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Standpunkt 463, 4.5.2018

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

BL 14 TRADITIONSBETRIEBE

BL 14 TRADITIONSBETRIEBE 4. Mai 2018 – Schweizerische Gewerbezeitung Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie GARAGE KEIGEL – An der Rheinstrassse in Frenkendorf produzierte Jakob Keigel-Kym ab 1928 Fahrräder und verkaufte Motorräder. Heute verkaufen und reparieren seine Nachfahren in dritter Generation dort Autos und leiten die Garage Keigel AG mit fünf weiteren Standorten in der Region. Seit 90 Jahren umfassender Mobilitäts-Dienstleister Vor 90 Jahren eröffnete Jakob Keigel- Kym an der Rheinstrasse in Frenkendorf eine Werkstätte und Verkaufsstelle für Fahrräder und Motorräder. Damit legte er den Grundstein für die Unternehmensgruppe «Garage Keigel», die heute – neben dem ursprünglichen Domizil in Frenkendorf – an fünf weiteren Standorten (Füllins dorf, Basel, Oberwil, Pratteln und Zwingen) im Autohandel, der Vermietung von Autos und allen weiteren Dienstleistungen rund um das Auto tätig ist. DIE ÄLTESTEN BASELBIETER BETRIEBE Seit 61 Jahren vertritt Keigel die Marke Renault in der Region. Die Markenvertretung ist heute das erfolgreiche Flaggschiff des Unternehmens. Seit 2014 gehören unter dem Namen «BABBI PRATTELN – Keigel AG» auch die Bereiche Carrosserie und Fahrzeugbau zur Gruppe. Frühe Velo-Leidenschaft Die Ursprünge der Firmengruppe reichen aber weiter zurück als 1928. Der 1898 geborene Jakob Keigel- Kym absolvierte 1916 eine kaufmännische Lehre beim «Allgemeinen Konsumverein beider Basel». Während seiner Lehrzeit reparierte er Fahrräder, seine Militärzeit absolvierte er als Radfahrer in einer Grenzwachkompanie. Von 1918 datiert eine «Ausweiskarte für Handelsreisende» des Polizei departements Basel-Stadt – für den Geschäftszweig Fahrräder und Nähmaschinen. Der Firmengründer machte seine Velo- Leidenschaft schon früh zur beruflichen Tätigkeit. Dank einer Feuerversicherungspolice vom 5. März 1926 wissen wir, dass Jakob Keigel-Kym bereits damals eine Velohandlung in «Neu-Frenken dorf» führte. Nach der eingangs erwähnten Inbetriebnahme der Werkstätte 1928 erfolgte drei Jahre später der Eintrag ins Handelsregister als Einzelfirma «Jakob Keigel». Fortan montierte der Firmengründer eigene Fahrräder unter der Marke «Farnsburg». Daneben führte er die Vertretung von Motorradmarken wie Sunbeam, Puch oder Lambretta. Von zwei auf vier Räder Nach dem Zweiten Weltkrieg dehnte Keigel die Geschäftstätigkeit auf vier Der Hauptsitz der Garage Keigel AG in Frenkendorf: Aus der mechanischen Werkstätte ist ein moderner Garagenbetrieb geworden. Räder aus. In den Jahren 1949 bis 1956 fungierte der Betrieb als Lokalhändler für Volkswagen und Dodge. Nachdem dem Betrieb der Direktvertreterstatus nicht gewährt wurde, wechselte Keigel zu Fahrzeugen der Borgward-Werke und vertrat diese bis 1961. 1957 erwarb die Garage Keigel die Renault-A-Konzession. Mit der Vertretung der französischen Marke begann eine Erfolgsgeschichte, die bis zum heutigen Tag anhält. Zwischen zeitlich kamen für einige Jahre auch Vertretungen für Alfa Romeo, Morris und MG hinzu. Neben Renault vertritt das Unternehmen aktuell auch die Marken Dacia, Nissan, Infiniti und Jeep. Von der 2. zur 3. Generation 1972 wurde die Einzelfirma in die Keigel AG umgewandelt, und Ernst Keigel, der 1931 geborene Sohn des Firmengründers, übernahm den Betrieb und führte das stetig wachsende Unternehmen weiter. Zuvor hatte er eine kaufmännische Berufslehre und anschliessend eine verkürzte Auto mechanikerlehre im väterlichen Betrieb absolviert. 2002 trat Ernst Keigels Sohn Christoph in den Garagenbetrieb ein und übernahm die operative Leitung. Zehn Jahre später übertrug Ernst Keigel dann die Aktienmehrheit an seine Söhne Christoph und Urs, welche das Unternehmen bis zum heutigen Tag in der dritten Generation führen. Marcel W. Buess Jakob Keigels Sohn Ernst in den 1950er- Jahren. Firmengründer Jakob Keigel-Kym in den 1920er-Jahren. Die mechanische Werkstätte von Jakob Keigel an der Rheinstrasse in Frenkendorf um das Jahr 1935. FOTOS ZVG IN KÜRZE Garage Keigel Keigel AG Rheinstrasse 69 4402 Frenkendorf Gegründet: 1928 Anzahl Mitarbeitende: 140 Anzahl Lernende: • 8 Automobil-Mechatroniker/-in EFZ • 6 Automobil-Fachmann/-frau EFZ • 3 Carrossier/-in EFZ Spenglerei • 2 Carrossier/-in EFZ Lackiererei • 3 Detailhandels-Fachleute EFZ • 8 Kaufleute EFZ Mitglied von KMU Frenkendorf/Füllinsdorf Der Standpunkt stellt in einer Serie die ältesten Mitgliedsbetriebe der Baselbieter Gewerbeund Industrievereine vor. Als Nächstes erscheint: Der älteste Mitgliedsbetrieb des Gewerbevereins Violental. LINKS www.garagekeigel.ch INTERVIEW – Die mehrfache Auszeichnung als «Renault-Händler des Jahres» zeugt von der erfolgreichen Partnerschaft zwischen der Garage Keigel und dem Automobilhersteller. Die Geschäftsführer Christoph und Urs Keigel verstehen sich als Dienstleister heutiger und künftiger Mobilitäts-Bedürfnisse. «Wir gehören zur Weltelite der Renault-Händler. Darauf sind wir stolz.» Garage Keigel und Renault gehören in der Region Basel seit vielen Jahren zusammen. Die mehrfache Auszeichnung als «Renault-Händler des Jahres» zeugt von der erfolgreichen Partnerschaft. Heute wird das Unternehmen von Christoph und Urs Keigel in der 3. Generation geführt. Sie verstehen sich als Dienstleister heutiger und künftiger Mobilitäts-Bedürfnisse. Standpunkt: Christoph Keigel, Urs Keigel, Sie wuchsen beide mit dem väterlichen Betrieb auf, doch Ihre Wege zur Unternehmensleitung waren unterschiedlich. • Christoph Keigel: Ich interessierte mich sowohl für Medizin als auch für Betriebswirtschaft. Schliesslich absolvierte ich ein BWL-Studium an der HSG St. Gallen. Danach war ich für Christoph und Urs Keigel, Geschäftsführer der Keigel AG. FOTO MWB die Swatch-Gruppe im Ausland in den Bereichen Marketing und Vertrieb tätig. Im Jahr 2002 kehrte ich dann in den väterlichen Betrieb zurück und übernahm schliesslich als CEO die operative Leitung. • Urs Keigel: Unser Betrieb führte immer eine Tankstelle. Ich erinnere mich noch gut an die 60er- und 70er- Jahre, als Christoph und ich als Aushilfstankwarte tätig waren. Unsere Tankstelle war während langer Zeit die erste Tankstelle nach Birsfelden auf der damals sehr wichtigen und stark befahrenen Hauenstein-Strecke. Im Gegensatz zu Ihrem Bruder blieben Sie, Urs, immer im Betrieb. • Urs Keigel: Das ist richtig. Wie mein Grossvater und mein Vater erlernte ich den kaufmännischen Beruf, wobei ich zuerst das Handwerk erlernte, also die Ausbildung als Automechaniker machte. Beides in unserem Betrieb. In den letzten sechs Jahren wurde die Garage Keigel von Renault insgesamt viermal als «Dealer of the Year» ausgezeichnet. Welche Kriterien müssen erfüllt werden? • Christoph Keigel: Es gibt nur zehn von weltweit mehr als 10 000 Renault- Betrieben, welche diese Auszeichnung mehr als drei Mal erhalten haben. Wir gehören damit zur Weltelite der Renault-Händler und darauf sind wir sehr stolz. Bewertet werden jeweils die Verkaufszahlen, die Rentabilität, die Servicequalität im Verkauf und in der Werkstatt sowie die Umsetzung der Markenstandards. Wo sehen Sie die grössten Herausforderungen für Ihr Unternehmen? • Christoph Keigel: In den kommenden zehn Jahren wird sich unsere Branche Veränderungen stellen müssen, wie sie in den vergangenen 100 Jahren nicht stattgefunden haben. Die Stichworte dazu sind: alternative Antriebe, autonomes Fahren und Car-Sharing. Dabei müssen wir uns eines bewusst sein: Wir prägen den Markt nicht, vielmehr sind wir Dienstleister. Wo liegen die Chancen für die Garage Keigel AG? • Christoph Keigel: Mit der Übernahme des alt eingesessenen Fahrradgeschäfts RADAG in Liestal und Vertrieb von E-Bikes vor zwei Jahren sind wir nicht nur zu unseren Wurzeln zurückgekehrt, sondern haben damit die Grundlagen für umfassende Mobilitäts-Dienstleistungen gelegt. Mit Fahrrädern verfügen wir über ein Angebot für den Kurzstrecken-, mit Elektrofahrzeugen für den Mittelstrecken- und mit den Automobilen für den Langstreckenbereich. Interview: Marcel W. Buess

RATGEBER Haus der Wirtschaft -– Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie 4. Mai 2018 – Schweizerische Gewerbezeitung BL 15 DATENSCHUTZ IN DER EU Relevant auch für Schweizer KMU Am kommenden 25. Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Schweizer KMU sollten prüfen, ob sie aufgrund ihres Geschäftsfelds und Tätigkeitsbereichs von der Verordnung betroffen sind. Die Verordnung baut die Rechte der betroffenen Personen und die Pflichten der Unternehmen erheblich aus. Tangiert ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die sich auf natürliche Personen beziehen – egal obdie Bearbeitung durch eine natürliche oder eine juristische Person erfolgt. Die Bestimmungen der DSGVO können auch für Schweizer KMU relevant sein. Ob ein Unternehmen von der DSGVO betroffen ist, entscheidet sich anhand des räumlichen Geltungsbereichs. Die Verordnung findet unter anderem dann auf Schweizer Unternehmen Anwendung, wenn die Datenverarbeitung im Rahmen der Tätigkeit einer Niederlassung in der EU erfolgt. Ob die Datenverarbeitung in der EU oder in der Schweiz geschieht, ist nicht relevant. Betreibt ein KMU in Deutschland eine Niederlassung, deren Kundendaten jedoch in der Schweiz bearbeitet werden, findet automatisch die DSGVO Anwendung. Auch ohne Niederlassung in der EU Auch ohne Niederlassung in der EU gilt die DSGVO für Schweizer Betriebe, wenn sich der Wohnort der von der Datenbearbeitung betroffenen Person in der EU befindet, sofern der Person in der EU Waren oder Dienstleistungen angeboten werden oder ihr Verhalten beobachtet wird (Kriterium des Zielmarktes). Ersteres ist gegeben, wenn ein Unternehmen einen Webshop betreibt und seine Waren Personen in der EU anbietet beziehungsweise an diese verkauft. Der zweite Sachverhalt trifft zu, wenn zwar keine Waren an Personen in der EU verkauft werden, jedoch die Daten der Nutzer der Webseite aus dem EU-Raum systematisch gesammelt und analysiert werden (beispielsweise zur Erstellung eines Datenprofils, um anschliessend gezielt Warenangebote zu unterbreiten). Entscheidend für die Anwendbarkeit der DSGVO ist immer der Einzelfall und die Absicht der Unternehmung, Personen in der EU Waren anzubieten oder ihr Verhalten zu beobachten. Allein der Umstand, dass eine Webseite in Frankreich zugänglich ist, reicht hierfür nicht aus. Richtet sich das Angebot jedoch gezielt an EU-Bürger, indem die Preise etwa in Schweizer Franken und in Euro angegeben werden, gilt die DSGVO. Folgen sind nicht zu unterschätzen Die Folgen der Anwendbarkeit der DSGVO für Schweizer Unternehmen sind vielfältig und nicht zu unterschätzen. Einerseits stehen den betroffenen Personen umfassende Rechte zu. Andererseits hat die Datenverarbeitung nach vorgegebenen Grundsätzen zu erfolgen. Zudem obliegt es dem Schweizer Unternehmen, die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der DSGVO nachweisen zu können. Hierzu ist es notwendig, Kontrollmechanismen vorzusehen, um sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung jederzeit gesetzeskonform erfolgt und diese Konformität auch nachgewiesen werden kann. Zur Überprüfung stehen den nationalen Aufsichtsbehörden Untersuchungsbefugnisse wie umfassende Datenschutzüberprüfungen oder gar Hausdurchsuchungen zur Verfügung. Verstösse können mit Verwarnung, Beschränkung der Datenbearbeitung bis hin zum Verbot oder mit Geldbussen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Barbara Gfeller WEITERE INFORMATIONEN Interessierte erhalten weitere Informationen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei Fürsprecherin Barbara Gfeller, Leiterin des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Telefon: 061 927 66 70 E-Mail: b.gfeller@kmu.org. POLIT-KOLUMNE Ferien für Asylanten im Fluchtland Ein Berner Professor namens Walther Hofer (1920 – 2013), europäisch hoch angesehener Historiker, SVP-Nationalrat (1963 – 1979) mit besonderem Leistungsausweis in aussenpolitischen Angelegenheiten, hatte am 27. Juni 1973 folgende Motion eingereicht: «Das Asylrecht, das zu den staatsrechtlichen Maximen unserer Politik gehört, ist weder in der Verfassung verankert noch bundesgesetzlich geregelt. Der Bundesrat wird daher beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten zur Schaffung klarer rechtlicher Grundlagen für das Asylrecht.» Vier Jahre später war das Werk vollbracht. 45 Jahre später produziert die schweizerische Asylpolitik besorgniserregend hohe Kosten. Sich darum in Erinnerung zu rufen, mit welchem Problemverständnis in den Siebzigerjahren die Asylpolitik konzipiert wurde, ist dringend geboten. Nachzulesen ist das in der bundesrätlichen Botschaft vom 31. August 1977: «Das Asylrecht ist nach völkerrechtlich anerkannter Anschauung das Recht eines Staates, einem aus politischen, religiösen oder andern Gründen verfolgten Ausländer innerhalb der eigenen Grenzen vor dem Zugriff fremder Staatsgewalt Schutz und Zuflucht zu gewähren. Jedem Staat steht es frei, aufzunehmen und zu beherbergen, wen er will. (...) Daraus ergeht auch, dass ein subjektiver Rechtsanspruch des Asylbewerbers auf Inanspruchnahme des Asyls nicht besteht.» Gemäss Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951, dem die Schweiz 1955 beigetreten war, dürfen die Vertragsstaaten Flüchtlinge grundsätzlich nicht in den Staat zurückstellen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit gefährdet sind. Heute stellt sich die Problematik genau umgekehrt. Am 2. März 2018 befasste sich der Bundesrat mit der «Durchsetzbarkeit des für Flüchtlinge geltenden Verbots von Reisen in deren Heimat- oder Herkunftsstaat.» Im vergangenenen Jahrhundert kannte die Schweiz die ständige Asylpraxis, dass Ausländer nicht mehr den Flüchtlingsstatus und das Asyl für sich in Anspruch nehmen RATGEBER RECHT – Bei der Verwendung von Bildern oder Videos aus dem Internet ist Vorsicht geboten. Dies gilt selbst dann, wenn die Inhalte kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Unternehmer in der Abmahnfalle Es beginnt in der Regel mit einem scharfen Brief eines ausländischen Anwalts. Darin wird dem Empfänger mitgeteilt, dass auf seiner Webseite oder in der digitalen Firmenbroschüre widerrechtlich Bilder verwendet worden seien. Dies komme einem schweren Verstoss gegen das Urheberrecht gleich. Die Konsequenz: Der Empfänger habe die Bilder umgehend zu entfernen, eine beigelegte bedingungslose Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den Urheber der Bilder sowie den Anwalt für den entgangenen Gewinn und die entstandenen Aufwendungen finanziell zu entschädigen. Das Schreiben endet meist mit dem Hinweis, dass bei Weigerung des Empfängers Klage eingereicht werde, mit hohen Kostenfolgen für den Empfänger. Peter Amstutz, ehemaliger Leiter der Bundeshaus- Redaktion der «Basler Zeitung» können, «wenn sie sich, auch nur kurzfristig, freiwillig in den ehemaligen Heimat- oder Herkunftsstaat begeben haben». Auch dazu liest man schon in der Asylgesetz-Botschaft von 1977 Klartext: «Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass Reisen – oft eigentliche Ferienreisen – in das Land, aus dem man fliehen musste, mit den Gründen, welche die Flucht veranlasst haben, unvereinbar sind.» Eine breite Öffentlichkeit würde es kaum verstehen, fand der Bundesrat, wenn auf den Entzug des Asyls verzichtet würde, nachdem sich ein Flüchtling in seine Heimat begeben habe. Und was macht das Nachfolger-Gremium 2018? Wer ins Fluchtland zurückreise und dann wieder in die Schweiz «heim» komme, müsse in Bern nur «glaubhaft» darlegen, dass dieser Ausflug nichts damit zu tun habe, sich unter den Schutz des ehemaligen Heimatstaates begeben zu wollen – fertig. Dann bleibt der Lebensunterhalt weiter zu Lasten der schweizerischen Steuerzahler garantiert. Und kommt’s nach Verfahrensabschluss irgendwann doch zum Nein gegen dauernden Verbleib in der Schweiz, dann soll’s trotz Markus Prazeller, Rechtsanwalt, Legal-Team Wirtschaftskammer. Suchdiensten entgeht kaum etwas Die Masche der Abmahnanwälte ist bekannt: Sie durchforsten das Internet regelmässig nach unerlaubt verwendeten Fotos und verschicken täglich tausende von Abmahnungen. Mit den heutigen Suchdiensten bleibt kaum eine unzulässige Bildnutzung unentdeckt. Abgemahnt werden nicht mehr bloss offensichtliche Fälle von «Bilderklau», auch kleine Unzulänglichkeiten stellen ein rechtliches Risiko dar. Kostenlos nur mit Quellenhinweis Als Beispiel: Im Internet finden sich zahlreiche Dienste, die Bilder kostenlos zur Verfügung stellen, etwa zur Gestaltung der eigenen Webseite. Der Haken: Oft ist eine kostenlose Nutzung nur dann zulässig, wenn unter dem Bild ein sehr spezifischer Quellen hinweis und eine Verlinkung zum jeweiligen Dienst angebracht wird. Unterlässt der Nutzer diesen Hinweis, verstösst er gegen die Lizenzbedingungen – und begeht damit eine Urheberrechtsverletzung. Untätigkeit ist keine Lösung So unverhältnismässig das Vorgehen der Abmahnindustrie auch scheint – Empfänger sind aufgrund der rechtlichen Risiken gut beraten, Abmahnungen ernst zu nehmen. Nicht zu reagieren, ist keine Lösung. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung besteht nämlich in der Regel ein Unterlassungsanspruch des Abmahners, der unter Umständen sogar vor einem ausländischen Gericht durchgesetzt werden kann – mit hohen Kosten für den Abgemahnten. Betroffenen bleibt daher zur Abwendung weiterer rechtlicher Schritte Heimatferien für Asylanten künftig sogar noch Rückkehrgeld als Starthilfe geben. Dieses Konzept ist das pure Gegenteil dessen, was bürgerliche Mitglieder der Bundesversammlung von der Justizministerin und dem Bundesrat immer wieder fordern, nämlich strikte Grundsätze, um das Asylreisebüro in Bern endlich zu schliessen. Dieses Verfahren hat auch nichts mehr mit den ursprünglichen Revisionsabsichten gemäss Vernehmlassung zu tun: «Es wird vorgesehen, anerkannten Flüchtlingen die Reise in den Heimat- oder Herkunftsstaat ausdrücklich zu untersagen.» Warum? Wegen der «Problematik der Nachweisbarkeit». Des Rätsels Lösung findet sich in den Statistiken: In den Jahren 2015/2016 lebten 48 597 beziehungsweise 55 291 anerkannte Flüchtlinge in der Schweiz. Nur 191 beziehungsweise 143 von ihnen wurde wegen Heimatferien die Flüchtlingseigenschaft durch die Schweiz aberkannt. Man darf sich halt nicht erwischen lassen ... dann erfährt die «Meldestelle Heimatreisen» im Bundeshaus nichts. Sie ist gegenwärtig ohnehin damit beschäftigt, «ein neues Formular für die Ausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge einzuführen». Wer sich angesichts solcher Verwaltungsarbeit dumm vorkommt, den tröstet der Bundesrat so: «Das Thema der missbräuchlichen Reisen in den Heimat- oder Herkunftsstaat wird schliesslich auch in anderen europäischen Staaten diskutiert.» Aber diesmal läuft’s vielleicht doch etwas anders. Der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz will Auslandsreisen von Flüchtlingen in ihr Herkunftsland verbieten. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrats sieht ebenfalls gesetzgeberischen Handlungsbedarf und gab der Initiative Rutz mit 15 zu 9 Stimmen bereits Folge. Die Kommission will sich im Rahmen der Revision des Ausländergesetzes mit der Ferienfrage vertieft befassen. Der Autor gibt seine eigene Meinung wieder. Diese muss sich nicht mit jener der Wirtschaftskammer decken. meistens nichts anderes übrig, als das Bild zu entfernen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. In jedem Fall sollten Betroffene rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Auch um den Schaden zu minimieren: Die finanziellen Forderungen der Abmahner sind nämlich oftmals völlig überrissen – und können mit der richtigen Reaktion deutlich reduziert werden. LEGAL-TEAM Markus Prazeller ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Wagner Prazeller Hug. Er ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschafts kammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Verfügung. Es ist erreichbar unter der Telefonnummer 061 927 66 70 oder via E-Mail an dessen Leiterin, Fürsprecherin Barbara Gfeller: b.gfeller@kmu.org. IMPRESSUM standpunkt Herausgeber/Verlag: Schweizerischer Gewerbeverband sgv, Schwarztorstrasse 26, Postfach 8166, 3001 Bern, Tel. 031 380 14 14 – verlag@sgv-usam.ch Redaktion sgz: Schwarztorstrasse 26, 3007 Bern Tel. 031 380 14 14 – redaktion@sgv-usam.ch Regionalbund «Standpunkt» Herausgeber: •Wirtschaftskammer Baselland •Arbeitgeber Baselland •Unabhängiges Podium für eine liberale Wirtschaft und Gesellschaft, Haus der Wirtschaft, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal Tel. 061 927 64 64, Fax 061 927 65 50 Internet: www.kmu.org E-Mail: standpunkt@kmu.org Verantwortung: Christoph Buser, Direktor Redaktion/Umbruch: Reto Anklin (ra) Produktion: IWF, Postfach 633, 4410 Liestal Abonnement im Mitgliederbeitrag inbegriffen Adressänderungen: Bitte an Wirtschaftskammer Baselland E-Mail: standpunkt@kmu.org Der Abdruck von Textbeiträgen mit vollständiger Quellenangabe ist erlaubt.

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