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Standpunkt 495, 24.01.2020

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8 | Standpunkt der Wirtschaft HAUS DER WIRTSCHAFT 24. Januar 2020 KMU BUSINESS-TREFF – Geschäftsleitungsmitglied Marco Zuberbühler von der Creditreform Egeli Basel AG referierte am KMU Business-Treff der Wirtschaftskammer über missbräuchliche Konkurspraktiken und wie sich Unternehmen davor schützen können. Von Firmen bestattungen und Konkursen Marco Zuberbühler referiert im Haus der Wirtschaft über die Konkursreiterei in der Schweiz. Bild: ss Momentan bewegt sich die Zahl der Konkursfälle in der Schweiz auf einem historischen Höchststand. Marco Zuberbühler, Geschäftsleitungsmitglied der Creditreform Egeli Basel AG, erläuterte in seinem Vortrag am KMU Business-Treff vom vergangenen 11. Dezember im Haus der Wirtschaft in Liestal die Hintergründe, analysierte die Fakten und Zahlen. Bei den Konkursfällen ist, neben der Rechtsform wie AG, GmbH oder Einzelunternehmen, auch die Branche entscheidend. Interessanterweise sind in eher schnelllebigen Branchen, wie dem Baugewerbe oder der Gastronomie, die Konkurszahlen am höchsten. Konkursreiterei Damit verknüpft ist ein Phänomen, welchem die Medien den Übernamen «Konkursreiterei» oder «Firmen bestattung» verliehen haben. Marco Zuberbühler stellte dieses Phänomen vertieft vor und machte deutlich, welch drastische Folgen die kriminelle Praxis für Wirtschaft und betroffene Unternehmen haben kann. Die missbräuchlichen Konkurspraktiken, bei denen konkur sitäre Firmen Dienstleistungen und Waren güter beziehen, aber nicht bezahlen, verursachen jährlich Schäden in Millionenhöhe. Marco Zuberbühler zeigte auf, wie sich KMU davor schützen können und was im Notfall zu tun ist. Ausschlaggebend ist die Vorprüfung der potenziellen Kunden, also die Bonitätsprüfung. Hinweise zur Bonität einer Firma finden sich in Handelsregistereinträgen, oder man wendet sich direkt an Profis. Bei Zweifel, so der Rat des Experten, sollte man durchaus einen Zeitaufwand in Kauf nehmen. Oft kann es sein, dass man sich damit viel Ärger und langwierige rechtliche Prozesse erspart, bei denen das Unternehmen am Ende trotzdem ohne Zahlung dasteht. Auch die Vernetzung einer Firma kann Aufschluss über deren Bonität und somit über deren rechtmässige Kaufkraft geben. Betroffene scheuen den Rechtsweg Es lohnt sich also, ab und zu genauer hinzusehen. Was passiert aber, wenn der Kunde nun trotzdem nicht zahlt? Das komplexe Thema Inkasso, welches Marco Zuberbühler kompakt vermittelte, begeisterte die Teilnehmenden, da viele der Anwesenden im Geschäftsleben bereits negative Erfahrungen machen mussten. Oft scheuen sich die Betroffenen vor dem Rechtsweg oder verzichten ganz darauf, ihr Recht gegenüber den Schuldnern durchzusetzen. Wie brisant die Thematik ist, zeigte sich in der ans Referat anschliessenden Fragerunde. Marco Zuberbühler leistete «erste Hilfe», und die Betroffenen nahmen individuelle Ratschläge mit nach Hause. Beim Apéro riche wurde weiterdiskutiert und in weihnachtlicher Atmosphäre das verdiente Feier abendgetränk sowie die eine oder andere Delikatesse genossen. Birgit Kron BASELBIETER ENERGIEPAKET – Die Mitglieder des Landrats sind sich grossmehrheitlich einig, dass das Baselbieter Energiepaket eine sinnvolle Sache ist. Diskutiert wird einzig noch über die Höhe der künftig vom Kanton ausgeschütteten Fördergelder. Landrat ist sich einig über die Bedeutsamkeit des Energiepakets Der Baselbieter Landrat fordert geschlossen, dass das erfolgreiche Basel bieter Energiepaket bis Ende 2025 weitergeführt wird. Bei der zukünftigen Höhe der kantonalen Fördermittel gehen die Meinungen der Landrätinnen und Landräte jedoch auseinander. So lässt sich die erste Lesung des Landrats zur Verlängerung des Baselbieter Energiepakets vereinfacht zusammenfassen. UEK fordert 6 Millionen Franken Für eine engagierte Debatte sorgte am vrgangenen 16. Januar die Frage, wie viele Millionen Franken Steuergelder im Kanton für Energieeffizienz und erneuerbare Energie im Gebäudebereich bereitgestellt werden sollen. Die vorberatende Umweltschutz- und Energiekommission (UEK) fordert, dass vonseiten des Kantons künftig 6 Millionen Franken jährlich für das Energiepaket zur Verfügung gestellt werden. Der Regierungsrat beantragte ursprünglich 3 Millionen Franken im Jahr. Die jährlich 6 Millionen Franken vom Kanton würden Bundesmittel in der Höhe von 12 Millionen Franken auslösen. Inklusive dem Sockelbeitrag des Bundes in der Höhe von 2,8 Millionen Franken, stünden dem Kanton so rund 21 Millionen Franken im Jahr für das Energiepaket zur Verfügung – und damit rund doppelt so viel wie in den Vorjahren. Diese 21 Millionen Franken im Jahr sind aus Sicht der Grünen und der SP das absolute Minimum. Die bürgerlichen Parteien wiederum vertreten die Meinung, dass auch jährlich 5 Millionen Franken vom Kanton reichen. Mit den 5 Millionen stünden inklusive Bundesmittel jährlich rund 18 Millionen Franken für energetische Sanierungen und erneuerbare Energie im Gebäudebereich zur Verfügung. Wirtschaftskammer will verlängern In den Vorjahren waren es jährlich rund 12 Millionen Franken. In der zweiten Lesung, an der Landratssitzung vom 30. Januar, sind die Parlamentarierinnen und Parlamentarier gefordert, sich auf einen Betrag zu einigen. Erreicht die eigentlich unbestrittene Änderung des kantonalen Das Baselbieter Energiepaket fördert die energetische Sanierung von Gebäuden. Energiegesetzes – sie ist Voraussetzung für eine Verlängerung des Energiepakets – keine Vier-Fünftel-Mehrheit, kommt es zu einer Volksabstimmung und das Baselbieter Stimmvolk entscheidet über die Zukunft des Energiepakets. Die Wirtschaftskammer Baselland engagiert sich als Partnerin für das pragmatische und erfolgreiche Baselbieter Energiepaket und unterstützt entsprechend eine Verlängerung bis 2025. Dank dem Energiepaket können im Baselbiet jedes Jahr 278 GWh fossile Energien eingespart werden. Dies entspricht rund 465 Bahnwaggons gefüllt mit Heizöl. Allein im vergangenen Jahr konnten dank Bild: Archiv dem Förderprogramm 1600 Gebäude im Kanton energetisch saniert werden. Für diese Sanierungen wurden knapp 100 Millionen Franken an privaten Investitionen ausgelöst. Rund 80 Prozent der damit verbundenen Aufträge konnten durch Baselbieter KMU ausgeführt werden. Simon Dalhäuser

24. Januar 2020 ABSTIMMUNG Standpunkt der Wirtschaft | 9 MIETERVERBANDSINITIATIVE – Am 9. Februar 2020 stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» ab. Der Wirtschaftsrat – das Parlament der Wirtschaftskammer Baselland – hat die Nein-Parole beschlossen. Volksinitiative gefährdet Wohnungsmarkt Die Mieterverbandsinitiative, über die am kommenden 9. Februar abgestimmt wird, wurde vom Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband lanciert. Sie verlangt, dass die staatliche Förderung von günstigen Wohnungen verstärkt wird. Künftig sollen mindestens 10 Prozent der neu erstellten Wohnungen gemeinnützige Wohnbauten sein. Die Kantone und Gemeinden könnten hierzu ein Vorkaufsrecht für geeignete Grundstücke einführen. Ein Vorkaufsrecht sollen sie auch erhalten, wenn Grundstücke des Bundes oder bundesnaher Betriebe wie SBB, Post oder Swisscom zum Verkauf stehen. Verzerrung des Wohnungsmarkts Die geforderten staatlichen Eingriffe verzerren jedoch den Schweizer Wohnungsmarkt. Die Quote von 10 Prozent könnte nicht allein in den städtischen Gebieten erreicht werden. Folglich müsste auch an Orten gebaut werden, an welchen bereits ein Überangebot an Wohnungen besteht. Der freie Markt würde damit ausgehebelt. Das Wohnungsangebot entspräche nicht mehr der Nachfrage. Nicht zuletzt würde die Umsetzung der Forderungen Bund und Kantone finanziell stark belasten, für alle Beteiligten den administrativen Aufwand erhöhen und Private benachteiligen. Situation hat sich entspannt In den vergangenen Jahren hat der Wohnungsbau zugenommen. Die Situation auf dem Wohnungsmarkt hat sich dadurch entspannt. Noch nie standen in den vergangeen 20 Jahren so viele Wohnungen leer. Gleichzeitig verzeichnen in der Stadt Zürich – der Inbegriff einer Schweizer Stadt mit Wohnungsnot – die gemeinnützigen Wohnungen einen Anteil von 27 Prozent. Keine Erhöhung nach Sanierung Neu dürften zudem Vermieter, die ihre Häuser mit von Bund, Kantonen oder Gemeinden subventionierten Programmen energetisch sanieren, keine Mieterhöhung vornehmen. Sanierungen werden so für die Hausbesitzer unattraktiv: In der Praxis wird dies dazu führen, dass bei Sanierungen auf umweltschonende energetische Massnahmen vermehrt verzichtet wird. Was weder im Sinne der Mieter noch der Umwelt sein kann. Sowohl der Bundesrat wie auch das Parlament lehnen die Initiative ab. Die National- und Ständeräte der SVP, FDP, CVP, BDP und der GLP haben die Volksinitiative geschlossen abgelehnt. Sie kritisieren, dass eine Quote in der Bundesverfassung dem marktwirtschaftlichen Verständnis widerspreche. Sie lehnt die Initiative deshalb als unrealistisch ab. Indirekter Gegenvorschlag Als indirekten Gegenvorschlag zur Initiative hat das Parlament beschlossen, bei einem Nein den gemeinnützigen Wohnungsbau in den kommenden zehn Jahren mit 250 Millionen Franken zu fördern. Wirtschaftsrat sagt Nein Auch der Wirtschaftsrat – das Parlament der Wirtschaftskammer Baselland – hat die Volksinitiative am 5. Dezember besprochen und dabei die Nein-Parole beschlossen. Er ist der Ansicht, dass die Einführung einer solchen Quote viel zu starr ist. Die geforderten staatlichen Eingriffe würden den Schweizer Wohnungsmarkt verzerren. Die Initiative bewirkt das Gegenteil von dem, was sie verspricht: Als Folge werden weniger Wohnungen gebaut – das Angebot wird kleiner und die Preise auf dem privaten Wohnungsmarkt steigen an. Sandra Schürmann Das Nein-Plakat des Komitees «Nein zur Mieterverbandsinitiative» warnt vor einer Verstaatlichung des Wohnungsmarkts. Grafik: zVg ANZEIGE

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