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Standpunkt 467, 6.7.2018

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

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2 | Standpunkt der Wirtschaft BERUFSBILDUNG 6. Juli 2018 KMU LEHRBETRIEBSVERBUND AG Patrik Krähenbühl, Lernender bei der KMU Lehrbetriebsverbund AG, hat seine Lehre als Kaufmann EFZ im E-Profil mit der Note 5,8 abgeschlossen. Er war bester Lernender des Jahrgangs 2018 der Handelsschule KV Basel. Lernender schliesst im 1. Rang ab Der Kaufmann EFZ mit dem besten Lehrabschluss 2018 im E-Profil an der Handelsschule KV Basel heisst Patrik Krähenbühl. Mit der Note 5,8 hat er den 1. Rang belegt und wurde an der Schlussfeier vom vergangenen 26. Juni in der Eventhalle der Messe Basel geehrt. Aufgrund der Vornoten habe er mit einem Abschluss im Rang gerechnet, sagt Patrik Krähenbühl, der seine Lehre im KMU Lehrbetriebsverbund absolviert hat. Auch während der Prüfungen habe er ein gutes Gefühl gehabt. «Dass es aber gleich für den 1. Rang reicht, hätte ich nicht gedacht», sagt er. Lehre bei der Wirtschaftskammer Patrik Krähenbühl arbeitete bei der Wirtschaftskammer Baselland in den Abteilungen KMU-Förderung, Datenmanagement und Verbandsmanagement. Den Berufschulunterricht hat er an der Handelsschule KV Basel besucht. Diese führt eine Klasse für Lernende, die eine auf zwei Jahre verkürzte Lehre absolvieren, weil sie zuvor bereits die Fachmittelschule besucht oder die Matura gemacht haben. Zu ihnen Beat Weber, Präsident der Prüfungskommission, gratuliert Patrik Krähenbühl in der Eventhalle der Messe Basel zum 1. Rang bei den Kaufleuten im E-Profil. Bild: dan gehört auch Patrik Krähenbühl. Er hat nach der Matura Jura studiert. «Ich musste einsehen, dass mich die Studienrichtung nicht wirklich interessiert und habe das Studium abgebrochen», sagt Krähenbühl. Patrik Krähenbühl ist derzeit auf Stellensuche. «Zuerst möchte ich auf dem Beruf arbeiten», sagt er. Später sei eine Weiterbildung in Richtung Buchhaltung oder Human Resources möglich. An der Abschlussfeier in Basel wurde mit Gazel Ikisivri eine weitere Lernende der KMU Lehrbetriebsverbund AG geehrt. Sie hat ihre Lehre bei der Allpack Group AG in Reinach mit der Note 5,3 im Rang abgeschlossen. Im vergangenen Mai hat Gazel Ikisivri an der Startveranstaltung des Lehrbetriebsverbunds den Lehrlings- Award erhalten. Reto Anklin LEHRABSCHLUSS-RANGFEIER Während die KV-Lernenden bereits am 26. Juni in Basel und am 21. Juni in Lausen geehrt wurden, findet die Lehrabschluss-Rangfeier für die übrigen Lehrberufe heute Freitagabend im Kuspo in Münchenstein statt. Seite 5 POLIT-KOLUMNE Der Fluch der guten Tat wird zur Tradition Seit den Neunzigerjahren engagiert sich der Bund finanziell in Osteuropa und in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS), «um die politische, wirtschaftliche und soziale Transition dieser ehemals kommunistischen Länder zu unterstützen». Das Parlament hat dafür 1989, 1991 und 1998 Rahmenkredite von über 3 Milliarden Franken gesprochen. Am 24. März 1995 schuf das Parlament dafür eine auf zehn Jahre befristete gesetzliche Grundlage (allgemeinverbindlicher Bundesbeschluss). Aus der Bundesverfassung (Artikel 54, Absatz 2) leitet der Bundesrat den Dauerauftrag ab, «zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zum friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen beizutragen». Im inzwischen gültigen Bundesgesetz wird die Zusammenarbeit mit Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern zur Unterstützung von rund 250 Projekten beschrieben. «WER DAS FÜR EINE TRUMPFKARTE DER SCHWEIZ IM KRÄFTEMESSEN MIT DEN EU-VERHANDLUNGSPARTNERN HÄLT, MUSS ZUM KREIS DER UNHEILBAR LEICHTGLÄUBIGEN GEZÄHLT WERDEN.» Peter Amstutz* Am 1. Mai 2004 sind der EU zehn mehrheitlich ost- und mitteleuropäische Staaten beigetreten. Fast zeitgleich beschloss der Bundesrat, «einen Beitrag zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU ausschliesslich zu Gunsten der zehn neuen Mitgliedstaaten» von einer Milliarde Franken zu leisten. Obwohl die Aussenpolitik in der Kompetenz des Bundes liegt, bekundeten auch die Kantone ihr Interesse an stabilen Verhältnissen in Europa und insbesondere an guten Beziehungen zwischen der Schweiz und den EU-Staaten. Eine erfolgreiche Ostzusammenarbeit festigt aus Sicht der Stände «das internationale Ansehen der Schweiz und verleiht ihr in wichtigen Institutionen entsprechendes Gewicht». Armut, hohe Einkommensunterschiede und schwache staatliche Institutionen in Osteuropa seien umgekehrt auch Sicherheitsrisiken. Sie schafften hohen Auswanderungsdruck in Richtung Westeuropa. In wirtschaftlicher Hinsicht seien die Osthilfe und der Beitrag an die neuen Mitgliedstaaten darum eine gute Investition, findet die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK): «Die Ostzusammenarbeit bringt direkte finanzielle Rückflüsse für die Schweizer Wirtschaft. Zudem profitieren Wirtschaft und Werkplatz vom Aufbau der osteuropäischen Wachstumsmärkte.» Seit dem 1. Juni 2017 ist das neue Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas in Rechtskraft. Einen Rahmenkredit von 1040 Millionen Franken für die Jahre 2017 bis 2020 hat das Parlament schon gesprochen. «Über eine mögliche Erneuerung des autonomen Schweizer Beitrags und eine Botschaft an das Parlament wird der Bundesrat im Licht der Gesamtbeziehungen Schweiz-EU entscheiden», verspricht der Bundesrat ausdrücklich. Zusammen mit Massnahmen im Bereich Migration von 200 Millionen Franken wird als nächster Verpflichtungsschritt laut Bundesrat ein Volumen von 1,3 Milliarden Franken für zehn Jahre fällig. In EU-Ländern, welche von Migrationsbewegungen besonders stark betroffen sind, will der Bundesrat «zur Verminderung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten beitragen, die Perspektiven von Jugendlichen verbessern und einen Beitrag zur Bewältigung der Migrationsbewegungen leisten». Gemäss Wünschen der begünstigten Länder könnten die Mittel auch im Umwelt- und Klimaschutz, zur Förderung der Zivilgesellschaft, für Forschungs zusammenarbeit, Gesundheit und Sozialwesen sowie Sicherheit eingesetzt werden. Was bringt diese «autonome» Grosszügigkeit der spendablen Schweiz? Die sogenannte Ostmilliarde sei «nicht direkt mit anderen Dossiers verknüpft, gliedert sich aber in die bilateralen Beziehungen Schweiz-EU ein», wirbt der Bundesrat um Nachsicht der Steuerzahler. Wegen der angestrebten Fortschritte bei den Marktzugangs- und Kooperations abkommen mit der EU und zur «Klärung der institutionellen Fragen» mache man diesen Schritt. Erst aufgrund der Fortschritte in den Gesamtbeziehungen Schweiz-EU, «namentlich im Bereich der Anerkennung der Äquivalenz der Schweizer Börse», werde man das weitere Vorgehen festlegen. Wer das für eine Trumpfkarte der Schweiz im Kräftemessen mit den EU-Verhandlungs- und Gesprächspartnern hält, muss zum Kreis der unheilbar Leichtgläubigen gezählt werden. Klarheit über den Volkswillen bezüglich der nächsten sogenannten Kohäsionsmilliarde kann darum nur ein referendumsfähiger Bundesbeschluss samt Volksabstimmung schaffen. Dem Bundesrat und der Bundesversammlung alleine darf die Verantwortung nicht überlassen bleiben, aus dem Fluch der wiederholten guten Taten eine kostspielige Tradition für Jahrzehnte zu machen. *Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus-Redaktion der «Basler Zeitung» Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. IMPRESSUM Herausgeber ⁄ Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14, verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14, redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: Wirtschaftskammer Baselland Arbeitgeber Baselland, Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 www.kmu.org, standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland, standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

6. Juli 2018 HAUS DER WIRTSCHAFT Standpunkt der Wirtschaft | 3 ZAK – Die Staatsanwaltschaft hat im Verfahren gegen Unbekannt im Zusammenhang mit der Zentralen Arbeitsmarktkontrolle keine Straftatbestände festgestellt. Die Wirtschaftskammer nimmt die Einstellung des Strafverfahrens mit Genugtuung zur Kenntnis. Wirtschaftskammer ist völlig entlastet Die gegen die Wirtschaftskammer Baselland gerichteten Medienberichte wurden als ungerechtfertigte Vorverurteilungen widerlegt. Bild: Fotolabor Spiess Die Baselbieter Staatsanwaltschaft (Stawa) hat das Verfahren gegen Unbekannt im Zusammenhang mit der Zentralen Arbeitsmarktkontrolle eingestellt. Dies, weil die Stawa keine Straftatbestände feststellte, wie diese am Mittwoch, 20. Juni 2018, via Mediencommuniqué mitteilte. Damit sind die in diesem Zusammenhang gegen die Wirtschaftskammer Baselland gerichteten Medienberichte als ungerechtfertigte Vorverurteilungen widerlegt. Keiner der Straftatbestände war je erfüllt. Die Rede war vom Verdacht ungetreuer Geschäftsführung zum Nachteil der Zentralen Arbeitsmarktkontrollstelle (ZAK) und Betrug zum Nachteil des Kantons Baselland. Mit ihrer Verfahrenseinstellung bestätigt die Stawa, was die Wirtschaftskammer Baselland schon von Beginn der Untersuchungen weg immer wieder deutlich machte. Die in gewissen Medien gegen den Basel- bieter KMU-Dachverband erhobenen Anschuldigungen sind damit als haltlose Vorverurteilungen widerlegt. Juristische Massnahmen Die Wirtschaftskammer nimmt die Einstellung des Strafverfahrens mit Zufriedenheit zur Kenntnis. Entsprechende juristische Massnahmen sind in Erwartung eines solchen Entscheides bereits eingeleitet worden. In den Fokus der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung gerät nun Regierungsrat Thomas Weber. Der Baselbieter Volkswirtschaftsdirektor sieht sich mit einer Strafanzeige seines eigenen Kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) konfrontiert. Dieses wirft ihm Begünstigung vor. Thomas Weber habe die Sozialpartner über eine bevorstehende Strafanzeige des KIGA gegen die Sozialpartner vorab informiert. Thomas Weber machte an einer Medienkonferenz am vergangenen 20. Juni deutlich, dass dem nicht so ist. Dazu kommt: Um von einer Begünstigung sprechen zu können, müsste zuerst irgendwo ein Delikt vorliegen und ein mutmasslicher Delinquent existieren, den man begünstigen könnte. Im untenstehenden Artikel wird erklärt, dass nicht einmal diese Grundvoraussetzung des Begünstigungsvorwurfs gegeben ist. Daniel Schindler GAV – Auch wenn 2010 ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den neu gegründeten Maler- und Gipserunternehmer-Verband Baselland in Kraft trat, blieben die GAV für die beiden Einzelbranchen weiter in Kraft. Die Vorwürfe des KIGA sind falsch. Es wurden zu keiner Zeit ungerechtfertigt Gelder eingezogen Die Sozialpartner (Wirtschaftskammer und Gewerkschaft Unia) hätten jahrelang zu Unrecht Vollzugsgelder eingezogen. Dieser Vorwurf liegt der Strafanzeige des Kantonalen Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) gegen Regierungsrat Thomas Weber und der jüngsten medialen Berichterstattung zugrunde. Dabei geht das KIGA davon aus, dass im Maler- und Gipsergewerbe des Kantons Baselland seit Jahren ein AVE-loser Zustand herrsche. Mit der AVE (Allgemeinverbindlicherklärung) wird sichergestellt, dass die GAV-Bestimmungen auch für Arbeitgebende gelten, die nicht dem Branchenverband angehören. Worum geht es konkret? Die Annahme, dass seit Jahren ein AVE-loser Zustand herrsche, ist falsch. Das KIGA stellt eine gravierende Fehlüberlegung an. Denn obwohl 2010, nach der Fusion von Malern und Gipsern zum Maler- und Gipserunternehmer-Verband Baselland, für die Mitglieder des neuen Verbands ein neuer GAV für das Maler- und Gipsergewerbe («GAV 2010») mit den Gewerkschaften ausgehandelt wurde, behielten die 2002 für das Gipsergewerbe («GAV 2002») und 2004 für das Malergewerbe («GAV 2004») ausgehandelten GAV weiter ihre Gültigkeit, was auch von den Behörden mehrmals bestätigt wurde. Die Allgemeinverbindlicherklärungen dieser beiden GAV liefen erst Ende 2017 aus. Demgegenüber wurde der GAV 2010 nie allgemeinverbindlich erklärt. Folgerichtig wurden seit Anfang dieses Jahres bei nicht dem Verband angehörenden Mitgliedern auch keine Vollzugskostenbeiträge mehr eingezogen. So lief es im Detail ab Die Sozialpartner schlossen im Jahr 2002 im Gipsergewerbe («GAV 2002») sowie im Jahr 2004 im Malergewerbe («GAV 2004») jeweils einen Gesamtarbeitsvertrag ab. Verschiedene Bestimmungen dieser GAV wurden seither durch behördlichen Beschluss allgemeinverbindlich erklärt, gelten also auch für Nicht-Mitglieder der beiden Verbände. Aufgrund der AVE stehen diese Bestimmungen auf der Stufe eines Gesetzes und sind für sämtliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branchen so lange verbindlich, bis die AVE ausläuft oder gemäss Art. 18 des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) auf Antrag aller Vertragsparteien oder von Amtes wegen aufgehoben wird. GAV wurden nie aufgehoben Eine Aufhebung der GAV 2002 und GAV 2004 im Sinne von Art. 18 AVEG hat nie stattgefunden. Im Gegenteil: Die GAV 2002 und GAV 2004 und mit ihnen die Bestimmung über die Erhebung der Vollzugskostenbeiträge wurden auch für den Zeitraum von 2010 bis Ende 2017 regelmässig – konkret per 1.3.2010, 1.7.2013, 1.1.2015 und 1.11.2016 – verlängert und geändert, wobei teilweise sogar neue Bestimmungen beider GAV für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Erst per 31.12.2017 liefen die Allgemeinverbindlicherklärungen betreffend der beiden GAV 2002 und 2004 schliesslich aus. Ab jenem Zeitpunkt wurden von aussenstehenden Betrieben aber folgerichtig auch keine Vollzugskostenbeiträge mehr eingezogen. Erhebung war rechtens Da die Sozialpartner – wie erläutert – allgemeinverbindlich erklärte Bestimmungen nicht eigenmächtig in oder ausser Kraft setzen können, ändert der im Jahr 2010 vom neu gegründeten Maler- und Gipserunternehmer-Verband Baselland mit den Gewerkschaften ausgehandelte gemeinsame GAV für das Maler- und Gipsergewerbe («GAV 2010»), dessen Bestimmungen nie für allgemeinverbindlich erklärt wurden, an der bis am 31. Dezember 2017 bestehenden Allgemeinverbindlichkeit der Bestimmungen der GAV 2002 und 2004 nichts. Selbstverständlich wurde der ominöse Art. 19.1 (Ablösung bisheriger GAV) des GAV 2010 nur für den Fall in das Vertragswerk aufgenommen, dass der neue, gemeinsame GAV selbst allgemeinverbindlich erklärt und damit die bisherigen Regelungen ablösen wird. Da wie beschrieben weder das eine noch das andere ge- schehen ist, sondern die GAV 2002 und GAV 2004 im Gegenteil regelmässig bestätigt wurden, kam dieser Bestimmung keine Bedeutung zu. Gestützt auf die unverändert in Kraft stehenden, allgemeinverbindlichen GAV 2002 und 2004 durften demnach von Aussenseiterbetrieben auch in den Jahren 2010 bis 2017 Vollzugskostenbeiträge erhoben werden. Umgekehrt hat niemand einen Franken zuviel bezahlt. Vorwürfe sind haltlos Vor diesem Hintergrund ist die Wirtschaftskammer überzeugt, dass auch die in den vergangenen Tagen in den Medien unreflektiert erhobenen massiven Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Vollzug von GAV haltlos sind und eine Strafuntersuchung entweder gar nicht eröffnet oder rasch wieder eingestellt wird. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, wird die Wirtschaftskammer allfällige Ermittlungen selbstverständlich aktiv unterstützen – so wie sie dies auch im jetzt eingestellten Verfahren getan hat. Daniel Schindler/RetoAnklin

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