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Standpunkt 474, 23.11.2018

Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

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4 | Standpunkt der Wirtschaft HAUS DER WIRTSCHAFT 23. November 2018 SALINA RAURICA – Der Landrat hat das Ziel eines Modalsplit-Anteils von 35 Prozent für Salina Raurica aus dem Richtplan gestrichen. Damit ist eine der Forderungen von Wirtschaftskammer, TCS und ACS erfüllt. Landrat streicht Modalsplit-Vorgabe Der Baselbieter Landrat hat am vergangenen 8. November das utopische Ziel eines Modalsplit-Anteils von 35 Prozent für das Gebiet Sa lina Raurica mit grossem Mehr (60 Ja zu 21 Nein, bei 4 Enthaltungen) aus dem kantonalen Richtplan gestrichen. Der Modalsplit bezeichnet den relativen Anteil des öffentlichen Verkehrs am gesamten Verkehrs aufkommen. Nach wie vor wird in Salina Raurica ein möglichst hoher Modalsplit angestrebt, jedoch ohne überhaupt eine konkrete Zahl zu nennen oder geschweige denn die einschränkende und unrealistische Forderung von 35 Prozent. Versprechen eingelöst Mithilfe des Landrats wurde damit eines der Versprechen eingelöst, welches die zuständige Baudirektorin Sabine Pegoraro im Juli 2017 gemacht hatte. Sie sicherte damals zu, alle notwendigen Massnahmen in die Wege zu leiten, um einen optimalen Verkehrsfluss für Salina Raurica zu gewährleisten. Im Gegenzug verzichteten damals die Wirtschaftskammer Baselland, der TCS beider Basel und der ACS beider Basel auf das Finanzreferendum gegen den «Verpflichtungskredit Salina Raurica, Verlegung der Hauptstrasse 3/7». Die drei Verbän­ Einen Modalsplit von 35 Prozent in einem Wirtschafts-Entwicklungs gebiet wie Salina Raurica anzustreben, ist illusorisch. Bild: Archiv/THÖNEN de wollten sich mit dem Referendum gegen das programmierte Verkehrschaos wehren, das sich aufgrund der minimalen Infrastruktur und des fehlenden übergeordneten Verkehrskonzepts für das Areal abgezeichnet hatte. Rund 5000 Unterschriften wurden innert kürzester Zeit gesammelt. Bei einem Wirtschafts-Entwicklungsgebiet einen Modalsplit von 35 Prozent anzustreben, ist illusorisch. Vielfach sind die Arbeitnehmenden im Schichtbetrieb tätig oder Grenzgänger. Tramlinie ändert nichts Eine mögliche neue Tramlinie ändert nichts daran, dass diese Arbeitnehmenden auf das Auto angewiesen sind. Zudem sind die Unternehmen auf Anlieferungen angewiesen, welche grösstenteils durch LKW erfolgen. Anders sieht es beispielsweise bei Flughäfen aus. So weist der Flughafen Zürich aktuell einen Modalsplit von 44 Prozent aus, was mit Abstand der höchste Wert in der Schweiz ist. André Schrago UMFAHRUNGSSTRASSE ALLSCHWIL Zubringer Bachgraben soll oberste Priorität haben Die «IG Umfahrungsstrasse Allschwil – stadtnahe Tangente» fordert in ihrer Medienmitteilung vom vergangenen 14. November, dass bei den Diskusssionen über einen Autobahn-Westring um Basel der Zubringer Bachgraben Priorität haben müsse. An einem Informationsanlass auf dem FHNW-Campus in Muttenz hatten am 13. November die Baselbieter Regierungsrätin Sabine Pegoraro, deren Amtskollege aus Basel- Stadt, Hans-Peter Wessels, und Jürg Röthlisberger, Direktor des Bundesamts für Strassen (AS­ TRA), über die Entwicklung der Hochleistungsstrassen im Raum Basel informiert. Dabei wurde auch der Westring – eine Projektskizze für einen Autobahnring, der die Autobahn-Stammlinie aus dem Raum Hagnau mit der Nordtangente und der A35 verbinden soll – thematisiert. Der Ausbau ist dringend nötig Die «IG Umfahrungsstrasse Allschwil – stadtnahe Tangente» erachtet es als wichtig, dass in der Region Basel der dringend nötige Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Angriff genommen wird und begrüsst daher das Engagement des ASTRA. «Für die IG hat absolute Priorität, dass das prosperierende Bachgrabengebiet mit dem Zubringer Bachgraben optimal und rasch erschlossen wird und so fit für die Zukunft ist», heisst es in der Medienmitteilung. «Es ist entscheidend, dass bei der Fülle an Verkehrsprojekten rund um Basel, für welche das ASTRA verantwortlich zeichnet, der Zubringer Bachgraben nicht ins Hintertreffen gerät», wird Hanspeter Frey, Präsident der IG und ehemaliger Landratspräsident, in der Mitteilung zitiert. «Dem Vernehmen nach liegt das Bauvorhaben jedoch im Zeitplan, sodass 2020, respektive 2021, der Spatenstich für den Zubringer erfolgen kann.» Reto Anklin ANZEIGE Lösungen suchen? Zusammen mit uns. Kundenfokussiert. Unternehmerisch. Partnerschaftlich. iwb.ch Aus eigener Energie.

23. November 2018 HAUS DER WIRTSCHAFT Standpunkt der Wirtschaft | 5 STEUERVORLAGE 17 – Der Baselbieter Regierungsrat hat die Vernehmlassungsantworten zur Steuervorlage 17 konsolidiert und am vergangenen 9. November die Landratsvorlage mit der geplanten Umsetzung der durch den Bund vorgegebenen Steuervorlage publiziert. Baselbieter Regierung verpasst Chance Ausgangspunkt für die Steuervorlage 17 (SV17) ist der Wegfall der heutigen steuerlichen Privilegierung der Statusgesellschaften. Zentrales Element der Baselbieter Steuervorlage bildet daher die Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 13,45 Prozent. Aktuell müssen Unternehmen im Baselbiet eine Gewinnsteuer von maximal 20,7 Prozent entrichten. Die Regierung will die Senkung auf 13,45 Prozent gestaffelt innerhalb von fünf Jahren vornehmen. Tieferer Satz in Basel-Stadt Für die Wirtschaftskammer Baselland ist das nicht genug, da der Kanton Basel-Stadt seinerseits einen Steuersatz von 13,04 Prozent anstrebt. Basel-Stadt werde dadurch für Unternehmen künftig attraktiver sein, hält die Wirtschaftskammer fest. Dabei wäre es aus Baselbieter Sicht wichtig, wenn sich die beiden Kantone in Sachen Unternehmenssteuersatz auf Augenhöhe bewegen würden. Faktisch aber haben Unternehmen, welche im Baselbiet ansässig sind, gleich wieder einen Standortnachteil gegenüber der Stadt. Zusätzlicher Abzug Der Regierungsrat begründet seinen Entscheid damit, dass der Kanton Basel-Landschaft mit einem zusätzlichen Abzug von 20 Prozent für Forschung und Entwicklung punkten möchte. Grosses Unverständnis seitens der Wirtschaftskammer herrscht weiterhin hinsichtlich der Erhöhung der monatlichen Kinder- und Ausbildungszulagen um 30 Franken im Rahmen der SV17. Die Vermischung der Steuervorlage mit sozialpolitischen Massnahmen ist sachfremd. Das Unverständnis ist umso grösser, da diese Vermischung – anders als noch vor den Beratungen der Räte Die Landratsvorlage des Baselbieter Regierungsrats zur Steuerreform 17 (Bild: Regierungsgebäude in Liestal) überzeugt die Wirtschaftskammer Baselland nicht ganz. Bild: Archiv in Bern – nun für die Kantone nicht mehr zwingend ist. In ihrer Vernehmlassungsantwort hatte die Wirtschaftskammer gefordert, die Dividendenbesteuerung qualifizierter Beteiligungen bei 50 Prozent zu belassen. Der Regierungsrat schlägt nun in der definitiven Vorlage 60 Prozent vor und nicht wie ursprünglich angedacht 70 Prozent. Die Wirtschaftskammer hatte in ihrer Stellungnahme auch darauf aufmerksam gemacht, dass es im Zuge der Senkung des Gewinnsteuersatzes an der Zeit sei, die Grundstückgewinnsteuer anzupassen. Denn dadurch, dass die Gewinnsteuer gesenkt wird, wird ein grosses Missverhältnis zur Grundstückgewinnsteuer konstruiert. Diese liegt derzeit bei 25 Prozent. Systemwechsel ist angesagt Ein Systemwechsel von der antiquierten monistischen hin zur dualistischen Ausgestaltung der Steuer drängt sich aus Sicht der Wirtschaftskammer unmittelbar auf. Da dieser Punkt nicht in direktem Zu­ sammenhang mit der Steuervorlage 17 steht, hat der Regierungsrat diesen nun aus der Vorlage heraus genommen. André Schrago NACHFOLGE DER UNTERNEHMENSSTEUERREFORM III Am 12. Februar 2017 hat das Schweizer Stimmvolk die Unternehmenssteuerreform III (USR III) an der Urne abgelehnt. Gegner und Befürworter waren sich dennoch einig, dass eine Steuerreform zwingend notwendig und eine neue, breit akzeptierte Vor lage unumgänglich ist. Bund und Kantone haben deshalb unter Einbezug aller betroffener Kreise (Städte und Gemeinden, Wirtschaft und Arbeitnehmerschaft) die inhaltliche Stossrichtung für eine neue Vorlage erarbeitet – die sogenannte Steuervorlage 17. as ARBEITGEBER-ZMORGE – Arbeitgeber Baselland und die TRETOR AG laden ein zu einem Vortrag über die neue Steuerreform. Steuerreform und weitere Aktualitäten aus der Steuerlandschaft Sie ist derzeit in aller Munde: Die Steuervorlage 2017 (SV17, siehe Text oben) welche durch den Ständerat mit der AHV-Finanzierung verknüpft wurde und neu unter dem Titel «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)» läuft. Was aber bedeutet das STAF konkret für die KMU in der Region? Arbeitgeber Baselland zeigt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Arbeitgeber-Zmorge gemeinsam mit den Experten der TRETOR AG auf, welche Änderungen mit dem STAF konkret zu erwarten sind. Martin Dettwiler, Partner der TRETOR AG und dipl. Steuerexperte, sowie Adrian Schaller, Partner der TRETOR AG und dipl. Wirtschaftsprüfer, zeigen zudem weitere aktuelle Änderungen in der Steuerlandschaft auf. Die Gäste des Arbeitgeber-Zmorge erhalten so das Rüstzeug für einen erfolgreichen Start ins 2019. Die SV17 ist notwendig, weil die heutige steuerliche Privilegierung von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften abgeschafft wird. Sie entspricht nicht mehr den internationalen Standards. Mit der Ausarbeitung einer Reform, um steuerlich attraktiv zu bleiben, tut sich die Schweiz schwer. Ein erster Versuch zur Umsetzung von Steuerreformen ist vom Volk Anfang 2017 in Form der Unternehmenssteuerreform III abgelehnt worden. Ob das Referendum über STAF zustande kommt, ist noch unklar. Anfang November hat der Kanton Baselland angekündigt, wie er die STAF umzusetzen gedenkt. Zentrales Element bildet die unterdurchschnittliche Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 13,45 Prozent. Aktuell müssen Unternehmen im Baselbiet eine Gewinnsteuer von maximal 20,7 Prozent entrichten. Sachfremde Erhöhung der Zulagen Daneben beinhaltet die Steuerreform eine sachfremde Erhöhung der monatlichen Kinder- und Ausbildungszulagen im Rahmen der SV17 um 30 Franken. Auch die anderen Nordwestschweizer Kantone haben sich bereits zur Umsetzung geäussert. Im Kanton Basel-Stadt wird der Steuersatz beispielsweise bei 13,04 Prozent zu liegen kommen und damit klar tiefer sein als im Kanton Baselland. Nach dem Referat können sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim gemeinsamen Frühstück mit den Referenten und den anderen Teilnehmenden austauschen. Sandra Schürmann «Steuerreform - Stand der beabsichtigten Umsetzung» und «Aktualitäten aus der Steuerlandschaft» Für Einzelmitglieder und Mitglieder mit dem Upgrade Networking der Wirtschaftskammer Baselland sowie Mitglieder von Arbeitgeber Baselland. Dienstag, 4. Dezember 2018, 8.00 Uhr Bad Bubendorf Hotel, Bubendorf Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Arbeitgeber-Zmorge erwartet neben hochstehenden Referaten ein reichhaltiges Frühstücksbuffet. Bild: Archiv TRETOR AG Die TRETOR AG wurde 1995 gegründet und ist seit vielen Jahren an den Standorten Liestal und Basel beheimatet. Heute ist die TRETOR AG eines der grössten unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Treuhandunternehmen der Region Nordwestschweiz. Das Team der TRETOR AG ist hervorragend ausgebildet und verfügt über eine Vielzahl von Hochschul-, Fach- und Expertendiplomen. Die laufende Weiterbildung ist ein zentrales Element des Erfolgs, zudem engagieren sich verschiedene Mitarbeiter als Dozenten an der Fachhochschule Nordwestschweiz. www.tretor.ch

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