Aufrufe
vor 3 Jahren

Standpunkt 506, 14. August 2020

  • Text
  • Standpunkt
  • Liestal
  • Initiative
  • Schweizer
  • Wirtschaft
  • Wirtschaftskammer
Eine Publikation der Wirtschaftskammer Baselland

26

26 Optiker-Fachgeschäfte 6 Glasbläsereien 18 Fensterproduzenten Und über 12’288 weitere KMUs haben bei uns den Durchblick.

14. August 2020 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 11 POLIT-KOLUMNE Klimaretter sollten Swissmetro-Chancen erkennen In zwölf Minuten von Zürich nach Bern: Möglich wäre diese Blitzreisezeit dank eines unterirdischen Hochgeschwindigkeitszugs, basierend auf Magnetschwebetechnik. Dank reduziertem Luftdruck im Tunnel wäre die Superbahn relativ energieschonend unterwegs, Probleme mit heutigen Kapazitätsengpässen liessen sich lösen. Dieses Swissmetro-Projekt hat 1974 der Lausanner Ingenieur Rodolphe Nieth lanciert. Eine Vorstudie und eine Machbarkeitsstudie der ETH Lausanne bezeichneten Swissmetro als «machbar und rentabel». Die Swissmetro AG, vertreten durch die Elektrowatt Engineering AG, führte von 1994 bis 1998 eine sogenannte Hauptstudie zu Raumplanung, Verkehr, Betrieb, Infrastruktur, Umweltverträglichkeit und Elektromechanik durch. Als Ergebnis wurde 1997 ein Konzessionsgesuch für eine Pilotstrecke zwischen Lausanne und Genf eingereicht. Der Bundesrat wollte aber zuerst einen Finanzierungsnachweis sehen. 1992 wurde als Förderorganisation die Swissmetro AG gegründet. Das Grossprojekt versandete jedoch mangels finanzieller Unterstützung. Am 20. November 2009 wurde die Swissmetro AG liquidiert. Trotz intensiver Arbeiten sei es nicht gelungen, die Unterstützung der Politik und der Wirtschaft zu finden, bedauerte der Verwaltungsrat. Eine Realisierung des Projektes sei in absehbarer Zeit nicht machbar. Die Projektführung und sämtliche Rechte am Projekt gingen an die ETH Lausanne (EPFL) zurück. Sie verfügt aufgrund der bisherigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten über das nötige technische Fachwissen. Nur der Verein Pro Swissmetro überlebte. Im kleinen Kreis und mit knappsten Mitteln wirkt er weiter am Projekt und baute im Versuchsstollen Hagerbach bei Flums SG ein Modell mit Fahrzeug. Vereinspräsident Bernhard Eugster möchte ein Industriekonsortium ins Boot holen und erneut die Politik von der Swissmetro-Vision überzeugen. Der Blick über die Grenzen zeige, dass die Schweizer Technologie überzeuge: Nicht nur die USA treiben mit «Hyperloop» ein ähnliches Projekt voran, auch im chinesischen Chengdu bauen Ingenieure einen Vakuumtunnel. «MITTLERWEILE STEHT IM ZEICHEN DER VERMEINTLICH GRÜNEN WENDE EINE GANZ EINFACHE FRAGE ZUR SWISSMETRO IM ZEN- TRUM: WENN NICHT JETZT, WANN DANN?» Peter Amstutz* In die Swissmetro-Idee wurden bisher angeblich rund 11 Millionen Franken investiert. Knapp die Hälfte davon steuerte der Bund bei. Die Verkehrskommissionen der Bundesversammlung standen dem Projekt wohlwollend gegenüber. Mehrere parlamentarische Vorstösse aus verschiedenen Parteien signalisierten Interesse. Mittlerweile steht im Zeichen der vermeintlich grünen Wende eine ganz einfache Frage zur Swissmetro im Zentrum: Wenn nicht jetzt, wann dann? Der Vorstand des Vereins pro Swissmetro findet selber, mittelfristig bestünden gute Chancen für eine Realisierung des Projekts. Denn der Personen- und Güterverkehr auf dem Schienennetz stosse an Kapazitätsgrenzen. Ein auf Tunnelröhren in geringer Tiefe mit berührungsfreier Magnetschwebetechnik basierendes Projekt trage dazu bei, diese Bahnengpässe dauerhaft abzubauen. Eine unterirdische und damit weder hör- noch sichtbare magnetische Schwebebahn, die in richtungsgetrennten Tunnels von je etwa sechs Meter Durchmesser mit durchschnittlichen Geschwindigkeiten von 522 Kilometern pro Stunde verkehrt, könnte die Fahrzeit auf der 100 Kilometer langen Strecke zwischen Bern und Zürich auf zwölf Minuten verkürzen. Angetrieben würden die Fahrzeuge von berührungsfreien elektrischen Linearmotoren im verschleissfreien Schwebebetrieb. Haltestellen wären direkt unter den heutigen Bahnhöfen vorstellbar. Die Gesamtkosten für die Linien St. Gallen – Genf und Basel – Chiasso wurden seinerzeit auf 25 Milliarden Franken veranschlagt. Die Achse St. Gallen – Genf allein dürfte 14 Milliarden kosten. Das Projekt verursacht also gewaltige Investitionskosten. Deren Finanzierung erscheint angesichts des grossen Wurfs von internationaler Strahlkraft mit realistischen Export chancen aber keineswegs unmöglich. Unter dem Begriff Eurometro wurde als Alternative zum Flugverkehr bereits schon eine Erweiterung des Systems Swissmetro zu einem europäischen Streckennetz angedacht. In einer ersten Phase beurteilte man eine Verlängerung nach Lyon (F) im Westen und München (D) im Osten als interessant. Das seit bald fünf Jahrzehnten ehrgeizigste Mobilitätsprojekt der Schweiz ist für dessen geistigen Vater Rodolphe Nieth noch keineswegs gescheitert. Der Ingenieur, der einen grossen Teil seines Berufslebens der Swissmetro- Idee gewidmet hat, lebt längst als Rentner im Wallis und bleibt optimistisch: «Weil es eine tolle Idee ist, wird die Swissmetro eines Tages realisiert werden.» Dafür braucht es jetzt aber mehr als Jugendproteste und Demonstrationen sogenannter Klimaretter auf der Strasse – es braucht glaubwürdige Persönlichkeiten mit viel Vertrauen in die Innovationskraft des Landes. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. ANZEIGE RATGEBER RECHT – Der Arbeitnehmer muss krankheitsbedingte Absenzen mit einem Arztzeugnis belegen. Hat der Arbeitgeber Zweifel, kann er eine vertrauensärztliche Untersuchung einfordern. Arztzeugnis spielt bei Krankheit oder Unfall grosse Rolle Der Arbeitnehmer verpflichtet sich mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags, die darin vereinbarte Arbeit zu verrichten. Von dieser Pflicht ist er gemäss Art. 324a Abs. 1 OR befreit, sofern er aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls, ohne sein Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall dem Arbeitnehmer – zumindest für eine beschränkte Zeit – den Lohn weiterhin zu entrichten. Der Arbeitgeber hat folglich ein grosses finanzielles Interesse daran, das tatsächliche Vorliegen der Krankheit oder des Unfalls zu überprüfen, während der Arbeitnehmer den Nachweis für ebendiese Gesundheitsstörung zu erbringen versucht. Beweis mittels Arztzeugnis Der Beweis für eine Arbeitsverhinderung wegen Krankheit oder Unfall obliegt dem Arbeitnehmer. Es steht ihm grundsätzlich frei, mit welchen Mitteln er diesen Beweis führen möchte. Üblicherweise bedient er sich hierfür eines schriftlichen Arztzeugnisses. Dementsprechend legen auch viele Arbeitsverträge fest, dass der Arbeitnehmer bei einer Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen von mehreren Tagen ein Arztzeugnis beizubringen hat. Ungeachtet einer solchen Vereinbarung darf der Arbeitgeber aber bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsverhinderung ein Arztzeugnis fordern. Den Nachweis für den Grund der Arbeitsverhinderung hat der Arbeitnehmer übrigens auch dann zu erbringen, wenn der Arbeitgeber kein Arztzeugnis verlangt. Er hat folglich ein eigenes Interesse daran, zum Arzt zu gehen. Das Arztzeugnis soll zeigen, seit wann die Arbeitsunfähigkeit besteht und wie lange sie andauern wird. Darüber hinaus muss ersichtlich sein, ob der Arbeitnehmer vollständig oder nur teilweise arbeitsunfähig ist. Die genaue Diagnose der Gesundheitsstörung ist dem Arbeitgeber nicht mitzuteilen. Das Gericht hat im Streitfall das Arztzeugnis zu prüfen und sich darüber hinwegzusetzen, wenn es begründete Zweifel an seiner Richtigkeit hat. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers dem Arztzeugnis wider spricht, sich das Arztzeugnis ausschliesslich auf die Schilderung des Patienten stützt oder erst einige Monate nach der Genesung von ebendiesem ausgestellt wurde. Beizug des Vertrauensarztes Im Gegensatz zum Gericht darf der Arbeitgeber die Richtigkeit des Arztzeugnisses nicht beurteilen. Bezweifelt der Arbeitgeber aber aufgrund von objektiven Anhaltspunkten die attestierte Arbeitsunfähigkeit seines Arbeitnehmers, kann er sie von einem Vertrauensarzt überprüfen lassen. Der Arbeitgeber kann von seinem Arbeitnehmer verlangen, sich auf Kosten des Arbeitgebers von einem Vertrauensarzt untersuchen zu lassen. Er darf bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsverhinderung die vertrauensärztliche Untersuchung fordern. Hierzu ist er aber nicht verpflichtet. Je länger er zuwartet, umso grösser wird allerdings die Gefahr, dass die vertrauensärztliche Untersuchung an Beweiskraft verliert. Der Vertrauensarzt darf dem Arbeitgeber nach der Untersuchung ausschliesslich diejenigen Informationen mitteilen, die auch aus einem vom Arbeitnehmer eingereichten Arztzeugnis hervorzugehen haben. Der Arbeitgeber ist folglich allein über den Umstand zu informieren, ob der Arbeitsnehmer zur Verrichtung der Arbeit in der Lage ist. Widersprüchliche Arztzeugnisse Widersprechen sich die Arztzeugnisse des behandelnden Arztes des Arbeitnehmers und des Vertrauensarztes des Arbeitgebers, und lässt sich auch mittels weiterer Gutachten keine Klärung finden, trägt der Arbeitnehmer die Folgen der Beweislosigkeit. Das bedeutet für ihn insbesondere, dass sein Lohnanspruch entfällt. Beide Parteien sind deswe- LEGAL-TEAM Landrat Andreas Dürr ist Rechtsanwalt und Notar in der Kanzlei Battegay Dürr AG und Mitglied des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Ver fügung. Wirtschaftskammer Baselland Abteilung Verbandsmanagement & KMU-Dienstleistungen Haus der Wirtschaft Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Telefon: 061 927 65 11 Telefon (Zentrale): 061 927 64 64 gen gut beraten, qualitativ hochwertige und aussagekräftige Arztzeugnisse einzuholen. Bei speziellen Leiden schadet es deshalb auch nicht, einen Spezialisten aufzusuchen. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

Standpunkt der Wirtschaft