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Standpunkt 505, 3. Juli 2020

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Eine Publikation der Wirtschaftskammer Baselland

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14 | Standpunkt der Wirtschaft WETTBEWERB 3. Juli 2020 3. Juli 2020 RATGEBER Standpunkt der Wirtschaft | 15 AUSFÜLLEN UND GEWINNEN – Beim Sommer-Kreuzworträtsel der Wirtschaftskammer Baselland gibt es attraktive Preise zu gewinnen: Unter den Einsendungen werden drei Baselland-CARDS à 100 Franken und vier Baselland-CARDS à 50 Franken verlost. Das Sommer-Kreuzworträtsel Dies ist die letzte Standpunkt-Ausgabe vor der Sommerpause. Die nächste Ausgabe dieser Zeitung erscheint am 14. August. Bis dahin wünscht Ihnen das ganze Team eine schöne Sommerzeit und viel Spass mit unserem Sommer-Kreuzworträtsel. Mitmachen lohnt sich, es gibt attraktive Preise zu gewinnen: Unter den Einsendungen verlosen wir 3 Baselland-CARDS à 100 Franken und 4 Baselland-CADS à 50 Franken. Die Baselland-CARD ist bei mehr als 50 Partnern gültig. Sie ist das ideale Geschenk für Erlebnisse im Baselbiet. Gut essen gehen, Ausflüge unternehmen oder Genuss produkte einkaufen: Die Baselland-CARD lässt keine Wünsche offen. Mehr Infos: www.baselland-tourismus.ch/baselland-card. Senden Sie die beiden Lösungsworte mit Ihrer Adresse auf einer Postkarte oder per E-Mail bis Freitag, 31. Juli, an: Wirtschaftskammer Baselland «Standpunkt», Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal, E-Mail: raetsel@kmu.org. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Kontakt daten anzugeben. Die Gewinner des Sommer-Kreuzworträtsels werden schriftlich benachrichtigt. Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeitende der Wirtschaftskammer Baselland. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. POLIT-KOLUMNE CVP wollte Zahnpasta in die Tube zurückdrücken Bei einer überdurchschnittlichen Stimmbeteiligung von 63,25 Prozent wurde am 5. November 2012 die CVP-Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» mit einem äusserst knappen Mehrheits-Nein von 50,8 Prozent verworfen. Das Ständemehr ergab mit 15 ganzen und drei halben Befürworterkantonen ein besseres Bild. Worum ging es? 1984 hatte das Bundesgericht in einem richtungsweisenden Urteil verfügt, dass Ehepaare steuerlich nicht stärker belastet werden dürften als unverheiratete Paare. Erst 2008 war der Bundesrat in der Lage, Vorschläge zur Beseitigung dieser sogenannten Heiratsstrafe «für einen grossen Teil der Benachteiligten» vorzulegen. Doch die Meinungen über das richtige Besteuerungsmodell lagen in den eidgenössischen Räten so weit auseinander, dass ein mehrheitsfähiger Vorschlag nicht zustande kam. Dem Durchbruch sehr viel näher war die CVP mit ihrer Volksinitiative. Doch den entscheidenden Fehler machten der Bundesrat und die Bundesverwaltung mit ihrer inzwischen entlarvten Falschdarstellung im sogenannten Abstimmungsbüchlein: «Noch immer sind 80 000 Zweiverdienerehepaare und zahlreiche Rentnerehepaare bei der direkten Bundessteuer von einer verfassungswidrigen Mehrbelastung betroffen.» Diese Darstellung des Bundesrats und der Verwaltung war tatsachenwidrig. Tatsächlich bezahlen zwischen 700 000 und 1,4 Millionen Steuerpflichtige den Preis der verpönten Heiratsstrafe. Dem Bundesfiskus fliessen so rund 1,5 Milliarden Franken pro Jahr zu, die eigentlich den Opfern der Heiratsstrafe gehörten. «DOCH IN DER SOMMERSESSION 2020 HAT DER NATIONALRAT DIE SIGNALE MIT DER DEVISE «EHE FÜR ALLE» IN EINE ANDERE RICHTUNG GESTELLT.» Peter Amstutz* Wäre dies vor dem Urnengang bekannt gewesen, hätten wohl viele Stimmberechtigte ihre Meinung zum CVP- Volksbegehren geändert. Christlichdemokratische Exponenten in mehreren Kantonen forderten deshalb eine höchstrichterliche Beurteilung. Und sie kamen in Lausanne mit der historisch erstmaligen Annullierung einer Verfassungsabstimmung zu ihrem Recht. Doch recht haben und recht bekommen, das sind zwei ganz verschiedene Stiefel ... Mit einem fünften Versuch des Bundesrats, per Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer einen Ausweg für eine «ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung» aufzuzeigen, ging die umstrittene Sache erneut ans Parlament. Es blieb beim Versuch: Beide Kammern der Bundesversammlung wiesen die Vorlage an den Bundesrat zurück. Es wurde beanstandet, dass der Vorschlag den verschiedenen heutigen Lebens- und Familienformen nicht gerecht werde und die Konkubinatspaare sogar explizit steuerlich benachteilige. Wie weiter, um aus diesem Gesetzgebungsdschungel herauszufinden? Das Konzept des Zuger CVP-Nationalrats und Präsidenten der Mitte-Bundesratspartei, Gerhard Pfister, sah vor, die knapp gescheiterte Volksinitiative zurückzuziehen, statt sie erneut dem Souverän zum zweiten Entscheid zu unterbreiten. Gleichzeitig sollten Unterschriften für eine neue Initiative gesammelt werden, um das Stimmvolk ein zweites Mal zur Heiratsstrafe an die Urnen zu rufen. Mit einer winzigen, aber wichtigen Nuance: Die CVP hätte auf eine verfassungsrechtliche Definition der Ehe zu verzichten, damit auch homosexuelle Paare mit eingetragener Partnerschaft von einer allfälligen Abschaffung der Heiratsstrafe profitieren beziehungsweise die fiskalischen Nachteile der Progression los werden könnten. Gar keine Begeisterung für diese Operation «Zurück auf Feld eins!» kam beim Verein Human Life auf. Diese Abtreibungsgegner unterstützten seinerzeit die CVP bei der Unterschriftensammlung gegen die Heiratsstrafe mit rund 15 000 Signaturen. Das Bundesgericht solle deshalb den Initianten verbieten, ihr erstes und verworfenes Volksbegehren zurückzuziehen, damit dieses (mit korrigierten Zahlen) unverändert nochmals dem Mehrheitstest eines nationalen Urnengangs unterzogen werden könne, wurde argumentiert, sonst komme sich der Souverän verschaukelt vor. Wie soll man den aktuellen Stand dieses «unmöglichen Traktandums» beschreiben? Vielleicht so: Die CVP versuchte, die Zahnpasta in die Tube zurück zu drücken ... Doch in der Sommersession 2020 hat der Nationalrat die Signale mit der Devise «Ehe für alle» in eine andere Richtung gestellt: Die Volksvertreter haben mit 132 Ja gegen 52 Nein bei 13 Enthaltungen entschieden, dass künftig schwule und lesbische Paare heiraten dürfen. 124 Nationalrätinnen und Nationalräte sprachen sich zudem dafür aus, auch die Samenspende für lesbische Ehepaare zu erlauben. Auffallend waren bei dieser Schlussabstimmung in der grossen Kammer die vielen (erleichterten?) Ja-Stimmen aus der CVP-Fraktion. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. NEWS AUS DEM LANDRAT An der Landratssitzung vom vergangenen 25. Juni – der letzten Sitzung vor der Sommerpause und der letzten Sitzung des laufenden Amtsjahres – hat der Baselbieter Landrat zwei KMUrelevante Geschäfte behandelt: 1. Vorlage: Geschäftsmieten während Corona- Krise: Dreidrittels-Kompromiss [Traktandum Nr. 12] Mit dem Dreidrittels-Kompromiss soll erreicht werden, dass der Kanton ein Drittel der Mietkosten bezahlt, sofern der Vermieter seinerseits auf ein Drittel der Miete verzichtet. Beim Mieter verbleibt ein weiteres Drittel. Ursprünglich wurde gefordert, dass die Regierung dem Landrat dazu bis zum 14. Juni 2020 einen beschlussfähigen Gesetzesentwurf unterbreitet. Der Landrat hat nun einer Verlängerung der Behandlungsfrist bis zum 27. August 2020 zugestimmt. Die Fristverlängerung soll ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren ermöglichen. 2. Vorlage: Jahresbericht 2019 [Nr. 22] Der Kanton schliesst das Jahr 2019 mit einem Überschuss von 90 Millionen Franken ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von 63 Millionen Franken. Der Landrat hat den Jahresbericht mit 86:0 Stimmen genehmigt. Wahlen Der Landrat hat zudem den FDP-Landrat Heinz Lerf zum höchsten Baselbieter gewählt. Heinz Lerf präsidiert den Landrat im Amtsjahr vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021. Zum Regierungspräsidenten für das Amtsjahr vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 hat der Landrat Anton Lauber gewählt. Wir gratulieren auch Anton Lauber sehr herzlich zur Wahl. Die Wirtschaftskammer gratuliert den Gewählten zur Wahl und wünscht ihnen ein erfolgreiches Jahr. Den Vorgängern in den Ämtern dankt sie für deren wichtiges Engagement im turbulenten Jahr. Der Baselbieter Landrat tagt wieder am kommenden 27. August. ra/dl RATGEBER RECHT – Die Zuordnung von Leistungen zum Bauhaupt- oder zum Baunebengewerbe kann schwierig sein. Von ihr kann abhängen, ob eine Arbeit freihändig vergeben werden darf oder nicht. Was ist Bauhaupt- und was ist Baunebengewerbe? Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen entschied jüngst auf die Beschwerde eines bei einer Auftragsvergabe unberücksichtigten Unternehmens hin, dass Arbeiten für den Ersatz der undichten Schwimmbadfolie eines Freibads dem Bauhauptgewerbe und nicht dem Baunebengewerbe zuzurechnen seien. «DIE UNTERSCHEIDUNG IN BAUHAUPT- UND BAUNEBENGEWERBE IST BEKANNTLICH FÜR DIE BERECHNUNG DER SCHWELLENWERTE NICHT UNWICHTIG.» Entsprechend folgte das Verwaltungsgericht den prima vista nachvollziehbaren Ausführungen des beschwerdeführenden Unternehmers nicht, welcher darlegte, dass das Becken als tragendes Element schon vorbestehend war und die Einbringung der neuen Folie unter anderem den Leistungen der Plattenleger vergleichbar sei. Die Unterscheidung in Bauhauptund Baunebengewerbe ist bekanntlich für die Berechnung der Schwellen werte nicht unwichtig: Während das freihändige Verfahren im Bauhauptgewerbe bis zu einer Summe von 300 000 Franken zulässig ist, ist das gleiche Verfahren im Baunebengewerbe nur bis zu 150 000 Franken zulässig. Ähnliches gilt für das Einladungsverfahren: Hier liegt die Schwelle bei 500 000 Franken im Bauhaupt- und im Baunebengewerbe demgegenüber bei 250 000 Franken. Die Zuordnung einzelner Leistungen kann im Einzelfall schwierig sein. Gilt der Ersatz von Folien eines Schwimmbads als Arbeit für das tragende Element eines Bauwerks oder als dessen Ausstattung? Die Vergaberichtlinie (VRöB) bestimmt, dass sämtliche «Arbeiten für die tragenden Elemente eines Bauwerks» zum Bauhauptgewerbe gehören. Alle anderen Arbeiten werden dem Baunebengewerbe zugeordnet. Entsprechend gehören Maurer-, Beton-, Aushub-, Strassenbau-, Spezialtiefbau- und Abbrucharbeiten zum Bauhauptgewerbe und Maler-, Gipser-, Plattenleger-, Dachdecker-, Spenglerei-, Heizungs-, Lüftungs-, Schreiner-, Metallbau-, Sanitär-, Elektroinstallations- und Gärtnerarbeiten zum Baunebengewerbe. Wird für die Zurechenbarkeit einer Leistung jedoch alleine auf die Definition in der VRöB abgestellt, ergeben sich zahlreiche Abgrenzungsfragen. «BEI DER ZURECHNUNG VON LEISTUNGEN IST AUCH DER ZWECK DER LEISTUNG ZU BERÜCKSICHTIGEN.» Im eingangs bezeichneten Fall berief sich das Verwaltungsgericht St. Gallen auf den Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe und führte aus, dass dort Abdichtungs- und Isolationsarbeiten an der Gebäudehülle zum Bauhauptgewerbe zugerechnet würden. Da die neue Folienauskleidung des Schwimmbeckens primär der Abdichtung und nicht der Ausstattung des Werks und die weiteren Leistungen wie Lieferung und Montage von Armaturen, etc. finanziell eine untergeordnete Rolle bekleiden würden, sei der Gesamtauftrag dem Bauhauptgewerbe zuzurechnen. Der LEGAL-TEAM Rechtsanwalt Philipp Rupp ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Verfügung. Es ist erreichbar unter: Wirtschaftskammer Baselland Abteilung Verbandsmanagement & KMU-Dienstleistungen Haus der Wirtschaft Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Telefon: 061 927 65 11 Telefon (Zentrale): 061 927 64 64 Entscheid zeigt, dass bei der Zurechnung von Leistungen zum Bauhaupt- oder zum Baunebengewerbe auch der Zweck der Leistung zu berücksichtigen ist. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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