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Standpunkt 470, 21.9.2018

Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

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2 | Standpunkt der Wirtschaft HAUS DER WIRTSCHAFT 21. September 2018 BASELBIETER ENERGIEPAKET – Das kantonale Förderprogramm für energetische Sanierungen informiert an fünf öffentlichen Veranstaltungen in Laufen, Pratteln, Binningen, Münchenstein und Liestal über die Chancen und Anforderungen des Energiepakets. Energiepaket tourt durchs Baselbiet Das Baselbieter Energiepaket tourt von Mitte Oktober bis Mitte November dieses Jahres durch das Baselbiet. An insgesamt fünf öffentlichen Veranstaltungen informieren Energie- Experten über die Chancen und Anforderungen des Energie pakets. Die Veranstaltungen finden in Laufen, Pratteln, Binningen, Münchenstein und Liestal in Zusammenarbeit mit den beiden Energieversorgungsunternehmen EBM und EBL statt. Felix Jehle vom Baselbieter Amt für Umweltschutz und Energie referiert an einem Informationsanlass des Energiepakets. Bild: Archiv Experten geben Auskunft Wohneigentümerinnen und -eigentümer, wie auch Eigentümerinnen und Eigentümer von gewerb lichen Immobilien haben so die Möglichkeit, sich fundiert über das Energiepaket zu informieren sowie offene Fragen im direkten Austausch mit den Energie-Experten zu klären. Weitere Einzelheiten zum Anlass finden Sie auf dem rechts abgedruckten Flyer. Der Besuch einer der Veranstaltungen lohnt sich. Das Baselbieter Energie paket als kantonales Förderprogramm für energetische Sanierungen hat viel zu bieten. So können Wohneigentümerinnen und -eigentümer dank dem Energiepaket bei Gebäudesanierungen von interessanten Förderbeiträgen profitieren. Was diese auch tun: Seit 2010 hat das kantonale Förderprogramm rund 16 000 Privatpersonen und Unternehmen unkompliziert mit Fördergeldern in der Höhe von bislang insgesamt 100 Millionen Franken unterstützt. Mithilfe dieser Mittel konnte im Baselbiet eine Fassadenfläche von insgesamt 1,4 Millionen Quadrat metern saniert werden; dies entspricht mehr als 200 Fussball feldern. Dieses Geld ist gut investiert. Noch immer werden im Kanton zu viel Energie und Geld verheizt. Auf den Gebäudepark entfällt noch immer rund die Hälfte des gesamten kantonalen Energieverbrauchs. Simon Dalhäuser POLIT-KOLUMNE Haftet niemand für rückfällige Straftäter? Wohl die wenigsten Personen kennen den Wortlaut von Artikel 41 des Obligationenrechts (OR): «Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatz verpflichtet.» Kaum bekannter ist wahrscheinlich Artikel 146 der Bundesverfassung über die Staatshaftung: «Der Bund haftet für Schäden, die seine Organe in Ausübung amtlicher Tätigkeiten widerrechtlich verursachen.» Für Kantone und Gemeinden gelten die kantonalen Haftungsgesetze. So weit alles klar, sollte man meinen. Doch im Schadenhaftungsbereich klafft seit Jahren eine Gesetzeslücke. Die Zürcher SVP-Nationalrätin Natalie Rickli verlangte am 4. Juni 2013 mit einer Parlamentarischen Initiative eine gesetzliche Grundlage für die Haftung des zuständigen Gemeinwesens bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen von Straftätern, «wenn eine wegen eines schweren Gewalt- oder Sexualdelikts verurteilte Person bedingt entlassen wird oder Strafvollzugslockerungen erhält und darauf erneut ein solches Verbrechen begeht». In diesem Ratsgeschäft haben sich die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) und die Rechtskommission (RK) des Nationalrats so weit aus dem Fenster gelehnt, dass Nationalrätin Ricklis Anliegen fast abgestürzt wäre. Am 7. April 2017 beantragte die RK «Abschreibung des Geschäfts» – doch am 16. Juni 2017 wurde sie vom Nationalrat dazu «verurteilt», die Arbeiten fortzuführen. Der Ablauf wird verständlicher, wenn man die Argumentationslinie der KKJPD-Opponenten und der RK im Lichte zweier besonders tragischer Fälle beurteilt. 2009 wurde das Au-pair-Mädchen «Lucie» im Aargau von einem Wieder holungstäter umgebracht. Der «eigentlich» verwahrte Serienvergewaltiger lebte in Basel im Wohnexternat. Total hat er 29 Frauen missbraucht. 2013 erschütterte im Kanton Waadt die Ermordung von «Marie» die Schweiz. Beide Wiederholungstäter waren bedingt entlassen worden oder haben Strafvollzugslockerungen erhalten. In dieser Phase wurden sie rückfällig. «IM SCHADENHAFTUNGSBEREICH KLAFFT SEIT JAHREN EINE GESETZESLÜCKE.» Peter Amstutz* Rickli beanstandet zu Recht: «Nie übernimmt jemand die Verantwortung für den Tod beziehungsweise die Vergewaltigungen der Opfer. Die zuständigen Politiker, Behörden, Richter und Gutachter weisen sich die Schuld gegenseitig zu.» Die Eltern von Lucie wollten im Kanton Aargau gegen drei Angestellte des Kantons Aargau klagen. Der Kanton hat das Verfahren eingestellt. Nach dem Ja von Volk und Ständen vom 8. Februar 2004 zur Ausweitung der Staatshaftung bei Aufhebung der lebens länglichen Verwahrung für gefährliche Sexual- oder Gewaltstraftäter müsste der Staat prinzipiell «unabhängig von einem eventuellen Verschulden seiner Angestellten» für Folgeschäden haften. In ihrem kürzlich zur Vernehmlassung verbreiteten Bericht schildert die RK das Dilemma mit einem entlarvenden Satz: «Es ist gerecht, dass das inhärente (innewohnende) Risiko der Resozialisierung der Inhaftierten vom Gemeinwesen als Ganzes verantwortet wird.» Wer aber ist schuld, wenn verurteilte Sexual- oder Gewaltstraftäter auf die Gesellschaft losgelassen werden statt die Bevölkerung vor ihnen zu schützen? Im Zentrum des Problems steht für die KKJPD die vom Bundesrecht zwingend vorgeschriebene «Konzeption der stufenweisen Wieder eingliederung». Vor allem aber sei zu beachten: «Beim Entscheid über Vollzugslockerungen stützen sich die Behörden in vielen Fällen auf Gutachten von Fachpersonen. (...) Gutachter dürften von Staatshaftungserlassen nicht erfasst werden, da sie weder Angestellte oder Behörden des Gemeinwesens sind noch hoheitliche Aufgaben erfüllen.» Wie das von der RK begründet und beschrieben wird, ist schwer nachvollziehbar: «Die (von Nationalrätin Rickli) vorgesehene Haftungsregelung würde die problematische Tendenz der öffentlichen Wahrnehmung bestärken, wonach die Behörden für Straftaten verantwortlich seien.» Als Folge könnten in der Praxis nur noch sehr wenige Vollzugsöffnungen bewilligt werden. Das führe zu einem «Anstieg der Hafttage und damit der Kosten im Strafvollzug». Soll damit gesagt sein, Wiederholungstäter als Vorbereitung auf die spätere Haftentlassung auf freien Fuss zu setzen, sei wirtschaftlicher – selbst wenn sie die frag würdige Wohltat des Strafvollzugs missbrauchen und bei Rückfall dafür noch länger hinter Gitter brummen müssen? Vollzugslockerungen und vorzeitige Entlassungen mit Bewährungsprobezeit werden leider trotz Rückfalltaten als «bedeutende Instrumente im System der stufenweisen Wiedereingliederung von Straftätern» dargestellt. Man versuche einmal, diese Denkweise überlebenden Opfern von Straftaten und deren Angehörigen zu erklären ... *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

21. September 2018 VERKEHRSPOLITIK Standpunkt der Wirtschaft | 3 VIP-ANLASS – Der VIP-Anlass der Wirtschaftskammer stand im Zeichen der Verkehrspolitik. Gastreferent Thierry Burkart kritisierte die Agglomerationsprogramme: Das Zusammenspiel der unterschiedlichen Verkehrsträger werde dort oft gezielt verhindert. «Der ÖV wird einseitig bevorzugt» «Die Nordwestschweiz ist eine der stärksten Wirtschaftsregionen. Wenn das so bleiben soll, müssen wir besser zusammenstehen und uns koordiniert für einen sinnvollen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur stark machen», dies sagte der Aargauer Nationalrat und Verkehrspolitiker Thierry Burkart am ersten VIP-Anlass der Wirtschaftskammer Baselland vom vergangenen 6. September. Der Anlass stand den Wirtschaftskammer-Mitgliedern mit einem Upgrade Politik offen. In Bundesbern werde die Nordwestschweiz nicht immer genügend wahrgenommen, darum stünden auch die kantonalen Regierungen in der Pflicht, sagte Burkart. «Kantonale Regierungen können auf nationaler Ebene wichtigen Einfluss nehmen.» Die Diskussion mit dem Aargauer Nationalrat Thierry Burkart (l.) leitet Daniel Schindler, Kommunikationsbeauftragter der Wirtschaftskammer.Bild: Dalhäuser Bürgerliche müssten lauter sein Zudem sprach sich der Verkehrspolitiker für ein einheitliches Zielbild der Nordwestschweiz bei der Verkehrsentwicklung aus. Ein solches fehle schlichtweg. «Diesbezüglich sind auch die grösseren Städte ein Problem, die beim Thema Verkehr oftmals eine linke Ideologie verfolgen. Die bürgerlichen Organisationen müssen bei Verkehrsfragen lauter sein», forderte Burkart. Dazu brauche es auch die KMU, welche bei der Bevölkerung über eine ausgezeichnete Reputation verfügten. «KMU müssen für gute Rahmenbedingungen einstehen.» Dass gerade bei der Verteilung der finanziellen Mittel im Bereich Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ungleich lange Spiesse bestehen, wurde aufgrund der Ausführungen Burkarts offensichtlich: «Alle Verkehrsträger müssen unter Berücksichtigung ihrer effektiven Leistungsfähigkeit gefördert werden. Im Rahmen der Agglomerationsprogramme wird das Zusammenspiel der unterschiedlichen Verkehrsträger jedoch oftmals gezielt verhindert und der öffentliche Verkehr wird einseitig bevorzugt.» Agglo-Programme hinterfragen In der nachfolgenden Diskussion unter der Leitung von Daniel Schindler, Kommunikationsbeauftragter der Wirtschaftskammer, wurde dieser Punkt mehrmals betont. Die Agglomerationsprogramme seien zu hinterfragen, wurde aus Gewerbekreisen verschiedentlich klar gefordert. «Es ist schwer nachvollziehbar, dass aus unserer Region in Bundesbern praktisch ausschliesslich ÖV- Projekte eingereicht werden, nur weil man die Erfahrung gemacht hat, dass diese in der Bundesverwaltung am meisten Anklang finden», fasste Landrat Christoph Buser, Direktor der Wirtschaftskammer, zusammen. Burkart pflichtete bei: «Die Linke weiss die Agglomerationsprogramme für den einseitigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs zu nutzen.» Gesamtheitliche Planung fehlt Ebenfalls intensiv diskutiert wurde die von Burkart monierte fehlende gesamtheitliche Verkehrsplanung. «Die Ausarbeitung eines einheitlichen Zielbilds betreffend Verkehrsinfrastruktur ist Voraussetzung, damit das Bundesamt für Strassen überhaupt weiss, was zu tun ist», sagte Christoph Buser. Gelobt wurde der Wille des Baselbieter Gewerbes, sich stärker in der Politik einbringen zu wollen. Die am 22. August erfolgte Unterzeichnung der Polit-Charta durch die Präsidentinnen und Präsidenten der Baselbieter Konferenz der Gewerbe- und Industrievereine (KGIV) sei ein wichtiger Schritt in diese Richtung, sagte auch Nationalrat Thierry Burkart. Simon Dalhäuser FORDERUNGEN DER WIRTSCHAFTSKAMMER BASELLAND ZUR RASCHEN VERBESSERUNG DER VERKEHRSSITUATION AUTOBAHN A2: ENTFLECHTUNG/HAGNAU/PANNENSTREIFENUMNUTZUNG/A98 Die A2 im Raum Basel ist einer der am meisten befahrenen Autobahnabschnitte der Schweiz. Der Netzausbau entspricht der Planung aus den 1960er-Jahren. Dementsprechend staut sich der Verkehr mehr und mehr. Für die KMU ist dieser Zustand schon heute kaum mehr tragbar. Angesichts der demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung in der Region dürfte sich die Situation noch verschärfen. Darum sind dringend nicht nur langfristige, sondern vor allem auch kurzfristig rasch umsetzbare Massnahmen zu ergreifen. Folgende Massnahmen sollen und würden der Autobahn A2 zu mehr Kapazität verhelfen und einen Beitrag zur Entschärfung der Situation leisten: – Entflechtung: Regional- und Transit verkehr sind dringend zu entflechten. Von zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang beispielsweise, dass der angedachte Achtspurausbau der Hagnau endlich fertigstellt und die geforderte Entflechtung des Transit- und des Regionalverkehrs konsequent umgesetzt wird. – Baselbieter Spur: Ein wichtiger Teil dieser Entflechtung besteht darin, eine «Baselbieter Spur» auf der A2 zu schaffen. Wer vom unteren in den oberen Kantonsteil und umgekehrt fährt, soll nicht im Transit-Stau stecken bleiben, sondern diese BL- Spur verwenden können. – PUN – Pannenstreifenumnutzung – ist eine Massnahme, bei der das Bundesamt für Strassen auf bestimmten Abschnitten zu bestimmten Tages zeiten die Pannenstreifen für den Verkehr freigibt. So sollen die betroffenen Strecken abschnitte entlastet werden. Für die Region Basel wird eine PUN für den Abschnitt von Pratteln bis Rheinfelden geplant – allerdings nur in Richtung Rheinfelden. Da eine PUN nur rentiert, wenn sie rund zehn Jahre in Betrieb ist, ist auch hier Eile geboten, wenn die Massnahme umgesetzt werden soll, bevor der Ausbau der Hagnau in die entscheidende Phase kommt. – Die Autobahn A98 auf deutscher Seite ist für den Transitverkehr eine hervorragende Umfahrung der A2. Noch aber fehlt eine Beschilderung auf Schweizer Seite, und die Navigationssysteme weisen nicht auf die Umfahrungsmöglichkeit hin. Der Grenzübergang Rheinfelden sollte überdies für grössere Kapazitäten ausgebaut werden. RHEINSTRASSE Das Bauprojekt Hochleistungsstrasse Pratteln–Liestal (HPL) umfasst neben dem Bau der A22 den parallel verlaufenden Abschnitt der Rheinstrasse. Im Projekt ist der Rückbau der Rheinstrasse als flankierende Massnahme enthalten. 2014 lancierte die «IG Rheinstrasse vernünftig» eine Volksinitiative für einen funktionalen Rückbau der Rheinstrasse. Am 27. November 2016 nahm das Stimmvolk den Gegenvorschlag der Regierung an. Damit war der Rückbau vom Tisch. Derzeit setzt sich die Wirtschaftskammer dafür ein, dass die Umgestaltung der Rheinstrasse im Sinne des ansässigen Gewerbes erfolgt. SALINA RAURICA/UMFAHRUNG AUGST UMFAHRUNG ALLSCHWIL ÜBERGEORDNETES ZIELBILD Der Baselbieter Landrat hat für den Bau der neuen Rheinstrasse entlang der Autobahn und den Rückbau der heutigen Rheinstrasse entlang des Rheins im Entwicklungsgebiet Salina Raurica im Mai 2017 rund 71 Millionen Franken bewilligt. Die Automobilverbände ACS und TCS sowie die Wirtschaftskammer haben nach diversen Zusicherungen seitens Regierungsrätin Sabine Pegoraro darauf verzichtet, das Referendum einzureichen, für welches rund 5000 Unterschriften gesammelt wurden. Ein sofortiger Rückbau der bestehenden Rheinstrasse ist nach der Eröffnung der neuen Rheinstrasse ent- lang der Autobahn nicht sinnvoll, bis verlässliche Zahlen zum zukünftigen Verkehrsaufkommen im Gebiet Pratteln-Augst bekannt sind. Zudem wurde erreicht, dass die feste Vorgabe eines Modalsplits von 35 Prozent gestrichen und durch ein qualitatives Ziel ersetzt werden soll. Ein weiterer wichtiger Erfolg war die Zusicherung, dass die Realisation einer Umfahrungsstrasse Augst in Gesprächen mit dem Kanton Aargau vorangebracht werden soll. Die Wirtschaftskammer Baselland erwartet einen besonderen Effort, damit endlich eine Lösung für dieses seit Jahren bekannte Problem gefunden wird. Eines der Hauptprobleme für die Baselbieter KMU und die Region Nordwestschweiz insgesamt bezüglich Verkehrsinfrastruktur ist die Tatsache, dass diese nicht in Form eines Netzoder Ringsystems ums Zentrum angelegt ist. Weil diese Netzstruktur fehlt und die Hauptachsen statt dessen aufs Zentrum ausgerichtet sind, ist die konstante Verkehrsüberlastung unausweichlich. Ein wichtiger Schritt in die Richtung einer modern aufgestellten Verkehrsinfrastruktur wie sie vergleichbare Metropolitanregionen kennen, besteht darum in der Umsetzung der Umfahrung Allschwil. Dabei wäre es wichtig, dass die Strecke ans Autobahnnetz angeschlossen wird. Auf Baselbieter Seite wäre dazu ein Binninger Tunnel zielführend, Basel ist gefordert mit der Umsetzung des Gundeli-Tunnels. Bottmingen und Allschwil würden also durch Zubringertunnels an den Ring angeschlossen, während das untergeordnete Strassennetz via Doren bach und Bachgraben angeschlossen werden soll. Derzeit befindet sich mit dem Zubringer Bach graben ein erster Teil eines möglichen Rings in der Projektierungsphase. Das Astra hat grosses Interesse an der Verlässlichkeit des Nationalstrassensystems, weshalb es die Projekte mass geblich unterstützt. Nach wie vor fehlt ein gesamtheitliches Zielbild für die künftige Ausgestaltung des Hochleistungsstrassennetzes in unserem Kanton, das helfen soll, die Mobilität für Bevölkerung und Wirtschaft wieder merklich zu verbessern. Das führt zu einem Flickenteppich von nicht aufeinander abgestimmten Projekten. Die im Mai 2015 lancierte Initiative «zum Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes» verlangt genau dies: Die Baselbieter Regierung soll mit den angrenzenden Kantonen Verhandlungen über eine Zusammenarbeit aufnehmen. Leider liegen von der Regierung noch keine Resultate vor. Ein übergeordnetes Zielbild ist dringend nötig. as, dan

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