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Standpunkt 494, 13.12.2019

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13. Dezember 2019 HAUS DER WIRTSCHAFT Standpunkt der Wirtschaft | 9 ABSTIMMUNG Steuervorlage 17 deutlich angenommen Die Baselbieterinnen und Baselbieter haben die Steuervorlage 17 (SV17) an der Abstimmung vom vergangenen 24. November mit einer deutlichen Mehrheit von 63,20 Prozent angenommen. Die Mitglieder des überparteilichen Komitees «Ja zur Steuervorlage 17» sowie der Wirtschaftsrat der Wirtschaftskammer Baselland freuten sich über dieses klare Ergebnis. Regierungsrat und Finanzdirektor Anton Lauber dankte den Wählerinnen und Wählern am Abstimmungstag für ihr Vertrauen in die Vorlage des Regierungs- und Landrats: «Die deutliche Zustimmung stärkt die Attraktivität des Kantons Basel-Landschaft als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Ich erwarte mir, dass die Unternehmen die Planungs- und Investitionssicherheit schätzen und in unserem Kanton investieren werden.» Vielfältige Kampagne Das überparteiliche Komitee hatte eine vielfältige Kampagne mit Informationsveranstaltungen mit Regierungsrat Anton Lauber, Social- Media-Videos und -Posts, einer eigenen Website, Plakaten und Medienbeiträgen geführt. Dabei standen neben der Reduktion des Gewinnsteuersatzes vor allem für unsere KMU und der Förderung von Forschung und Entwicklung von innovativen Firmen (Patentbox, zusätzliche Abzüge für Forschungskosten) auch die sozialpolitischen Ausgleichsmassnahmen im Fokus: die Prämienverbilligung wird 2021 und 2022 erhöht, sodass Einkommensschwache weniger für die Krankenkassen zahlen müssen. Familien können zudem künftig Kinderdrittbetreuungskosten von bis zu 10 000 Franken steuerlich geltend machen. Dies soll auch dabei helfen, dass es sich für Mütter eher wieder lohnt, in den Beruf zurückzukehren. Investition in die Zukunft Das überparteiliche Komitee sieht in der SV17 eine Investition in die Zukunft. Kritiker der Vorlage hatten die Angst um ein Loch in den Finanzen von Kanton und Gemeinden geschürt und zum Teil stark überrissene Mindereinnahmen kolportiert. Dieser Panikmache hatten aber zahlreiche Gemeindepräsidenten und Kantonsvertreter klar widersprochen. Alle erwarten kurz-, mittel- oder langfristig positive Impulse von der SV17, wobei es zwischen der Betroffenheit der Gemeinden natürlich Unterschiede gibt. Laut einer Studie von Credit Suisse rückt der Kanton Basel-Landschaft im Attraktivitätsranking der Kantone mit den Massnahmen ab 2025 vom 11. auf den 5. Platz vor. Nach der deutlichen Annahme der SV17 wird diese per 1.1.2020 angewandt. Am gleichen Tag tritt auf Bundesebene die STAF (Steuerreform und AHV- Finanzierung) in Kraft. Bernhard Scharvogel ABSTIMMUNGEN VOM 9. FEBRUAR Der Wirtschaftsrat sagt Nein zur Mieterverbandsinitiative An seiner Sitzung vom vergangenen 5. Dezember hat sich der Wirtschaftsrat – das Parlament der Wirtschaftskammer Baselland – mit den eidgenössischen Vorlagen befasst, die am kommenden 9. Februar zur Abstimmung gelangen. Für die Mieterverbandsinitiative hat der Wirtschaftsrat die Nein-Parole beschlossen. Die Initiative für «Mehr bezahlbare Wohnungen» fordert, dass mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus sind. Der Wirtschaftsrat ist der Ansicht, dass die Einführung einer solchen Quote viel zu starr ist. Die geforderten staatlichen Eingriffe würden den Schweizer Wohnungsmarkt verzerren. Bei Annahme der Initiative würden weniger Wohnungen gebaut. Als Folge werde das Angebot kleiner und die Preise auf dem privaten Wohnungsmarkt würden steigen. Für die Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) hat der Wirtschaftsrat keine Parole gefasst. Reto Anklin NEUJAHRSAPÉRO 2020 – Die Wirtschaftskammer Baselland und die BLKB laden erneut zum Neujahrs apéro ein. Der Anlass für geladene Gäste findet am kommenden 9. Januar statt. Leuchtende Sterne bei Kestenholz Sie stehen auch 2020 wieder bereit, um den Gästen des Neujahrsapéros zu gratulieren (Bild aus dem Jahr 2018, von links: Dominique Vogel, Vizepräsident Kaminfegermeisterverband Baselland; Andreas Schneider, Präsident Wirtschaftskammer Baselland; John Häfelfinger, CEO BLKB; Christoph Buser, Direktor Wirtschaftskammer Baselland; Michèl Abt, Präsident Kaminfegermeisterverband Baselland). Bild: Archiv Am 9. Januar 2020 empfängt die Wirtschaftskammer Baselland wieder illustre Gäste aus Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit zum Neujahrsapéro. Exklusive Partnerin der Veranstaltung ist einmal mehr die BLKB, die zu einem exquisiten Apéro riche einlädt. Die Gäste werden in der festlich geschmückten Halle des Kestenholz Classic Centers unter leuchtenden Sternen und umgeben von wunderschönen Oldtimern den Neujahrsansprachen von Wirtschaftskammerpräsident Andreas Schneider, BLKB-CEO John Häfelfinger sowie Christoph Buser, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, lauschen. Extraportion Glück Für eine Extraportion Glück im neuen Jahr sorgen wieder die Kaminfeger des Kaminfegermeisterverbands beider Basel, die den Gästen viel Erfolg und Frohsinn mit auf den Weg ins 2020 geben. Die Ausblicke, die beim traditionellen Neujahrsapéro der Wirtschaftskammer und der BLKB gewagt werden, geben allen Grund, positiv ins neue Jahr zu schauen. Gute Aussichten Der Wirtschaftsstandort Baselland hat weiter an Attraktivität gewonnen und verspricht auch künftig, für Unternehmen und Familien eine wunderbare Region mit vielen Vorteilen zu bleiben. Nachhaltigkeit, Innovation und Zukunftsfähigkeit stehen an erster Stelle. Birgit Kron ARBEITGEBER-ZMORGE – Am Anlass von Arbeitgeber Baselland und der BDO AG ging es um «Lohn vs. Dividende» hinsichtlich Umsetzung der STAF sowie um Herausforderungen bei Geschäftsreisen in die EU. Topaktuelle Themen beim Zmorge-Buffet Am Arbeitgeber-Zmorge vom vergangenen 4. Dezember erläuterte Alexander Weigel, Vizedirektor, Leiter Steuern und Recht von BDO in Basel, was unter dem Thema «Lohn vs. Dividende» aus Sicht der Steuern und Sozialversicherungen zu verstehen ist und welche Auswirkungen die am 1. Januar 2020 in Kraft tretende Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) hierauf hat. Im zweiten Teil klärte Nunzio Cometa, stv. Direktor und Niederlassungsleiter der BDO in Liestal, über das «Formular A1» auf, das bei Geschäftsreisen in die EU- und EFTA-Staaten immer mitgeführt werden muss. Der Geschäftsführer von Arbeitgeber Baselland, Michael Köhn, begrüsste die Gäste. Der vollbesetzte Burgensaal des Bad Bubendorf Hotel zeigte eindrücklich, dass die Kombination von kurzen Informationsreferaten und fachlichem Austausch bei einem vielfältigen Zmorge attraktiv und interessant ist. Dividendenzahlung bereits 2019? Wenn am 1. Januar 2020 die STAF auf Bundesebene sowie die entsprechenden kantonalen Umsetzungen in Kraft treten, müssen unter anderem Inhaber von «massgeblichen Beteiligungen» an Unternehmen vorbereitet sein. Alexander Weigel erklärte den Teilnehmenden, was sich nächstes Jahr ändert. Mit der Einführung von STAF wird in den meisten Kantonen die Teilbesteuerung von Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen erhöht. In diesem Zusammenhang kann man sich die Frage stellen, Nach dem Vortrag beantworten Alexander Weigel (links, stehend) und Nunzio Cometa von BDO die zahlreichen Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer. Bild: Heller ob im Geschäftsjahr 2019 noch eine Dividendenzahlung vorgenommen werden soll. Sofern der Gesellschafter in der Firma mitarbeitet, gelte es stets, ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Arbeitsleistung und Lohn einerseits und zwischen eingesetztem Vermögen und Dividende andererseits zu vermeiden, sagte Weigel. «Andernfalls können die Behörden Dividende in Lohn umqualifizieren, mit entsprechenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen», sagte er. Im zweiten Teil stellte Nunzio Cometa das «Formular A1» vor, das aktuell in den Schlagzeilen ist. Wenn Schweizer Arbeitnehmer oder Unternehmer Geschäftsreisen oder Arbeitseinsätze in die EU- oder EFTA- Staaten unternehmen, müssen sie das «Formular A1» unter anderem als Nachweis über die Sicherstellung der Sozialversicherungsmeldung mitführen. Gleiches gilt umgekehrt für EFTA- und EU-Einsätze in der Schweiz. Lange haben die Behörden kaum kontrolliert, aber in letzter Zeit blickt der Zoll vor allem in Frankreich und Österreich genauer hin – und verhängt Bussen von bis zu 20 000 Euro. Anhand von Beispielen zeigte Cometa, dass dieses Formular selbst bei kurzen geschäftlichen Rei- EINLADUNGEN VERSCHICKT Die zur Teilnahme berechtigten Mitglieder haben per Post eine Einladung erhalten. Auskunft über die Teilnahmebedingungen erteilen die Mitgliederdienste der Wirtschaftskammer Baselland. Marco Cagna, Mitgliederdienste Wirtschaftskammer Baselland E-Mail: m.cagna@kmu.org Telefon: 061 927 65 48 sen notwendig ist. Dabei muss für jedes Land, in das man reist, und für jeden Reisenden ein eigenes Formular angefordert werden. Die Beantragung geht nur noch online, die Zusendung der Bescheinigung dauert bis zu drei Arbeitstage. Das «Formular A1» bleibt in der Regel bis zu fünf Jahre lang gültig. Die Zuhörerinnen und Zuhörer stellten viele Fragen und zeigten damit, dass beide Themen ihren Nerv getroffen hatten. Beim gemeinsamen Zmorge vom reichhaltigen Buffet des Bad Bubendorf Hotel wurden die Diskussionen vertieft und neue Kontakte geknüpft. Bernhard Scharvogel

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