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Standpunkt 478, 22.02.2019

Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

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Kompetenz und Partnerschaft für Unternehmer Haus der Wirtschaft Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie Altmarktstrasse 96 Tel. 061 927 64 64 info@kmu.org 4410 Liestal Fax 061 927 65 50 www.kmu.org Die erste Adresse für die Wirtschaft

22. Februar 2019 HAUS DER WIRTSCHAFT Standpunkt der Wirtschaft | 9 GATEWAY BASEL NORD Gateway Basel Nord im Visier der Wettbewerbskommission (WEKO). Jetzt greifen die Wettbewerbshüter ein Die Medienmitteilung der Wettbewerbskommission (WEKO) vom 14. Februar 2019 zum staatlichen Terminalgrossprojekt Gateway Basel Nord (GBN) ist deutlich: «Für die WEKO bestehen Anhaltspunkte, dass der Zusammenschluss im Bereich Umschlagsleistungen für Container, Wechselbehälter und Sattelauflieger im Import-/Exportverkehr sowie im alpenquerenden Transitverkehr eine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken könnte.» Zudem bestünden solche Hinweise «für vor-, nachgelagerte oder benachbarte Märkte in den Bereichen Operateurleistungen und Gütertransport auf der Schiene». Die WEKO werde vertieft abklären, wie sich der geplante Zusammenschluss von SBB, Hupac und Rethmann auf den Wettbewerb auswirken würde. Die Prüfung erfolge innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Monaten. CAS UNTERNEHMENSFÜHRUNG KMU – Fachhochschule Nordwestschweiz, Wirtschaftskammer und Basellandschaftliche Kantonalbank bieten auch 2019 eine Weiterbildung für angehende KMU-Führungskräfte an. Anmeldung ist noch möglich Studie im Auftrag der Wirtschaftskammer Zu Kritik am Grossprojekt Gateway Basel Nord kam es bereits im Juni 2017. Damals präsentierte der ehemalige WEKO-Vizedirektor, Prof. Patrick Krauskopf von der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW), eine Studie zu den kartellrechtlichen Implikationen des Projekts GBN. Den Auftrag zur wissenschaftlichen Überprüfung des Terminalgrossprojekts hatte zuvor die Wirtschaftskammer Baselland erteilt. Dies nachdem es innerhalb der Mitgliederbasis zu kontroversen Diskussionen kam. Nun also nimmt sich die WEKO der Sache an. Daniel Schindler Kursleiter Adrian Sidler (Mitte) während des Unterrichts. Bild: Archiv BASELLAND TOURISMUS Der «Baselland Guide» wurde diesen Monat veröffentlicht. Schaufenster für den Baselbieter Tourismus Der «Baselland GUIDE» ist Imagebroschüre und Tourismusverzeichnis in einem. Bild: ZVG Bereits zum achten Mal in Folge führt die Fachhochschule Nordwestschweiz gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Baselland und der Basellandschaftlichen Kantonalbank den Weiterbildungsgang CAS (Certificate of Advanced Studies) in Unternehmensführung KMU durch. Das praxisorientierte Programm ist speziell auf künftige Führungskräfte in KMU zugeschnitten und hat das Ziel, den Unternehmergeist und die Unternehmenskultur weiterzutragen und die Selbstständigkeit zu fördern. Schon mehr als 100 Teilnehmende Seit der Premiere im Jahr 2012 haben bereits mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Kurs erfolgreich abgeschlossen. Für den diesjährigen Lehrgang, der vom 5. April bis 27. August dauert, sind bereits so viele Anmeldungen eingegangen wie noch nie zu diesem Zeitpunkt. Es hat aber nach wie vor freie Plätze. Interessierte können sich bis Ende März anmelden (siehe Text rechts). Erstmals an der «Personal Swiss» Die FHNW wird den CAS Unternehmensführung KMU erstmals an der Fachmesse «Personal Swiss» vom 2. und 3. April 2019 in der Messe Zürich vorstellen. Die «Personal Swiss» ist der Treffpunkt für Personal leiterinnen und -leiter, Betriebsräte, Recruiter und CEOs, die sich dort über die neusten Themen der Recruiting-Branche informieren und die Gelegenheit zum Netzwerken nutzen. Im Kurs werden die zentralen betriebswirtschaftlichen Grundlagen, Methoden und Instrumente rund um die Führung eines KMU vermittelt. Im Fokus steht die Erarbeitung von persönlichen, marktreifen Businessplänen in den Bereichen Produkte oder Dienstleistungen, Unternehmensgründung und/oder Nachfolgeregelung. Über die Jahre hinweg wurden laufend inhaltliche Anpassungen und Optimierungen vorgenommen, so dass jetzt ein ideal auf die Bedürfnisse der Teilnehmer bestehendes Unterrichtskonzept besteht. Bewährtes Dozententeam Das bewährte Dozententeam mit Adrian Urs Sidler, Albert Rijkeboer, Georgio Antoniadis und Philipp Brun vermittelt unternehmerisches Wissen und stellt eine professionelle Begleitung in den individuellen Projekten sicher. Das berufsbegleitende Programm ist besonders KMU-freundlich gestaltet. Die Veranstaltungen finden in 13 ganztägigen Blöcken statt (siehe Inserat auf der gegenüberliegenden Seite). Mitglieder der Wirtschaftskammer Baselland profitieren von Vorzugskonditionen. Detailliertes Fachwissen ist unabhängig von der Branche für KMU unerlässlich. Dies gilt insbesondere für die Leitung eines Betriebs, bei der Übernahme von Führungsaufgaben, bei einer Unternehmensnachfolge oder beim Schritt in die Selbständigkeit. Genau auf diese Fälle ist der CAS in Unternehmensführung KMU spezialisiert. Alexandra Mächler WEITERE INFORMATIONEN Der CAS-Kurs beginnt am kommenden 5. April und dauert bis am 27. August. Anmeldeschluss ist Ende März 2019. Weitere Auskünfte erteilt: Alexandra Mächler Telefon: 061 927 65 58 E-Mail: a.maechler@kmu.org oder per Post: Wirtschaftskammer Baselland Altmarktstrasse 96 4410 Liestal www.fhnw.ch/de/weiterbildung/wirtschaft/cas-unternehmensfuehrung Baselland Tourismus hat Anfang Februar den «Baselland GUIDE» veröffentlicht. «Die schön illustrierte Broschüre ist ein Schaufenster für den Baselbieter Tourismus», teilt Baselland Tourismus mit. Das druckfrische Magazin sei Imageträger und Verzeichnis zugleich. Während das Baselbiet im vorderen Teil von seiner stimmungsvollen und erlebnisreichen Seite gezeigt wird, listet der hintere Teil Übernachtungsangebote, Tagungsorte und Gruppenaktivitäten auf. Der Kanton mit seinen «Leuchttürmen», aber auch mit seinen versteckten Perlen, werde so kompakt und anschaulich auf 84 Seiten touristisch zusammengefasst. Der «Baselland GUIDE» biete nicht nur eine interessante Lektüre, er sei mit seinen vielen Links auch ein Türöffner in die digitale Welt. Angesprochen sind Besucherinnen und Besucher des Kantons, Übernachtungsgäste, Neuzugezogene und ganz allgemein Informationssuchende an Messen und Infostellen. Die Broschüre, die auch Texte in Französisch und Englisch enthält, eigne sich auch ideal zur Abgabe an Firmenbesuchende und weitere Delegationen, schreibt Baselland Tourismus. ra www.baselland-tourismus.ch KONTROVERSE UM SALZABBAU – Baselbieter Regierungsrat schafft offene Fragen aus dem Raum. Rütihard – die Bewilligungspraxis hat sich bewährt Aufgrund der teils polemisch geführten Diskussion um den Salzabbau auf der Rütihard in Muttenz forderte Christine Frey im Rahmen einer Interpellation Klarheit vonseiten der Regierung. Unter anderem wollte die Landrätin wissen, wie die Zuständigkeiten für die Konzessionsvergabe und für die Bohr- und Abbaubewilligung geregelt sind, wie sich der genaue Prozessablauf gestaltet, und über welche Mitsprachemöglichkeiten die Bevölkerung verfügt. Mitsprache garantiert Die Antworten der Regierung in der Landratssitzung vom vergangenen 14. Februar zeigten auf, dass sich der Bewilligungsprozess bewährt hat. «Der Prozess bietet sowohl Planungssicherheit als auch Mitspracherecht der Beteiligten und garantiert eine umweltverträgliche Salzgewinnung», stellte Christine Frey fest. Prozessablauf zu wenig bekannt Hintergrund der Diskussion sind die Pläne der Schweizer Salinen AG zur Salzgewinnung auf der Rütihard in Muttenz. Diese sorgen insbesondere bei der dortigen Bevölkerung für offene Fragen. Darum wurde auch eine Petition eingereicht, die verlangte, dass die Rütihard vom Konzessionsgebiet für die Schweizer Salinen AG ausgeschlossen wird. Wie die regierungsrätliche Antwort nun zeigt, sind der Prozessablauf einer Konzessionsvergabe, respektive einer Bohr- und Abbaubewilligung nicht genügend bekannt. «In der Antwort auf meine Interpellation zeigt die Regierung gut auf, dass die Konzession der Saline lediglich grundsätzlich das Recht zur Salzgewinnung im Konzessionsgebiet gibt», sagte Frey. Weitere Bewilligungen notwendig Die Konzession gewähre «eine gewisse Planungs- und Investitionssicherheit», genüge aber nicht, um neue Abbaugebiete zu erschliessen. Dafür brauche es weitere genau definierte Bewilligungen. Dazu zählen etwa eine Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb von Baugebieten sowie eine Baubewilligung. Voraussetzung dafür sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung, und im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens können auch alle Personen, die Einwände haben, Einsprache gegen die Baubewilligung erheben, so Frey. Frey: «Vorgehen ist sinnvoll» Für die Baselbieter Landrätin steht fest, dass dieses Vorgehen sinnvoll ist. Die Konzession lasse sich in etwa mit einem Richtplan vergleichen. Auch auf Stufe Richtplan werde erst übergeordnet geplant, wo in Zukunft eine Strasse gebaut werden könnte. Konkretisiere sich ein Projekt, würden die nötigen Untersuchungen angestrengt, und Parlament sowie die breite Öffentlichkeit hätten Möglichkeiten, sich einzubringen, sagte Christine Frey. Daniel Schindler

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