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Standpunkt 462, 6.4.2018

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

BL 10 TRADITIONSBETRIEBE

BL 10 TRADITIONSBETRIEBE 6. April 2018 – Schweizerische Gewerbezeitung Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie STÖCKLIN ZIMMEREI AG – Die Stöcklin Zimmerei AG in Ettingen wurde 1870 von Zimmermeister Franz- Josef Stöcklin-Schaub gegründet. Schon sein Vater, Peter Stöcklin-Brodbeck war als Zimmermann tätig – allerdings sozusagen «auf der Stör» und ohne eigene Betriebsstätte. Eine bald 150-jährige Zimmermanns-Tradition Seit 1870 besteht an der Witterswilerstrasse 7 in Ettingen eine Zimmerei. Das noch heute bestehende und genutzte Betriebsgebäude wurde damals von Zimmermeister Franz- Josef Stöcklin-Schaub erstellt. Er führte den Handwerksbetrieb bis 1920. Heute führt sein Urenkel Emilio Stöcklin-Hungerbühler die Holzbau- Tradition weiter. Doch eigentlich beginnt die Familiengeschichte bereits mit Peter Stöcklin- Brodbeck, dem Vater des offiziell in der Familiengeschichte geführten Firmen gründers. Als Zimmermann ohne eigene Betriebsstätte betrieb er das jahrhundertealte Handwerk sozusagen «auf der Stör». DIE ÄLTESTEN BASELBIETER BETRIEBE Den Abbund, das Zuschneiden und die massgerechte Bearbeitung des Holzes, besorgte er auf einem Platz in der Nähe des Waldes, bevor er damit zu den Kunden ging, um dort die bestellten Arbeiten auszuführen. Mit der Einrichtung einer Werkstatt durch Franz-Josef Stöcklin-Schaub wurde der Betrieb sesshaft. Auch er betrieb noch einen externen Abbundplatz – am Richenmattweg 3. Der Betrieb wurde in den Jahren 1920 bis 1951 von Justin Stöcklin-Brodmann, dem Sohn des Firmengründers Franz- Josef, und von seinem Sohn Josef Stöck lin-Thüring von 1951 bis 1988 weitergeführt und stetig ausgebaut. 1988 übernahm dann Emilio Stöcklin- Hungerbühler, der Neffe von Josef Stöcklin und heutige Firmeninhaber, den Betrieb und führte ihn bis 2012 als Einzelfirma weiter. Umwandlung in eine AG 2012 erfolgte die Umwandlung in die Stöcklin Zimmerei AG. Als Partner beteiligt sich der bisherige, aber nicht zur Gründerfamilie gehörende Mitarbeiter Martin Stöcklin. Seither führen Emilio und Martin Stöcklin den sechsköpfigen Betrieb gemeinsam. Zum Mitarbeiterstab gehören aktuell auch zwei Lernende. Nach wie vor werden traditionelle Zimmerarbeiten angeboten. Dazu gehören komplexe Holzkonstruktionen, Isolationen, Verkleidungen, Dachdeckerarbeiten und der Treppenbau. Martin Stöcklin (ganz links) und Emilio Stöcklin (ganz rechts) mit ihren Mitarbeitern. Bis in die Fünfzigerjahre des 20. Jahrhunderts konnte auch in der Schweiz nur derjenige Zimmermeister werden, der nach der Berufslehre die Walz absolviert hatte. Bis und mit Justin- Stöcklin-Brodmann, dem Grossvater des heutigen Firmenchefs, absolvierten auch die Zimmerleute aus der Familie Stöcklin diese Wander schaft. Auf der Walz Erfahrung sammeln Sinn und Zweck der Walz war – und ist es auch heutzutage noch – «das Handwerk nach der Lehre weiter zu verfeinern, neue Techniken zu erlernen und Berufserfahrung als Geselle bei unterschiedlichen Meistern zu sammeln», wie auf der Homepage von Holzbau Schweiz nachgelesen werden kann. Während der Walz, die exakt drei Jahre und einen Tag zu dauern hatte, durfte der Wandergeselle übrigens seiner Heimat nicht näher als 50 Kilometer kommen. Gelegentlich begegnet man auch im Baselbiet noch den jungen Burschen in schwarzer Cordkluft mit ihrem breitkrempigen Schlapphut, einem hölzigen Wanderstab und einem Bündel mit wenigen persönlichen Habseligkeiten. In diesen Tagen dürften weltweit regelmässig noch 600 bis 800 solcher Gesellen unterwegs sein. Marcel W. Buess Firmengründer Franz­Josef Stöcklin-Schaub mit seiner Familie. FOTO MWB Franz­ Josef Stöcklin-Schaub führte den Betrieb bis 1920. In der Liegenschaft an der Witterswilerstrasse befand sich früher auch die Dorfbeiz «zur Schützenstube», die ebenfalls von den Stöcklins geführt wurde. FOTOS ZVG IN KÜRZE Stöcklin Zimmerei AG Witterswilerstrasse 7 4107 Ettingen Gegründet: 1870 Anzahl Mitarbeitende: 6 Anzahl Lernende: • 2 Zimmermann/Zimmerin EFZ Mitglied von Gewerbeverein KMU Ettingen Der Standpunkt stellt in einer Serie die ältesten Mitgliedsbetriebe der Baselbieter Gewerbeund Industrievereine vor. Als Nächstes erscheint: Garage Keigel AG, Frenkendorf, gegründet 1928, Mitglied KMU Frenkendorf-Füllinsdorf. LINKS www.zimmerei-stoecklin.ch INTERVIEW – Die Zimmerei Stöcklin bildet seit 1920 Lehrlinge aus. Emilio Stöcklin ist seit 25 Jahren Fachlehrer an der gewerblich-industriellen Berufsschule und seit einiger Zeit zudem als Prüfungsexperte tätig. Auch Martin Stöcklin ist wie Emilio Techniker HF Holzbau und stolz auf sein Handwerk. «Die Berufsbildung gehört zur Philosophie unserer Firma» Die Stöcklin Zimmerei AG kann auf eine bald 150-jährige Geschichte zurückblicken. Das Ettinger Traditionsunternehmen wird seit sechs Jahren von Emilio und Martin Stöcklin geführt. Beide tragen zwar den gleichen Familiennamen, sind aber nicht verwandt. Die Gründerfamilie wird in der fünften Generation von Emilio Stöcklin repräsentiert. Als die Einzelfirma im Jahr 2012 in eine Aktien gesellschaft umgewandelt wurde, konnte sich der vormalige Mitarbeiter Martin Stöcklin daran beteiligen. Standpunkt: Emilio Stöcklin, vor 30 Jahren übernahmen Sie den Betrieb von Ihrem Onkel Josef Stöcklin. Wie kam es dazu? • Emilio Stöcklin: Der Familientradition entsprechend habe ich auch den Die beiden Geschäftsführer Martin und Emilio Stöcklin (von links). FOTO MWB Zimmermanns-Beruf erlernt, und zwar in der Firma Häring in Pratteln. Nach der Lehre arbeitete ich noch fünf Jahre dort. Im Jahre 1987 wurde mein Onkel krank und ich war damals das einzige Familienmitglied, welches in den Betrieb einsteigen konnte. Ein Jahr später verstarb mein Onkel. Während ich die Firma weiterführte, besuchte ich die Holzfachschule in Biel und absolvierte die Ausbildungen zum Polier, Techniker HF Holzbau und Zimmermeister. Das Berufsbild des Technikers HF Holzbau gibt es übrigens erst seit 1991 und ich gehörte zum ersten Jahrgang. Wird die Familientradition nach Ihnen fortgesetzt? • Emilio Stöcklin: Das hoffe ich natürlich sehr. Auf alle Fälle macht mein Sohn Jonas in diesem Jahr seinen Lehrabschluss als Zimmermann EFZ bei der Firma Jäggi Holzbau GmbH in Biel-Benken. Sie sind ja auch in der Berufsbildung stark engagiert. • Emilio Stöcklin: Die aktive Berufsbildung gehört zur Philosophie unserer Firma. Seit 1920 werden in unserem Betrieb Lehrlinge ausgebildet. Seit 25 Jahren bin ich Fachlehrer an der gewerblich-industriellen Berufsschule und seit einiger Zeit auch als Prüfungsexperte tätig. Bis 1986 fanden die kantonalen Lehrabschlussprüfungen in unserem Betrieb und in der Firma Hasler Holzbau AG in Gelter kinden statt. Seither werden diese im Kurslokal des regionalen Verbands durchgeführt. Martin Stöcklin, seit 2012 sind Sie als Nicht-Familienmitglied an der Firma beteiligt. Ihre Beziehung zum Betrieb besteht aber länger. • Martin Stöcklin: Das ist richtig. Während meiner Schulzeit machte ich Ferienjobs in der Zimmerei, das Handwerk faszinierte mich seit früher Jugend. Von 1996 bis 1999 habe ich dann im Betrieb die Lehre als Zimmermann EFZ absolviert. Anschliessend nahm ich eine Auszeit und machte eine Zweitausbildung als Landmaschinenmechaniker bei der Firma Flückiger Agritech AG in Wintersingen. Im Jahr 2003 kehrte ich wieder in die Zimmerei Stöcklin zurück und bildete mich zum Holzbaupolier und Techniker HF Holzbau weiter. Und seit der AG-Gründung darf ich Verantwortung mittragen. Ich bin wie Emilio sehr stolz auf unser Handwerk. Der natürliche Baustoff Holz war nicht nur in der Vergangenheit wichtig, er hat auch weiterhin eine grosse Zukunft. Interview: Marcel W. Buess

RATGEBER Haus der Wirtschaft -– Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie 6. April 2018 – Schweizerische Gewerbezeitung BL 11 NACHRUF Langjähriger Standpunkt-Redaktor kurz vor Ostern verstorben. Im Gedenken an Edi Borer Für nicht weniger als 318 Ausgaben des Standpunkts der Wirtschaft zeichnete Edi Borer (ebo) während 13 Jahren mitverantwortlich, nachdem er 1998 als Freelancer beim Verbandsorgan der Wirtschaftskammer eingestiegen war. «Edi Borer erfand für sich den idealen Posten, indem er im Baselbieter Haus der Wirtschaft als Selbständigerwerbender ein und aus ging und dies nötigenfalls auch selbstbewusst kundtat», schrieb der damalige Direktor Hans Rudolf Gysin zu Borers Pensionierung 2011. «Edi Borer war auch unter grösstem Zeitdruck nie bereit, Seiten einfach abzufüllen. Er wollte immer inhaltlich und gestalterisch lesefreundlich produzieren.» Edi Borer, 1946 – 2018. Der am 2. Februar 1946 geborene Edi Borer war von 1983 bis 2000 Mitinhaber der Kommunikationsagentur BUC Communication Consult AG. In dieser Zeit hat er an mehreren bürgerlichen Wahl- und Abstimmungskampagnen im Kanton Basel-Stadt mitgearbeitet. Im Jahr 2000 gründete er seine Einzelfirma «ebo.punkt». Besonders am Herzen lagen ebo stets Verkehrsthemen. So sass er von 2002 bis 2004 im Vorstand des ACS beider Basel und war von 1992 bis 2001 Redaktor der ACS-Nachrichten. Er begründete das ACS-Jugendfahrlager mit und verfasste die Festschrift zum 100. Geburtstag des Verbands. Bis 2011 war er Geschäftsleitungsmitglied der Verkehrsliga beider Basel und dort für den Bereich Kommunikation zuständig. Nach seinem Eintritt in den «Unruhestand» hat sich ebo eigenen publizistischen Projekten gewidmet. So publizierte er 2015 ein 116 Seiten starkes Fotobuch unter dem Titel «Der Charme der alten Schleusentreppe im Vallée du Teigelbach». Im gleichen Jahr erschien «Marktplatz der Lehrberufe», ein Werk über die Geschichte der Baselbieter Berufsschau. In der Nacht von vergangenem Karfreitag auf Ostersamstag verstarb Edi Borer unerwartet an seinem Wohnort Neuhausen in Baden-Württemberg, seiner Wahlheimat. Die Wirtschaftskammer Baselland spricht den Angehörigen ihr herzliches Beileid aus. Daniel Schindler INFORMATIONSANLASS – Das Interesse der Lehrbetriebe an den Leistungstests «Checks» ist so gross, dass der Informationsanlass vom kommenden 23. April zwei Tage später wiederholt wird. Grosses Interesse an den Checks Der «Infoanlass Checks und Anforderungsprofile für die Einschätzung von Lehrstellensuchenden» vom kommenden 23. April ist bereits ausgebucht. Das Amt für Volksschulen, das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung und die Wirtschaftskammer Baselland haben sich deshalb entschlossen, die Veranstaltung am kommenden 25. April ein zweites Mal durchzuführen. Beide Anlässe finden im Haus der Wirtschaft statt (siehe Text unten rechts). Schulische Leistung einschätzen Neuerdings legen Lehrstellensuchende aus den Kantonen Aargau, Solothurn, Basel-Landschaft und Basel- Stadt ihren Bewerbungen die Ergebnisse des sogenannten Check S2 bei. Diese sind für Lehrbetriebe ein Hilfsmittel zur Einschätzung der schulischen Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber. Am Infoanlass erklären Fachleute unter anderem, wie diese Checks zu lesen sind, warum sie den Basic- und Multi-Check ersetzen können und wie diese effektiv mit den Anforderungsprofilen des Schweizerischen Gewerbeverbands kombiniert werden können. Mehr Informationen für Betriebe Bereits 2010 hat der Landrat des Kantons Basel-Landschaft zusammen mit den Kantonen Aargau, Basel-Stadt und Solothurn die Einführung der Leistungstests «Check» beschlossen. Den Lehrbetrieben wird empfohlen, die Ergebnisse des Check S2 im Auswahlprozess der künftigen Lernenden zu berücksichtigen. Der Mehrwert für die Lehrbetriebe ist vielfältig: • Mit dem Ergebnis des Check S2 erhalten die Lehrbetriebe zusätzliche Informationen zum Lernstand der Schülerinnen und Schüler zum Zeitpunkt der Checkdurchführung im zweitletzten Schuljahr der Volks- Die Jugendlichen können ihre Ergebnisse im Check S2 (hellblaue Balken) mit den schulischen Anforderungsprofilen des sgv (rote Markierungen) vergleichen. GRAFIK ZVG schule, unabhängig von Klasse, Leistungszug, Lehrperson und Kanton. • Die Checks sind inhaltlich breit abgestützt, so werden zum Beispiel in den Sprachfächern auch Schreib- und Sprechkompetenzen erfasst. Die Check-Ergebnisse enthalten somit eine umfassende Aussage in Bezug auf die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. • Der sogenannte «Profilvergleich» der Check-Ergebnisse mit den schulischen Anforderungsprofilen der beruflichen Grundbildung bietet sowohl für die Jugendlichen in der Berufswahl als auch für die Lehrbetriebe eine Orientierung. Reto Anklin AM 25. APRIL SIND NOCH PLÄTZE FREI Am Montag, 23. April 2018, findet im Haus der Wirtschaft in Liestal ein kostenloser Informationsanlass für Interessierte über den sogenannten Check S2 und die Anforderungsprofile für die Einschätzung von Lehrstellensuchenden statt. Da dieser bereits ausgebucht ist, wird er am Mittwoch, 25. April 2018, wiederholt. Die Veranstaltung beginnt jeweils um 18 Uhr und endet um 19 Uhr mit einem Apéro. Es sprechen: Jürg Schneider, «Selektion von Lernenden – Auf was ist zu achten?» Caroline Schlacher, «Check S2 – Wie wird er in der Praxis verwendet?» Urs Berger, «Anforderungsprofile – Wie können Lehrbetriebe diese anwenden?» Für den Anlass vom 25. April sind noch Plätze frei. Anmeldeschluss ist am Mittwoch, 11. April 2018. Anmeldung unter: berufsbildung@kmu.org RATGEBER RECHT – Wenn ein Fahrwegrecht zu Wohnzwecken eingeräumt wurde, gilt dies auch, wenn auf den damit erschlossenen Parzellen später zusätzliche Wohnbauten erstellt werden. Fahrwegrecht gilt auch bei Verkehrszunahme Im Jahr 1952 wurde zugunsten von sieben damals landwirtschaftlich genutzten Parzellen ein «Fahrrecht für den normalen Haus-, Guts- und Wald gebrauch» begründet. Auf jeder der sieben Parzellen stand nebst Scheunen und Ställen ein Wohnhaus. Das Gebiet wurde später teilweise eingezont, parzelliert und mit zahlreichen Wohn- oder Ferienhäusern überbaut. Als 2010 ein Einfamilienhaus neu errichtet wurde, kam es zum Streit über den Umfang des Fahrwegrechts. Kanton verbot Zufahrt Die kantonalen Gerichtsinstanzen verboten dem Bauherrn, den betroffenen Fahrweg als Zufahrt zu nutzen. Sie begründeten dies damit, dass die Dienstbarkeit 1952 lediglich zur Sicher stellung der damaligen Verhältnisse eingegangen worden sei, nicht jedoch im Hinblick auf die Abparzellierung und Überbauung von Baugrundstücken. Das Bundesgericht beurteilte den Fall jedoch anders. Für das Bundesgericht war nicht ausschlaggebend, ob man Alexander Heinzelmann, Rechtsanwalt, Legal-Team Wirtschaftskammer. bei der Begründung der Dienstbarkeit an die spätere Überbauung der Grundstücke gedacht habe. Entscheidend sei vielmehr, dass damals die Anpassung an die künftige bauliche Entwicklung im Dienstbarkeitsvertrag nicht ausgeschlossen worden sei. Vor allem sei die Benutzung des Fahrwegrechts für die zukünftigen Erfordernisse der berechtigten Grundstücke nicht verboten worden. Bundesgericht sieht es anders Nach Auffassung des Bundesgerichts umfasst das Fahrwegrecht für den normalen Gebrauch «alle Zu- und Wegfahrten, die sich aus dem Zweck des Fahrwegrechtes ergeben», beschränkt die Fahrtätigkeit aber auf ein «gewöhnliches, übliches und durchschnittliches Ausmass». Zu Wohnzwecken dürfe der Weg daher mit Personenautos beliebig befahren werden, hingegen nicht mit Raupen fahrzeugen oder anderen Vehikeln, die ein Durchschnittsbürger nicht benutze. Zudem sei das Fahrwegrecht auch für Unterhaltsarbeiten an bestehenden Wohnhäusern und für die Errichtung solcher vorübergehend beanspruchbar. Mehrbelastung ist zumutbar Zwar sieht Art. 739 des Zivilgesetzbuches (ZGB) vor, dass bei einer Änderung der Bedürfnisse auf dem wegberechtigten Grundstück eine Mehrbelastung dem Eigentümer des belasteten Grundstückes nicht zugemutet werden darf. Da aber im vorliegenden Fall die Dienstbarkeit die Zahl der Fahrten nicht beschränkte, ist gemäss Bundesgericht jede Mehrbelastung zumutbar, die nicht auf eine willentliche Änderung der bisherigen Zweckbestimmung zurückgeht, sondern auf eine objektive Veränderung der Verhältnisse wie etwa die Entwicklung der Technik. Da im vorliegenden Fall mit der Errichtung eines neuen und zusätzlichen Wohnhauses das zu Wohnzwecken begründete Fahrwegrecht nicht verändert wurde, bleibt der damit verbundene zusätzliche Verkehr zulässig. Der höchstrichterliche Entscheid hat in Bezug auf die zunehmende Verdichtung der Wohngebiete eine grosse Bedeutung, soweit diese Wohngebiete durch Fahrwegrechte erschlossen sind. LEGAL-TEAM Rechtsanwalt Alexander Heinzel mann ist Mitglied des Legal-Teams der Wirtschaftskammer Baselland. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Verfügung. Es ist erreichbar unter der Telefonnummer 061 927 66 70 oder via E-Mail an dessen Leiterin, Fürsprecherin Barbara Gfeller: b.gfeller@kmu.org.

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