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Standpunkt 496, 07.02.2020

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6 | Standpunkt der Wirtschaft INNOVATIONSWETTBEWERB 7. Februar 2020 SWISS INNOVATION CHALLENGE – Reto Naef hat mit seinem Unternehmen TOPADUR die Swiss Innovation Challenge 2017 gewonnen. Der Sieg sei der erste und einer der wichtigsten Katalysatoren für den bisherigen Unternehmenserfolg gewesen. Feuchte Augen bei der Siegerehrung Reto Naef, der Gewinner der Swiss Innovation Challenge (SIC) 2017, blickt auf eine spannende und intensive Zeit zurück. Seine Firma TOPADUR habe sich seit dem Gewinn der SIC dynamisch weiterentwickelt und sei gewachsen. Aktuell ist man gerade dabei, die klinische Entwicklungsphase für ein Medikament zur Behandlung chronischer diabetischer Fusswunden zu beginnen. TOPADUR Pharma AG wurde 2015 von erfahrenen Experten aus Forschung und Entwicklung der Pharmaindustrie gegründet. Der Fokus liegt auf der Erforschung und Entwicklung neuer, innovativer Medikamente zur Wundheilung. Standpunkt: Reto Naef, wie zufrieden sind Sie mit der Entwicklung Ihrer Firma? Reto Naef: Ich hätte mir vor drei Jahren nicht vorstellen können, dass wir heute ein so vielversprechendes Portfolio von Wirkstoffen haben und damit grosse medizinische Probleme angehen. Das konnten wir nur dank hochmotivierten Mitarbeitenden und der guten internationalen Zusammenarbeit mit akademischen Forschungsgruppen erreichen. Unser Wachstum und damit unser bisheriger Erfolg wurde uns durch Investoren und Fördermittel aus der Schweiz und aus Europa ermöglicht. Was kommt Ihnen als Erstes in den Sinn, wenn Sie sich an Ihre Teilnahme bei der Swiss Innovation Challenge zurückerinnern? Die Siegerehrung und meine feuchten Augen. Was zeichnet die Swiss Innovation Challenge aus? Ich sehe die Stärken in der Ausbildung, die wir bei der SIC bekamen. Das Wissen, das ich bei der SIC erarbeiten durfte, hat mir sehr geholfen, die Firma aufzubauen und mein Netzwerk zu erweitern. Welches Angebot der Swiss Innovation Challenge haben Sie besonders geschätzt? Einerseits habe ich die Umgebung in der Mitte von anderen Start-ups genossen. Die SIC ist nicht einfach eine Jury, die eine Präsentation bewertet. Es ist eine Periode, während der junge Unternehmen begleitet werden. Man verbringt eine intensive Zeit mit spannenden Leuten, die voller Ideen sind. Für mich war es eine inspirierende Innovationsgruppe, die ich sehr geschätzt habe und an die ich mich gerne zurückerinnere. Besonders geschätzt habe ich die zwei Gründungskurse, die die Fachhochschule Nordwestschweiz, FHNW, zusammen mit KTI – heute Innosuisse – durchführte. Wie wichtig war der Sieg an der Swiss Innovation Challenge für den Erfolg Ihrer Firma? Der Wettbewerb hat dazu beigetragen, einige private Investoren zu finden. Der Sieg an der SIC war ein toller erster Erfolg. Heute haben wir Am Tag der Wirtschaft 2017 interviewt Moderator Rainer Maria Salzgeber den Sieger der Swiss Innovation Challenge 2017, Reto Naef. Daneben stehen Falko Schlottig (2. von links), Direktor Hochschule für Life Sciences FHNW, und Christoph Buser, Direktor Wirtschaftskammer Baselland (links). Bild: Archiv/Pluess eine längere Liste mit Preisen, die wir gewinnen durften. Diese Preise sind einerseits Lohn für unsere Arbeit, andererseits helfen sie uns Investoren und Fördergelder zu bekommen. Zum Zeitpunkt des Sieges war die SIC unser grösster Preis. So gesehen war es der erste und einer der wichtigsten Katalysatoren für unseren bisherigen Erfolg. Würden Sie wieder an der SIC mitmachen? Jederzeit gerne. Leider ist mir das als ehemaliger Gewinner nicht mehr erlaubt. Interview: Dominique Heller JETZT ANMELDEN Die Swiss Innovation Challenge bringt Projekte weiter und macht sie einem breiteren Publikum bekannt. Anmeldungen sind bis spätestens 31. März 2020 auf der Website der Swiss Innovation Challenge möglich. Es gelten die folgenden Teilnahmebedingungen: – Zugelassen sind Unternehmungen oder Institutionen, die am Markt etabliert sind oder neu in den Markt eintreten. – Das Unternehmen bzw. der oder die Teilnehmende planen eine Innovation in naher Zukunft oder haben innerhalb der vergangenen zwei Kalenderjahre einen innovativen Schritt unternommen. – Das Innovationsvorhaben muss in einer der Schweizer Landessprachen oder in Englisch eingereicht werden. sa www.swissinnovationchallenge.ch/ anmeldung CAS UNTERNEHMENSFÜHRUNG KMU – Der von Wirtschaftskammer, FHNW und BLKB durchgeführte CAS Unternehmensführung KMU beginnt in zwei Monaten. Lehrgangsleiter Adrian Siedler sagt, was seinen CAS-Kurs von anderen unterscheidet. «Individuelles und menschliches Engagement zahlt sich aus» Unter der operativen Leitung von Adrian Sidler findet am kommenden 27. März bereits zum neunten Mal der Weiterbildungs-Studiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Unternehmensführung KMU» statt (siehe Inserat auf Seite 10). Der von der Wirtschaftskammer Basel land, der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und der BLKB ins Leben gerufene Zertifikatslehrgang bietet für Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte und Projekt verantwortliche die ideale Möglichkeit, die zentralen betriebswirtschaftlichen Methoden und Instrumente der Unternehmensführung zu erarbeiten. Der Standpunkt hat rund zwei Monate vor Kursbeginn mit Adrian Sidler gesprochen. Standpunkt: Herr Sidler, was ist aus Ihrer Sicht der klare Vorteil dieses CAS gegenüber anderen Lehrgängen? Adrian Sidler: Der Zertifikatslehrgang ist praxisorientiert. Wir stellen dabei die Entfaltung des menschlichen Potenzials ins Zentrum aller Aktivitäten, denn erfolgreiche und glückliche Führungskräfte und Unternehmer machen automatisch das Bestmögliche für das Unternehmen. Wir behandeln unter anderem Finanz- und Marketinginstrumente sehr intensiv und effektiv in zwei Adrian Sidler, operativer Leiter CAS in Unternehmensführung KMU. Tagen. Andere Kurse thematisieren diese über viele Tage, sodass dem KMUler die Lust vergeht. Gibt es weitere Vorteile? Die Teilnehmenden erstellen bei uns nicht einfach einen Businessplan, der dann in der Schublade verstaubt. Nein, alle erarbeiten einen «ready to go»-Businessplan. Wir analysieren das ganze System und erarbeiten optimale Lösungen. Entscheidend bei der Erarbeitung ist jedoch, dass wir alle Faktoren, insbesondere den Faktor Lebens umstände (Kinder, Beziehung, Scheidung, Wohn-/Arbeitsortwechsel usw.), in die Erstellung einfliessen lassen. Ein sogenannter individueller Lebensplan als Bestandteil des Businessplans – ein Seelen-Striptease – ist notwendig, damit sich jede Person klar positionieren kann. Ohne das geht es nicht. Wie wichtig ist der Zusammenhalt der Teilnehmenden im Kurs? Jeder Kurs ist individuell zu betrachten. Allen gemein ist jedoch, dass ein enormer Zusammenhalt ent wickelt wird. Die Kursteilnehmer verfügen über einen unterschied lichen Background und bringen eine Vielfalt an Erfahrungen mit. Diese Kombination ist der ideale Nährboden für das optimale Netzwerken. Entscheidend ist jedoch, dass wir alle miteinander auf Augenhöhe diskutieren und davon profitieren können. Die meisten CAS-Kurse enden mit der Diplomübergabe. Wie ist das bei diesem CAS? In Bezug auf den Schulunterricht endet der Kurs tatsächlich mit der Diplomübergabe. Allerdings bleiben die teils intensiven Kontakte über Jahre hinweg intakt. Gerade weil wir Dozenten bei der Erarbeitung der Businesspläne stark involviert sind, kommt es oft vor, dass wir von ehemaligen Studierenden bei der Umsetzung um Rat gebeten werden. Das Coaching geht damit weit über den Kurs hinaus. Es ist nicht unüblich, dass wir auch für Schulungen von Mitarbeitern, Teams oder Führungskräften angefragt werden. Dadurch erhalten wir Dozenten direkten Einblick, welche der im Rahmen der Businesspläne erarbeiteten Massnahmen sich bewährt haben und welche nicht. Diese Erfahrungen fliessen wiederum in den Schulunterricht mit ein. Wie profitieren Sie als Lehrkraft von diesem Kurs? Der zuvor genannte Erfahrungsaustausch ist für mich zentral. Ich darf die Studenten an 7 von 13 Kurstagen begleiten. Danach kenne ich viele ihrer Stärken, Schwächen, aber auch wo sie ihre Potenziale ausbauen können. Für mich ist klar: Individuelles und menschliches Engagement zahlt sich aus. Nicht zuletzt deshalb werden viele ehemalige Studenten zu Freunden, Kollegen oder gar Auftraggebern. Sie führen den Kurs nun zum neunten Mal durch. Wird es Ihnen nicht langweilig? Im Gegenteil. Denn auch ich kann mich stets verbessern und von meinen Studentinnen und Studenten lernen. Das ist sehr bereichernd. Sicher ist aber auch, dass einzelne Bereiche nicht neu erfunden werden können. Das wären zum Beispiel die Erfolgsrechnung oder die Bilanz, um nur zwei zu nennen. Andererseits gibt es auch für Unternehmerinnen und Unternehmer Aspekte, die im Zeitalter der Digitalisierung neu erlernt oder neu definiert werden müssen. Dazu zählen flache Hierarchiestufen, Mitspracherecht von Fachkräften, Potenzialentfaltung, das Streben nach ständiger Verbesserung gemäss dem Prinzip KAIZEN, einer japanischen Lebens- und Arbeitsphilosophie, klare Ziel- und Strategieformulierungen, sowie neue Marketing- Instrumente wie spitze Positionierung und Onlinemarketing. Diese Themen greifen wir bewusst auf, sodass die Kursteilnehmer optimal für ihre Vorhaben vorbereitet sind. Interview: Alexandra Mächler JETZT ANMELDEN Der CAS-Kurs findet dieses Jahr vom 27. März bis 25. August statt. Anmeldeschluss ist Mitte März 2020. Weitere Auskünfte erteilt: Alexandra Mächler Telefon: 061 927 65 58 E-Mail: a.maechler@kmu.org oder per Post: Wirtschaftskammer Baselland Altmarktstrasse 96 4410 Liestal www.fhnw.ch/de/weiterbildung/wirtschaft/cas-unternehmensfuehrung

7. Februar 2020 FINANZEN Standpunkt der Wirtschaft | 7 REVISION DATENSCHUTZGESETZ – Der Ständerat will die Kreditprüfung einschränken. Gerade KMU könnten stark betroffen sein, sagt Raoul Egeli, Geschäftsführer von Creditreform Egeli, im Interview mit dem Standpunkt der Wirtschaft. «Ende der Bezahlung gegen Rechnung» Der Ständerat will, wie der Bundesrat, den Kauf auf Rechnung erheblich einschränken. Nach seiner Auffassung dürften die Daten, die für eine Kreditprüfung verwendet werden, nicht älter als fünf Jahre sein. Der Nationalrat hat vorgeschlagen, dass bei der Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) die Daten verhältnismässig oder nicht älter als zehn Jahre sein dürfen. Diesen Vorschlag unterstützt der Schweizerischen Gläubigerverband «Creditreform». Sollte sich schlussendlich aber der Ständerat durchsetzen, befürchtet «Creditreform»-Präsident Raoul Egeli, dass eine seriöse Kreditwürdigkeitsprüfung von Kunden nicht mehr möglich ist. Standpunkt: Herr Egeli, Sie sagen, der Ständerat sei sich der Konsequenz dieser angedachten Revision der Kreditprüfung nicht bewusst, wieso? Raoul Egeli: Wird die nun vom Ständerat vorgeschlagene Frist nicht im Rahmen der Differenzbereinigung auf die nationalrätliche Variante der «Verhältnismässigkeit oder nicht älter als zehn Jahre» zurückkorrigiert, so könnte es das Ende der Bezahlung gegen Rechnung bedeuten oder die Unternehmen müssten ein noch grösseres Ausfallrisiko selbst tragen. «ES KÖNNTE DAS ENDE DER BEZAHLUNG GEGEN RECHNUNG BEDEUTEN ODER DIE UNTERNEHMEN MÜSSTEN EIN NOCH GRÖSSERES AUSFALLRISIKO SELBST TRAGEN.» Die Kreditprüfung könnte häufig nur noch auf der Basis einer ungenügend aussagekräftigen Bonitätsauskunft erfolgen. Die Lieferanten werden nicht bereit sein, das erhöhte Risiko zu tragen. Man halte sich vor Augen, wie viele wirtschaftliche Akteure in den Geltungsbereich des neuen DSG fallen werden: Dazu gehören ausser natürlichen Personen auch sämtliche Einzelfirmen und Personengesellschaften. Betrachtet man nur die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen, so wird bei rund 180 000 Firmen die Bonität nicht mehr angemessen geprüft werden können. Ist die Zahlungsoption «auf Rechnung» im heutigen, digitalen Zeitalter wirklich noch so wichtig? Absolut! Nur bei einem Kauf auf Rechnung hat der Konsument Schutz gegen betrügerische Webshops, die verkaufen, aber nicht liefern. Leider gibt es im Onlinehandel viele schwarze Schafe. Hier müssen wir den Konsumenten bestmöglich schützen. In Holland müssen die Webshops sogar per Gesetz die Zahlung gegen Rechnung anbieten. Mit dem Kauf auf Rechnung behält der Kunde die Kontrolle. Wenn die Kreditprüfung nicht mehr möglich ist, was bedeutet das für den Konsumenten? Dem Kunden bleiben folglich nur zwei Möglichkeiten, nämlich die Sofort zahlung oder Vorkasse. Beide sind zu seinem Nachteil. Das Risiko geht damit vom Lieferanten auf den Kunden über. Dies für den Fall, dass «KMU sind auf Wirtschaftsauskunfteien und deren Bonitätsdaten angewiesen», sagt Raoul Egeli, Geschäftsführer der Creditreform-Egeli-Gesellschaften in Basel, St. Gallen und Zürich. Bild: zVg er nicht beliefert wird oder die Lieferung oder Leistung mangelhaft ausfällt. «DEM KUNDEN BLEIBEN FOLGLICH NUR ZWEI MÖGLICHKEITEN, NÄMLICH DIE SOFORT ZAHLUNG ODER VORKASSE. BEIDE SIND ZU SEINEM NACHTEIL.» Bei Vorauszahlung müsste der Kunde die Kreditwürdigkeit des Lieferanten prüfen, was er aber gar nicht in jedem Fall kann, denn Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften fallen ja ihrerseits wieder unter den Geltungsbereich des neuen DSG und die Daten dürfen nicht älter als fünf Jahre sein. Wie absurd, ja geradewegs grotesk ist dies! Sie haben die Nachteile der vorgeschlagenen Revision für den Kunden angesprochen, welche Nachteile entstehen für die Wirtschaft? Eine Lieferung oder Dienstleistung auf Rechnung bedeutet ein freiwilliges Entgegenkommen des Lieferanten. Das ist sehr wichtig für die Wirtschaft, denn die meisten Geschäfte lassen sich nun einmal nicht Zug um Zug abwickeln und der Lieferant ist gezwungen, in Vorleistung zu gehen. Die Leistung auf Rechnung ist folglich nicht wegzudenken und auch bei den Abnehmern sehr beliebt. Im Onlinehandel werden mehr als 80 Prozent der Lieferungen per Rechnung beglichen. Denn Konsumenten sind nicht bereit, das Risiko zu tragen, indem sie Vorkasse leisten und die Ware erst danach geliefert bekommen. Der Lieferant gewährt also dem Kunden für die Dauer von der Lieferung oder Leistungserbringung bis zum Zahlungseingang einen ungesicherten Blankokredit. Er geht damit erhebliche Risiken ein und kommt dem Konsumenten entgegen. Ohne Lieferantenkredit würden viele Geschäfte gar nicht zustande kommen. Jetzt kommt der Bundesrat und der Ständerat und will der Wirtschaft – vor allem auch den KMU – ein wichtiges Instrument für ihren Eigenschutz massiv einschränken. Wir setzen uns für die Interessen der Unternehmen ein. Sie sprechen in Ihrer Stellungnahme auch die Wettbewerbsverzerrung an. Durch die einseitige Verkürzung der Frist zur Bekanntgabe würde eine Wettbewerbsverzerrung zwischen den kleineren Unternehmen und den grossen Anbietern entstehen. «DIE KURZE FRIST VON FÜNF JAHREN DÜRFTE GERADE DIE KMU TREFFEN. SIE HABEN EINEN KLEINEN KUNDEN- STAMM UND KEINE ERFAHRUNGSDATEN ZUM ZAHLUNGSVERHALTEN DER EIGENEN KUNDEN.» Die kurze Frist von fünf Jahren dürfte gerade die KMU treffen. Sie haben naturgemäss einen kleinen Kundenstamm und somit keine Erfahrungsdaten zum Zahlungsverhalten der eigenen Kunden. Sie sind deshalb auf Wirtschaftsauskunfteien und deren Bonitätsdaten angewiesen. Dies aber ZUR PERSON Raoul Egeli, ist seit 2008 Präsident des Schweizerischen Verbandes Creditreform und seit 2014 Präsident von Creditreform International. Zudem ist er Geschäftsführer der Creditreform-Egeli-Gesellschaften in Basel, St. Gallen und Zürich. 2009 bis 2013 war er auch Zentralpräsident von TREUHAND| SUISSE. Raoul Egeli studierte an der Fachhochschule für Wirtschaft in St. Gallen und ist Autor mehrerer Fachbücher. dh auch um zu entscheiden, ob sie einem Neukunden einen Lieferantenkredit einräumen können. Aufgrund der verkürzten Fristen könnten sich KMU und Start-ups nicht mehr auf einen Dienstleister verlassen, der diese Informationslücke zu schliessen vermag. Grosse Unternehmen können mehr Druck zur Herausgabe von Daten des Betroffenen ausüben. Es gilt hier, insbesondere die Interessen der KMU zu wahren. «AUF DEN ERSTEN BLICK KÖNNTE MAN MEINEN, MIT DER ZEITLICHEN BESCHRÄNKUNG AUF FÜNF JAHRE DAS SAMMELN VON DATEN EINSCHRÄNKEN ZU KÖNNEN, DIES IST ABER EIN TRUGSCHLUSS.» Der Ständerat möchte mit der Revision den Datenschutz ausbauen. Eine grobe Fehleinschätzung sagen Sie, warum? Auf den ersten Blick könnte man meinen, mit der zeitlichen Beschränkung auf fünf Jahre das Sammeln von Daten einschränken zu können, dies ist aber ein Trugschluss. Es wird lediglich die Möglichkeit des Kaufes auf Rechnung eingeschränkt, und die Kunden werden gezwungen, elektronische Zahlarten zu nutzen. Damit hinterlassen sie wiederum ungewünschte Datenspuren. Wie geht es politisch weiter? Das Ergebnis der Beratung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-NR) von Ende Januar 2020 wurde im Detail noch nicht publiziert und muss abgewartet werden. Es ist zu hoffen, dass die SPK-NR den Beschluss des Nationalrates in diesem Punkt weiterhin aufrechterhält. Interview: Dominique Heller MILLIARDENSCHADEN 2018 wurden in der Schweiz insgesamt 2,97 Millionen Zahlungsbefehle ausgestellt. Für die vergangenen zehn Jahre ergaben sich laut dem Bundesamt für Statistik BFS durchschnittliche Verluste aus erledigten Konkursen von rund 2,2 Milliarden Franken pro Jahr. Der gesamtwirtschaftliche Schaden aus Zahlungsausfällen wird auf rund 11 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt. dh

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