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Standpunkt 503, 5. Juni 2020

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Eine Publikation der Wirtschaftskammer Baselland

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5. Juni 2020 ARBEITSMARKT Standpunkt der Wirtschaft | 11 GESAMTARBEITSVERTRAG – Der Bundesrat hat den GAV für das Ausbaugewerbe in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn für allgemeinverbindlich erklärt. Hannes Jaisli, Co-Präsident der AMKB, sagt, was das bedeutet. «Gleich lange Spiesse im Wettbewerb» Standpunkt: Herr Jaisli, der Bund hat die Allgemeinverbindlichkeitserklärung, die AVE, für den GAV Ausbau für die Kantone Basel- Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn per 1. Juni 2020 und der Kanton die AVE für den GAV für das Maler- und Gipsergewerbe sowie für den GAV Dach und Wand per 1. April 2020 wieder in Kraft gesetzt. Was bedeutet das für die betroffenen Branchen? Hannes Jaisli: Dass die Allgemeinverbindlichkeit für die genannten Gesamtarbeitsverträge wieder erteilt worden ist, bedeutet für die betroffenen Branchen in erster Linie Rechtssicherheit und für die Unternehmen gleich lange Spiesse im Wettbewerb. Ein Gesamtarbeitsvertrag oder kurz GAV ist ein effizientes Mittel zur Regelung der arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen den Arbeitgebern und ihren Mitarbeitenden. Insbesondere Fragen wie die Arbeitszeit, die Dauer der Ferien und Mindestlöhne werden in einem GAV verbindlich festgelegt und müssen so bei einer Anstellung nicht mehr einzeln verhandelt werden. «DIE VOM KIGA UND VOM SECO BEFÜRCHTETEN UNKONFORMITÄTEN BEIM ZUSAMMENSPIEL DES GAV AUSBAU- GEWERBE MIT DEN BRANCHEN-GAV HABEN SICH NICHT BESTÄTIGT.» Wozu braucht es die AVE? Ohne die sogenannte Allgemeinverbindlicherklärung ist ein GAV nur für die Mitglieder der vertragsschliessenden Verbände verbindlich. Das führt zu unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen: Verbands firmen, welche sich an die Standards gemäss GAV zu halten haben, sehen sich Konkurrenten gegenüber, welche diese Mindeststandards nicht einhalten (müssen) und sich so bewusst einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Gibt es viele Aussenseiter – wie das in einer Grenzregion aufgrund der zahlreichen hier tätigen Entsendefirmen zwangsläufig der Fall ist – so ist es besonders wichtig, dass der GAV über die Ausdehnung seines betrieblichen Geltungsbereiches für alle Anbieter verbindlich wird. Wäre dies nicht der Fall, hätten die Verbandsmitglieder einen permanenten Wettbewerbsnachteil und mittelfristig wäre der GAV als Ganzes in Frage gestellt. Das gilt es aus politischen, wettbewerbsrechtlichen und sozialen Gründen zu vermeiden. Warum hat es so lange gedauert, bis diese Allgemeinverbindlicherklärungen erteilt wurden? Die Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit beruht beim GAV Ausbau auf einem Bundesrats- und bei den kantonalen Branchen-GAV auf einem Regierungsratsbeschluss. Privatrechtliche Bestimmungen werden durch die AVE für die entsprechende Branche verbindlich und haben fortan eine gesetzesähnlichen Wirkung. Entsprechend umsichtig muss die Behörde die Voraussetzungen abklären. Das benötigt seine Zeit und dafür hatten wir auch alles Verständnis. Weniger Verständnis hatten wir hingegen dafür, dass so- Hannes Jaisli ist Co-Präsident der AMKB (Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe). wohl das KIGA als auch das SECO mitten im Verfahren plötzlich ihre langjährige Bewilligungspraxis geändert haben und namentlich das langjährig unveränderte und enge Zusammenwirken zwischen den sogenannten «unterliegenden Branchen-GAVs» und dem «Dach-GAV» des Ausbaugewerbes grundsätzlich in Frage stellten. Die Idee der Gründerväter war, dass das Baunebengewerbe in den Kantonen Basel- Land, Basel-Stadt und teilweise Solothurn möglichst zentral und möglichst aus einer Hand kontrolliert wird. Damit sollte sichergestellt werden, dass in einem einheitlichen AMKB Fünf Kontrollen pro Tag Die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe, kurz AMKB, wurde 2017 als unabhängiger Kontrollverein von den Sozialpartnern gegründet. Er ist im Handelsregister eingetragen. Mitglieder des Vereins sind die Unia, der Gewerkschaftsbund Baselland, die Baumeister der Region Basel und die Wirtschaftskammer Baselland. Die drei Grundpfeiler der Arbeitsmarktkontrolle im Baugewerbe sind Arbeitsmarkanalyse, flächendeckende Präsenz und Prävention. 2019 hat die AMKB pro Tag durchschnittlich fünf Kontrollen durchgeführt. ra Wirtschaftsraum nach einheitlichen Massstäben kontrolliert wird und die Firmen nicht durch unnötige Mehrfach kontrollen belästigt werden. Dieses System war seit Anbeginn des GAV Ausbau und dessen Allgemein verbindlicherklärung ab dem 1. Oktober 2010 unverändert in Kraft und führte dazu, dass in der Nordwestschweiz eines der fortschrittlichsten und effizientesten Kontrollsysteme entstand. Und dieses effiziente, aber schweizweit einmalige System weckte nun plötzlich den Argwohn von SECO und KIGA. DACH UND WAND Landrat Matthias Ritter, Präsident Verband Dach und Wand Baselland. «Die AVE schützt vor Lohndumping» «Es ist gut, dass wir in unserer Branche wieder eine AVE haben. Ich bin froh, dass damit alle Unter nehmen wieder über gleich lange Spiesse verfügen, auch gegenüber Betrieben aus dem Ausland. Die AVE schützt vor Lohndumping und ermöglicht wirkungsvolle Baustellenkontrollen. Gleichwohl bekunde ich meinen Unmut über die lange Zeit, die das KIGA zur Bearbeitung gebraucht hat. Ich sah mich deshalb gezwungen, im vergangenen September im Interesse der beiden Berufsverbände eine Interpellation im Landrat einzureichen.» Ja. Mit grösstem Aufwand wurde nicht nur alles hinterfragt, sondern wir wurden über die zu erfüllenden Anforderungen auch lange im Unklaren gelassen. Auf unsere Vorschläge, gegebenenfalls die AVE unter Auflagen zu erlassen, wurde nicht eingetreten. Trotz der langen Untersuchung ist fast alles beim alten geblieben; im Wesentlichen hat es nur eine Kompetenzverschiebung von der ZPK des Ausbaugewerbes hin zu den PKs der Branchen-GAV gegeben. Was ist Ihr Fazit? Die vom KIGA und vom SECO befürchteten Unkonformitäten beim MALER & GIPSER Lucian Hell, Maler- und Gipserunternehmer-Verband Baselland. «Bringt der Kundschaft mehr Qualität» «Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung AVE ist für alle die Personen sehr wichtig, welche an einem fairen Arbeitsmarkt interessiert sind. Sie bringt den Unternehmen gleich lange Spiesse, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern faire Löhne und der Kundschaft mehr Qualität. Mit dem GAV für das Ausbaugewerbe werden die Rahmenbedingungen für eine optimale und sehr effektive Kontrolle der GAV-Bedingungen gelegt, eine schweizweit gerühmte Variante.» Bild: zVg Zusammenspiel des GAV Ausbaugewerbe mit den Branchen-GAV haben sich nicht bestätigt. Der Berg hat buchstäblich eine Maus geboren. Leidtragende der langen und aufwändigen Verfahren waren dabei die Sozialparter der betroffenen Gesamtarbeitsverträge, denen durch die aufwändigen AVE ein grosser Aufwand entstanden ist. Nicht zum Vorteil waren die langen Verfahren jedoch auch für die betroffenen Verbandsmitglieder, welche bis vor kurzem nicht verbindlich wussten, ob ihre Konkurrenten denselben Regeln unterstehen werden wie sie selbst. Interview: Reto Anklin ANZEIGE

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