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Standpunkt 504, 19. Juni 2020

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Eine Publikation der Wirtschaftskammer Baselland

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2 | Standpunkt der Wirtschaft CORONAVIRUS 19. Juni 2020 «Einblick in andere Abteilungen» TERRALUK BAU AG – Das Tiefbauunternehmen aus Laufen war während der Coronakrise mit Aufträgen voll ausgelastet. Auch der Lernende Gimha Mistkalo stand ununterbrochen im Einsatz. Genügend Arbeit trotz Corona Patrick Deubel, Crossmedia-Manager, bc medien ag in Münchenstein. Von den verheerenden Auswirkungen der Corona-Krise auf die Eventbranche ist auch die bc medien ag in Münchenstein betroffen. Mit der Absage von Anlässen, Seminaren und sonstigen Events erfolgten zwangsläufig auch keine Online-Einladungskampagnen. Des Weiteren mussten auch keine Flyer, Plakate und andere Werbemittel gedruckt werden. In dieser ausserordentlichen Situation war Crossmedia-Manager Patrick Deubel auch als Praxisbildner gefordert. Das Bestreben, seine Mediamatikerin-EFZ-Lernende möglichst nicht in Kurzarbeit oder ins Homeoffice zu schicken, konnte bislang bis auf ganz wenige Ausnahmen realisiert werden. So lernte sie auch andere Abteilungen des Medienunternehmens kennen, erhielt wertvolle Einblicke in andere Tätigkeiten und konnte ihren beruflichen Horizont erweitern. Die Situation wurde jeweils von Woche zu Woche neu beurteilt, und dann der konkrete Einsatz vor Ort entschieden. Der schulische Teil fand online statt, wobei Patrick Deubler von der Wirksamkeit dieses Weges nicht überzeugt ist. «Es wird sich zeigen, wie nun entstandene schulische Defizite wieder aufgeholt werden können.» Die bc medien ag ist sowohl im klassischen Print-Bereich als auch in den Bereichen Crossmedia und Web-Design tätig. Insgesamt werden 35 Mitarbeitende beschäftigt. Im Zuge des Lockdowns wurde der ganze Betrieb auf Kurzarbeit gesetzt. Marcel W. Buess «Lernender war vollauf beschäftigt» Niklas Schäublin, Mitglied der Geschäftsleitung und Lehrlings betreuer bei der Terraluk Bau AG, mit dem Lernenden Gimha Mistkalo, der vor fünf Jahren wegen des Bürgerkriegs von Syrien in die Schweiz geflüchtet war. Bilder: mwb Gimha Mistkalo beendet in diesen Tagen seine zweijährige Attestlehre als Strassenbauer EBA bei der Firma Terraluk Bau AG, Laufen. Anschliessend wird er im abgekürzten Verfahren die EFZ-Ausbildung nach holen. Niklas Schäublin, Mitglied der Geschäftsleitung und Lehrlings betreuer bei der Terraluk Bau AG, ist stolz auf Gimha Mistkalo. Vor fünf Jahren flüchtete Gimha Mistkalo aus dem Bürgerkriegsland Syrien. Er fand Aufnahme bei einer Gast familie in Wahlen und vor zwei Jahren begann er die Attestlehre beim Laufner Familienunternehmen. Dank einer intensiven Begleitung durch den Lehrbetrieb und die Betreuung durch den KMU Lehrbetriebsverbund entwickelte sich Gimha Mistkalo zu einem «sehr gefreuten und geschätzten Mitarbeiter», wie Niklas Schäublin bestätigt. Kein nachteiliger Einfluss Die Coronakrise hatte keinen nachteiligen Einfluss auf die Lehre. Die Firma war auch während dieser schwierigen Zeit mit Aufträgen voll ausgelastet. Es mussten auch keine Projekte zurückgestellt werden. Folglich war Kurzarbeit bislang auch kein Thema und Gimha Mistkalo war ununterbrochen im Einsatz. Die Terraluk Bau AG wurde vor 20 Jahren vom heutigen Seniorchef Lukas Schäublin gegründet. Die im Laufental bestens verankerte Firma beschäftigt heute 37 Mitarbeitende. Seit Beginn werden Lernende ausgebildet. «Bislang hat Covid-19 unseren Betrieb und unsere Mitarbeitenden verschont», sagt Juniorchef Niklas Schäublin. Von Anfang an wurden die BAG-Vorschrif­ ten strikte umgesetzt und die entsprechenden Massnahmen mit den jeweiligen Bauherren besprochen. So finden beispielsweise «Handwasch-Pausen» statt, die schriftlich rapportiert werden. Sämtliche Arbeitsgeräte werden nach dem Einsatz desinfiziert. In den Personalbaracken dürfen sich gleichzeitig nur zwei Personen aufhalten. Züniund Mittagspausen finden im Freien statt. Auch die frühmorgendlichen Tagesrapporte werden draussen abgehalten und nicht mehr im Besprechungsraum. Marcel W. Buess Markus Spänhauer, Mitinhaber Gipsergeschäft Spänhauer AG in Muttenz. Wenige Kleinaufträge, da Gipserarbeiten im Küchen- und Badzimmerbereich abgesagt oder bis auf weiteres verschoben wurden. Ansonsten waren der Gipser-Lernende und die 14 Mitarbeitenden des Gipsergeschäfts Spänhauer AG in Muttenz auch in den zurückliegenden Lockdown-Monaten vollauf beschäftigt. Von der Kurzarbeit-Möglichkeit musste bis heute kein Gebrauch gemacht werden. Sicherheitshalber hatte Firmen-Mitinhaber Markus Spänhauer seinen Betrieb aber angemeldet. Wie sich die Situation weiterentwickeln wird, ist für ihn offen. Markus Spänhauer wäre nicht überrascht, wenn sich die Coronakrise in der Bauwirtschaft zeitlich verzögert negativ auswirken wird. Sein Lernender absolvierte zum Glück bereits anfangs Jahr den dreiwöchigen ÜK-Kurs in der Gipserschule in Wallisellen, denn die Kurse im Zeitraum März bis Mai fielen Corona-bedingt aus und müssen nun im Sommer nachgeholt werden. Markus Spänhauer lobt den schweizerischen Dachverband, der rasch ein praxisgerechtes Schutzkonzept vorgelegt habe, mit dem auch sein Betrieb gut arbeite. Während des Lockdowns konnte sein Lernender – dieser kommt im Sommer ins zweite Lehrjahr – die Gipserschule in Wallisellen nicht besuchen. Der Unterricht fand via Internet und mit telefonischer Begleitung seitens der Fachlehrer statt, was für alle Beteiligten eine neue, für die Zukunft durchaus nützliche Erfahrung war. Marcel W. Buess SWISSTERMINAL AG – Für den Lernenden im ersten Lehrjahr war die Krise besonders herausfordernd. «Lernende gleichbehandelt» Celina Simone, Praxisbildnerin, Swissterminal AG in Frenkendorf. Die Swissterminal AG in Frenkendorf behandelt alle ihre Mitarbeitenden gleich. So unterliegt auch der künftige Kaufmann EFZ Internationale Speditionslogistik, der kurz vor Ende seines ersten Lehrjahrs steht, dem Kurzarbeitsregime, das seit vergangenem April in Teilen der Firma gilt. Im Moment arbeitet er in der Abteilung «Customer Care Center», die auf 20 Prozent Kurzarbeit gesetzt ist. Der Lernende arbeitet täglich knapp zwei Stunden weniger als normal. Im Juli, kurz vor Beginn des zweiten Lehrjahrs, wechselt er in die Abteilung «Personal/Finanzen». Am Ende seiner dreijährigen Lehrzeit hat er alle kaufmännischen Abteilungen kennengelernt. «Einen vollumfänglichen Einblick in alle kaufmännischen Bereiche unserer Unternehmung zu ermöglichen, liegt uns besonders am Herzen, damit wir die Lernenden optimal auf die Berufswelt vorbereiten können», sagt Celina Simone, die Berufsbildnerin der Swissterminal AG. Während die kaufmännische Berufsschule geschlossen war, absolvierte der Lernende von zuhause aus den angebotenen Fernunterricht. Seit dem vergangenen 8. Juni erfolgt eine Mischung aus Präsenz- und Fernunterricht. Besonders für einen jungen Menschen im ersten Lehrjahr, der sich erst an den Berufsalltag und die damit verbundenen erst Abläufe gewöhnen muss, stellt die Corona-Krise mit Social Distancing und weiteren Einschränkungen im alltäglichen Leben nochmals eine völlig neue und sehr schwierige Situation dar. Für Celina Simone bedeutet dies eine noch intensivere Betreuung ihres Schützlings. Dank an die Wirtschaftskammer In diesem Zusammenhang ist sie für die Unterstützung durch den KMU Lehrbetriebsverbund und die zeitnahen Informationen der Wirtschaftskammer Baselland natürlich dankbar. Und nachdem in der Krise zwangsläufig weniger Arbeit anfällt als normal, hätten sich Aufgabenbeispiele, welche der Verbund zur Verfügung stellte, als sehr hilfreich erwiesen. Marcel W. Buess G&H INSEKTEN SCHUTZGITTER GMBH – Im kommenden August startet eine neue Lernende. «Nichts Negatives für Lernende» Roger Hammernick, Geschäftsführer G&H Insekten Schutzgitter GmbH in Birsfelden. Als Hauptsponsor freute sich Roger Hammernick, Geschäftsführer der G&H Insekten Schutzgitter GmbH in Birsfelden, auf die Gewerbeausstellung «pro 20», die für Mitte vergangenen Mai in Gelterkinden geplant war. Mit dem Corona-Lockdown wurden nicht nur dieser Anlass, sondern viele andere Veranstaltungen, die für die Firma als wichtige Werbeplattformen gedient hätten, abgesagt. Für die beiden Lernenden der G&H Insekten Schutzgitter GmbH hatte die Coronakrise keine negativen Folgen. Mit Ausnahme der Schultage, welche sie von zuhause aus online absolviert hatten, waren die zwei angehenden Kauffrauen EFZ (Bereich Dienstleistung und Administration), immer im Betrieb. Sie werden ihre Lehre ohne formelle Lehrabschlussprüfung diesen Sommer erfolgreich beenden. Im August wird dann eine neue Lernende ihre Stelle antreten. «Die Corona-Geschichte war für uns zuerst ein Schock, dann empfanden wir sie als neue Herausforderung und schliesslich versuchten wir, Ruhe zu bewahren», sagt Hammernick. Als eine der ersten Reaktionen bildete jede Abteilung eine Whats App- Gruppe, um rasch und unkompliziert kommunizieren zu können. Notkredit bisher nicht benutzt Der gesamte Betrieb wurde für Kurzarbeit angemeldet. Vorsorglich wurde auch ein Covid-19-Kredit beantragt, wobei dieser bislang nicht genutzt werden musste. Neben dem Hauptsitz in Birsfelden betreibt das Unternehmen zwei weitere Standorte in der Schweiz. Auch während des Lockdowns waren alle drei Standorte physisch besetzt. Mitarbeitende, welche nicht unbedingt vor Ort sein mussten, konnten ihre Aufgaben – soweit möglich – auch im Homeoffice erledigen. Ohne Gewerbeausstellungen und andere Messen kommt der Betrieb zu keinen neuen Adressen, sodass seit dem Lockdown nur wenige Ausmessungen bei Interessenten stattfanden. Insofern war es schwierig neue Kunden und Aufträge zu generieren. Bei den bereits vor der Krise bestandenen Aufträgen gab es zum Glück nur wenige Absagen. Marcel W. Buess

19. Juni 2020 CORONAVIRUS Standpunkt der Wirtschaft | 3 VERANSTALTUNGSBRANCHE – Auch nach der Aufhebung des Corona-Lockdowns bleiben in einigen Branchen die Auftragsbücher leer. Damit die betroffenen Unternehmen ihre Lernenden weiter beschäftigen können, brauchen sie dringend Hilfe. Lernenden droht die Entlassung Die Lockdown-Massnahmen des Bundesrats wegen Covid-19 sind weitgehend wieder aufgehoben. Nach dem Verbot vieler wirtschaftlicher Aktivitäten gibt es nun wieder mehr Freiheiten für die Wirtschaft. Die breite Öffentlichkeit freut sich, wieder in Geschäfte und Restaurants gehen zu können, die Karawane zieht weiter. Aber einige Branchen stehen nach wie vor in der Wüste. An exakt der Stelle, wo sie Anfang März waren und nun schon seit bald vier Monaten ausharren müssen – mit null Umsatz und mittlerweile leeren Auftragsbüchern. Das prominenteste Beispiel hierfür ist die Branche der Veranstalter von Grossanlässen. Kein Abrocken am «Greenfield Open Air» und kein lauschiges «Montreux Jazz Festival», keine bierseligen Säulirennen an der Olma und keine Kunstbetrachtungen an der Basler «Art». Kein FCB, kein Römerfest, und kein Was-weiss-ichnoch-alles. Vorsichtshalber abgesagt Viele Organisatoren haben vorsichtshalber grössere, aber auch kleinere Events bis Ende Jahr abgesagt. Andere können nur mit deutlich weniger Publikum und unter erschwerten Bedingungen stattfinden. Und wer voraussagen will, wann wieder Normalbetrieb herrscht, kann genauso gut die Muotathaler Wetterfrösche nach den Lottozahlen fragen. Leidtragende dieser Situation sind auch die Lernenden, die in der Veranstaltungsbranche arbeiten. Diese dürfen seit Ende Mai nicht mehr in Kurzarbeit sein. Auch der Kanton hat per 1. Juni die Unterstützungsbeiträge an Firmen für Lernende aufgehoben. Fertig. Schluss. Aus. Diese Jugendlichen in Ausbildung, die KMU-Leistungsträger von morgen, sind seit Anfang Juni wieder im Normalbetrieb. Ob das in Zeiten von Millionenzuschüssen und -krediten ein guter Entscheid war, ist zumindest diskutabel. Als Folge davon müssen die KMU in diesen Branchen überlegen, wie es weitergehen soll. Angesichts des eingangs erwähnten allgemeinen Null-Umsatzes in der Branche, den leeren Auftragsbüchern und den bescheidenen Aussichten auf kurzfristige Besserung, ist diese Frage mehr als berechtigt. In den nächsten zwei Wochen müssen diese Unternehmen nun darüber entscheiden, ob sie die Lernenden ab August 2020 für ein weiteres Lehrjahr beschäftigen können. Im Klartext: Es geht darum, ob man seinen Lernenden kündigen muss. Es gibt keine anderen Stellen Ja, im Regelfall hilft der Kanton den Lernenden, die entlassen werden, eine neue Stelle zu finden. Aber nein, es gibt in diesem Fall schlicht und einfach keine anderen Stellen, die man finden könnte. Weil die Branche – man muss das in diesem Fall wiederholen – null Umsatz macht, leere Auftragsbücher hat mit bescheidenen Aussichten auf kurzfristige Besserung. Die Jugendlichen, die den Lehrjob verlieren, stehen auf der Strasse und fallen aus dem System. Das kann niemand ernsthaft wollen. Gezielte Hilfe wäre notwendig Der offene Brief der Konnex AG (siehe Infobox) zeigt, dass hier gezielte Hilfe notwendig wäre. Im Kanton Basel-Landschaft hat sich die Regierung immer sehr für die Jugendlichen und die Lernenden eingesetzt. Und das hat sie durchaus zurecht und gut getan. Denn erstens ist die Berufslehre für die KMU-Struktur des Kantons ein ganz wichtiger Faktor, und zweitens sollen motivierte und en­ OFFENER BRIEF AN DAS SECO Mit einem Schreiben an Boris Zürcher, Leiter der Direktion für Arbeit beim SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft), und weitere Stellen bei Bund und Kanton macht die KONNEX GmbH auf ihre Situation aufmerksam. Der Standpunkt druckt den Brief im Wortlaut ab: Wegen der Coronamassnahmen sind Anlässe in der Grössenordnung eines Neujahrsapéros, wie ihn die Wirtschaftskammer Baselland jeweils im Januar durchführt (siehe Bild), nicht erlaubt. Darunter leidet besonders die Veranstaltungsbranche. Bild: Archiv gagierte Jugendliche gefördert und belohnt werden. Es wäre zweifellos möglich, im Interesse dieser Jugendlichen mindestens eine kantonale Lösung zu finden. Der Regierungsrat hat ja mitgeteilt, dass im Topf der Soforthilfe für KMU noch Geld vorhanden ist. Noch besser wäre es, den Missstand in Bern zu beheben. Aber am besten ist auf jeden Fall eine schnelle Lösung, denn die Zeit läuft. Patrick Herr «Die KONNEX GmbH ist eine Firma im Bereich Event- und Veranstaltungstechnik. Wir sind 14 Mitarbeiter, davon vier Auszubildende. Zur Zeit ist es uns nicht möglich, Events durchzuführen oder zu arbeiten. Ein Veranstaltungsverbot liegt vor. Aufträge sind bis November 2020 per dato storniert worden. Wir befinden uns zu 100 Prozent in Kurzarbeit und generieren seit März 2020 keinen Umsatz. Diverse unserer Grosskunden aus Industrie- und Wirtschaft (z.B. auch die Wirtschaftskammer) haben das komplette Jahr 2020 bereits storniert und auch aus politischen Gründen abgesagt. Wir haben zwei Personen in der Geschäftsleitung und vier Auszubildende, welche per Juni auf Grund des jüngsten Entscheids aus der Kurzarbeit gefallen sind und nicht mehr vom Bund getragen werden. Auf diese Art können wir unsere Betriebskosten so nicht längerfristig stemmen, und es ist offen und ein grosses Fragezeichen, ob und wie wir unsere Auszubildenden ab Sommer 2020 weiter beschäftigen können. Ein finaler Entscheid per Ende Juni steht leider an. Festzuhalten ist: Hier geht es nicht um inhaltliche Beschäftigung. Dies funktioniert gut mit Eigenleistung der Geschäftsleitung. Es wurde eine Facebook-Party mit den Auszubildenden lanciert (3500 watches), diverse virtuelle Eventplanungen und vieles Mehr. An Ideen fehlt es nicht, am guten Willen der Ausbilder auch nicht. Jedoch werden wir bei 100 Prozent Kurzarbeit und dies bis auf Weiteres, die zusätzlich anfallenden Lohnkosten der Auszubildenden nicht tragen können. Daher unsere Anfrage an Kanton, Bund, alle, die es allenfalls betrifft und natürlich auch an Sie, Herr Zürcher vom SECO. Was für Unterstützungsmöglichkeiten sehen Sie, um mindestens die Lernenden in unserer Branche und auch in unserem Betrieb zu unterstützen und zu schützen? So wie jegliche Art von Betrieb in allen Branchen während des Lockdowns grosszügig ohne langes Nachfragen unterstützt wurde? Müssen wir uns tatsächlich mit Krediten verschulden, damit wir die Zukunft der Jungen und unseren Betrieb schützen und weiterführen können? Wären hier nicht rasche branchenspezifische Entscheide und Abklärungen angebracht? Gerne erwarten wir Ihre Rückantwort oder Ideen in obenerwähnter Angelegenheit.» BUNDESGERICHT – In der schriftlichen Begründung zu seinem Urteil vom vergangenen 22. Januar schreibt das Bundesgericht, dass das Baselbieter Kantonsgericht in Sachen Energiepaket den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz wie das Gleichbehandlungsgebot verletzt habe. Zurück auf Feld eins: Direkte Auftragsvergabe war rechtswidrig Als das Kantonsgericht Basel-Landschaft im Juli 2018 einen Vergabeentscheid der Bau- und Umweltschutzdirektion zugunsten der Wirtschaftskammer-Tochter IWF AG mit einer mündlichen Urteilsberatung aufgehoben und den Auftrag direkt einer Konkurrentin erteilt hatte, ergoss sich über die Wirtschaftskammer Baselland und die kantonale Vergabebehörde ein Strom von Kritik seitens der Medien und der Politik. Der Entscheid des Kantonsgerichts wurde als «bahnbrechend» gefeiert, es wurde gemunkelt, dass die Auftragsvergabe an die Wirtschaftskammer-Tochter von Anfang an eine abgekartete Sache gewesen sei und es fiel sogar der Begriff der Korruption. Wie den Medien vor einigen Monaten zu entnehmen war, wurde dieser vermeintlich bahnbrechende Entscheid am 22. Januar 2020 durch das Bundesgericht – ebenfalls mit öffentlicher Urteilsberatung – aufgehoben. Nun liegt auch die schriftliche Begründung dieses Entscheids vor. Zwar bestätigt das Bundesgericht in seiner schriftlichen Urteilsbegründung, dass das basellandschaftliche Kantonsgericht seinen Ermessensspielraum mit der Aufhebung des Vergabeentscheids grundsätzlich nicht überschritten habe. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit Dagegen sei es widerrechtlich gewesen, den Auftrag direkt an die – gemäss Vergabe eigentlich nur drittplatzierte – Beschwerdeführerin, die Zürcher Effienergie AG, zu vergeben. Das Kantonsgericht habe mit diesem Entscheid, wie die Wirtschaftskammer gerügt hatte, den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz wie auch das Gleichbehandlungsgebot verletzt. Zurück an die Vergabebehörde Stattdessen hätte das Kantons gericht die Sache an die Vergabebehörde zurückweisen müssen, damit diese neu, mit vollem Ermessen und unter Einbezug aller Bewerber, über die Vergabe entscheiden kann. Was das Kantonsgericht versäumt hat, holt das Bundesgericht nun nach. Die Sache wird direkt an die kantonale Bau- und Umweltschutzdirektion zu neuer Bewertung und neuer Vergabe zurückgewiesen. Also: Zurück auf Feld eins. Obwohl es im bundesgerichtlichen Verfahren an sich nur um das Vertragsjahr 2018 ging, darf davon ausgegangen werden, dass die kantonale Bau- und Umweltschutzdirektion nun aktiv wird und den – zwischenzeitlich verwaltungsintern betreuten – Auftrag zur Bearbeitung der Fördergesuche im Zeitraum 2020 bis 2025 gemäss den Vorgaben des Bundesgerichts neu ausschreibt. Der Wirtschaftskammerdirektor Christoph Buser sagt dazu: «Wir sind mit dem Entscheid des Bundesgerichtes zufrieden. Das Urteil zeigt, dass es richtig war, den Vergabeentscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft anzufechten.» Patrick Herr Das Bundesgericht in Lausanne hat der Wirtschaftskammer Baselland recht gegeben. Bild: zVg

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