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Standpunkt 486, 05.07.2019

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

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8 | Standpunkt der Wirtschaft ENERGIEPOLITIK 5. Juli 2019 FÖRDERPROGRAMM – Der Regierungsrat schlägt dem Landrat eine Weiterführung des Baselbieter Energiepakets vor. Dazu muss das kantonale Energiegesetz angepasst werden. Für die Jahre 2020 bis 2025 sind Fördergelder von jährlich 4 Millionen Franken vorgesehen. Energiepaket nahtlos weiterführen Um sicherzustellen, dass das erfolgreiche Baselbieter Energiepaket nach Ablauf des bestehenden Verpflichtungskredits «nahtlos weitergeführt werden kann», beantragt der Baselbieter Regierungsrat beim Landrat eine Anpassung des kantonalen Energiegesetzes. Die Weiterführung des Energiepakets werde aufgrund der Befristung der Globalbeiträge des Bundes bis Ende 2025 geplant, heisst es in der Mitteilung des Baselbieter Regierungsrats vom vergangenen 26. Juni. Von 2020 bis 2025 Die vorgeschlagene Finanzierung deckt die Beiträge für Förderprojekte von 2020 bis 2025. Neu sollen allerdings nur noch Projekte unterstützt werden, welche auch einen Globalbeitrag vom Bund erhalten können. Der Baselbieter Regierungsrat hatte die Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft bereits im Februar des vergangenen Jahres beauftragt, eine Landratsvorlage zur Weiterführung des Baselbieter Energiepakets ab 2019 vorzubereiten. Ursprünglich wollte der Regierungsrat von 2020 bis 2025 jährlich 3 Millionen Franken einsetzen. Er beantragte dafür eine Ausgabenbewilligung in der Höhe von 18 Millionen Franken. Der Kanton Basel-Landschaft soll energetische Sanierungen nach Ansicht des Regierungsrats auch in den kommenden fünf Jahren unterstützen. Bild: Archiv Beitrag auf 4 Millionen erhöht Nach der Vernehmlassung wurde der Betrag auf jährlich 4 Millionen Franken erhöht, was einem Total von 24 Millionen Franken entspricht. Mit einer Ausnahme hätten alle Stellungnahmen die Weiterführung der Energieförderung mit dem Baselbieter Energiepaket begrüsst, schreibt der Regierungsrat in seiner Mitteilung. Insgesamt seien beim Kanton 108 Stellung nahmen (davon deren 86 von Gemeinden) eingegangen. Neben der Erhöhung der Ausgabenbewilligung schlägt der Regierungsrat nach Auswertung der eingegangenen Vernehmlassungs antworten auch vor, die Förderung der Luft- Wasser-Wärmepumpe beim Ersatz einer fossilen Heizung in das kantonale Förderprogramm aufzunehmen. Wohnbauförderung entkoppeln Ausserdem schlägt die Regierung vor, die Wohnbauförderung vom Baselbieter Energiepaket zu entkoppeln. Dazu soll Paragraf 106a im Gesetz über die Förderung des Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus verankert werden. Keine Erhöhung der Beitragssätze Den in der Vernehmlassung geäusserten Vorschlag, als Anreiz für mehr Wirkung die Beitragssätze auf 150 Prozent der Minimalbeiträge zu erhöhen, will der Baselbieter Regierungsrat hingegen nicht übernehmen. Reto Anklin ENERGIEPAKET-BEITRÄGE VON DEN STEUERN BEFREIEN Wer sein Gebäude energetisch saniert und dafür einen Beitrag aus dem Baselbieter Energiepaket erhält, muss diesen versteuern. «Das ist sicher nicht zielführend, wenn wir die ambitionierten energiepolitischen Ziele erreichen wollen», sagt Christoph Buser. Darum fordert er die Regierung mit einem parlamentarischen Vorstoss dazu auf, «die gesetzlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass die Fördergelder des Baselbieter Energiepakets ab dem Jahr 2020 nicht mehr als Einkommen versteuert werden müssen». Durch die Steuerpflicht werde die Attraktivität des erfolgreichen Förderprogramms getrübt. Buser spricht denn auch von einer «Fehlkonstruktion», welche im Rahmen der geplanten Neugestaltung des Energiepakets bereinigt werden sollte. dan ANZEIGE

5. Juli 2019 KMU-ORGANISATIONEN Standpunkt der Wirtschaft | 9 RATGEBER INKASSO «Wie oft muss ich mahnen?» SOCIAL MEDIA – Die Baselbieter Gewerbe- und Industrievereine gehen neue Kommunikationswege. Im Haus der Wirtschaft zeigte ihnen Mike Schwede, Digital Strategist, den Umgang mit Facebook. Gewerbevereine auf Facebook Marco Zuberbühler, Geschäftsleitung Creditreform Egeli Basel AG. Frage: Meine Rechnung wurde nicht bezahlt. Wie oft muss ich mahnen? Antwort: In diesem Fall fällt die Beantwortung leicht: Gar nicht. Das Mahnwesen ist im kaufmännischen Verkehr nicht geregelt. Das bedeutet, Sie können nach Ablauf der Zahlungsfrist die Betreibung einleiten. Allerdings gehört die Mahnung zum üblichen Geschäftsgebaren. Laut Art. 104 OR sind Sie berechtigt, einen Verzugszins von 5 Prozent ab dem ersten Verfalltag der Rechnung zu erheben. Höhere Zinssätze müssen vertraglich festgehalten oder Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen sein. Dasselbe gilt auch für Mahnspesen. Achten Sie darauf, dass die Gebühren pro Mahnstufe als absoluter Frankenbetrag im Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten sind. Dies ermöglicht die rechtliche Durchsetzung. Ihrer Liquidität zuliebe sollten Sie im Mahnverfahren nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Drei Mahnungen sind zu viel. Eine Zahlungserinnerung und eine letzte Mahnung innerhalb von insgesamt 25 Tagen sind empfehlenswert. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, ist der Moment gekommen, Ihren Inkassopartner mit der Betreibung zu beauftragen. Fazit: Sie sind nicht verpflichtet, Ihre nicht bezahlte Rechnung zu mahnen. Halten Sie Ihr Mahnverfahren straff und übertragen Sie erfolglos gemahnte Rechnungen zur Betreibung an Ihren Inkassopartner. Denn: Sie sollten sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. SWISS INNOVATION CHALLENGE Piccard zeichnet SIC-Finalisten aus Mike Schwede, Digital Strategist und Entrepreneur, referiert vor den Teilnehmenden des Facebook-Workshops. Neben ihm sitzen Alexandra Mächler (links) und Nina Gyhr (rechts) von der Wirtschaftskammer Baselland. Bild: dan Eine Facebook-Seite bildet für Gewerbevereine einen wichtigen Teil ihrer Kommunikationsstrategie. Doch nicht jede Fan-Seite bringt auch Erfolg. Im Social- Media- Workshop zum Thema «Facebook» vom vergangenen 21. Juni im Haus der Wirtschaft lernten die Präsidentinnen und Präsidenten sowie Vereins- und Vorstandsmitglieder der Baselbieter Gewerbe- und Industrievereine, wie Facebook funktioniert, und wie sie das soziale Netzwerk erfolgreich für ihre Kommunikation und Werbung einsetzen können. Geleitet wurde der Workshop von niemand Geringerem als Mike Schwede, Digital Strategist und Entrepreneur. Unterstützt wurde er dabei von Nina Gyhr, Social Media & Content Managerin bei der Wirtschaftskammer Baselland. Mike Schwede hat in den vergangenen 20 Jahren die Digital-Marketing-Szene mitgeprägt. Er hat für Kunden wie AXA, McDonald’s, Swisscom, Ringier, SBB oder TUI Online- und Social-Media-Strategien entwickelt und umgesetzt. Derzeit unterstützt er auch die Konferenz der Gewerbeund Industrievereine (KGIV) im Rahmen ihrer Mobilitätskampagne. Enorme Zahl von Zielgruppen Die 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten gespannt den Ausführungen von Mike Schwede: 3,9 Millionen Schweizerinnen und Schweizer sind aktive Facebook- Nutzer – mehr als 800 000 sind über 50 Jahre alt. Das stellt eine enorme Zahl von potenziellen Zielgruppen dar – auch für die Gewerbe- und Industrievereine. Sie können über alle Altersklassen hinweg ihre Zielgruppen erreichen und sich mit ihnen direkt austauschen. Interaktiv ausgestaltet Im interaktiv ausgestalteten Workshop legten die Teilnehmenden gleich los. Sie erstellten ihre Facebook-Seite und passten sie ihren Bedürfnissen an. Anhand von Praxisbeispielen stellte Mike Schwede sicher, dass die Inhalte nicht nur theoretisch verstanden, sondern künftig auch alleine angewendet werden können. Mit Unterstützung eines Facebook-Kommunikationsplans werden die Gewerbe- und Industrievereine künftig noch einfacher über ihre Ver- einsaktivitäten berichten und sich noch stärker untereinander vernetzen können. Es darf «geliked» und geteilt werden. Alexandra Mächler KGIV-MOBILITÄTSKAMPAGNE Die KGIV-Mobilitätskampagne will die Baselbieter Bevölkerung auf humorvolle Art und Weise auf die aktuelle Verkehrsproblematik im Kanton Basel-Landschaft hinweisen und die täglichen Herausforderungen der KMU stärker in deren Bewusstsein rufen. Die KGIV begeht neue Kommunikationswege und setzt gezielt auf die Verbreitung von Kurzfilmen in den Sozialen Medien (Youtube und Facebook). am DRIVERS COMPETENCE CENTER AG – Obwohl die Teilnehmendenzahlen leicht rückläufig waren, blickt die Drivers Competence Center AG (DCC) auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2018 zurück. Erfolgreich trotz rückläufiger Teilnehmerzahlen Lars Willi (links), Gründer und CEO der WECONNEX AG, und Bertrand Piccard. Die WECONNEX AG aus Zug ist für ihr NEXUS- Konzept mit dem vom Schweizer Weltumrunder Bertrand Piccard initiierten «Efficient Solution Label by Solar Impulse» ausgezeichnet worden. «Das Label charakterisiert uns als vielversprechende und innovative Lösung, die hohen Ansprüchen an Nachhaltigkeit und Profitabilität genügt», sagt Lars Willi, Gründer und CEO der WECONNEX AG. Diese gehörte 2016 zu den Finalistinnen der von der Wirtschafts kammer Baselland mitorganisierten Swiss Innovation Challenge. Die WECONNEX AG will mit einem kommerziell und unternehmerisch orientierten Geschäftsmodell sowohl einen sozialen als auch einen ökologischen Impact erreichen. Sie baut in entlegenen Gebieten Afrikas und Asiens sogenannte NEXUS-Center, welche der lokalen Bevölkerung grundlegende Dienstleistungen wie Trinkwasserversorgung oder nachhaltige Energie anbieten. Reto Anklin Die Drivers Competence Center AG (DCC) schliesst auch das Geschäftsjahr 2018 mit einem Gewinn ab. Die Aktionäre, zu denen unter anderen der Regionale Fahrlehrerverband und die Wirtschaftskammer Baselland gehören, nahmen an der Generalversammlung vom vergangenen 24. Juni mit Genugtuung Kenntnis vom positiven Ergebnis. Sie folgten dem Antrag des Verwaltungsrats, eine Dividende von 5 Prozent auf dem Nominalwert auszuschütten, ohne Gegenstimme. Aus- und Weiterbildungskurse Die DCC AG hat in die eigene Fahrsicherheitsanlage im jurassischen Develier investiert. Die DCC bietet Aus- und Weiterbildungskurse für den motorisierten Privatverkehr an. Das wichtigste Angebot stellt der sogenannte Zweiphasen-Kurs für Neulenker dar. Daneben werden aber auch Refresher- Kurse für langjährige sowie spezifische Weiterbildungen für ältere Lenker angeboten. Nachdem sich im Verlauf des letzten Jahres Änderungen bei der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrerausbildung abzeichneten, musste DCC einen Rückgang der Kursteilnehmenden verzeichnen. Gegenüber 2017 mit insgesamt 2404 Absolventen reduzierte sich die Teilnehmerzahl im Jahr 2018 auf 2151. Mitte Dezember hatte der Bundesrat beschlossen, dass Personen, deren Führerausweis auf Probe nach dem 1. Januar 2020 abläuft, obligatorisch nur noch einen Weiterbildungskurs besuchen müssen. Neulenker, deren Probezeit vor dem 1. Januar 2020 abläuft, müssen wie bisher zwei Weiter bildungskurse absolvieren. Präsident Felix Knöpfel und Geschäftsführer Markus Lüthi sind über die Neuregelung nicht glücklich. Die Erfahrung habe gezeigt, dass das bisherige Zweiphasen-System richtig und notwendig sei. Mit der Erleichterung der Fahrerausbildung tue man den Neulenkern keinen Gefallen. Es Bild: Archiv gelte nun, die jungen Fahrerinnen und Fahrer auf freiwilliger Basis zu zusätzlichen Weiterbildungskursen zu motivieren. Um eine optimale Ausbildung- und Weiterbildung anbieten zu können, wurden im letzten Sommer der Belag der Teststrecke erneuert und die Bewässerungsanlage auf der DCC-eigenen Fahrsicherheitsanlage im jurassischen Develier saniert. Marcel W. Buess

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