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Standpunkt 450, 8.9.2017

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Standpunkt der Wirtschaft – Offizielles Informationsorgan der Wirtschaftskammer Baselland

BL 10 TRADITIONSBETRIEBE

BL 10 TRADITIONSBETRIEBE 8. September 2017 – Schweizerische Gewerbezeitung Haus der Wirtschaft – Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie EDMUND JOURDAN AG – An der Spitze der 1881 an der Hauptstrasse in Muttenz gegründeten Bau- und Totalunternehmung Edmund Jourdan AG steht zwar kein Jourdan mehr, das Unternehmen sieht sich aber nach wie vor in der Tradition der Firmengründer. Das Muttenzer Baugeschäft seit 136 Jahren Die heutige Bau- und Totalunternehmung Edmund Jourdan AG gehört zu den alteingesessenen KMU-Betrieben von Muttenz. 1881 gründete Samuel Jourdan an der Hauptstrasse 28 in Muttenz sein Baugeschäft. Der damals 27 Jahre alte Maurermeister stammte aus Lupsingen. Sein Vater war dort Landwirt und verdiente sich nebenbei als Musiker ein Zubrot. Ab 1898 stellte sich der Firmengründer auch in den Dienst des Gemeinwohls und amtierte bis zu seinem Tod als Muttenzer Gemeinderat. Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts trat sein Sohn Fritz in die Firma ein. Nach dem Tod von Samuel Jourdan 1913 wurde das Baugeschäft von den Söhnen Fritz und Edmund Jourdan als Kollektivgesellschaft weitergeführt. Mit dem studierten Architekten Edmund Jourdan konnte der Aktionsradius des Unternehmens um den Bereich Architektur erweitert werden. DIE ÄLTESTEN BASELBIETER BETRIEBE Noch zu Lebzeiten des Firmengründers wurde die Kerntätigkeit des Bauens um eine Planungsabteilung erweitert. Die Firma entwickelte sich damit schon früh zu einem Dienstleister rund um den Bau. 1930 verliess Fritz Jourdan das Familienunternehmen, das fortan von Edmund als Einzelfirma fortgeführt wurde. 1958 fand dann schliesslich die Umwandlung in die Edmund Jourdan AG statt. Drei Jahre später wurde der heutige Firmensitz an der Tramstrasse bezogen. Die Familientradition endet Mit der Gründung der Aktiengesellschaft wurden auch Robert Leupin und Alfred Messmer, die Neffen des Firmenchefs, an der Unternehmung beteiligt. Leupin, der bereits seit einigen Jahren im Betrieb tätig war, übernahm die kaufmännische Leitung. Sein Cousin Alfred Messmer leitete als diplomierter Ingenieur ETH den technischen Bereich. Edmund Jourdan stand dem Unternehmen bis zu seinem Tod 1971 als Verwaltungsratspräsident vor. Anschliessend führten Messmer und Die Belegschaft der Edmund Jourdan AG. Leupin den Traditionsbetrieb als Familienunternehmen bis 1983 weiter. Mit dem «Management buy out» an die Mitglieder der Geschäftsleitung wurde die Weiterführung der Firma sichergestellt. Als Alfred Messmer 1989 als Verwaltungsratspräsident zurücktrat, endete die Ära der Gründerfamilie nach einer 102 Jahre dauernden Geschichte endgültig. Mit Christian Straumann, der Anfang der Sechzigerjahre bereits seine Berufslehre im Betrieb absolvierte, übernahm erstmals ein Familienfremder die oberste Verantwortung. Nach über 40-jähriger Firmenzugehörigkeit wurde er im Jahre 2010 pensioniert. Als Totalunternehmen definiert Seither amtiert Philipp König, der bereits seit 1994 in der Firma tätig ist, als Verwaltungsratspräsident und als technischer Leiter. Zusammen mit Jörg Burkhardt, der ebenfalls Mitglied des Verwaltungsrats ist und die Planungsabteilung führt, trägt er auch die operative Mitverantwortung. Die Edmund Jourdan AG definiert sich heute nicht nur als herkömmliche Baufirma, sondern als Totalunternehmung, welche Beratung, Planung, Architektur, Expertisen und Schatzungen sowie die Liegenschaftsbewirtschaftung einschliessen, und steht damit nach wie vor in der Tradition der Firmengründer. Marcel W. Buess Der Maurermeister Samuel Jourdan gründete das Unternehmen im Jahr 1881. Das Gründerhaus an der Hauptstrasse 28 in Muttenz. FOTOS ZVG Edmund Jourdan, der Sohn des Firmengründers, war studierter Architekt. IN KÜRZE Edmund Jourdan AG Bau- und Totalunternehmung Tramstrasse 3 4132 Muttenz Gegründet: 1881 Verwaltungsrat: Philipp König Jörg Burkhardt Markus Burkhalter Geschäftsleitung: Karin Bielser Jörg Burkhardt Philipp König Christoph Rentsch Fernanda Roth Anzahl Mitarbeitende: 54 Anzahl Lernende: • 5 Maurer EFZ • 1 Zeichner EFZ Fachrichtung Architektur Mitglied von KMU Muttenz Der Standpunkt stellt in einer Serie die ältesten Mitgliedsbetriebe der Baselbieter Gewerbeund Industrievereine vor. Als Nächstes erscheint: Tiba AG, Bubendorf, gegründet 1902, Mitglied von Gewerbe- und Industrieverein Bubendorf. LINKS www.edm-jourdan.ch INTERVIEW – Die Edmund Jourdan AG begleite eine Liegenschaft von ihrem Entstehen bis – notfalls – zu ihrem Abbruch, sagt deren Verwaltungsratspräsident Philipp König. Zusammen mit Verwaltungsrat Jörg Burkhardt spricht er im Interview über die Erfolgsfaktoren und die Ziele des Unternehmens. «Wir wollen alles rund um den Bau und Immobilien bieten» Philipp König und Jörg Burkhardt tragen seit einigen Jahren die Mitverantwortung für einen seit 136 Jahren bestehenden Muttenzer Traditionsbetrieb: Die klassische Baufirma des Maurermeisters Samuel Jourdan hat sich zu einer Totalunternehmung mit umfassenden Dienstleistungen rund um den Bau entwickelt. Die Edmund Jourdan AG will sich künftig vor allem im Bereich der Immobilienbewirtschaftung profilieren. Standpunkt: Herr König, wo sehen Sie als Verwaltungsratspräsident das Erfolgsrezept für die bald 140-jährige Geschichte Ihres Unternehmens? • Philipp König: Zum Erfolgsrezept unseres Unternehmens gehören in Jörg Burkhardt, Verwaltungsrat und Leiter Planung; Philipp König, Verwaltungsratspräsident und technischer Leiter (von links). FOTO MWB erster Linie unsere qualifizierten Mitarbeitenden. Zu allen Zeiten waren sie die Basis und der Schlüssel zu unserem unternehmerischen Erfolg. Sie tragen mit ihrem Fachwissen, ihrer Flexibilität und mit einer hohen Einsatzbereitschaft zur Qualität unserer Arbeit bei. Zu unseren Erfolgsfaktoren zählen aber auch die Kundennähe und unser umfassendes Dienstleistungspaket. • Jörg Burkhardt: Die ständige Förderung und Weiterbildung unseres Personals ist für uns ein sehr zentrales Anliegen. Deshalb bilden wir schon seit Jahrzehnten Maurer und Zeichner Fachrichtung Architektur aus. Die Berufs bildung war in der Edmund Jourdan AG stets eine Herzensangelegenheit. Der Umstand, dass wir über sehr viele langjährige Mitarbeitende verfügen, ist kein Zufall. Damit stellen wir fachliche Erfahrung sicher, wovon nicht nur der Betrieb, sondern vor allem auch unsere Kundschaft profitiert. Wie sehen Ihre Zukunftspläne aus? • Philipp König: Vor drei Jahren haben wir die Schmid-Schwarz AG, Basel in unsere Gruppe integriert. Dabei handelt es sich ebenfalls um ein Traditionsunternehmen, das bereits seit 1895 besteht. Mit der Übernahme dieser Firma wollen wir intensiver Fuss fassen im Nachbarkanton und unsere Tätigkeiten entsprechend ausbauen. • Jörg Burkhardt: Im Sinne des Begriffs «Totalunternehmung» wollen wir «Alles aus einer Hand» rund um den Bau und Liegenschaften bieten. So sehen wir interessante und vor allem ausbaufähige Potenziale in der Bewirtschaftung, im Unterhalt, im Umbau und in der Sanierung von Immobilien. Dazu gehören selbstverständlich auch Schatzungen und Expertisen oder Beratungs- und Verkaufsmandate. • Philipp König: Der grosse Vorteil unserer Unternehmung ist sicher ihre breite Abstützung. Unter einem Dach können wir sehr viele Bedürfnisse befriedigen. Wir begleiten eine Liegenschaft von ihrem Entstehen bis – notfalls – zu ihrem Abbruch. Vor allem wollen wir aber auch ein kompetenter und bezahlbarer Partner für kleinere und grössere Kundenarbeiten sein. Bei uns sind jeder Kunde und auch Kleinstaufträge willkommen. Interview: Marcel W. Buess

BERUFSBILDUNG Haus der Wirtschaft -– Dienstleistungs- und Kompetenz-Zentrum für KMU aus Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie 8. September 2017 – Schweizerische Gewerbezeitung BL 11 RATGEBER INKASSO Wie verhindere ich Debitorenverluste? Marco Zuberbühler, Geschäftsleitung Creditreform Egeli Basel AG. Frage: Oft spüre ich schon bei der Akquisition, dass es zu einem Debitorenverlust kommen könnte. Wie kann ich den verhindern? Antwort: Wer einen Vertrag eingeht, muss die Bonität des Vertragspartners prüfen. Aussagekräftige Bonitätsauskünfte sind online verfügbar und dienen als sofortige Entscheidungsgrundlage. Um späteren Schwierigkeiten bei einem möglichen Forderungseinzug vorzubeugen, ist sicherzustellen, dass alle Aufträge korrekt unterzeichnet sind. Ein weiterer zentraler Punkt sind möglichst kurze Durchlaufzeiten: Stellen Sie Rechnungen unverzüglich aus und starten Sie das Mahnverfahren rechtzeitig. Zwei Mahnungen sind genug. Verleihen Sie Ihrem Kreditmanagement mehr Professionalität und lagern Sie Ihre Inkassofälle aus. Mehr zu liquiditätsbringenden Massnahmen erfahren Sie von Ihrem Kredit- und Debitorenmanagement-Partner. Fazit: Je grösser das Geschäftsvolumen, desto umfassender müssen die Informationen zur Entscheidungsfindung sein. WETTBEWERBSRECHT Weko nimmt GBN ins Visier Das umstrittene Projekt Gateway Basel Nord (GBN) wird definitiv ein Fall für die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko). Diese bestätigt in einem Brief vom 17. August zuhanden der Wirtschaftskammer Baselland, dass sie ein wissenschaftliches Gutachten der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaft (ZHAW) zum Projekt GBN analysieren und dann über das weitere Vorgehen berichten werde. Die ZHAW hat gegenüber GBN grosse Bedenken. Die Rede ist von «unzulässiger Wettbewerbsabrede» und «Marktmissbrauch». Das Projekt sei «wettbewerbsverzerrend und kartellrechtlich problematisch», sagt Studienleiter Prof. Patrick Krauskopf, ehemaliger Vizedirektor der Weko (vgl. Standpunkt 447). Die Wirtschaftskammer hatte die Studie in Auftrag gegeben, nachdem das Projekt GBN innerhalb der Mitgliederbasis zu kontroversen Diskussionen geführt hatte. Kritisiert wird, dass hier ein staatliches Unternehmen dabei ist, in einem gut funktionierenden Markt private Unternehmen zu verdrängen. Daniel Schindler AUSTAUSCH – Hans-Peter Panzer von der SKF Actuation System AG ist zufrieden mit dem Austauschprogramm der KMU Lehrbetriebsverbund AG und seinem Tessiner Lernenden Manuel Pais. «Er ist ein Gewinn für das Unternehmen» Die SKF Actuation System AG in Liestal bildet mit Manuel Pais erstmals einen Lernenden aus dem Tessin aus. Manuel Pais macht bei der Agie Charmilles in Losone eine Lehre als Konstrukteur EFZ. Sein 3. Lehrjahr absolviert er bei SKF. Er wird dort vom Entwicklungsingenieur und Praxisbildner Hans-Peter Panzer betreut. Im Interview spricht Panzer über erste Erfahrungen mit dem Austauschprogramm des KMU Lehrbetriebsverbunds. Die SKF Actuation System AG ist Teil des SKF-Konzerns. Sie entwickelt Hubsäulen und Aktuatoren. Dabei handelt es sich um die beweglichen Teile von Apparaten aller Art. SKF beliefert vor allem Hersteller von medizinischen Geräten. Standpunkt: Herr Panzer, welchen Eindruck haben Sie nach zwei Wochen von Ihrem Lernenden aus dem Tessin? • Hans-Peter Panzer: Manuel Pais macht sich gut. Er spricht schon sehr gut Deutsch und hat eine hohe Auffassungsgabe. Ich bin sehr zufrieden. Wieso macht SKF bei dem Austauschprogramm mit? • Neben meiner Arbeit als Entwicklungsingenieur bilde ich in diesem Unternehmen Konstrukteure aus. Ich mache das seit 1987 und musste feststellen, dass die Industrie die Ausbildung etwas vernachlässigt hat. Auch aus Kostengründen hat die Zahl der Lernenden sehr stark abgenommen. Mein Bestreben als Ausbildner war es immer, jungen Menschen zu einem zukunftsorientierten Beruf zu verhelfen. Darum unterstütze ich solche Austauschprogramme und versuche, die Industrie von diesen Projekten zu überzeugen. Ich bin Experte im Prüfungsausschuss bei den Konstrukteuren und stelle auch dort fest, dass man zögerlich ist, Lernende einzustellen. Dabei würde sich die Investition in die Berufsbildung lohnen. Hans-Peter Panzer, Entwicklungsingenieur und Praxisbildner bei der SKF Actuation System AG, an seinem Arbeitsplatz (Bild oben), unten zusammen mit dem Konstrukteur-Lernenden Manuel Pais aus dem Tessin. FOTOS ANKLIN Was ist bei Manuel Pais anders als bei einem Drittjahrslernenden aus der Region? • Manuel gehört zu den besseren Lernenden, die ich bisher gehabt habe. Seine Leistungen sind über dem Durchschnitt. Darum hat er von seinem Lehrbetrieb im Tessin wohl auch die Chance für dieses Austauschjahr erhalten. Sie bieten einem Lernenden aus dem Tessin die Gelegenheit, die Deutschschweiz kennenzulernen. Profitieren Sie Ihrerseits auch von dem Lernenden aus dem Tessin? • Wir sind hier eine Entwicklungsabteilung. Schon nach zwei Wochen arbeitet er voll im Team mit, was mich sehr freut. Unmittelbares Ziel ist es, dass Manuel Deutsch lernt, in zweiter Linie soll er sehen, was bei uns geschieht, wie bei uns ein Produkt entsteht. Andererseits wollen wir sehen, welche Methoden ihm sein Ausbildner im Tessin beigebracht hat. Oft sind das gute Ideen, die ich für meine Arbeit übernehmen kann. Wie hoch ist der Aufwand? • Manuel hat einen anderen Lernenden als Götti, ich selbst habe nicht viel zusätzliche Arbeit. Der Zusatzaufwand ist vernachlässigbar. Unter dem Strich ist Manuel ein Gewinn für das Unternehmen und keine Last. Es lohnt sich also? • Es ist auch für uns eine gute Erfahrung. Wir mussten Manuel zwar einen Arbeitsplatz einrichten, für ein Unternehmen unserer Grösse sind diese Kosten aber verkraftbar. Bei einem Kleinunternehmen mag dies etwas anders ausschauen. Würden Sie anderen Betrieben das Austauschprogramm empfehlen? • Ja. Ohne Wenn und Aber. Interview: Reto Anklin RATGEBER RECHT – Wer aus dem Ausland eine Verkehrsbusse zugestellt bekommt, muss genau darauf achten, ob diese wirklich geschuldet ist. Abmahnungen sollten aber auf keinen Fall ignoriert werden. Bussen aus dem Ausland – bezahlen oder ignorieren? Schnell ist es passiert. Man wird auf ausländischen Strassen geblitzt oder bekommt eine Parkbusse. Unweigerlich stellt sich die Frage, ob man den Betrag bezahlen soll. Ist die Busse gerechtfertigt, und will man kein unnötiges Risiko eingehen, lohnt es sich grundsätzlich, diese zu begleichen, vor allem weil es sich oft um marginale Beträge handelt. Entscheidend ist die Frage, ob eine ausländische Behörde eine Verkehrsbusse direkt zustellen kann und welche Möglichkeiten bestehen, wenn die Busse nicht beglichen wird. David Hug, Rechtsanwalt, Kanzlei Battegay, Dürr, Wagner. Staatsvertragliche Regelungen Normalerweise müssen behördliche Dokumente im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr in einem aufwendigen Verfahren auf dem offiziellen Rechtshilfeweg zugestellt werden. Die Schweiz erlaubt es den Nachbarstaaten aber gestützt auf Polizei verträge, Schriftstücke in Strafsachen wegen Übertretung von Strassenverkehrsvorschriften dem fehlbaren Verkehrsteilnehmer direkt zuzustellen. Was geschieht nun, wenn die Busse nicht bezahlt wird? Welche Möglichkeit haben die ausländischen Behörden, die Bussen in der Schweiz durchzusetzen? Mit Frankreich beispielsweise besteht die Regelung, dass Bussen von mehr als 70 Euro auf Ersuchen hin durch Schweizer Vollzugsbehörden eingetrieben werden können. Für Staaten, welchen diese Möglichkeit nicht offensteht oder der administrative Aufwand zu gross wäre, bestehen weitere Möglichkeiten. Bei einer erneuten Einreise in das entsprechende Land kann beispiels weise ein Einreiseverbot oder die Beschlagnahme des Fahrzeugs durchgesetzt werden, bis der ausstehende Betrag (verbunden mit hohen Mahn- und Administrativgebühren) beglichen ist. Achtung geboten bei Privatbussen Daneben gibt es Inkassobüros, welche Parkbussen für private Park häuser oder ausländische Behörden eintreiben. Dabei handelt es sich nicht selten um Parkbussen, welche jahrelang zurückliegen. Die Inkassoeintreiber beziehen sich in ihren Schreiben auf staatsvertragliche Vollstreckungsregelungen und drohen bei Nichtzahlung direkt mit der Betreibung. Die Krux an der Sache ist, dass für die Vollstreckung von Forderungen aus dem Ausland ein vollstreckbarer Entscheid einer ausländischen Behörde oder eines ausländischen Gerichts vorliegen muss, welcher in der Schweiz zunächst anerkannt werden muss. Dies ist bei solchen Forderungen in der Regel nicht der Fall. Weiter sind die Forderungen nach dem Recht des Absenderstaates oft schon verjährt (oft nach fünf Jahren). Zahlungsaufforderungen sollten in keinem Fall ignoriert werden, egal ob diese direkt von einer ausländischen Behörde oder von einem Inkassounternehmen stammen. Man sollte immer im Einzelfall prüfen, welche Konsequenzen im Falle eines Nichtbezahlens resultieren. Schlussendlich muss man sich immer vor Augen halten, dass jeder gegen jeden eine Betreibung einleiten kann, ob der Anspruch nun gerechtfertigt ist oder nicht. Die Abmahnung zu ignorieren, ist deshalb kein guter Rat. Im Zweifel sollte man rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. LEGAL-TEAM Rechtsanwalt David Hug arbeitet in der Kanzlei Battegay, Dürr, Wagner, die Mitglied des Legal- Teams der Wirtschaftskammer Baselland ist. Das Legal-Team steht den Mitgliedern der Wirtschaftskammer für Auskünfte zur Verfügung. Es ist erreichbar unter der Telefonnummer 061 927 66 70 oder via E-Mail an dessen Leiterin, Fürsprecherin Barbara Gfeller: b.gfeller@kmu.org.

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