäre vermutlich viel zu teuer geworden und hätte Riesensummen verschlungen, ohne einen nennenswerten Nutzen zu liefern. Stichprobenkontrollen mit mobilen Geräten sollen deshalb weiter reichen.Trotzdem führt der Umstieg vom Kleber zur digital ablesbaren Vignette am Kontrollschild zu einer lückenlosen Datenspur aller Motorisierten: Für jedes Fahrzeug entsteht ein Bewegungsmuster, das bei Datenschützern mehr denn je schwer zu entkräftende Bedenken weckte. Am entschiedensten, aber letztlich erfolglos bekämpfte die SVP-Fraktion der Bundesversammlung den Vignetten- Wechsel: «Der Bundesrat will Staus und Verkehrsprobleme nicht mit einem Ausbau der Infrastruktur lösen, sondern ganz einfach mit einer massiven Verteuerung des Autofahrens. ‹Mobility Pricing› wird vor allem jenen das Geld aus der Tasche ziehen, die in Randregionen oder auf dem Land leben und auf das Auto angewiesen sind für den Arbeitsweg, die Berufsausübung oder für Einkäufe.» Aus Sicht der SVP-Opponenten sollen allerhand unerwünschte Nebenwirkungen zu befürchten sein: «Man will Autofahrende nicht nur mit höheren Kosten belasten. Man will ihnen und ihren Arbeitgebern auch neue Arbeitszeit- und Lebensmodelle wie Homeoffice aufzwingen. Mit höheren Kosten soll nämlich auch bestraft werden, wer zwischen 7 und 9 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr auf den Strassen unterwegs ist. Wer also nicht von zuhause aus arbeiten kann und auf Bürozeiten angewiesen ist, wird künftig so richtig abgezockt. Es soll nur noch Autofahren, wer es sich leisten kann.» Technische Lösungen dafür gibt , s bereits. Eine On-Board- Unit im Fahrzeug zeichnet die Position des Vehikels auf und übermittelt die Daten per Mobilfunk an eine Zentrale. Abhängig von der gefahrenen Strecke und Tageszeit werden dort die Rechnungen erstellt und an die Fahrzeughalter verschickt. Das Beratungsbüro Rapp hat 2019 für den Bund zum Thema «Technologie und Datenschutz» dieses System analysiert. Ergebnis: «Es greift massiv in die Privatsphäre der Bürger ein. Es kann kein Meter mehr gefahren werden, der nicht nachverfolgbar ist.» Der Waadtländer FDP-Ständerat Olivier Français, Mitglied der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF), warnte den Bundesrat: «Es reicht aus, wenn den Leuten zwei oder drei Beispiele geliefert werden, in denen die Privatsphäre verletzt wurde, und schon ist das Projekt zum Scheitern verurteilt.» Und der Walliser Datenschutzbeauftragte Sébastien Fanti sieht ungute Zustände voraus: «Wenn die Leute wüssten, was mit ihren Daten alles angestellt wird, würden sie ‹Mobility-Pricing› niemals akzeptieren. Alle Daten haben ein Zweitleben, das ausserhalb der Kontrolle der rechtmässigen Besitzer ist.» Silvia Böhlen, die Sprecherin des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Adrian Lobsiger, spricht Klartext zum heiklen Thema: «Das Gesetz besagt, dass nicht mehr Daten verarbeitet werden dürfen als notwendig. Wir sind ein demokratischer Staat, und jeder Bürger hat das Recht, sich im öffentlichen Raum zu bewegen, ohne vom Staat erkannt und identifiziert zu werden.» *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. ANZEIGE RATGEBER RECHT – Mit seinem Urteil 6B_1452/2019 vom vergangenen 25. September bestätigt das Bundesgericht: Eine Führerflucht kann auch fahrlässig begangen werden. Fahrlässige Führerflucht bleibt strafbar Am 29. Juli 2017 setzte ein Autofahrer zum Überholen eines Motorrads sowie eines Personenwagens mit Wohnanhänger an. Kurz bevor der Autofahrer auf der gleichen Höhe wie der Motorradfahrer war, schwenkte der Töfffahrer nach aussen aus, um ebenfalls den Personenwagen samt Wohnwagen zu überholen. Der Autofahrer rechnete nicht mit dem Überholmanöver des Motorradfahrers und streifte ihn seitlich. Dadurch stürzte der Motorradfahrer. Wegen des Sturzes setzte sich der Motorradfahrer einen Schlüsselbeinbruch und seine Beifahrerin eine Ellenbogenfraktur zu. Der Autofahrer realisierte die Kollision nicht und fuhr weiter, ohne für Hilfe zu sorgen oder die Polizei herbeizurufen. Urteil Kantonsgericht Graubünden Das Kantonsgericht Graubünden sprach ihn der fahrlässigen Führerflucht schuldig. Der Autofahrer gelangte ans Bundes gericht. Er machte geltend, dass nur derjenige den Tatbestand der Führerflucht verwirklichen könne, der bewusst den Entschluss trifft, sich von einem Unfallort zu entfernen. Da er aber nicht wusste, dass er einen Unfall verursacht hatte, könne er sich auch nicht strafbar gemacht haben. Artikel 92 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes stellt denjenigen unter Strafe, der bei einem Verkehrsunfall einen Menschen verletzt und die Flucht ergreift. Die Flucht ergreift wiederum, wer seine Verhaltenspflichten gemäss «FÜR JEDEN AUFMERKSAMEN VERKEHRSTEILNEHMER SEI EINE KOLLISION MIT EINEM ANDEREN VERKEHRSTEILNEHMER ERKENNBAR.» Artikel 51 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes verletzt. Dieser Artikel schreibt vor, dass die am Unfall Beteiligten für Hilfe für die verletzten Personen zu sorgen, die Polizei zu benachrichtigen und bei der Feststellung des Tatbestands des Unfalles mitzuwirken haben. Sie dürfen die Unfallstelle darüber hinaus nur mit Erlaubnis der Polizei verlassen. Wie bereits das kantonale Gericht, liess sich auch das Bundesgericht von der Argumentation des Autofahrers nicht überzeugen. Rechtsprechung Bundesgericht Es führt aus, der Autofahrer verkenne, dass das Strassenverkehrsgesetz neben der vorsätzlichen stets auch die fahrlässige Handlung unter Strafe stelle. Folglich sei im Strassenverkehr auch derjenige strafbar, der pflichtwidrig die Vorsicht nicht beachte, zu der er nach den Umständen der Verkehrslage und nach den persönlichen Verhältnissen verpflichtet gewesen wäre. Dasselbe gelte auch beim Tatbestand der Führerflucht. Der Sinn und Zweck dieses Tatbestands sei, das Opfer eines Verkehrsunfalls vor gesundheitlicher und wirtschaftlicher Gefährdung zu bewahren und die Unfallursache aufzuklären. Wäre die fahrlässige Tatbestandserfüllung nicht strafbar, würde der Normzweck vereitelt. Das Bundesgericht führt weiter aus, dass für jeden aufmerksamen Verkehrsteilnehmer eine Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer erkennbar sei. Wer folglich nicht merke, dass er einen anderen Verkehrsteilnehmer angefahren hat und deswegen seine Fahrt fortsetzt, handelt ohne die im Strassenverkehr notwendige Aufmerksamkeit und macht LEGAL-TEAM Landrat Andreas Dürr ist Rechtsanwalt und Notar in der Kanzlei Battegay Dürr AG und Mitglied des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Ver fügung. Wirtschaftskammer Baselland Abteilung Verbandsmanagement & KMU-Dienstleistungen Haus der Wirtschaft Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Telefon: 061 927 65 11 Telefon (Zentrale): 061 927 64 64 sich der Führerflucht schuldig. Damit bestätigt das Bundesgericht seine langjährige Rechtsprechung. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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